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Sonderkündigung DSL Problem


Hallo,

folgendes Problem habe ich:

Wegen meiner Arbeit bezog ich eine Wohnung in der Nähe meines Einsatzortes. Dazu schloss ich einen DSL-Vertrag mit O2.

1,5 Jahre später kündigte ich die Zweitwohnung zum Jahresende, da ich sie nicht mehr benötigte. Den DSL-Vertrag wollte ich entsprechend kündigen. Dafür erhielt ich eine Bestätigung. Zu meinem Erstaunen sollte ich aber ein halbes Jahr lang weiter zahlen, obwohl ich dafür von O2 keine Gegenleistung erhalte.

Nach einigen Telefonaten stellte ich eine Sonderkündigung zum Jahresende. Diese wird bis heute nicht von O2 bestätigt. Im Gegenteil wird mir das gesetzliche Recht verweigert. Ich habe sogar eine Ablehnung erhalten, obwohl ich per Brief nachwies, was O2 bei mir anfragte.

Meine Hauptwohnung hat bereits seit über 3 Jahren einen Internetvertrag bei einem anderen Anbieter.

Anstatt nun die Sonderkündigung nach dem Telekommunikationsgesetz zu akzeptieren, erhielt ich eine Rechnung über den Restbetrag der Vertragslaufzeit, was aber bei der Sonderkündigung nicht erlaubt ist. Dann wäre es ja nur eine normale Kündigung.

Momentan bin ich kurz davor, rechtliche Schritte einzuleiten.

Lösung von Klaus_VoIP

@Vigonorma  Erfolgsaussichten gleich NULL!

O2 hält sich auf das Komma genau an Anweisungen der BNetzA und nach TKG. Das Du o2 nicht die Gelegenheit zur Leistungserbringung am Wohnort gibst ist schlichtweg Annahmeverweigerung.

Du kannst natürlich die Einmalzahlung verweigern, da dazu jegliche Vertragsgrundlage fehlt. Ändert aber nichts an Deinem Problem und Du zahlst weiter monatlich. Das Kind ist in den Brunnen gefallen und das lässt sich nicht mehr ungeschehen machen.

42 Antworten

Bollermann
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Hallo @Vigonorma 

 

Es gibt ein Sonderkündigungsrecht, welches nur der Fall ist, wenn nach offiziellem Umzugsauftrag festgestellt wird, dass am neuen Wohnort nicht geschaltet bzw die Leistung nicht erbracht werden kann. 

 

Wenn du einfach nur gekündigt hast, ohne einen Umzug zu beauftragen, greift das Sonderkündigungsrecht nicht. Der Anschluss wird dann lediglich vorzeitig deaktiviert, jedoch nur  fristgerecht gekündigt.  


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  • March 4, 2023

Leider gibt es aber keinen neuen Wohnort. Es war eine Zweitwohnung, die aufgelöst wurde. Es gab auch keinen Umzug, nur eine Wohnungsauflösung.


Bollermann
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Das habe ich verstanden..  

 

Dennoch hättest du erstmal einen Umzug an deinen Erstwohnsitz beauftragen müssen. 

 

Einfach "aufgrund Wohnungsauflösung" kündigen, ist nicht. 

 

 


  • Autor
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  • March 5, 2023

Warum sollte ich einen Umzug beantragen, wenn ich bereits einen viel länger laufenden Vertrag bei Vodafone da habe? Das ergibt keinen Sinn. Wenn ein Vertrag bereits besteht, kann der O2-Vertrag nicht fortgesetzt werden. Das hat der Gesetzgeber mit der letzten Änderung des Telekommunikationsgesetzes klar gestellt.

Ich verstehe nicht, warum die rechtlich saubere außerordentliche Kündigung nicht akzeptiert wurde. Alle Bedingungen dafür sind erfüllt. Da hilft dann wohl nur eine gerichtliche Auseinandersetzung, um nach Gesetzesvorgabe zu entscheiden.

Einen Umzug gab es ja auch nicht, und eine Beantragung ist völlig ausgeschlossen. Ich habe 500mbit/s am Hauptwohnsitz. Am Zweitwohnsitz hatte ich 16k, wobei ich da auch nur 8k bekam, weil die Leitungen nicht mehr hergaben.

