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Sonderkündigung bestätigt, trotzdem Gebühr für 10 Monate auf einmal auf der Rechnung

  • September 9, 2019
  • 19 Antworten
  • 711 Aufrufe

Liebe Community,

ich verstehe das nicht ganz, vielleicht könnt ihr uns helfen.

Wir sind zusammen gezogen in eine unserer Wohnungen mit bestehenden DSL-Vertrag und brauchten daher von der zweiten Wohnung die aufgegeben wurde den Vertrag nicht mehr.
Haben dies mit dem bestehenden Vertrag, Ummeldung usw. an O2 geschickt, welche auch sofort gesagt haben kein Problem und uns direkt eine Sonderkündigungsbestätigung mit dem Kündigungstermin Ende August. Also dachten wir perfekt ist ja ein super Service !

Jetzt bekamen wir eine Rechnung über knapp 400 € mit der Erklärung wir haben bis zum Ende der Laufzeit jetzt umgehend zu zahlen ?
Ich verstehe es nicht wofür ist dann die Bestätigung und das alles klappt wenn ich nicht aus dem Vertrag komme?

Liebe Grüße und vorab Danke für die Hilfe

Lösung von o2_Lars

Hallo @nic110,
hm, das scheint ja nicht ganz so ideal gelaufen zu sein.
Ich hätte mir das gerne einmal genauer für Dich angeschaut, konnte jetzt jedoch unter der E-Mail-Adresse, die Du hier im Forum nutzt keinen Datensatz finden. Wahrscheinlich wird dort eine andere E-Mail-Adresse genutzt, kann das sein?
Wenn ein Umzug erfolgt und wir darüber informiert werden, dann ist es natürlich in unserem Interesse, den Anschluss auch dort an der neuen Anschrift zur Verfügung zu stellen. Es wird also geprüft, ob alle technischen Voraussetzungen dafür bestehen, sprich, das Gebäude ist erschlossen und es liegen Leitungen über unseren Vorleister zum und ins Gebäude. Wenn das der Fall ist, dann kann durch uns der Anschluss geschaltet werden.
Wenn nun, obwohl alle Voraussetzungen erfüllt sind, eine Schaltung nicht gewünscht sein sollte, dann ist es zur Zeit in der Tat so, dass dann die noch verbleibende Grundgebühr der vereinbarten Vertragslaufzeit fällig wird.
Tut mir leid, dass es in diesem Fall anscheinend zu Missverständnissen in der Kommunikation gekommen ist. Wenn Du wünschst, dass ich mri das einmal genauer für Dich anschauen soll, dann melde Dich gerne hier noch einmal :-)
Gruß,
Lars

19 Antworten

bielo
Legende
  • September 9, 2019
Sind alle Unterlagen bei o2, die den Umzug belegen?

  • Autor
  • Besucher:in
  • September 9, 2019
Hallo,

ja alle Unterlagen sind bei O2 und auch Sonderkündigung bestätigt bis dahin lief echt alles super !

BG

Sächsin
Legende
  • September 9, 2019
Könntest du diese Kündigungsbestätigung (bitte ohne persönliche Daten) mit dem Termin zu Ende August mal als Screen hier einstellen?

Klaus_VoIP
Legende
  • September 9, 2019

Wir sind zusammen gezogen in eine unserer Wohnungen mit bestehenden DSL-Vertrag und brauchten daher von der zweiten Wohnung die aufgegeben wurde den Vertrag nicht mehr.

Das ist nach TKG kein Grund für die reduzierte Strafzahlung von nur 3 Monaten.
Somit wird die restliche Gebühr fällig, wobei genaugenommen der Kostenanteil des Vorlieferanten wegfallen müsste bzw. nur der entgangene Gewinn berechtigt wäre.

Die Kündigung wurde akzeptiert, aber ohne Angabe der Konsequenzen?

Bollermann
Legende
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  • September 9, 2019
Es wurde wohl lediglich eine außerordentliche Kündigung in Form von der vorzeitigen Auflösung und Abschaltung (im August) unter Berücksichtigung der Zahlung der restlichen Grundgebühren der MVLZ akzeptiert, damit der Anschluss für den Nachmieter freigegeben wird.

