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Warum O2
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Guten Abend,



 



wir haben zur Zeit die Alice Fun Max Flat.



Zum 01.08. sind wir umgezogen und haben nur noch eine DSL-Leitung von 3500 kbit.



Nun habe ich eine Kündigung zum 01.11.2012 geschrieben und mich auf das



Telekommunikationsgesetz bezogen. (§ 46 TKG Anbieterwechsel  und Umzug).



Absatz 8:



"Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt."



 



Doch leider wurde diese Kündigung abgelehnt. Habe heute bei Alice angerufen und es wurde mir gesagt, dass die Ablehnung der Kündigung heute raus ging.



 



Habe ich denn nicht eine Chance aus dem Vertrag rauszukommen?



Wie sieht es denn mit den AGB aus? Dort steht, dass eine Leistung von 5000-16000 bereitgestellt wird. 



 



Ich möchte nicht noch 1,5 Jahre für eine 16.000er Leitung zahlen, wenn ich gerade mal 3.500 kbit erhalte. Das ist doch die reinste Abzocke. :frowning  



 



Bin für jede Hilfe dankbar.



 



Lieben Gruß



 



KleinerPingu



Nun das Gesetz ist sehr neu und es gibt wenig Erfahrungen damit. Du kannst es a nochmal über einen Mod hier im Forum als PN versuchen oder b wirklich mal einen Anwalt aufsuchen. Wichig ist aber auch was in den AGB steht. Du hast noch einen sehr alten Vertrag und damit wird die AGB dort nicht zu deinen Gunsten ausfallen denke ich.



 



Meine Vermutung ist das du dich dort wenn nur auf das Gesetz berufen kannst aber dort müsstest du wirklich mal einen Anwalt fragen.




Mir hat es jetzt gereicht und ich bin vor ca. 2 Wochen zum Anwalt gegangen.



Er meint, ich habe alles richtig gemacht und o2 jetzt eine Frist bis zum 12.10. gesetzt. 



Bin gespannt ob dies mal was vernünftiges zurück kommt, ansonsten werden wir



wohl klagen müssen. Aber auch das werde ich wenn es so kommen sollte, durchziehen.



 



Nachtrag: Seitdem das Schreiben vom Anwalt dort ankam, ist unser Internet komischerweise



noch langsamer geworden.




Wer böse denkt, könnte vermuten das dort Taltik hinter steckt.




Hallo,



 



leider muss ich den Thread nochmal hochholen, weil heute eine Alice Rechnungsmail über 105€ kam.



 



Zu meiner Situation:



 



- Alice Light Speed mit 50.000kbit/s mit 2 Jahren Laufzeit bis 05.2013 (ohne Telefon Flat)



- Umzug im Juli 2012



- Neue Wohnung nur mit DSL 12.000kbit/s



- Sonderkündigung gefordert mit allen Paragraphen vom TKG & Alice Leistungsbeschreibung zum meinem Vertrag(Leistungsbeschreibung  steht eine Bandbreitenspanne mit Mindestangabe drinne)



- Anschluss wurde sofort gekündigt (xx.07.2012) --> ich hatte damals mit 3 Monatsfrist zum 31.10. oder 30.11.2012 gekündigt



- 2 Monate musste ich noch zahlen (August & September)



- Nach Hotline Anruf hatte mir eine nette Dame versichert, dass ich das zurück erstattet bekomme



- Mitte September kam dann die Rückerstattung vom September und halben August (-36€)



 



----> Danach war Ruhe.



 



----> Bis heute...



 



Und nun eine satte Rechung von 105 €. Was für eine Frechheit!!!



 



Was kann man denn da bitte noch tun?



Hat sich bei jmd da schon was ergeben?



 



VG



 



 



//EDIT:



 



In der Mail stand drinne, dass ich mir die Rechnung im Kundenportal angucken kann. Leider habe ich keinen Zugriff mehr zu diesem Portal seit dem schnellen Rauswurf am xx.07.2012!



Doppelte Frechheit!!!




In der Kündigungsbestätigung im Anhang befanden sich LogIN Daten mit denen du noch 6 Monate nach Deaktivierung Zugang zum Portal hast. Bezüglich der Berechnung:



 



Hardware zurück gesendet?



 



Gruß



Stefan




Habe ich nicht getan. Sollte ich das tun? Habe die HW zu Hause & sie vergammelt im Keller. Hat mir ja keiner gesagt. Letztes mal beim Tarifwechsel, kam so ein schreiben von Alice, dass ich alte HW bitte zurück schicken soll. Warum diesmal nicht? Welche Adresse soll ich nehmen?



 



Das mit dem Zugang kann ich leider im Moment nicht prüfen, da nicht zu Hause.



 



Schonmal danke für die Info.



