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Sonderkündigungsrecht bei Umzug

  • April 23, 2025
  • 23 Antworten
  • 246 Aufrufe

Hallo, ich habe am 30.01.2025 zum 28.02.2025 außerordentlich  meinen DSL Vertrag gekündigt, da ich zum 01.03.2025 umgezogen bin.

 

Ich habe nur die Eingangsbestätigung per Mail bekommen.

 

 

1. Grund: In dem Einfamilienhaus wo ich zum 01.03.2025 wohne besteht schon ein DSL Vertrag  

 

2. Grund: Ich habe vertraglich  250 MBit gebucht, an meinem neuen Wohnort ist maximal bis 175 MBit verfügbar,  eher weniger. 

 

Jetzt hat O2 mein Vertragsende auf 22.05.2025 gesetzt Ende Mindestvertragslaufzeit und meine außerordentliche Kündigung nicht akzeptiert.

 

Laut Verbraucherzentrale habe ich aber ein Sonderkündigungsrecht  wenn die vertraglich vereinbarte Leistung nicht verfügbar  ist, was ja Tatsache ist.

 

 

Der Kundenservice von O2 kann mir nicht weiterhelfen und besteht darauf das ich März,  April  und Mai zahle obwohl ich keine Möglichkeit habe die Leistung zu nutzen und behauptet sie hätten mein Vertragsende aus Kulanz auf den 22.05.2025 gesetzt.

 

Gefühlt hat jeder Mitarbeiter von  O2 was anderes am Telefon erzählt und keiner hatte Plan von der Materie.

 

Ich bin der Meinung ich bin da im Recht?

Lösung von o2_Lars

Hallo ​@Paddy2025, willkommen in unserer o2 Community :-)

Hm. Das ist nicht so wirklich glatt gelaufen mit der außerordentlich Kündigung…

Ganz grundsätzlich gilt bei einer vorzeitigen Kündigung, dass für die Gründe ein Nachweis erforderlich ist, ein formloses Schreiben dass man zum Beispiel plant umzuziehen, ist nicht ausreichend.

Unsere Festnetzanschlüsse sind darüber hinaus auch über Kabel und Glasfaser (und sehr bedingt über Mobilfunk) abbildbar, ist eine Technologie nicht vorhanden, kann alternativ eine andere genutzt werden.

Die jeweilige Mindestgeschwindigkeit der Anschlüsse findet sich auch in unseren Produktinformationsblättern, diese liegt bei den Anschlüssen mit 250MBit/s zum Beispiel bei 105MBit/s.

Es ist, sofern man umzieht als ersten Schritt immer eine gute Idee, einen Umzug für den Anschluss zu beantragen. Wenn es da an irgendeiner Stelle haken sollte, dann melden wir uns und versuchen, das ganze dann gemeinsam zu klären. 

In deinem Fall scheint das leider alles etwas unglücklich gelaufen zu sein, hattest du denn die Meldebescheinigung noch irgendwann zugeschickt?

Und ja, wenn der 22.05.2025 das Ende der Mindestlaufzeit ist, dann hat das mit Kulanz nicht wirklich etwas zu tun, da bin ich bei dir.

Gruß,
Lars

23 Antworten

bs0
Legende
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  • Legende
  • April 23, 2025

Das Vorhandensein eines bestehenden DSL-Anschlusses an der neuen Adrrsse begründet keine Sonderkündigung. Somit ist Grund 1 nicht relevant.

Zu Grund 2: Vertraglich vereinbarte Leistung bedeutet, dass das was zur Verfügung steht nicht unterhalb der zugesicherten Mindestbandbreite für das Produkt liegt. 175 dürften noch im Rahmen sein. Hast du einen Umzugsauftrag gestellt, oder wie wurde festgestellt, dass die vertragliche Leistung nicht möglich ist? Hast du der Kündigung eine Meldebescheinigung beigefügt?


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  • Legende
  • April 23, 2025

Du hast rein überhaupt kein Anspruch

 auf eine Sonderkündigung. ​@Paddy2025 

Warum : weil du keinen Umzug nach TKG gemacht und angemeldet hast ,sondern blind den alten gekündigt hast . Das ist Fakt

Desweiteren kannst du rein vertraglich Svdsl 250 schon mal überhaupt nicht buchen, es steht immer in der AB reduzierung auf 175 Mbit wenn die letzte Meile zu lang ist

 

Wenn du mit einer Verbraucherzentrale auftauchst ,

sollte die Zentrale auch den  kompletten Vorgang wissen und nicht nur die Hälfte 

 

 


Bollermann
Legende
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  • April 23, 2025

Hallo ​@Paddy2025 

Die Kündigungsfrist bei Sonderkündigungsrecht beträgt 1 Monat ab tatsächlichem Umzug und Datum der Ummeldebestätigung. Hast du diese eingereicht? 

