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Sonderkündigung (Festnetz) Wohnung unbewohnbar (Brand)


Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu meinem Vertrag und hoffe auf eure Unterstützung.

Seit Februar ist meine Wohnung leider unbewohnbar, sodass ich den Anschluss aktuell nicht nutzen kann. Wie lange dieser Zustand noch andauert, ist derzeit unklar.

Daher wollte ich fragen, ob es in so einem Fall möglich ist, entweder eine Sonderkündigung durchzuführen oder den Vertrag vorübergehend „einzufrieren“, bis ich die Wohnung wieder nutzen kann.

Gibt es hierfür eine Lösung oder hat jemand bereits ähnliche Erfahrungen gemacht?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

16 Antworten

poales
Legende
  • Legende
  • March 22, 2026

@pousemai 

bitte teile O2 das schriftlich mit, damit das richtig dokumentiert wird. 

evtl. funktioniert eine Umstellung auf  einen LTE-Router, 

dann hättest du eine Übergangslösung,

evtl. kann der Vertrag auch ruhen

 

https://www.o2online.de/service/kontaktformular/


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  • Legende
  • March 22, 2026

Gibt keine Sonderkündigung musst alles mit der Versicherung abklären 


Klaus_VoIP
Legende

Wichtig sind hier amtliche Belege. Wenn man dann vorübergehend an einem Ort wohnt an dem dieser Vertrag nicht erfüllt werden kann (z.B. Untermiete), dann reicht u.U. ein Umzugsauftrag.

Ein pausieren oder einfrieren geht nicht. 


o2_Michi
  • Moderator
  • March 22, 2026

Hallo ​@pousemai,

willkommen bei uns in der o2 Community. 🙂

Ich würde es auch so machen, wie poales und Klaus_VoIP es erläutert haben. Je nachdem welche Situation aktuell besteht. Wenn du gerade aufgrund des Brands länger woanders deinen Wohnort hast (Wichtig: die Belege, die Klaus_VoIP erwähnt hat), wäre der Umzugsauftrag eine gute Idee oder die Nutzung eines LTE-Routers, um erstmal online zu sein. 

Gruß,

Michi


  • Autor
  • Besucher:in
  • March 22, 2026

also wir sind ja im Hotel unter bis wir wieder in der Wohnung dürfen ich habe für unterwegs einen Unlimited Vertrag also bringt es mir wenig denk ich ich habe aber schon an o2 direkt geschrieben ich hoffe es kommt bald eine Antwort dank


o2_Michi
  • Moderator
  • March 22, 2026

@pousemai 

Das ist gut, wenn du uns schon geschrieben hast. Die Situation hattest du auch geschildert und ggfs. Dokumente mit eingereicht? Das wäre super, dann könnte man schauen, welche Lösungen es evtl. noch gibt. Meinst du die Herrichtung der Wohnung dauert noch sehr lange und eine alternative Wohnadresse kommt noch in der Zwischenzeit in Frage?


  • Autor
  • Besucher:in
  • March 23, 2026

Die Renovierung wird mindestens noch 3 Monate dauern wie gesagt alternative Adresse nein da wir im Hotel wohnen ist auch so von der Versicherung geregelt 


Bollermann
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Dann sollte die Versicherung auch für die Grundgebühr des nicht nutzbaren Anschlusses einspringen. 


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  • Legende
  • March 23, 2026

@pousemai Nochmals Sonderkündigung wird nie und nimmer stattgegeben auch nicht auf Kulanz , ausser du hast einen anderen festen Wohnsitz dann kannst einen Umzug nach TgK machen,sollte O2 nicht schalten können bist raus nach 4 Wochen. 

