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Sonderkündigung wegen Umzug

  • April 23, 2020
  • 20 Antworten
  • 294 Aufrufe

Hallo o2-Team,

ich bin vor kurzem zu meinem Freund gezogen. An der neuen Adresse ist bereits ein Internetanschluss vorhanden. Ich hatte um eine Sonderkündigung gebeten. Diese wurde abgelehnt. Die Kundenbetreuung am Telefon kann mir leider nicht weiterhelfen. Ich soll mich schriftlich an o2 wenden.

o2 will mir jetzt sogar - obwohl man meine Sonderkündigung nicht akzeptiert - den Vertrag selbst kündigen, den Anschluss deaktiviern und mir den Betrag für die Laufzeit bis Ende 2021 auf ein Mal in Rechnung stellen.

Punkt 1: Warum wird mein Wunsch nach Sonderkündigung nicht akzeptiert? Ich benötige keinen Internetanschluss mehr. Mit einer Zahlung von 3 Monatsraten als Interessenausgleich wäre ich ja einverstanden. Aber über 500 Euro für eine nicht geleistete Leistung zu zahlen, ist viel zu viel.

Punkt 2: Wieso kommt o2 darauf, mir den Anschluss nun selbst zu kündigen, gleichzeitig aber auf die Zahlung bis Vertragsende zu pochen?

Punkt 3: Wie kommt o2 darauf, mit einem Mal Vorauskasse zu fordern? Der Vertrag läuft bis Dezember 2021. Eine Forderung einer Einmalzahlung jetzt für eine nicht geleistete Leistung bis Ende 2021 ist unfassbar!

Kann sich bitte jemand meinen Fall ansehen und mich dringend kontaktieren?

Danke

 

Lösung von o2_Antje

Hallo @123Anke123,

 

herzlich willkommen in der o2 Community.
Schön, dass du den Weg zu uns gefunden hast.
Du hast ja bereits zahlreiche Antworten erhalten.
Wie @Jogi bereits ausgeführt hat, wäre eine außerordentliche Kündigung mit einer Einmalzahlung von 3 Grundgebühren nur möglich gewesen wenn wir an der neuen Adresse keinen Anschluss hätten stellen können, auch wenn ich natürlich verstehe dass du dir eine andere Antwort gewünscht hättest.

 

PS. Die Lösung habe ich nun wieder rausgenommen.


Gruß
Antje

20 Antworten

Jogi
Legende
  • April 23, 2020

Moin,

 

zu a) hast du denn einen Umzug beantragt und o2 feststellen lassen, dass sie nicht schalten können (ein bereits vorhandener Anschluss ist kein Hinderungsgrund) ?

Dann - und nur dann - kommst du mit einer Einmalzahlung von 3x Grundgebühr aus dem Vertrag, ansonsten habt ihr bis zum Ende der Vertragslaufzeit (rechtzeitige Kündigung vorausgesetzt)  eben 2 Anschlüsse.

zu b) du hast einen Vertrag mit MVLZ und wahrscheinlich muss o2 die Leitung frei machen, daher ist dann die gesamte Gebühr bis Vertragsende auf einmal fällig. Wenn du ausziehst und z.B. der Nachmieter den Port nutzen möchte, ist das das gesetzlich geregelte Vorgehen, nach dem festgestellt wurde, dass du da nicht mehr wohnst.

zu c) du schließt einen Vertrag mit MVLZ ab, nutzt die ganzen daraus resultierenden Bonus, ziehst ohne Nachweis und Meldung um, lässt die Leitung also einfach belegt, willst o2 auf den Kosten sitzen lassen und regst dich auf ? 
Sorry, aber was würdest du denn als Firma machen ?

 


  • Autor
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  • April 23, 2020

Als Firma würde ich einem Kunden entgegenkommen und für den Teil der umsonst gezahlen Leistung z.B. einen Gutschein ausgeben für eine Leistung in der Zukunft.