VG




Magst du mir deine Kundennummer per PN senden, dann schicke ich dir einen Retourenschein zu.



 



Gruß



Stefan




Hallo Stefan,



 



hast eine PN. Kannst du mir den Retoureschein auf meine E-Mail Adresse aus dem Vertrag schicken? Das wäre nett.



Danke.

VG




Ich habe genau das gleiche Problem wie die anderen hier auch. Nutze derzeit an meinem aktuellen Wohnort o2 DSL Fun Speed mit 50.000 KBit/s und ziehe zum 01.02.2013 in eine neue Wohnung. Laut Hotline und Verfügbarkeitscheck auf der Webseite kann mir nur eine Geschwindigkeit zwischen 6.001 KBit/s bis 12.000 KBit/s angeboten werden.



 



Ich habe daraufhin am 30.12.2012 meine Sonderkündigung unter Bezug auf das neue TKG geschrieben, alle Paragraphen mit angegeben und sogar alles noch einmal zitiert, um sicher zu gehen. Die Sonderkündigung wurde daraufhin abgelehnt mit der Begründung, dass nach einer erneuten Prüfung festgestellt wurde, dass ein Umzug möglich ist und ich solle mich doch bitte bei der Hotline melden. Weiterhin wurde mir eine Kündigung zum Ende meiner regulären Vertragslaufzeit bestätigt. (13.01.2014)



 



Wenn ich erneut bei der Hotline anrufe muss ich allerdings feststellen, dass das Ganze nur ein Trick ist um mich als Kunde mit allen erdenklichen und unseriösen Methoden zu behalten. Auf die Frage, ob denn VDSL am neuen Wohnort nun möglich ist heißt es immer noch nein. Ich werde am telefonisch absolut unfreundlich und herablassend behandelt und es wird (völlig am Gesetz vorbei) damit argumentiert, dass es sich bei VDSL lediglich um eine Option handelt, daher also kein Sonderkündigungsrecht besteht. Im Gesetz heißt es aber klar und deutlich, dass "die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen" ist. Die Speedoption ist aktueller Vertragsinhalt.



 



Ich bin nicht nur sauer sondern absolut schockiert von der Geschäftspraxis und weiß gar nicht mehr was ich dazu sagen soll.




Beauftrage den Umzugsservice und kündige hilfsweise für den Fall, dass kein Anschluss hergestellt werden kann fristgerecht für 3 Monate nach dem Tag des Umzuges.



 



Wichtig ist hierbei zu prüfen, was genau die vertraglich geschuldete Leistung ist. 




Ich weiß nicht, ob das wirklich eine gute Idee ist, am Ende muss ich mich noch wegen in Rechnung gestellter  Umzugsgebühren streiten oder sie kehren nach dem Umzug meinen alten Vertrag einfach unter den Tisch und wollen nichts mehr davon wissen. Wenn ich erst einmal einen neuen Anschluss habe fallen denen wieder tausende anderer Ausreden ein. Ich rechne nach dem bisherigen Verhalten von o2 mit allem.




So, mittlerweile hab ich entgültig die Schnauze voll! Was sich o2 hier leistet ist einfach nur noch eine absolute Frechheit! Ist das irgendwie normal, dass sich o2 über gültiges Recht einfach hinwegsetzt und man als Kunde einfach ignoriert wird? Wenn sich für mein Problem langsam keine Lösung ergibt übergebe ich die ganze Angelegenheit einem Anwalt.



 



Ich habe in der Zwischenzeit ein zweites Schreiben geschickt, da meine Sonderkündigung ja (ohne verständliche Begründung und an geltenden Gesetzen vorbei!!) von o2 einfach abgelehnt wurde. In meinem zweiten Schreiben habe ich der Ablehnung widersprochen und noch einmal die aktuelle Gesetzeslage erläutert und mein Recht auf Sonderkündigung begründet, sowie um erneute Bestätigung der außerordentlichen Kündigung gebeten. Weiterhin habe ich darum gebeten meinen Anschluss zum 28.02.2013 an der aktuellen Adresse zu deaktivieren, da dann hier der Nachmieter einzieht und der Anschluss nicht mehr belegt sein darf. Ich habe um eine Antwort innerhalb von 14 Tagen gebeten.



 



Die Antwort von o2 darauf (nach der Frist von 14 Tagen):



 



Sehr geehrte xxx,



 



vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, uns zu schreiben.



 



Wir bitten Sie um Ihr Verständis, dass sich die Beantwortung Ihrer Anfrage verzögert hat.



 



Wir bedauern sehr, dass Sie Ihren Anschluss nicht weiter nutzen möchten.



 



Aufgrund der bestehenden Mindestlaufzeit Ihres Vertrages ist der nächstmögliche Kündigungstermin der 13. Januar 2014.



