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Sonderkündigung DSL bei Zusammenzug

  • March 11, 2020
  • 4 Antworten
  • 406 Aufrufe

Hallo O2 Community,

 

ich werde final am 31.05.2020 aus meiner derzeitigen Wohung ausziehen an dem ein DSL Anschluss von O2 besteht und zu meiner Freundin ziehen. Diese hat vor 2 Jahren, als sie in ihre derzeitige Wohnung zog ebenfalls O2 mit einem DSL Anschluss beauftragt. O2 hat diesen aber nach Prüfung abgelehnt, da an ihrer Adresse, nach Prüfung, kein O2 Anschluss möglich sei. Meine Freundin musste daher auf einen anderen Anbieter umsteigen.

 

Ich habe O2 daher um eine Sonderkündigung gebeten da der Anschluss an dieser Adresse nach Angabe von O2 nicht geschaltet werden kann.

O2 lehnt diese nun ab und verweist auf einen gültigen Vertrag bis 22.05.2020. Sagt aber im selben schreiben, dass sie, falls sie den Anschluss nicht schalten können, den Vertrag beenden werden und mir die Restlaufzeit des Vertrages berechnen werden.

Das finde ich gelinde gesagt etwas sehr frech und fragwürdig ob das überhaupt zulässig ist.

Ich habe jetzt online erstmal den Umzug angemeldet, bezahle dafür knapp EUR 50,00 und warte dann mal ab.

 

Gruß,

 

Patrick

Lösung von stefanniehaus

Die Aussage ist weder fragwürdig noch unzulässig. Irgendwelche Aussagen über eine Anschlussmöglichkeit von vor zwei Jahren (eine lange Zeit!) sind rechtlich vollkommen irrelevant.

Du hast ja schon den rechtlich vorgesehenen Weg eingeschlagen und den Umzug angemeldet.

Klappt der Umzug, habt ihr dann zwei Anschlüsse bis einer gekündigt wird. Kann nicht geschaltet werden, kann wie gesetzlich vorgesehen mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

4 Antworten

stefanniehaus
Legende
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  • Legende
  • Lösung
  • March 11, 2020

Die Aussage ist weder fragwürdig noch unzulässig. Irgendwelche Aussagen über eine Anschlussmöglichkeit von vor zwei Jahren (eine lange Zeit!) sind rechtlich vollkommen irrelevant.

Du hast ja schon den rechtlich vorgesehenen Weg eingeschlagen und den Umzug angemeldet.

Klappt der Umzug, habt ihr dann zwei Anschlüsse bis einer gekündigt wird. Kann nicht geschaltet werden, kann wie gesetzlich vorgesehen mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.


Klaus_VoIP
Legende


O2 lehnt diese nun ab und verweist auf einen gültigen Vertrag bis 22.05.2020.

Eine rechtzeitige und ordentliche Kündigung zum 22.5.2020 hätte alle Probleme gelöst. Die Regelungen nach TKG sind doch allgemein bekannt und werden sogar immer wieder in der Tagespresse beschrieben. Die Beschwerde ist also an den “frechen” Gesetzgeber zu richten. :wink:


o2_Lars
  • Moderator
  • March 16, 2020

Hallo @Patrick_HH und willkommen hier bei uns in der o2 Community :-)

Wenn der Weg in eine gemeinsame Wohnung führt, dann gibt es immer irgendwo kleine Ecken und Haken, meistens lässt sich das aber recht einfach lösen.

Bei Deinem DSL-Anschluss ist es so, dass dieser natürlich grundsätzlich mit umziehen kann, wenn ein Anschluss an der neuen Anschrift technisch aber nicht möglich ist (weil dort zum Beispiel unser Vorleister keine Versorgung anbietet), dann greift der Weg, der schon von @stefanniehaus und @Klaus_VoIP beschrieben wurde.

Letztendlich wäre in diesem speziellen Fall eine fristgerechte Kündigung (vor Ende der Kündigungsfrist) tatsächlich die einfachste Lösung gewesen.

Wie sieht es denn inzwischen aus? Hattest Du vielleicht schon Kontakt mit unserer DSL Kundenbetreuung und konnte dort eine Lösung gefunden werden?

GRuß,

Lars


o2_Lars
  • Moderator
  • March 30, 2020

Hallo @Patrick_HH,

wie sieht es denn inzwischen aus? Ließ sich inzwischen alles klären und läuft so, wie es soll?

Gruß,

Lars