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Sonderkündigung abgelehnt

  • May 6, 2020
  • 1 Antwort
  • 173 Aufrufe

Hallo zusammen, 

ich habe ein Problem wegen der Sonderkündigung. Bisher lebte ich alleine und hatte meinen eigenen DSL-Vertrag von o2. 

Jetzt bin ich zum 01.05.2020 in die Wohnung meines Partners eingezogen, der einen eigenen Vertrag (von einem anderen Anbieter) schon seit mehreren Jahren abgeschlossen hat. Im O2-Service und auch im -shop sagte man mir, dass ich eine Sonderkündigung erwirken könnte, indem ich ein Schreiben aufsetze, das bestätigt, dass ich in die Wohnung meines Partners einziehe und dieser bereits einen DSL-Vertrag besitzt und, indem ich seinen Vertrag anfüge.

Meine neue Meldebestätigung konnte ich - aufgrund von Corona - noch nicht anfügen.

Das habe ich getan und meine Sonderkündigung wurde trotzdem abgelehnt. Wie kann das sein? Was kann ich tun, um die Sonderkündigung noch zu erwirken?

Vielen Dank im Voraus.

Pina

 

Edit o2_Bianca: Beitrag in den passenden Bereich verschoben.

1 Antwort

Bollermann
Legende
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Bei Umzug innerhalb Deutschland gibt's erstmal kein Sonderkündigungsrecht. Nur, wenn der Anbieter am neuen Wohnort gar nicht  bzw die vertraglich vereinbarte Bandbreite nicht liefern kann, besteht ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten. Die Frist beginnt mit Datum der Ummeldung bzw Einreichung des Nachweises. 

 

Du solltest erstmal einen Umzug (kosten 49,99€) beauftragen. Kann o2 nicht leisten, zb aufgrund Portmangel, gilt das Sonderkündigungsrecht = 3 weitere Monate Grundgebühren AB Datum der Ummeldung bzw Einreichung des Nachweises. Könnte o2 leisten, wird dein Anschluss geparkt und du musst zahlen , auch wenn du diesen nicht nutzt. Möchtest du keinen Umzug beauftragen, wird der Anschluss in der alten Wohnung deaktiviert und die die Restlaufzeit per Einmalzahlung in Rechnung gestellt.  Alternativ könnte der Nachmieter deinen Anschluss übernehmen. 

 

Unternimmst du nichts, blockierst du vorerst die Leitung für deinen Nachmieter.

 

Es gibt einmal das Recht auf Sonderkündigung - wenn der Anbieter nicht leisten kann - und einmal die vorzeitige Kündigung, wenn der Kunde die Leitung am neuen Wohnort nicht nutzen möchte.