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Warum O2
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Gelöst

Sonderkündigungsrecht

  • April 29, 2020
  • 7 Antworten
  • 153 Aufrufe

Hallo,

folgender Fall: ein Ehepaar will ins Ausland umziehen. Die Wohnung schon gekündigt, vorübergehende Anmeldug an die Wohnungsadresse der Tochter in Deutschland, weil wegen Corona keine Möglichkeit momentan ins Ausland umzuziehen. Den DSL-Vertrag auch gekündigt durch das Sonderkündigungsrecht, weil das Ehepaar jetzt ein Zimmer bei der Tochter bezieht. Die Tochter hat natürlich einen eigenen DSL-Vertrag, zum Glück bei einem anderen Anbieter. 
Der Kündigung war die Ummeldung des Ehepaares beigefügt, was O2 nicht akzeptiert hat. O2 verlangt vom Ehepaar, weiter Gebühren zu zahlen, bis Mitte Dezember 2020, obwohl sie beide seit Anfang März bei der Tochter wohnen. Die Dame vom Kundendienst sagt heute, um den Vertrag aufzulösen, braucht man jetzt den Kaufvertrag vom Grundstück oder vom Haus im Ausland!!!! Totaler Blödsinn: das Grundstück ist im Eigentum seit über 50 Jahren und das war nie gekauft, sondern ist aus der Erbschaft. Das Haus hat das Ehepaar selbst gebaut. Dann verlangt die Dame eine Meldebescheinigung im Ausland!!! Auch Blödsinn, weil das Ehepaar momentan in dieses Land nicht einreisen kann. 
Können die beiden trotzdem den Gebrauch vom Sonderkündigungsrecht machen, weil sie den Anschluss nicht mehr benutzen können?

Gruß

Lösung von Sächsin

Danke euch beiden für die Antworten. 
Das Ehepaar hat schon die Ummeldebescheinigung geschickt, O2 hätte alles prüfen können.
Die Geschäftspraktiken von O2 sind äußerst kundenunfreundlich und unverschämt. 

Ich finde Flex-Verträge überhaupt nicht kundenunfreundlich und unverschämt ... warum hat denn das Ehepaar, wenn es flexibel bleiben wollte, keine solchen abgeschlossen und sich stattdessen auf einen Laufzeitvertrag eingelassen? 🤔

 

Da das Ehepaar Deutschland noch nicht verlassen hat, sondern einfach nur in Deutschland umgezogen ist, gilt Satz 8 in

https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__46.html

 

7 Antworten

Jogi
Legende
  • April 29, 2020

Moin,

 

nein, sie haben ihr Domizil derzeit noch immer in Deutschland und daher wäre der richtige Weg, einen Umzug bei o2 anzumelden, kann o2 schalten (ein bestehender Anschluss ist kein Hinderungsgrund), dann sind eben bis zur endgültigen Kündigung 2 Anschlüsse vorhanden, kann o2 nicht schalten, dann kommt das Recht auf eine außerordentliche Kündigung zum tragen und sie kommen mit einer Einmalzahlung von 3x Grundgebühr aus dem Vertrag,

Greetz


Bollermann
Legende
Forum|alt.badge.img+46

Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur, wenn der Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern/schalten kann. Bei Umzug ins Ausland,  Gebiet in D nicht versorgt oder Portmangel. Letzteres kann nur durch vorausgegangenem Umzugsauftrag festgestellt werden. 

 

Bei Umzug ins Ausland greift das Sonderkündigungrecht erst mit Abmeldung aus Deutschland (Abmeldebestätigung einreichen), bei Umzug innerhalb Deutschland sollte man generell einen Umzug beauftragen, damit bestenfalls das Sonderkündigungsrecht schriftlich bestätigt wird. Auch hier gilt "Ab Datum der Ummeldung". 

 

 


Klaus_VoIP
Legende

Die Tochter hat natürlich einen eigenen DSL-Vertrag, zum Glück bei einem anderen Anbieter. 

So ein Pech - sonst gibt es mehr Spielraum für Kulanz. 

Eure Argumentation mag nachvollziehbar sein, wird aber vom TKG nicht gedeckt.


  • Autor
  • Besucher:in
  • April 29, 2020

Danke euch beiden für die Antworten. 
Das Ehepaar hat schon die Ummeldebescheinigung geschickt, O2 hätte alles prüfen können.
Die Geschäftspraktiken von O2 sind äußerst kundenunfreundlich und unverschämt. 


  • April 29, 2020

https://www.o2online.de/service/dsl-umzug/

Keine Ahnung, was daran „unverschämt“ sein soll. o2 hält sich an den Vertrag, an Recht und Gesetz. 

Umgekehrt würde der Kunde doch auf darauf pochen. 


bs0
Legende
Forum|alt.badge.img+43
  • Legende
  • April 29, 2020

Die Geschäftspraktiken von O2 sind äußerst kundenunfreundlich und unverschämt. 

 

Warum unverschämt? Ein Umzug ist immer noch Privatsache und die Rahmenbedingungen für eine vorzeitige Kündigung klar definiert.


Sächsin
Legende
  • Lösung
  • April 29, 2020

Danke euch beiden für die Antworten. 
Das Ehepaar hat schon die Ummeldebescheinigung geschickt, O2 hätte alles prüfen können.
Die Geschäftspraktiken von O2 sind äußerst kundenunfreundlich und unverschämt. 

Ich finde Flex-Verträge überhaupt nicht kundenunfreundlich und unverschämt ... warum hat denn das Ehepaar, wenn es flexibel bleiben wollte, keine solchen abgeschlossen und sich stattdessen auf einen Laufzeitvertrag eingelassen? 🤔

 

Da das Ehepaar Deutschland noch nicht verlassen hat, sondern einfach nur in Deutschland umgezogen ist, gilt Satz 8 in

https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__46.html