Denn irgendwann werde ich ggf. meinen Mobilfunkvertrag oder Internetanbieter wieder wechseln - und wenn o2 hier einfach nur auf sein Recht besteht, das aufgrund einer Gesetzeslücke (Umzug hat m.E. Vorrang vor DSL-Verträgen, man bleibt schließlich nicht irgendwo wohnen, weil man einen laufenden DSL-Vertrag hat - aber mit dem Umzug fällt meine Geschäftsgrundlage / der Grund für den Vertrag nunmal weg) besteht, ist das kurzfristig gedacht. Als Kunde bin ich hiermit für immer verloren.


  • Autor
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  • April 23, 2020

Und für das Abrechnen des gesamten Rechnungsbetrags bis zum Ende es Vertrags gibt es übrigens keine rechtliche Grundlage. Ob die Leitung “frei gemacht” werden muss oder nicht. Der Anschluss könnte ja gekündigt werden, das Billing steht auf einem anderen Blatt. o2 möchte hier einfach nur schnell ans Geld kommen - und zwar im Voraus, denn es ist eine monatliche Zahlung vereinbart. Niemals wurde Vorauskasse vereinbart.


  • Autor
  • Besucher:in
  • April 23, 2020

Das hier aus Sicht der Firma argumentiert wird, macht für einen Mitarbeiter von o2 Sinn. Aber wird es denn unter uns Verbrauchern auch immer für richtig gehalten, nach dem Gesetz und Recht zu argumentieren? Das ist purer Kapitalismus ohne jegliches Über-den-Tellerrand blicken. Denn als Privatperson bei Wegfall der Geschäftsgrundlage aufgrund eines übergeordneten Grundes 500 Euro für eine nicht geleistete Leistung zu zahlen, ist schwerwiegender, als für eine Firma, die diesen Kunden aus diesem Grund aus Kulanz vorzeitig aus einem Vertrag lässt.

Hier wird nichts unternommen, weil man es eben kann. Aber wie gesagt: Langfristig ist das auch wirtschaftlich unklug, denn ein verlorener Kunde zahlt hier vielleicht noch letztmalig eine Rechnung - dann aber nie wieder. Und die Empfehlungen werden auch gegen o2 ausfallen.


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  • Legende
  • April 23, 2020

Das ist keine Gesetzeslücke. Vorher war es so, dass überhaupt keine besondere Kündigungsmöglichkeit bei Umzug bestand. Das hat der Gesetzgeber mit voller Absicht geändert, so dass es nun in §46 TKG heißt:

(8) Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. 

In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat.

 

In anderen Fällen sieht der Gesetzgeber keine Kündigungsmöglichkeit vor. o2 kann die Leistung sowohl an der vertraglich vereinbarten Anschlussadresse erbingen, als auch auf deinen Auftrag hin an die Bereitstellung an deiner neuen Adresse veranlassen. Es ist deine Entscheidung, die vertraglichen Leistungen nicht mehr nutzen zu wollen.

Für alle Kunden, sie sich flexible Kündigungsmöglichkeiten wünschen, bietet o2 alle DSL-Verträge auch ohne Mindestvertragslaufzeit mit nur 4 Wochen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendermonats an. Du selbst wolltest aber keinen solchen Vertrag haben, sondern dich lieber 24 Monate lang mit jährlicher Verlängerung binden. Wer solche Verträge abschließt, sollte sich gut überlegen, ob er sie auch tatsächlich erfüllen kann und möchte.


  • Autor
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  • April 23, 2020

Und genau weil der Gesetzgeber keine anderen Situationen für ein Sonderkündigungsrecht auflistet, ist es eine Gesetzeslücke. Denn das Vorhandensein eines bereits bestehenden Internetanschlusses am neuen Wohnort ist ein Grund, weshalb ich keinen DSL-Anschluss von o2 mehr benötige. 

