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Sonderkündigung wegen Umzug: 3 Monate zahlen ohne Leistung zu erhalten?

  • December 16, 2019
  • 8 Antworten
  • 790 Aufrufe

Hallo zusammen,

wir sind am 01.09. umgezogen und mussten, da der Service an der neuen Adresse nicht möglich ist, umzugsbedingt unseren DSL-Vertrag kündigen.

Zu unserer Verwunderung sieht O2 auch in diesem Fall eine dreimonatige Kündigungsfrist vor, die auch nicht etwa ab Mitteilung des Umzugs beginnt, sondern erst ab dem Umzugsdatum! In der Abschlussrechnung wurden uns also weitere drei Monate berechnet.

Wir haben bereits Anfang August unseren bevorstehenden Umzug telefonisch bei O2 angemeldet, bereits am 12.08.19 hat O2 uns schriftlich bestätigt, dass am neuen Wohnort kein DSL über O2 möglich ist.

Weiter hat uns O2 mit einer Email vom 01.10.19 mitgeteilt, dass sie am 30.09. den Service abschalten, mir werden also zwei weitere volle Monatsbeiträge für eine Leistung berechnen, die gar nicht mehr stattfindet, die ich gar nicht abrufen kann?

Wir waren bisher zufriedene Kunden bei O2 und hätten den Vertrag auch gerne mitgenommen. Wir sind umgezogen und KONNTEN das Produkt nicht länger nutzen.

Auf schriftliche Nachfrage bei der Telefonica-Kundenbetreuung wurde mir lediglich mitgeteilt, dass alles korrekt abgerechnet worden sei.

Ich bin ein durchaus fassungslos, nach Jahren so abgewatscht zu werden und wenn sich da nicht noch was tut, werde ich meinen Telefonica-Handyvertrag kündigen und jedem in Zukunft von Telefonica abraten!

Hat irgendjemand ähnliches erfahren und erfolgreich Einspruch eingelegt? Wisst ihr, ob das so rechtens ist, Gebühren für einen Service einzuziehen, den ich gar nicht mehr wahrnehmen kann, weil abgeschaltet wurde?

Viele Grüße und einen guten Wochenstart,

 

Klaus Becker

Lösung von Sächsin

Ist rechtens, siehe https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__46.html Absatz 8.

Und dass es erst ab wirklichem Umzug zählt, ist hier https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/umzug-die-rechte-der-telefon-und-internetkunden-11034 nachzulesen.

Zitat:

"Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, können Verbraucher den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalendermonats kündigen. Hierbei ist jedoch folgendes zu beachten: Diese 3-monatige Frist beginnt nach aktueller Rechtsprechung erst mit dem tatsächlichen Umzug.

Dies bedeutet: Auch wenn Verbraucher z. B. bereits 6 Monate vor dem Umzug zum Umzugstermin kündigen, müssen sie grundsätzlich noch 3 Monate nach dem Auszug ihren Anschluss bezahlen, auch wenn sie die vertragliche Leistung nicht mehr in Anspruch nehmen können. Dies soll dem Interessenausgleich zwischen Anbietern und Verbrauchern dienen, und der Anbieter soll einen Ausgleich für seine Aufwendungen erhalten."

8 Antworten

Sächsin
Legende
  • Lösung
  • December 16, 2019

Ist rechtens, siehe https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__46.html Absatz 8.

Und dass es erst ab wirklichem Umzug zählt, ist hier https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/umzug-die-rechte-der-telefon-und-internetkunden-11034 nachzulesen.

Zitat:

"Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, können Verbraucher den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalendermonats kündigen. Hierbei ist jedoch folgendes zu beachten: Diese 3-monatige Frist beginnt nach aktueller Rechtsprechung erst mit dem tatsächlichen Umzug.

Dies bedeutet: Auch wenn Verbraucher z. B. bereits 6 Monate vor dem Umzug zum Umzugstermin kündigen, müssen sie grundsätzlich noch 3 Monate nach dem Auszug ihren Anschluss bezahlen, auch wenn sie die vertragliche Leistung nicht mehr in Anspruch nehmen können. Dies soll dem Interessenausgleich zwischen Anbietern und Verbrauchern dienen, und der Anbieter soll einen Ausgleich für seine Aufwendungen erhalten."


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  • Legende
  • December 16, 2019

Ja, das ist rechtens. Ein DSL-Vertrag ist ortsgebunden, d.h. vertraglich ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wird, verbindlich festgelegt. Wenn du dich also für einen 24-Monats-Vertrag entscheidest, so verpflichtest du dich die Leistung am Ort x für diesen Zeitraum zu beziehen und das vereinbarte Entgelt für die gesamte Vertragslaufzeit zu zahlen. Bei einem Umzug möchtest du nun einseitig den Ort der Leistungserbringung ändern. Das ist etwas, was ausschließlich in den Bereich der persönlichen Lebensführung des Kunden fällt. Ob an der von dir gewählten Anschlussadresse die vereinbarte Leistung erbracht werden kann, liegt nicht im Einflussbereich von o2. Du hättest die Leistung jederzeit an der ursprünglich vereinbarten Adresse nutzen können. Entscheidet sich der Kunden an eine Anschlussadresse zu ziehen, an dem die Leistung seitens o2 nicht mehr erbracht werden kann, so verzichtet der Kunde damit auf die Leistungserbringung.  Nach alter Rechtslage hätte der Provider sogar Anspruch auf das Entgelt für die gesamte Vertragslaufzeit. Der Gesetzgeber hat aber vor einiger Zeit in §46 TKG verfügt, dass der Kunden in einem solchen Fall nur 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats zahlen muss. D.h. du sparst die Kosten für den Rest der verbleibenden Vertragslaufzeit und der Provider bekommt in Form des Entgelts für die 3 Monate einen kleinen Ausgleich für den gegangenen Gewinn für den Rest der von dir eineinbarten Vertragslaufzeit. Das ist der vom Gesetzgeber vorgesehene Interessenausgleich. 