Am meisten stört mich die schlechte Kommunikation mit Telefónica. Ich erhalte keine Leistung, aber soll dafür bezahlen.


Bollermann
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Du hast einen Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit bei o2 gewählt...  

 

Und wie du geschrieben hast, gilt das bei Umzug

(wofür man erstmal einen DSL  Umzug beauftragen muss!).... Deiner Meinung nach, war es ein Auszug → also nichts mit Sonderkündigungsrecht... Sondern vorzeitige Auflösung....

 


Sächsin
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  • March 5, 2023

Das TKG besagt es eigentlich eindeutig:

(2) Wird die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, kann der Verbraucher den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden.

 

Da steht nix von "Bei Aufgabe von Zweit-Wohnsitz" o.ä., zumal ja grade auch für diesen Fall (man will flexibel bleiben und sich nicht lange an einen Anbieter binden) bei o2 die Wahl eines Flex-Tarifes möglich gewesen wäre und man so ganz schnell den Vertrag durch eine einfache Kündigung losgeworden wäre.

 

Es bleiben 2 Möglichkeiten:

Keinen Umzug anmelden, die Kündigung zum Laufzeitende zu akzeptieren und die Restlaufzeit zahlen

oder

Den Umzug anmelden und abwarten, ob o2 vertraglich schalten kann​​​​​


bs0
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  • March 5, 2023

@Vigonorma Den Grund warum du keine Leistung mehr bekommst hast du selber verursacht. Und jetzt möchtest du deswegen den Vertrag nicht erfüllen? Wie du in dem Fall auf eine "rechtlich saubere außerordentliche Kündigung" kommst ist ein Rätsel.

Du musst natürlich keinen Umzug beantragen, aber dann musst du logischerweise bis Ende der Laufzeit bezahlen.

Dass an einer Adresse mehr als ein Anschluss geschaltet werden kann, war vor und ist auch nach der Gesetzesänderung 2021 der Fall. Dazu gab es keine Klarstellung vom Gesetzgeber.


  • Legende
  • March 5, 2023

Warum sollte ich einen Umzug beantragen, wenn ich bereits einen viel länger laufenden Vertrag bei Vodafone da habe? Das ergibt keinen Sinn. Wenn ein Vertrag bereits besteht, kann der O2-Vertrag nicht fortgesetzt werden. Das hat der Gesetzgeber mit der letzten Änderung des Telekommunikationsgesetzes klar gestellt.

 

 

Die Frage ist, wie Du darauf kommst ein Sonderkündigungsrecht zu haben? Spätestens nach Deinen Anrufen sollte Dir doch erklärt worden sein, das Du falsch liegst. Und selbst wenn Du dann immer noch uneinsichtig bist, dann prüft man das doch nochmal gegen. Kann der Anbieter an der anderen Adresse theoretisch die gebuchte Leistung bereitstellen, keine Sonderkündigung. Man kann versuchen dann einen Umzug zu beauftragen, wo dann die praktische Verfügbarkeit geprüft wird. Wenn man Glück hat, bekommt man dann das Recht. Bei Dir ist theoretisch mind ADSL möglich und über Vodafone hast Du einen Kabelanschluss. Das sieht dann bzgl Sonderkündigung schlecht aus.


schluej
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  • March 5, 2023

Es gibt 2 Möglichkeiten.

6 Monate zahlen bis der Vertrag regulär gekündigt wurde.

Oder einen Umzug beantragen. Hier gibt es 2 Möglichkeiten:

  1. O2 kann den Anschluss nicht bereitstellen, dann frühzeitiges Ende.
  2. O2 kann den Anschluss bereitstellen, dann kannst Du diesen bis zur Kündigung nutzen.

Wo bei es dann auch Kaufmännisch Sinn macht mal zu kalkulieren.

Der Umzug kostet 50€… 

Tipp für das nächste mal. O2 hat Flex Verträge, da hat man das Problem nicht.


Bollermann
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Das Ding ist ja schon durch...  Der Anschluss ist deaktiviert und die Restlaufzeit berechnet.. 