 



Da Sie den Vertrag beenden möchten, können wir Ihnen die Restlaufzeit des Vertrages in Rechnung stellen.



 



Wenn Sie mit diesem Angebot einverstanden sind, teilen Sie uns dies bitte schnellstmöglich telefonisch, schriftlich oder per E-Mail mit.



 



Für Rückfragen erreichen Sie uns unter 01804 05 52 22 (20 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz).



 



Wir wünschen Ihnen noch einen schönen Tag.



 



Freundliche Grüße



 



Ihr o2 Team



 





Auf mein Recht auf außerordentliche Kündigung nach dem Telekommunikationsgesetz wurde überhaupt nicht eingegangen oder wenigstens mal irgendwelche Argumente seitens o2 genannt, die dagegen sprechen. Stattdessen wird mir wieder einfach nur mitgeteilt, dass der nächstmögliche Kündigungstermin der 13. Januar 2014 ist. Dass ich gerne meinen Anschluss deaktiviert haben möchte wegen dem Nachmieter wird im Antwortschreiben noch nicht einmal erwähnt. Zusätzlich dann noch die Frechheit mir anzubieten die Restlaufzeit des Vertrages in Rechnung zu stellen.



 



Das hier ist mein letzter Versuch, dass mir vielleicht endlich irgendjemand von o2 mal hilft. Ansonsten bleibt mir nichts mehr weiter übrig als die Einzugsermächtigung zu widerrufen und auf die dann kommenden Inkassoschreiben zu warten oder alles einem Anwalt zu übergeben.



 




Ist der Umzug denn inzwischen erfolgt?



Wenn nicht, dann wirst du auch keine außerordentliche Kündigung durch bekommen.



Die zu erwartende Geschwindigkeit (die nur eine grobe Schätzung darstellt) ist rechtlich nicht relevant.



Wenn der Anschluss umzieht und die Geschwindigkeit wirklich so gering ist, wirst du ohne Probleme kündigen können. So aber nicht!




Nein, denn wenn ich den Umzug beauftrage kostet mich das erstmal Geld, bei dem ich Bedenken hab ob ich das danach irgendwann mal wiedersehe, wenn ich außerordentlich kündige. Es geht bei mir ja nicht nur um eine langsame Geschwindigkeit, sondern um VDSL (komplett andere Technologie und Anschluss), das am neuen Wohnort gar nicht möglich ist. An der Hotline wird mir außerdem auf die Frage hin wieso meine Kündigung abgelehnt wurde gesagt, dass es sich bei VDSL ja "nur" um eine Option handelt und man aber ja trotzdem normales DSL bereitstellen kann. Nur ist in meinem aktuellen Vertrag nun mal VDSL Vertragsbestandteil und im neuen Telekommunikationsgesetz steht eindeutig, dass sich Vertragsbestandteile nicht ändern dürfen, ansonsten Sonderkündigungsrecht.



 



o2 weiß ja vorher schon, ob sie am neuen Wohnort VDSL schalten können oder nicht, sie konnten mir schließlich ja auch sagen, dass es eben nicht gehen wird. Also wieso kann ich dann nicht kündigen.




stefanniehaus schrieb:

 



Die zu erwartende Geschwindigkeit (die nur eine grobe Schätzung darstellt) ist rechtlich nicht relevant.



 



Das ist aber hier schon relevant weil er VDSL hat und am neuen Wohnort wohl kein VDSL bekommt. Solange o2 ihm das bestätigt, kann er den Vertrag außerordentlich kündigen, und das schon ohne den Umzug beauftragt zu haben. Nachweisen muss er dann nur, dass er tatsächlich umgezogen ist.



 



Anders wäre es wenn - wie du schreibst - am neuen Wohnort das gleiche Produkt verfügbar wäre (zB  DSL), die erreichbare Geschwindigkeit aber geringer ist als am alten Wohnort.




dta schrieb:

 



o2 weiß ja vorher schon, ob sie am neuen Wohnort VDSL schalten können oder nicht, sie konnten mir schließlich ja auch sagen, dass es eben nicht gehen wird. Also wieso kann ich dann nicht kündigen.



Hast du es schriftlich, dass VDSL nicht verfügbar ist? Wenn ja, füge diese Bestätigung dem Kündigungsschreiben bei oder reiche es nach. Ich nehme an, du hast auch eine Meldebestätigung des neuen Wohnorts hingeschickt?




bs0 schrieb:

dta schrieb:

 



o2 weiß ja vorher schon, ob sie am neuen Wohnort VDSL schalten können oder nicht, sie konnten mir schließlich ja auch sagen, dass es eben nicht gehen wird. Also wieso kann ich dann nicht kündigen.