Du musst doch sowieso alles der Versicherung melden nach dem Brand, und auch die Grundgebühr Telefon/ Strom/ Abwasser/ Trinkwasser usw. Das übernimmt die Gebäudeversicherung und Hausrat Versicherung. Hasst beides nicht sieht es sehr sehr düster aus 


  • Besucher:in
  • March 26, 2026

Informierst du dich eigentlich vorher, bevor du was schreibst? ​@Anfänger1  Nochmal für DICH: Ist die Wohnung durch den Brand unbewohnbar geworden, liegt ein „wichtiger Grund“ nach § 314 BGB vor, der zur fristlosen Kündigung berechtigt. Der Vermieter sollte den Schaden bestätigen.

 

Unter sämtlichen Beitragen sind von dir Kommentare, die absolut keinen Sinn haben. 


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  • Legende
  • March 26, 2026

@Bärlilein77  Deine Antwort und Paragraph trifft schon mal überhaupt nicht zu. Bitte unterlasse in einen Forum eine Rechtsberatung , und wenn man nicht vom Fach ist schon dreimal nicht 


  • Besucher:in
  • March 26, 2026

Ich arbeite im Telefonischen Kundenservice für einen großen Anbieter. Und der Paragraph ist tatsächlich der richtige. Die Rechtsberatung brauchst du aber weil anscheinend bist du beratungsresistent wenn man sich deine anderen Beiträge so durchliest. Also wenn man nicht vom Fach ist.. 😄


bs0
Legende
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  • Legende
  • March 26, 2026

@Bärlilein77 Paragraf, und natürlich kann man immer versuchen, eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund einzureichen. Das steht jedem zu. Ob der Anbieter / Vertragspartner dieser akzeptiert steht auf einem anderen Blatt. Ein wichtiger Grund liegt nur dann vor wenn es unzumutbar ist, den Vertrag fortzuführen, was hier nicht der Fall ist, da es sich um eine vorübergehende "Unterbrechung" handelt und zudem ein Versicherungsfall ist. Der Sachverhalt hier begründet ja kein Sonderkündigungsrecht.

Ich weiß nicht ob du dich heute angemeldet hast um andere User zu diskreditieren, aber wenn man gleich im ersten Beitrag Kommentare als sinnlos bezeichnet, sollte man auch differenzieren können: Möglichkeit und Anspruch sind zwei Paar Schuhe. Da du deine Arbeit im Kundenservice bei einem TK-Anbieter erwähnst, gehe ich davon aus, dass dein Arbeitgeber außerordentliche Kündigungen in solchen Fällen routinemäßig akzeptiert. Das ist schön, begründet aber keinen Anspruch.


  • Besucher:in
  • March 26, 2026

Das Bestehen eines Rechts zur Kündigung aus wichtigem Grund, sowie die Wirksamkeit einer Kündigungserklärung, mit der ein bestehendes Sonderkündigungsrecht ausgeübt würde, ist vom Einverständnis des Vertragspartners völlig unabhängig: auch wenn er ausdrücklich anderer Meinung wäre, bliebe das Vertragsverhältnis wirksam gekündigt - sofern die Voraussetzungen für ein Sonderkündigungsrecht nach § 314 BGB erfüllt wären ( worüber im Streitfall ein Gericht zu entscheiden hätte. ) Und eine unbewohnbare Wohnung ist in dem Fall ein (Wichtiger Grund)  :) 


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  • Legende
  • March 26, 2026

@Bärlilein77  Lass einfach bleiben. Du hast einfach   Null Ahnung in rechtlichen Dingen und Bereichen. Such dir ein anderes Hobby, und nichts mit Paragraphen 


bs0
Legende
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  • Legende
  • March 26, 2026

§314 BGB hat mit einem Sonderkündigungsrecht gar nichts zu tun. Ja, eine außerordentliche Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, das bedeutet aber nur, dass der Kunde den Vertrag als gekündigt ansehen darf. Der Anbieter muss das jedoch nicht, und kann weiterhin Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis geltend machen. Dann muss sich der Kunde ggf. juristisch wehren.

Eine vorübergehend unbewohnbare Wohnung kann ein wichtiger Grund sein, muss es aber nicht sein.