  • Autor
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  • March 5, 2023

Wenn das Ding dann ja schon durch ist, kann ich ja auf Einhaltung des Vertrages klagen. Ich zahle und erwarte eine Gegenleistung. Kann die nicht gewährt werden, dann bekomme ich das Geld zurück. Wie gesagt: keine Leistung gegen Gegenleistung.

 

Im Übrigen wird in meinem näheren Umfeld niemand mehr bei O2 einen Vertrag abschließen.

 

Wie ich darauf komme, dass ich ein Sonderkündigungsrecht habe? Ich bin ausgezogen, O2 kann den Vertrag nicht erfüllen. An der Hauptwohnadresse besteht bereits ein Internetvertrag:

Ich zitiere: „Auch wenn Sie in eine Wohnung ziehen, in der schon jemand wohnt und bereits ein Telekommunikationsvertrag vorhanden ist, können Sie seit dem 01. Dezember 2021 vor Ablauf der Vertragslaufzeit zum Auszug kündigen.“


Bollermann
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@Vigonorma 

 

Lese dir die Briefe von o2 nochmal ganz genau durch...  

 

"bitte beauftragen sie bis zum x.x. einen Umzug... Ansonsten wird Ihnen die Restlaufzeit berechnet ..." 


Klaus_VoIP
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  • Lösung
  • March 5, 2023

@Vigonorma  Erfolgsaussichten gleich NULL!

O2 hält sich auf das Komma genau an Anweisungen der BNetzA und nach TKG. Das Du o2 nicht die Gelegenheit zur Leistungserbringung am Wohnort gibst ist schlichtweg Annahmeverweigerung.

Du kannst natürlich die Einmalzahlung verweigern, da dazu jegliche Vertragsgrundlage fehlt. Ändert aber nichts an Deinem Problem und Du zahlst weiter monatlich. Das Kind ist in den Brunnen gefallen und das lässt sich nicht mehr ungeschehen machen.


  • Autor
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  • March 5, 2023

„Lies“ und nein, das muss ich nicht. Ich werde auf Vertragseinhaltung pochen. So bekomme ich kein Inkassobüro an den Hals und habe Zeit gewonnen, das Problem zu lösen. Mein Anspruch verschwindet ja nicht. Mir geht es auch weniger um Geld, sondern ums Prinzip Leistung-Gegenleistung. Und da habe ich einen langen Atem.

Des Weiteren nimmt Telefónica in Kauf, dadurch weitere Kunden zu verlieren oder gar nicht erst zu bekommen.


  • Autor
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  • March 5, 2023

Ich gebe Telefónica die Gelegenheit, keine Sorge. Ich beantrage das gleich am Montag. Da dort aber bereits ein längerer Vertrag mit Vodafone vorhanden ist, erübrigt sich das von vornherein.


Bollermann
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Wenn der DSL Anschluss bereits deaktiviert ist, ist dein Vorhaben nicht mehr möglich.. 

 

Da hättest du rechtzeitig auf das Schreiben reagieren müssen... 


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  • March 5, 2023

 

 

Wenn der DSL Anschluss bereits deaktiviert ist, ist dein Vorhaben nicht mehr möglich.. 

 

Da hättest du rechtzeitig auf das Schreiben reagieren müssen... 

Leider habe ich in keinem Schreiben sowas gefunden. Ich sollte nachweisen, dass ich dort bereits einen Internetvertrag habe. Das habe ich schriftlich getan, allerdings wurde darauf, warum auch immer, nicht weiter eingegangen. Da frage ich mich, warum diese Info dann so wichtig war. Neben der unfreundlichen Kundenbetreuung kam man mir auch nicht entgegen. In welchem Schreiben stand das denn? Ich habe hier alles vorliegen.

Zudem kann ich die letzte Rechnung nicht einmal einsehen. Ich weiß nicht einmal, was ich da zahlen soll. Das sollte mir erst mal zugesandt werden.


bs0
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  • March 5, 2023

@VigonormaAuf was willst du pochen? Dir steht es zu, den Restbetrag weiterhin bis Laufzeitende monatlich statt auf einmal zu bezahlen.

Sorry, aber du möchtest offensichtlich einfach nicht wahr haben, dass du falsch gehandelt hast, falsche Erwartungen hast, und jetzt nur noch eine Möglichkeit hast.