O2 bietet alle DSL-Tarife übrigens wahlweise auch ohne Mindestvertragslaufzeit mit nur 4 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende an. Deine Wahl. 


  • Autor
  • Besucher:in
  • December 16, 2019

Vielen Dank für Eure Antworten!

Das Vorgehen von O2 ist demnach rechtens, das ist schon mal gut zu wissen.

Ich empfinde es dennoch nach wie vor als nicht angemessen. Sicher es gibt Verträge mit einer Kündigungsfrist von nur 4 Wochen statt 24 Monaten, aber Zweck all dieser Kündigungsfristen sollte nach gesundem Menschenverstand das Verhindern eines vom Kunden vollzogenen Anbieterwechsels, nur weil der andere Anbieter jetzt für 1 € günstiger anbietet, und nicht eine Abstrafung für einen Umzug aus persönlichen Gründen sein. Fitnessstudios kriegen es ja auch hin, den KUNDEN bei Umzug frühzeitig aus dem Vertrag zu lassen und die haben in der Regel weitaus weniger Kunden (von wegen Planungssicherheit etc.). 

Aber gut, darüber und darüber, inwiefern man als Unternehmen gegenüber langjährigen Kunden Rechte nicht unbedingt durchsetzen und Kulanz gewähren kann, kann man jetzt diskutieren, meine Frage ist beantwortet, wie gesagt, vielen Dank an Euch.

Ich hab die Wahl und ich werde trotzdem meinen Telefonica-Handyvertrag kündigen, sofern mir nicht auf eine letzte schriftliche Bitte um Kulanz entgegengekommen wird.


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  • Legende
  • December 16, 2019

Das Risiko für Entscheidungen der persönlichen Lebensführung liegt beim Kunden. Er kann selbst entscheiden, welche Vertragsvariante für ihn vorteilhafter ist. Erst Rabatte für einen Laufzeitvertag mitnehmen und dann auf “Kulanz” pochen ist nicht. Die Rechtslage gibt es nicht erst seit heute und für Fitnessstudios ist das Telekommunikationsgesetz nicht relevant. 


  • December 16, 2019

Aus Kundensicht ist das natürlich nicht schön, aber dennoch verstehe ich auch die Anbieter, denn die möchten ihre Verluste natürlich auch möglichst gering halten. 


bs0
Legende
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  • Legende
  • December 16, 2019

Vielen Dank für Eure Antworten!

Ich empfinde es dennoch nach wie vor als nicht angemessen. Sicher es gibt Verträge mit einer Kündigungsfrist von nur 4 Wochen statt 24 Monaten, aber Zweck all dieser Kündigungsfristen sollte nach gesundem Menschenverstand das Verhindern eines vom Kunden vollzogenen Anbieterwechsels, nur weil der andere Anbieter jetzt für 1 € günstiger anbietet, und nicht eine Abstrafung für einen Umzug aus persönlichen Gründen sein.

Ernstaft? So siehst du das? Warum sollte dein Vertragspartner bestraft werden weil du umziehst? Du hast einen Vertrag über 24 Monate abgeschlossen, musst diesen jetzt nicht mal erfüllen, und findest es unangemessen, dass die TK-Anbieter zumindest einen Teil der Verluste wieder reinbekommen? Das kann man doch verstehen, oder?


  • Autor
  • Besucher:in
  • December 16, 2019

Ja, durchaus. Die rechtliche Situation ist klar, ich empfinde es nach wie vor als nicht angemessen, wenn ich umziehe, als langjähriger zufriedener Kunde meinen Vertrag nicht mitnehmen kann, weil der Service am neuen Wohnort nicht möglich ist und ich dann drei Monate bezahlen darf, ohne Leistung zu erhalten. Das kann in diesem Forum anscheinden kaum einer nachvollziehen. Ansonsten wiederum nahezu jede(r), dem ich das bisher erzählt habe, spannend.


bielo
Legende
  • December 16, 2019

Kannst ja glücklich sein, dass der Gesetzgeber das endlich so geregelt hat. Lange galt und wurde durch den BGH bestätigt, dass es kein Sonderkündigungsrecht  gibt. Da musste man voll zahlen. 

Nun gibt es mit den 3 Monaten ein Interessenausgleich.

Wenn man das einseitig betrachtet, dann ist deine Erwartung verständlich. Dass du lange Kunde bist, zählt weniger, weil du dafür auch Leistung bezogen hast. Die Gewinnspanne bei DSL ist für die Anbieter echt gering.