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Guten Abend,



 



wir haben zur Zeit die Alice Fun Max Flat.



Zum 01.08. sind wir umgezogen und haben nur noch eine DSL-Leitung von 3500 kbit.



Nun habe ich eine Kündigung zum 01.11.2012 geschrieben und mich auf das



Telekommunikationsgesetz bezogen. (§ 46 TKG Anbieterwechsel  und Umzug).



Absatz 8:



"Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt."



 



Doch leider wurde diese Kündigung abgelehnt. Habe heute bei Alice angerufen und es wurde mir gesagt, dass die Ablehnung der Kündigung heute raus ging.



 



Habe ich denn nicht eine Chance aus dem Vertrag rauszukommen?



Wie sieht es denn mit den AGB aus? Dort steht, dass eine Leistung von 5000-16000 bereitgestellt wird. 



 



Ich möchte nicht noch 1,5 Jahre für eine 16.000er Leitung zahlen, wenn ich gerade mal 3.500 kbit erhalte. Das ist doch die reinste Abzocke. :frowning  



 



Bin für jede Hilfe dankbar.



 



Lieben Gruß



 



KleinerPingu



Halte dich an das TKG und verweise Alice auf diese (recht neue) Regelung. 




Danke.



Also habe ich das Gesetz richtig interpretiert? 



 



Kann ja morgen gerne mal den Ablehnungsgrund hier rein schreiben.



Den Widerspruch werde ich morgen auch sofort fertig machen und gleich



wieder los schicken.



Ich weiß ja, dass Alice nichts dafür kann. Es ist halt nur schade, dass keine 



kleineren Leitungen angeboten werden.




KleinerPingu schrieb:

Danke.



Also habe ich das Gesetz richtig interpretiert? 



 



 



Sofern es nicht verfügbar ist ja. Hier könnte ja ein Sonderfall vorliegen. Aber dazu melden sich die DSL Vertragsspezis bestimmt noch.



 



Wenn du das Schreiben hast, dann schreib mal die Gründe, gute Idee.




Guten Morgen,



heute war die Ablehnung im Briefkasten.



 



Ich zitiere:



"Ein Sonderkündigungsrecht liegt aktuell nicht vor.



Wir können in Bezug auf die Bandbreite der DSL-Leitung keine Garantie für das Erreichen von Übertragungsgeschwindigkeiten von über 5000 KBit/s geben.



Die Geschwindigkeit ist von verschiedenen technischen Faktoren abhängig, auf die wir keinen Einfluss haben.



 



Wir möchten in diesem Zusammenhang auf unsere AGB hinweisen, nach denen wir unsere Dienstleistungen lediglich im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten zur Verfügung stellen und keine bestimmte Zugangsbreite garantieren können."



 



In den AGB steht ja sogar, dass wenn die Zugangsbreiten von 5000 - 16000 KBit/s im Durchschnitt nicht erreichbar sind, werden dem Kunden die Produkte AUF WUNSCH auch mit folgenden abweichenen Zugangsbreiten überlassen:



1500 - 5000 KBit/s .......



 



Diesen Wunsch habe ich aber NICHT. :frowning



 



KleinerPingu




KleinerPingu schrieb: 



In den AGB steht ja sogar, dass wenn die Zugangsbreiten von 5000 - 16000 KBit/s im Durchschnitt nicht erreichbar sind, werden dem Kunden die Produkte AUF WUNSCH auch mit folgenden abweichenen Zugangsbreiten überlassen:



1500 - 5000 KBit/s .......



 





Hast du diesen Passus angeben? Steht da noch mehr dazu in den AGB?




Nein, dazu hatte ich nichts angegeben. Ich dachte, ich könnte mich auf das neue TKG beziehen, und alles wäre gut.



 



Ich zitiere mal eben alles dazu aus den AGB:



 



"3 Zugangsbandbreite

Die Produkte Alice Fun Max und Alice Light Max bieten

eine Zugangsbandbreite (netto) in einem Bereich von

5000 bis 16000 Kbit/s downstream (vom Anbieter zum

Kunden) und von 500 bis 1024 Kbit/s upstream (vom

Kunden zum Anbieter).

