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Sonderkündigung bei Umzug nicht akzeptiert

  • January 6, 2021
  • 3 Antworten
  • 310 Aufrufe

Hallo in die Runde,

ich bin im August 2020 zu meinem Lebensgefährten gezogen. Dieser hat schon seit Jahren den selben Internetanbieter und damit bereits einen Internetanschluss. Eine Mitnahme von meinem O2 DSL Anschluss in seine Wohnung ist deshalb nicht möglich, wenn auch rein technisch grundsätzlich machbar, da ich einen DSL Vertrag habe und er über Kabel das Internet bezieht. Allerdings kann O2 hier maximal 50 MBit über DSL liefern, während ich aber einen 100Mbit DSL Vertrag habe. Losgelöst davon benötigen wir auch keine 2 Internetanschlüsse.

Wir waren vor der Sonderkündigung in einem O2 Shop. Dort ist uns angeraten worden, per Sonderkündigung zu kündigen.

Heute kam nun Post von O2, die Sonderkündigung kann nicht akzeptiert werden, man würde aber einen Umzugsservice für diesen DSL Vertrag anbieten, sodass dieser 100MBit DSL Vertrag dann in der Wohnung von meinem Lebensgefährten weiterlaufen kann. Wenn wir nicht bis zum 13.1.2021 diesen Umzug beauftragen würden, würde andernfalls der Vertrag deaktiviert werden und die vollen Kosten bis zur regulären Kündigung im Oktober 2021 würden sofort und in Gänze in Rechnung gestellt werden.

Im O2 Shop wurde uns explizit gesagt, dass wir genau so verfahren sollen. Leider konnten wir nicht zur O2 Hotline durchdringen, nach der netten Bandansage und der Eingabe der Telefonnummer wurde immer die Leitung getrennt bzw. Der Teilnehmer hat „aufgelegt“.

O2 selbst sagt in ihrer Verfügbarkeitsprüfung für diese Adresse, dass hier maximal 50 Mbit gehen. Wir KÖNNEN diesen Vertrag mit 100 MBit also garnicht so ohne weiteres übernehmen und hier laufen lassen, selbst wenn wir das wollen würden.Wir möchten hier um Hilfe bitten und hoffen auf eine Klärung.

Die Rechtslage ist doch ziemlich eindeutig. Es gibt sowohl einen bereits vorhandenen älteren „Internetvertrag“ als auch keine Möglichkeit in dieser Wohnung 100Mbit zu empfangen. Defakto ist der 100Mbit DSL Vertrag hier also nicht möglich und somit berechtigt, sofort sondergekündigt zu werden.

Nach diesem dreisten Brief sind wird durchaus gewillt, die Bundesnetzagentur sowie auch die Verbraucherschutzzentrale als auch unseren Anwalt einzuschalten. Die Frage ist, ob das wirklich sein muss und ob O2 diesen Rechtsstreit wirklich führen will? 

P.S. Die Hardware ist bereits zu O2 zurück geschickt. Auch dies wurde mit dem O2 Shop so besprochen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Bisher zufriedene O2 Kunden...

Lösung von Bollermann

Ganz einfach:

 

Ohne Umzugsauftrag keine Prüfung - ohne Prüfung kein Sonderkündigungsrecht! 

 

Ich weiß nicht, was dir der Shop versprochen hat, aber so einfach ist das nicht. Da kann dir weder ein Anwalt noch sonstwer helfen. 

 

Kein Umzugsauftrag = Anschluss wird gegen Einmalzahlung der restlichen Grundgebühren deaktiviert 

 

Umzugsauftrag = o2 prüft und räumt dir bei Nichtverfügbarkeit ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten ein = 3 weitere Monate Grundgebühren AB Datum der Einreichung der Ummeldebestätigung, bei Verfügbarkeit wird der Anschluss parallel geschaltet und du kannst zum Ende der regulären MVLZ kündigen 

3 Antworten

Klaus_VoIP
Legende
  • January 6, 2021

Nach diesem dreisten Brief sind wird durchaus gewillt, die Bundesnetzagentur sowie auch die Verbraucherschutzzentrale als auch unseren Anwalt einzuschalten. Die Frage ist, ob das wirklich sein muss und ob O2 diesen Rechtsstreit wirklich führen will? 

Warum schreibst Du hier völlig unnötig und handelst nicht entsprechend? :rolling_eyes:

Wahrscheinlich weil Du genau weißt, das Deine Argumentation durch das TKG NICHT gedeckt ist. Stimmt´s? :wink:


Bollermann
Legende
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  • Lösung
  • January 6, 2021

Ganz einfach:

 

Ohne Umzugsauftrag keine Prüfung - ohne Prüfung kein Sonderkündigungsrecht! 

 

Ich weiß nicht, was dir der Shop versprochen hat, aber so einfach ist das nicht. Da kann dir weder ein Anwalt noch sonstwer helfen. 

 

Kein Umzugsauftrag = Anschluss wird gegen Einmalzahlung der restlichen Grundgebühren deaktiviert 

 

Umzugsauftrag = o2 prüft und räumt dir bei Nichtverfügbarkeit ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten ein = 3 weitere Monate Grundgebühren AB Datum der Einreichung der Ummeldebestätigung, bei Verfügbarkeit wird der Anschluss parallel geschaltet und du kannst zum Ende der regulären MVLZ kündigen 


bs0
Legende
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  • Legende
  • January 6, 2021

Nach diesem dreisten Brief sind wird durchaus gewillt, die Bundesnetzagentur sowie auch die Verbraucherschutzzentrale als auch unseren Anwalt einzuschalten. Die Frage ist, ob das wirklich sein muss und ob O2 diesen Rechtsstreit wirklich führen will? 

Auch wenn das alles sinnlos wäre, ja, o2 würde den Rechtsstreit führen wollen, weil sie nach deinen Schilderungen im Recht wäre. Lass dich ggf. von “deinem” Anwalt aufklären. Auch steht es dir natürlich frei, dich (kostenpflichtig) von der Verbraucherzentrale beraten zu lassen. Diese (und auch die Bundenetzagentur) kann man aber nicht “einschalten”.