Bei Sonderkündigungsrecht wäre mit einer Frist von 3 Monaten und Zahlung der Grundgebühren von lediglich 3 Monaten ab Umzugsdatum zu rechnen. Dieses besteht aber in deinem Fall wohl nicht.

  • Autor
  • Besucher:in
  • September 9, 2019


  • Autor
  • Besucher:in
  • September 9, 2019


  • Autor
  • Besucher:in
  • September 9, 2019
Vielen Dank für die Vielen Antworten!

Frage 1:
Kostenanteil Vorlieferanten wegfallen müssten bedeutet für mich? Wie kann ich das nachweisen bzw sehen ?

Frage 2:
Aber es steht doch in meinen hochgeladenen Bilder Grundgebühr nachdem Kündigungstermin den Sie mir ja auch bestätigt haben wird zurück erstattet ?

Bollermann
Legende
Forum|alt.badge.img+46
  • September 9, 2019
Es sind - wenn - die vollständigen Grundgebühren zu bezahlen. Nix da mit "anteilig".

Das sieht nach einer standartmäßigen Kündigungsbestätigung aus - nicht nach einer außerordentlichen.

Es gilt, was vertraglich vereinbart ist und das ist eine Mindestvertraglaufzeit von 24 Monaten, die du abzugelten hast auch wenn du umziehst und der Anschluss vorzeitig deaktiviert wird. Ausnahme, wie bereits angemerkt, wäre ein SonderkündigungsRECHT nach TKG.

  • Autor
  • Besucher:in
  • September 9, 2019
Es wurde wohl lediglich eine außerordentliche Kündigung in Form von der vorzeitigen Auflösung und Abschaltung (im August) unter Berücksichtigung der Zahlung der restlichen Grundgebühren der MVLZ akzeptiert, damit der Anschluss für den Nachmieter freigegeben wird.

Bei Sonderkündigungsrecht wäre mit einer Frist von 3 Monaten und Zahlung der Grundgebühren von lediglich 3 Monaten ab Umzugsdatum zu rechnen. Dieses besteht aber in deinem Fall wohl nicht.



Danke für die Antwort aber das wäre doch schon sehr Kundenunfreundlich oder? Haben ja keinerlei Aufwand mehr mit uns?
Zusätzlich haben sie das ja nicht geschrieben und es steht noch drin Zuviel Grundgebühr wird erstattet ?

  • Autor
  • Besucher:in
  • September 9, 2019
Es sind - wenn - die vollständigen Grundgebühren zu bezahlen. Nix da mit "anteilig".

Das sieht nach einer standartmäßigen Kündigungsbestätigung aus - nicht nach einer außerordentlichen.

Es gilt, was vertraglich vereinbart ist und das ist eine Mindestvertraglaufzeit von 24 Monaten, die du abzugelten hast auch wenn du umziehst und der Anschluss vorzeitig deaktiviert wird. Ausnahme, wie bereits angemerkt, wäre ein SonderkündigungsRECHT nach TKG.


Weist du ich bin nur so überrascht bin selbst im Kunden-Service und bei uns versucht man immer eine möglichst gute Lösung für beide Seiten zu finden kenne das so gar nicht?
Ist das nicht irgend wie schockierend keine Kosten und volles Geld?

Und ja Standard-Schreiben muss doch trotzdem richtig sein oder? wenn da steht wird erstattet ?

Sächsin
Legende
  • September 9, 2019
Kann es sein, dass du einen monatlich kündbaren Vertrag hattest?
Die Bestätigung ist die einer ganz normalen Kündigung.

Bollermann
Legende
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  • September 9, 2019
Was steht denn in dem Schreiben, wo drin steht, dass die Gebühren für 10 Monate zu zahlen sind?

Klaus_VoIP
Legende
  • September 9, 2019
Es gilt, was vertraglich vereinbart ist und das ist eine Mindestvertraglaufzeit von 24 Monaten, die du abzugelten hast auch wenn du umziehst und der Anschluss vorzeitig deaktiviert wird. Ausnahme, wie bereits angemerkt, wäre ein SonderkündigungsRECHT nach TKG.