Wie schon oben gesagt hat ein Umzug meines Erachtens Vorrang vor einem DSL-Anschluss. Salopp gesagt bleibe ich ja nicht irgendwo wohnen, nur weil ich einen DSL-Anschluss habe. Mit der Enscheidung umzuziehen, fällt meine Geschäftsgrundlage weg. Damit wäre die Bindung an einen Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit zumindest aus Kulanzgründen zu überdenken. Das ist alles, was ich von o2 verlange.

 


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  • Legende
  • April 23, 2020

Du kannst den Vertrag mitnehmen an die neue Adresse. Dass du das nicht möchtest, gleich aus welchen Gründen, liegt ganz bei dir. Dein Freund kann seinen Anschluss kündigen oder ihr nutzt eben 2 Anschlüsse. Vielleicht hätte dein Nachmieter auch den o2 DSL Vertrag übernehmen wollen? Oder du ziehst erst um, nachdem die von dir vereinbarte Vertragslaufzeit für den DSL-Vertrag abgelaufen ist.

Wenn absehbar ist, dass man die vereinbarte Vertragslaufzeit nicht erfüllen möchte, einfach den o2 DSL Vertrag ohne Mindestvertragslaufzeit abschließen. Erst Rabatte für lange Vertragslaufzeit mitnehmen und dann sagen “Ätsch, ich bin dann mal weg”, funktioniert nicht. 

Du wirst ja auch nicht von o2 gezwungen, mit deinem Freund zusammen zuziehen. Bei einer Haushaltszusammenführung gibt es sicher noch mehr Dinge, die doppelt sind. Deswegen kannst du trotzdem nicht z.B. vom Kaufvertrag für die Waschmaschinen zurück treten, weil ihr nun zwei Waschmaschine habt und du deine Waschmaschine an den Verkäufer zurückgeben möchtest. Das sind eben Dinge, die im Rahmen der persönlichen Lebensführung liegen. Diese Risiken eigener Entscheidungen muss der Bürger selbst tragen. Es kann eine Umverteilung der Folgen persönlicher Entscheidungen auf andere, die mit diesen Entscheidungen gar nicht zu tun haben, geben. 


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  • April 23, 2020

Das Interesse aller Beteiligter sollte beachtet werden. o2 erbringt hier keine Leistung mehr, aufgrund meines Umzugs. Ich würde o2 ja mitnehmen, wenn ich könnte / es bräuchte. Aber es ist bereits ein Internetzugang vorhanden. Nun stehen zwei Parteien mit unterschiedlichen Interessen da: Ich möchte gerne aus dem Vertrag raus und möchte nicht 500 Euro zahlen für etwas, was ich nicht nutzen kann. o2 möchte gerne Geld von mir, da ich einen Vertrag unterschrieben habe.

Es sollte doch aber im Interesse einer Firmal sein, dass wenn ein Kunde wegen eines triftigen Grundes den DSL-Anschluss nicht mehr nutzen kann, diesen Kunden nicht einfach abzukassieren, sondern eine andere Lösung zu finden. So dass der Kunde nicht 500 Euro für nichts zahlen muss. Wie gesagt: Es gäbe die Möglichkeit, Gutscheine für spätere Leistungen auszugeben. Das wäre für beide Seiten fair. Aber wenn nur das Gesetzt und das Billing zählen, vergrault man seine Kunden eben. Ist auch eine Entscheidung.


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  • Legende
  • April 23, 2020

o2 kann die Leistung wie vertraglich vereinbart erbringen, du willst sie nur nicht. Das ist ein entscheidener Unterschied. 

Der Gesetzgeber hat genau einen triftigen Grund definiert. Alles andere sind im Sinne des TKG keine triftigen Gründe.

Es sollte im Interesse des Kunden sein, aus dem Angebot die Vertragsart zu wählen, die seinen Bedürfnissen entspricht. Wenn der Kunde dies nicht tut, so muss er die Folgen seiner für ihn unpassenden Wahl tragen.


