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Frage

Sonderkündigung wegen Umzug

  • 25 January 2017
  • 4 Antworten
  • 1446 Aufrufe

Hallo,



Wegen Umzug, Ich habe für Internet anschluss in meiner neuen Wohnung gefragt, aber da meine Wohnung neubau ist und es geht nur FTTH GLasfaser,

sagten o2, dass sie mir nur 6 Mbps anbieten können, aber meine bestehende Verbindung war 50 Mbps.

Also, schickte ich eine vertrag Kündigung Brief an o2 und jetzt sagt o2, dass sie 3 Monate Zahlung zu berechnen. Warum sollte ich zahlen, wenn ich nicht nutze kein o2 Internet-Verbindung.



4 Antworten

Moin,

weil du einen Laufzeitvertrag abgeschlossen hast und wenn du die Vertragslaufzeit nicht erfüllen kannst, gibt das Gesetz o2 das Recht, dir 3 Monate Grundgebühr wegen des vorzeitigen Ausstiegs zu berechnen.

Wenn du das nächste mal das umgehen möchtest, dann darfst du nur einen Vertrag mit monatlicher Kündigungsfrist abschließen, denn du hast für deine Unterschrift für 2 Jahre auch einiges an Rabatten erhalten und oi2 kann nun wirklich nichts dafür, dass du jetzt umziehen möchtest.

Greetz

Ich möchte in mein neue Wohnung O2 DSL nehmen, aber o2 bietet nur 6Mbps.

Moin,

wie geschrieben - du möchtest umziehen und da o2 dir an deinem neuen Wohnort deine gewünschte Leistung nicht zur Verfügung stellen kann, möchtest du aus deinem Vertrag. Dem hat o2 ja auch zugestimmt und möchte, da du ja einen Vertrag mit Mindestlaufzeit hast, eine Entschädigung für die restliche Zeit. Die Höhe ist vom Gesetzgeber geregelt und beträgt 3x Grundgebühr.

Alternativ kannst du o2 auch den 6 Mbit Anschluss schalten lassen, den Vertrag regulär kündigen und dann bis zum Ende der Laufzeit nutzen und zahlen.

Greetz

Benutzerebene 7
Abzeichen
Telekommunikationsgesetz (TKG) § 46 Anbieterwechsel und Umzug

(8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.

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