Dir geht es ums Prinzip, aber du hast das Prinzip scheinbar nicht verstanden. Leistung und Gegenleistung ist schön und gut, aber du musst deinem Vertragspartner die Möglichkeit geben, die Leistung zu erbringen!

Mit ewtas Geduld kann dir die Moderation die Abschlussrechnung zusenden.

Was ist denn der letzte Stand anhand der Infos, die du von o2 bekommen hast?

Im Übrigen wird in meinem näheren Umfeld niemand mehr bei O2 einen Vertrag abschließen.

Das ist kindisch und solche Kommentare helfen weder dir noch anderen weiter.


Sächsin
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  • March 5, 2023

Ich zitiere: „Auch wenn Sie in eine Wohnung ziehen, in der schon jemand wohnt und bereits ein Telekommunikationsvertrag vorhanden ist, können Sie seit dem 01. Dezember 2021 vor Ablauf der Vertragslaufzeit zum Auszug kündigen.“

Quelle?


bs0
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  • March 5, 2023

@SächsinWebsite der Verbraucherzentrale. Ist bekannt aber ohne rechtliche Grundlage, da das nirgendwo im Gesetz steht. Keine Ahnung woher die VZ das hat.


Bollermann
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Bollermann
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@Vigonorma  schrieb:

"Ich zitiere: „Auch wenn Sie in eine Wohnung ziehen in der schon jemand wohnt und bereits ein Telekommunikationsvertrag vorhanden ist, können Sie seit dem 01. Dezember 2021 vor Ablauf der Vertragslaufzeit zum Auszug kündigen.“ 

 

widerspricht aber 

 

@Vigonorma schrieb:

"Leider gibt es aber keinen neuen Wohnort. Es war eine Zweitwohnung, die aufgelöst wurde. Es gab auch keinen Umzug, nur eine Wohnungsauflösung." 

 

 


  • Autor
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  • March 5, 2023

@VigonormaAuf was willst du pochen? Dir steht es zu, den Restbetrag weiterhin bis Laufzeitende monatlich zu bezahlen.

Sorry, aber du möchtest offensichtlich einfach nicht wahr haben, dass du falsch gehandelt hast, falsche Erwartungen hast, und jetzt nur noch eine Möglichkeit hast.

Dir geht es ums Prinzip, aber du hast das Prinzip scheinbar nicht verstanden.

Mit ewtas Geduld kann dir die Moderation die Abschlussrechnung zusenden.

Was ist denn der letzte Stand anhand der Infos, die du von o2 bekommen hast?

Letzter Stand ist, dass mir die Restkosten berechnet werden sollten. Jedoch halte ich es nach meinem Rechtsverständnis für sinnlos, für nicht erbrachte Leistungen zahlen zu müssen. Mit Kulanz hätte O2 auch vorgehen und mich aus dem Vertrag lassen können.

Außerdem habe ich den Lastschriftauftrag aufgekündigt. Danach wurde Geld von Telefónica abgezogen, was strafbar ist.


bs0
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  • March 5, 2023

Letzter Stand ist, dass mir die Restkosten berechnet werden sollten. Jedoch halte ich es nach meinem Rechtsverständnis für sinnlos, für nicht erbrachte Leistungen zahlen zu müssen. Mit Kulanz hätte O2 auch vorgehen und mich aus dem Vertrag lassen können.

Außerdem habe ich den Lastschriftauftrag aufgekündigt. Danach wurde Geld von Telefónica abgezogen, was strafbar ist.

 

Eingezogen, und rechtswidrig ja, ob strafbar hängt von einigen Faktoren ab.

Nochmal: Die nicht erbrachte Leistung ist nur deswegen nicht erbracht, weil du die Leistungserbringung unmöglich gemacht hast. Es gibt durchaus Situationen, bei denen man eventuell für nicht erbrachte Leistungen zahlen muss, und diese ist eine davon.

Ja, um Kulanz kann man natürlich immer bitten, aber das tust du hier nicht.


jsc
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  • March 5, 2023

…wenn man schon Kulanz ins Spiel bringt, gesteht man ja ein, dass ich was falsch gemacht habe und die Gegenseite wegen einem Fehler meinerseits, bestärkt und indirekt ihr sagt, du hast keinen Fehler gemacht…😎😉