Wenn du am 1.3. umgezogen bist, wird der Vertag frühestens zum 1.4. beendet.  


hunsrückcowboy
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Eigentlich dürfte das Sonderkündigungsrecht greifen, da:

"Umzug: Wenn Ihr bisheriger Anbieter die vereinbarten Telekommunikationsleistungen nach Ihrem Umzug am neuen Wohnsitz nicht erbringen kann, haben Sie ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat"

Mehr Infos: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Wechsel/artikel.html


Bollermann
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  • April 23, 2025

@allgäuhunter 

Ich schätze mal, dass der TE seine Ummeldebestätigung nicht vorgelegt hat. Deswegen die reguläre Kündigung.


hunsrückcowboy
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@Bollermann 

So wird es wohl sein


bs0
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  • Legende
  • April 23, 2025

@allgäuhunter ​@Bollermann Dem Eingangspost ist nicht eindeutig zu entnehmen dass die vertraglich vereinbarte Leistung tatsächlich nicht erbracht werden kann. Falls das so ist, dann könnte es natürlich an der fehlenden Meldebescheinigung liegen.


hunsrückcowboy
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@bs0 

Ich bin mal davon ausgegangen, aber ja, es geht nicht klar hervor

 


  • Autor
  • Besucher:in
  • April 24, 2025

Also ich habe über das Kündigungsformular außerordentlich begründet , begründet das  ich umziehen und die Leitung von 250MBit nicht an meinem neuen Wohnort verfügbar ist.

 

Hab keine Meldebescheinigung  mitgeschickt.

 

Mich ärgert dass sich keiner von O2 gemeldet hat, wenn es nur an der Meldebescheinigung  geht ,die kann ich ja zusenden.

 

Aber O2 hat im Hintergrund einfach die außerordentliche Kündigung  abgelehnt,  ich  hab keine Post bekommen und bin davon ausgegangen  alles ist geklärt. 

 

Dann kam die März Rechnung , wo ich dachte hey 

ich hab doch gekündigt. 

 

Rufe beim Kundenservice an und da sagen ne die Kündigung  steht  zum 22.05.2025 im System.

 

Und keiner konnte weiterhelfen.

 

Dann wurde eine Rückruftermin über die Fachabteilung  vereinbart zur Klärung und  keiner hat sich seit dem 28.03.2025 gemeldet…

 

Gestern  kam eine Mail wo sie mit Kulanz ankommen.

Das Enddatum ist meine Mindestvertragslaufzeit, was hat das mit Kulanz zu tuen?

 

 

 

 

 


schluej
Legende
  • April 24, 2025

@Paddy2025 Du hast auch kein sofortiges Kündigungsrecht, die Kündigungszeit beträgt 1 Monate nach Umzug (Meldebescheinigung).

Und wichtig, Du must einen Umzug bei O2 beauftragen (ist bei anderen aber auch nicht anders). 


bs0
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  • Legende
  • April 24, 2025

In der Mail steht, dass es technisch gesehen kein Sonderkündigungsrecht gibt, also wurde wohl festgestellt, dass das Produkt an deiner neuen Adresse verfügbar ist. Die fehlende Meldebescheinigung ist dann unerheblich

Dass du keine Mitteilung über die Ablehnung bekommen hast könnte daran liegen, dass diese an die alte Adresse ging. Oder hattest du die Adresse im Kundenportal geändert? Dass du einfach davon ausgehst, dass die Kündigung akzeptiert wurde und daraufhin Rechnungen nicht mehr zahlst, ist nicht der richtige Weg. Um weitere Kosten und Probleme zu vermeiden, solltest du die Rückstände lieber umgehend begleichen.


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  • Legende
  • April 24, 2025

Und somit steht keine Sonderkündigung zu. Wer über das Formular den Anschluss kündigt. Da kannst mitschicken was du willst. Wird abgelehnt. ​@Paddy2025  Desweiteren kannst du schon mal überhaupt nicht entscheiden was verfügbar ist und was nicht. Dafür ist O2 und die Telekom zuständig 


Bollermann
Legende
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  • April 24, 2025

Na ja, wenn lediglich 175 statt 250mbits möglich sind, besteht mMn sehr wohl ein Sonderkündigungsrecht. 

@Paddy2025  ohne Vorlage der amtlichen Ummeldebestätigung  wird dennoch keine vorzeitige Kündigung wirksam. Fehlt diese, wird lediglich die fristgerechte Kündigung bestätigt. Reiche diese nach.. lohnt sich aber jetzt nicht mehr, da nicht rückwirkend deaktiviert werden kann. 


Bollermann
Legende
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  • April 24, 2025

@Anfänger1 

Das stimmt so nicht. Natürlich kann man über das Online-Formular außerordentlich kündigen. Auch bei Umzug ins Ausland...da muss man halt nur die Nachweise mit senden.