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  • April 23, 2020

ja, alles schon klar - rechtlich ist o2 hier auf der sicheren Seite.

Was hier nicht verstanden wird - ich aber schon öfter beschrieben habe:

Ich habe nicht einen Laufzeitvertrag gemacht und möchte jetzt “einfach so” wieder aus diesem heraus. Ich ziehe um und habe keine Verwendung mehr für diesen Vertrag.

Ich habe Verständnis dafür, dass o2 hier ein Interesse hat, für die restliche Vertragslaufzeit “entschädigt” zu werden. Ich könnte z.B. den Aufpreis zu einem monatlich kündbaren Vertrag seit der letzten Verlängerung zahlen. Oder eben oben beschriebene Gutscheinlösung.

Aber blind auf die Zahlung von 500 Euro zu bestehen, wobei gleichzeitig auch sogar jedem o2 Mitarbeiter klar sein dürfte, dass dies aufgrund eines Umzugs mich als Endverbraucher in eine sehr ungünstige Lage versetzt, halte ich für kundenunfreundlich. Es gibt immer andere Wege, als nur blind - ohne nach links oder rechts zu blicken - auf sein Geld zu bestehen.

Es wird viel Geld investiert für Marketing & Image. Wieso wird nicht mal dort investiert, wo es wirklich Sinn macht: in eine kulante Lösung, bei der alle zufrieden sind - und einer erneuten Geschäftsbeziehung in den kommenden Jahren nichts mehr in Wege steht.

Auf diese Art hinterlässt man verbrannte Erde.


Denner
Legende
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  • April 23, 2020

Diskutieren hilft nichts.

 

zahle die 500€ oder melde einen Umzug, falls es dazu noch nicht zu spät ist, dann hast du mtl. Zählweise.

 

Ansonsten darfst du das noch zweimal machen, einmal bei Telekom und einmal bei Vodafone, dann hast du keinen Anbieter mehr, bei dem du jemals Kunde sein möchtest, denn die handhaben das genau so!


Klaus_VoIP
Legende

 

Punkt 2: Wieso kommt o2 darauf, mir den Anschluss nun selbst zu kündigen, gleichzeitig aber auf die Zahlung bis Vertragsende zu pochen?

Punkt 3: Wie kommt o2 darauf, mit einem Mal Vorauskasse zu fordern? Der Vertrag läuft bis Dezember 2021. Eine Forderung einer Einmalzahlung jetzt für eine nicht geleistete Leistung bis Ende 2021 ist unfassbar!

Die Lösung ist doch ganz einfach: RECHTSWEG!

Die Einmalzahlung ist in keinem Gesetz oder den AGB geregelt. Also kein Anspruch!

In solchen Fällen kann maximal Schadensersatz in Höhe des entgangenen Gewinns berechnet werden. Urteil bei Mobilfunk gehen dort von 10-max. 50% der Monatskosten aus. 

Wer zuviel zahlt ist selber schuld! Ein Forum kann hier den Weg nicht abnehmen. Blechen oder wehren. :wink:


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  • Legende
  • April 23, 2020

o2 hat im Gegensatz zu vielen anderen DSL-Anbietern bereits eine sehr kundenfreundliche und kulante Lösung: Die Flex-Verträge - jederzeit kündbar. Guck mal bei der Telekom oder bei Vodafone nach solchen für Endverbraucher vorteilhaften Angeboten - Fehlanzeige. 

Wenn du noch mal in die Vertragsbedingungen schaut:

Da steht nicht: “Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate, es sei denn der Kunden zieht um, dann wird der Vertrag hinfällig.” oder “Wenn der Kunde keine Verwendung mehr für den Vertrag hat, wird er beendet.” 