Da bin ich etwas anderer Meinung. Der TE windet sich aus dem lfd. Vertrag. Das berechtigt den anderen Vertragspartner lediglich zum Ersatz seines nachweisbar entgangenen Gewinns(=Schadensersatz)! Da o2 sogar ca. 10€ für die Vorleister spart, ist das sogar ein zusätzlicher Gewinn.
Beleg: zahlt jemand seine TK-Rechnung(meist Mobilvertrag) nicht, dann darf der Anbieter lediglich 20...50% als Schadensersatz ansetzen. Das wurde in vielen Urteilen bestätigt. Analog zum DSL müßte man also die Monatsgebühr um die TAL-Mieter kürzen und berechtigt sind dann nur 20 ...50% der effektiven Monatsgebühr. Meinetwegen auch max. 50% der vollen Monatskosten.
Diese Situation wurde bislang nur nicht vor Gericht für DSL ausgefochten nach der letzten TKG-Anpassung.
Zudem ist die Zahlung der Monatskosten als Einmalzahlung aus meiner Sicht nirgends Vertragsbestandteil. O2 könnte somit nur eine weitere monatliche Zahlung verlangen, wenn man die volle Vertragssumme möchte.

Oder andersrum - umziehen, sich nicht melden, nichts zahlen bis zur fristlosen Kündigung = 50% Ersparnis! 😉 Da ist doch bestraft wer sich ehrlich meldet. Ist doch völlig unlogisch!

Bollermann
Legende
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  • September 9, 2019
Wer einen Vertrag mit MVLZ hat und umzieht, muss mindestens 3 bei Recht oder Kulanz oder aber bis zum Ende der regulären MVLZ bezahlen.

Also die vertraglich vereinbarten vollständigen Grundgebühren...

Alternativ müssen Anbieter Verträge mit kürzerer oder ohne Laufzeit anbieten. Wenn Kunden dies nicht annehmen, ist es halt Pech.

Nein, der Kunde muss keine Einmalzahlung leisten... Die Leitung bleibt aber für den Nachmieter blockiert...

Klaus_VoIP
Legende
  • September 10, 2019
Nochmals - wenn jemand einfach so seine Rechnungen nicht zahlt, dann sendet O2 eine Rechnung über 50% der Restsumme.
Ist der Kunde zu ehrlich und meldet sich ohne ausreichende Begründung, dann zahlt er nach Deiner Ansicht 100% der Restsumme?
Irgendwie erscheint mir das etwas ... äh ... schräg. 🙄

Denner
Legende
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  • Legende
  • September 10, 2019
Ich hätte nicht gekündigt sondern einen Umzug beauftragt.

Klaus_VoIP
Legende
  • September 10, 2019
Genau - das kommt noch dazu. Bei einem Umzug und meinetwegen 2 Verträgen kann man die Leistung meist noch irgendwie nutzen. So soll der Kunde 100% für keine Leistung zahlen.
Aber ich kenn das Schreiben nicht. Wer weiß was tatsächlich drinsteht und ob es wirklich die volle Summe ist.

o2_Lars
  • Moderator
  • Lösung
  • September 13, 2019
Hallo @nic110,
hm, das scheint ja nicht ganz so ideal gelaufen zu sein.
Ich hätte mir das gerne einmal genauer für Dich angeschaut, konnte jetzt jedoch unter der E-Mail-Adresse, die Du hier im Forum nutzt keinen Datensatz finden. Wahrscheinlich wird dort eine andere E-Mail-Adresse genutzt, kann das sein?
Wenn ein Umzug erfolgt und wir darüber informiert werden, dann ist es natürlich in unserem Interesse, den Anschluss auch dort an der neuen Anschrift zur Verfügung zu stellen. Es wird also geprüft, ob alle technischen Voraussetzungen dafür bestehen, sprich, das Gebäude ist erschlossen und es liegen Leitungen über unseren Vorleister zum und ins Gebäude. Wenn das der Fall ist, dann kann durch uns der Anschluss geschaltet werden.
Wenn nun, obwohl alle Voraussetzungen erfüllt sind, eine Schaltung nicht gewünscht sein sollte, dann ist es zur Zeit in der Tat so, dass dann die noch verbleibende Grundgebühr der vereinbarten Vertragslaufzeit fällig wird.
Tut mir leid, dass es in diesem Fall anscheinend zu Missverständnissen in der Kommunikation gekommen ist. Wenn Du wünschst, dass ich mri das einmal genauer für Dich anschauen soll, dann melde Dich gerne hier noch einmal :-)
Gruß,
Lars