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  • April 24, 2025

Wenn es ein Neuanschluss wird,schaltet die Telekom immer 175 zum bewerten, somit wieder keine Sonderkündigung.  Taja wer keinen Umzug beauftragt hat das Nachsehen 


o2_Lars
  • Moderator
  • Lösung
  • April 26, 2025

Hallo ​@Paddy2025, willkommen in unserer o2 Community :-)

Hm. Das ist nicht so wirklich glatt gelaufen mit der außerordentlich Kündigung…

Ganz grundsätzlich gilt bei einer vorzeitigen Kündigung, dass für die Gründe ein Nachweis erforderlich ist, ein formloses Schreiben dass man zum Beispiel plant umzuziehen, ist nicht ausreichend.

Unsere Festnetzanschlüsse sind darüber hinaus auch über Kabel und Glasfaser (und sehr bedingt über Mobilfunk) abbildbar, ist eine Technologie nicht vorhanden, kann alternativ eine andere genutzt werden.

Die jeweilige Mindestgeschwindigkeit der Anschlüsse findet sich auch in unseren Produktinformationsblättern, diese liegt bei den Anschlüssen mit 250MBit/s zum Beispiel bei 105MBit/s.

Es ist, sofern man umzieht als ersten Schritt immer eine gute Idee, einen Umzug für den Anschluss zu beantragen. Wenn es da an irgendeiner Stelle haken sollte, dann melden wir uns und versuchen, das ganze dann gemeinsam zu klären. 

In deinem Fall scheint das leider alles etwas unglücklich gelaufen zu sein, hattest du denn die Meldebescheinigung noch irgendwann zugeschickt?

Und ja, wenn der 22.05.2025 das Ende der Mindestlaufzeit ist, dann hat das mit Kulanz nicht wirklich etwas zu tun, da bin ich bei dir.

Gruß,
Lars


  • Autor
  • Besucher:in
  • May 24, 2025

@o2_Lars , das Problem ist das der telefonische Kundenservice  von nichts weiß und der deutschen Sprache nicht wirklich  mächtig ist. Wieso bekomme ich Mahnungen für März , April und Mai. In der unten stehenden Mail vom O2 Kundenservice wird doch ganz klar beschrieben, dass alle Rechnungen ab 01.03.2025 gutgeschrieben werden.

 


  • Autor
  • Besucher:in
  • May 24, 2025

Dazu habe ich heute nochmal die Mail mit dem Screenshot an  impressum@cc.o2online.de gesendet, da die 3. Mahnung am 19.05.2025 ankam und ich heute telefonisch nicht weiter kam.

Wenn da jetzt wieder keine vernünftige Antwort von O2 kommt und die Mahnabteilung die nächste Mahnung raushaut, falle ich vom Glauben ab.

 

 

 
   
 

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  • Legende
  • May 24, 2025

@Paddy2025  Nach der 3. Mahnung wird gesperrt und geht zum Inkasso  


  • Autor
  • Besucher:in
  • May 24, 2025

@Anfänger1 Kann schon sein aber interessiert mich erstmal nicht, kann ja nix dafür, dass  die Kommunikation bei O2 so schlecht ist, außerdem habe ich meinen Emailnachweis mit der Reklamation der Rechnungen.

Außerdem steht da nichts von Inkasso , nur die Anschlussperre wird erwähnt. Der Anschluss wird seit 01.03.2025 nicht genutzt. :)

 


poales
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  • Legende
  • May 24, 2025

@Paddy2025 

Kann schon sein aber interessiert mich erstmal nicht, kann ja nix dafür, dass  die Kommunikation bei O2 so schlecht ist

na, denn …..

nutze das Kontaktformular

die Impressums-Mailadresse ist nicht zuverlässig bei Kundenanliegen.

https://www.o2online.de/service/kontaktformular/

 


  • Autor
  • Besucher:in
  • May 24, 2025

@poales  der telefonische Kundenservice hat heute gesagt ich soll die Mail benutzen, aber haue mein Anliegen dann nochmal über Kontaktformular raus.


o2_Maria
  • Moderatorin
  • June 21, 2025

Hallo ​@Paddy2025 ,

nun sind einige Wochen vergangen, bitte entschuldige, dass wir uns hier nicht
wieder zurück gemeldet haben.

Ich habe hier nun einmal nachgeschaut und festgestellt, dass aktuell auf deinem Kundenkonto
ein Guthaben in Höhe von 10,66 € liegt. Diese Betrag leite ich zur Auszahlung an dich weiter.

Diese kann ein paar Tage in Anspruch nehmen, bis der Betrag auf deinem Konto ersichtlich ist.

Viele Grüße Maria