Sondern da steht:

Laufzeit / Kündigung
8.1 Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten verlängern sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit um jeweils weitere 12 Monaten, soweit sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. zum Ende einer jeweiligen Verlängerungsperiode gekündigt werden. Verträge ohne Mindestlaufzeit können jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden

 

Stell dir vor du kaufst dir einen 2sitzigen Porsche und bekommst ein Kind und hast keine Verwendung mehr für den Porsche. Kannst du den Porsche an den Verkäufer zurück geben oder einfach die Ratenzahlung dafür einstellen: Nein. “Keine Verwendung mehr” ist eben “ich habe nicht nachgedacht”. Für die Folgen von “nicht nachdenken” kommen andere nicht auf.


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  • April 23, 2020

Ich habe meinen Standpunkt zu Gesetz, Recht und AGBs vs. Kundenfreundlichkeit / Kulanz wirklich ausgiebig beschrieben. Jetzt nochmal mit AGBs zu kommen, führt diese Diskussion ad absurdum.

 


  • Autor
  • Besucher:in
  • April 23, 2020

Und deine Antwort ist natürlich für mich nicht die Lösung. Dies war hier ein Versehen - und ich kann es nicht rückgängig machen.


  • Autor
  • Besucher:in
  • April 23, 2020

Diskutieren hilft nichts.

 

zahle die 500€ oder melde einen Umzug, falls es dazu noch nicht zu spät ist, dann hast du mtl. Zählweise.

 

Ansonsten darfst du das noch zweimal machen, einmal bei Telekom und einmal bei Vodafone, dann hast du keinen Anbieter mehr, bei dem du jemals Kunde sein möchtest, denn die handhaben das genau so!

 

Das rechtfertigt für mich noch lange nicht, dass o2 dies auch so macht. Wäre mal ein Tipp für die GF: Ein kundenfreundlicher Umgang mit diesen Situationen - und schon hätte man einen Wettbewerbsvorteil, der unschlagbar wäre. Das würde sich auszahlen.


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  • April 23, 2020

Der Wettbewerbsvorteil sind die Flex-Verträge. Genau deswegen bin ich Kunde bei Alice geworden: Wegen kundenfreundlicher, fairer und transparenter Konditionen. Leider hat das bei o2 nicht mehr so die Priorität.


Denner
Legende
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  • Legende
  • April 23, 2020

@123Anke123 Nein, das zahlt sich nicht aus. Mobilfunk und DSL sind anonymes Massengeschäft und die Kunden sind nicht Markengebunden, sondern Preisgebunden.


  • Autor
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  • April 23, 2020

Doch, es würde sich auszahlen. So viele Kunden haben Ärger mit den Mobilfunk- und DSL-Anbietern. Wenn es eines gäbe, das als fair und lösungsorientiert gelten würde, wäre das ein ganz klarer Wettbewerbsvorteil. Da würde ich - und bestimmt viele andere - auch etwas mehr bezahlen, wenn man wüsste, dass man in einer nicht vorhersehbaren Situation fair aufgefangen wird. Leider denken viele nicht inhabergeführte Unternehmen nicht langfristig. Die Geschäftsführungen blicken max. bis zum nächsten Jahresziel und geben sich dann eh die Klinke in die Hand - hier denkt keiner an eine wirklich langfristige Strategie.


o2_Antje
  • Moderatorin
  • Lösung
  • April 23, 2020

Hallo @123Anke123,

 

herzlich willkommen in der o2 Community.
Schön, dass du den Weg zu uns gefunden hast.
Du hast ja bereits zahlreiche Antworten erhalten.
Wie @Jogi bereits ausgeführt hat, wäre eine außerordentliche Kündigung mit einer Einmalzahlung von 3 Grundgebühren nur möglich gewesen wenn wir an der neuen Adresse keinen Anschluss hätten stellen können, auch wenn ich natürlich verstehe dass du dir eine andere Antwort gewünscht hättest.

 

PS. Die Lösung habe ich nun wieder rausgenommen.


Gruß
Antje