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Sonderkündigung bei geringer DSL Bandbreite?

  • January 23, 2020
  • 7 Antworten
  • 928 Aufrufe

Hallo Community,

wie ist denn der beste Weg von o2 aus, mit dem Umgang bei “Sonderkündigung” wegen nicht erreichen der Vertraglich zugesicherten DSL Geschwindigkeit?

 

Basis ist “Mitteilung Nr. 485/2017, Amtsblatt Nr. 13/2017 vom 12.07.2017“https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Breitband/Breitbandgeschwindigkeiten/Mitteilung_Konkretisierung.pdf;jsessionid=0562CA50787902AA96C70B683AEA6E34?__blob=publicationFile&v=3https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Breitband/Breitbandgeschwindigkeiten/Mitteilung_Konkretisierung.pdf;jsessionid=0562CA50787902AA96C70B683AEA6E34?__blob=publicationFile&v=3

Auszug

Eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit i.S.d. Art. 4 Abs. 4 Verordnung (EU) 2015/2120 u. a. über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet liegt nach Ansicht der Bundesnetzagentur bei FestnetzBreitbandanschlüssen2 im Download vor, wenn

1. nicht an mindestens zwei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 % der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden,

2. die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 % der Messungen erreicht wird oder

3. die vertraglich vereinbarte minimale Geschwindigkeit an mindestens zwei Messtagen jeweils unterschritten wird.

Für die Annahme einer erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung bei der Download-Geschwindigkeit ist es ausreichend, wenn eine Abweichung in einem der Fälle vorliegt.

Jetzt zu meinem Vertrag

DSL Classic S (bis zu 10 MBits), Leitung laut Technik und FB 8 MBits, Vertragsdetails geben 50 MBits an (Datenflat und keine Fair Use mit S) und die Rohleitung ist 16 MBits.

So jetzt nehme ich die 90% von Punkt 2, die technisch NIE erreichen werden und somit entsteht eine kontinuierliche Abweichung der Geschwindigkeit, da ich nur 80% habe (gehen wir mal bei 10 MBits aus).

Was tun?

Schriftlich den Mangel an o2 melden und eine Frist von 14 Tage einräumen zur Behebung des Mangels?

Was ist danach?

Andere Vorgehensweise?

Bundesnetzagentur zusätzlich einschalten / Schlichtung?

Warum?

Jetzt kommt die Frage “Ist doch egal, weil Telekom wird auch nicht mehr bringen”. Ja ist klar, ich will ja dann auch keine Kupferleitung mehr von der DTAG haben, sondern eine LWL oder Funk  Verbindung von einem local Carrier :-)

Lösung von Bollermann

Du hast Artikel aus 2015 gepostet. Seit 06/17 gilt das Produktinformationsblatt lt TKG Transparenzverordnung:

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2

017/17012017_Produktinformationsblaetter.html

 

 

Leistet dein Anschluss via LAN Kabel also die Mindestgeschwindigkeit deines Tarifes, ist alles rechtens. 

 

Hier ein Beispiel PIB mit *bis zu 10 mbits

 

7 Antworten

bs0
Legende
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  • Legende
  • January 23, 2020

Schriftlich dein Anliegen an o2 richten und um Stellungnahme und / oder Behebung bitten. 21 Tage wären hier angemessen. Danach, sofern du eine außerordentliche Kündigung noch als begründet ansiehst, diese  schrifltich einreichen und auf die Antwort warten. Lehnt o2 die Kündigung ab musst du entscheiden ob du rechtliche Ansprüche geltend machen möchtest oder nicht. Dazu wäre ggf. eine anwältliche Beratung sinnvoll.

Poste mal die Leistungsbeschreibung für deinen Vertrag. Wenn du den Tarif DSL S hast wie kann der Vertrag 50 MBit/s haben?


Jogi
Legende
  • January 23, 2020

Moin,

 

maßgeblich ist der Vertrag und die dabei im Datenblatt zugesicherte Leistung. Da du den Classic S hast, wie hieß der Vertrag denn vorher ?

Wenn im Datenblatt bis zu 50 Mbit zugesichert werden, gehe ich mal von einer Mindestgeschwindigkeit von 6 Mbit aus, daher erreicht o2 die Leistung und zumindest meiner Meinung nach ist die Sonderkündigung zum Scheitern verurteilt, aber probieren kannst du es natürlich.

 

Greetz


Bollermann
Legende
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  • Lösung
  • January 23, 2020

Du hast Artikel aus 2015 gepostet. Seit 06/17 gilt das Produktinformationsblatt lt TKG Transparenzverordnung:

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2

017/17012017_Produktinformationsblaetter.html

 

 

Leistet dein Anschluss via LAN Kabel also die Mindestgeschwindigkeit deines Tarifes, ist alles rechtens. 

 

Hier ein Beispiel PIB mit *bis zu 10 mbits

 


  • Autor
  • Besucher:in
  • February 6, 2020

Hallo,

also das mit dem Datenblatt ist wohl nicht ganz richtig. Ich habe jetzt mit der Bundesnetzagentur soweit durch, das mit deren Desktop Tool die Messungen eine Aussagekraft haben und da erscheint dann im Report folgendes
 

Die ganzen 64 Seiten darf ich jetzt ausgedruckt nach Nürnberg schicken ;-)
Mal schauen was dann dabei herauskommt...
Und wenn nicht das gewünscht Ergebnis gibt dann…
“Stellen Sie im Rahmen von Messungen unter Berücksichtigung der oben genannten Messparameter eine im Verhältnis zur vertraglich vereinbarten Datenübertragungsrate niedrigere Datenübertragungsrate fest, sollten Sie Ihren Anbieter nochmals mit den Ergebnissen konfrontieren.

 

Sollten Sie mit Ihrem Anbieter nicht zu einer Einigung kommen, können Sie sich gerne wieder an uns wenden. Wir würden Sie bitten, uns dabei Ihre Messergebnisse zur Verfügung zu stellen. Weiterhin wären jegliche andere sachdienliche Information (z. B. Vertragsunterlagen, Kundennummer) und Korrespondenz (z. B. Antwort des Anbieters) hilfreich.”


bielo
Legende
  • February 6, 2020

  • Autor
  • Besucher:in
  • February 7, 2020

Evt liest du den Thread mal: https://hilfe.o2online.de/dsl-vertrag-33/dsl-sonderkuendigung-eu-verordnung-2015-2120-519129#post2021869

Danke für die Info, das wäre auch mein Ziel/Vorgehen. Will nichts unversucht lassen und ich geh dann wenigstens zu einem local ISP und nicht ins selbe Kupferproblem zu einem global Player ;-)


  • Autor
  • Besucher:in
  • March 5, 2020

Kleines Update zu dem Fall…

Mit der Bundesnetzagentur kommt endlich Bewegung und siehe da, es gibt zwei Lösungen die mir angeboten wurden

  1. Sonderkündigung binnen 10 Werktagen max Ende des Monats, zzgl 3 Monate Grundgebühr und 13€ für die Rufnummermitnahme werden als Endrechnung gestellt, also so was um die 100€
  2. 10€ Rabatt im Monat für die nächsten zwei Jahre (versteckte Vertragsverlängerung!)

Das zum Thema mit 300 kBit/s wird erreicht und somit keine Sonderkündigung, von wegen Herr @Bollermann und @Jogi :-)

Danke an @bielo und @bs0 … Die Lösung zu meiner Frage ist also nicht die von Herr @Bollermann !