Hast du es schriftlich, dass VDSL nicht verfügbar ist? Wenn ja, füge diese Bestätigung dem Kündigungsschreiben bei oder reiche es nach. Ich nehme an, du hast auch eine Meldebestätigung des neuen Wohnorts hingeschickt?



 



Nein, habe es nicht schriftlich. Habe am Anfang auf der Webseite gecheckt und zur Sicherheit noch einmal bei der Hotline angerufen. Nachdem mein erstes Kündigungsschreiben abgelehnt wurde habe ich mit der speziellen Kündigungshotline telefoniert und mir wurde dort noch einmal mitgeteilt, dass VDSL definitiv nicht möglich ist. Der Mitarbeiter hatte aber auch keine Ahnung wie er mit meiner Kündigung umgehen soll und hat einfach stumpf seinen anscheinend vorgegebenen Begründungstext aus dem PC vorgelesen (VDSL ist ja nur eine Option, bla bla).



 



Da meine beiden Schreiben wirklich sehr sehr ausführlich waren (mit Begründungen, Zitaten aus dem Gesetzestext, den AGBs von o2 usw.) und ich mir absolut nicht vorstellen kann, dass o2 nicht verstanden hat worum es in meinem Fall geht muss ich davon ausgehen, dass Sie es mit Absicht einfach ignorieren. Die Art und Weise ist schon kriminell. Es wurde ja schließlich nicht mal mit einem Wort in den beiden Schreiben darauf eingegangen wieso meine außerordentlich Kündigung abgelehnt wurde, alles was ich geschrieben habe wurde einfach übergangen.



 



Ich habe bis jetzt noch keine Meldebestätigung zu o2 geschickt, da meine Kündigung ja bereits im Vorfeld zu meinem Umzugstermin hin erfolgt ist. Ich bin auch davon ausgegangen, dass ich dann seitens o2 dazu aufgefordert werde eine Meldebestätigung nachzureichen. Aber Sie gehen ja nicht mal auf den Umzug ein, stattdessen behandeln Sie mich (zumindest schriftlich) wie einen regulären Kündigungsfall und ignorieren eben alles andere.




Ich werde jetzt noch ein letztes mal o2 schreiben und schicke direkt meine Meldebestätigung mit (die ich ja mittlerweile habe). Werde in dem Schreiben noch mal außerordentlich kündigen mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten und auch meine Genehmigung zum Lastschrifteinzug widerrufen (wobei ich ja eigentlich schon Ende Dezember 2012 mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt hab - zum 31.03.2013).



 



Gilt die Frist denn ab dem Datum an dem ich umgezogen bin oder kann ich schon vorher kündigen, so wie ich es gemacht hab, wenn ich schon vorher von einem Umzug in der Zukunft weiß? Also bei mir z.B. Umzug zum 01.02.2013, Kündigung ging bei o2 am 30.12.2012 ein und ich habe zum 31.03.2013 gekündigt. Oder kann ich erst frühestens 3 Monate NACH dem Umzugstermin kündigen? Also zum 01.05.2013?



 



Wenn mir o2 nach diesem 3. Schreiben die Kündigung nun auch verwehrt und ich in diesem Schreiben auch die Genehmigung zum Lastschrifteinzug widerrufe, wie muss ich mich verhalten wenn ich anschließend Schreiben von Inkassounternehmen erhalte? Ist es richtig diese zunächst zu ignorieren bis der richtige Mahnbescheid kommt und diesem dann gerichtlich zu widersprechen?




Die drei Monate zählen m.E. ab Datum des Umzuges. Noch eine Frage, du bist kein Geschäftskunde?



 



Derzeit ist man sich in einschlägigen Foren auch nicht einig, wie genau die vertraglich geschuldete Leistung zu werten ist. Stichwort: Bis zu ..... MBit/s




Hey dta,

Hier ganz aktuell

http://m.welt.de/article.do?id=finanzen/ratgeber-recht/it-recht/article113762852/Provider-muss-DSL-Vertrag-nach-Umzug-fortsetzen&cid=wirtschaft-webwelt



Da steht deutlich drin: Der Anschluss müsste in gleicher Weise realisiert werden, also mit Speedoption.

Vielleicht lohnt sich für dich auch mal ein Termin beim Verbraucherschutz. Toitoitoi
bielo schrieb:

Die drei Monate zählen m.E. ab Datum des Umzuges. 



Richtig.



 



bielo schrieb:

 



 Derzeit ist man sich in einschlägigen Foren auch nicht einig, wie genau die vertraglich geschuldete Leistung zu werten ist. Stichwort: Bis zu ..... MBit/s



Hier aber nicht relevant, da er VDSL hatte und jetzt nur DSL bekommt.