Die Produkte Alice Fun Speed und Alice Light Speed

bieten eine Zugangsbandbreite (netto) in einem Bereich

von 27.900 bis 51.300 Kbit/s downstream (vom Anbieter

zum Kunden) und von 2.700 bis 10.000 Kbit/s upstream

(vom Kunden zum Anbieter).

Die effektiv nutzbare Zugangsbandbreite in das Netz des

Anbieters je Anschluss hängt von den physikalischen

Gegebenheiten am Kundenstandort, insbesondere der

Anschlussleitung, ab. Eine bestimmte Zugangsbandbreite wird nicht gewährleistet."



 



"2.5.5 Einschränkungen

Der Zugang ins Internet ist für maximal eine gleichzeitige

Verbindung ausgelegt.

Soweit die unter der Ziffer 2.5.3 beschriebenen Zugangsbandbreiten am Anschluss des Kunden im Durchschnitt nicht erreichbar sind, werden dem Kunden die

Produkte auf Wunsch auch mit folgenden abweichenden

Zugangsbandbreiten (netto) überlassen:

Bei Alice Fun Max und Alice Light Max

• 1500 bis zu 5000 Kbit/s downstream und

190 bis zu 500 Kbit/s upstream bzw.

• 384 bis zu 1500 Kbit/s downstream und

64 bis zu 190 Kbit/s upstream "




Dann noch einmal unter Hinweis auf die AGB. Das TKG passt nicht zu 100%, da offenbar was verfügbar ist. 




Okay, dann werde ich das nochmal so probieren.



Die haben jetzt halt die Kündigung zum 06.12.2013 vorgemerkt.



 



Mit was für einer Frist darf ich dann kündigen? 



Oder muss ich vorab eine Frist setzen zur Nachbesserung?



 



 




KleinerPingu schrieb:

 



 



Oder muss ich vorab eine Frist setzen zur Nachbesserung? 



 



Das kommt immer gut.



 



Ich würde auffordern, die gem. AGB vereinbarte Bandbreite herzustellen, altenativ die sofortige Vertragsauflösung einfordern. 




Ich danke dir.  ☺️



 



Dann werde ich heute ein Schreiben fertig machen.



 



 




habe das gleiche Problem wie der Threadersteller. Antrag auf Sonderkündigung gestellt, abgelehnt.



 



Habt ihr eine Idee, was man noch machen kann?



 



Danke und Gruß



 



PS: habe auch schon o2-Matze angeschrieben, aber der antwortet leider nicht mehr.




Gemäß TKG hat man jetzt ein außerordenrliches Kündigungsrecht (im Volksmund Sonderkündigungsrecht), wenn das Leistung am neuen Ort nicht erbracht werden kann. Da die Anbieter keine feste Bandbreite garantiert hängt es davon ab, was dir genau vertraglich zugesichert wird und hier muss man die Vertragsunterlagen und die AGB anschauen.



 



Tipp: Schriftlich Widerspruch einlegen und auf die AGB-Klausel verweisen, die für das gebuchte Produkt relevant sind.



 



Wichtig: Wenn am neuen Wohnort eine niedrige Bandbreite verfügbar ist, diese aber noch im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistung ist, hast du kein außerordentliches Kündigungsrecht, sondern kannst höchstens um eine Gutschrift (Kulanz) bitten. 




löschen




Hallöchen, ich melde mich mal wieder zurück.



Ich habe einen Einspruch gegen die Ablehnung geschrieben.



Dieser kam am 13.08.2012 per Einschreiben/Rückschein bei o2 an. Hatte dort eine Frist von 14 Tagen zur Nachbesserung gegeben und eine sofortige Vertragsauflösung gefordert, wenn die Verbesserung nicht zu Stande kommt.



 



Bis jetzt kam nichts zurück. Am Telefon sagte man mir nur, dass eine Technische Hilfestellung oder so eingegangen sei (keine Rede von der Nachbesserung bzw. sofortigen Vertragsauflösung). Ich solle doch abwarten.



 



Was würdet ihr nun an meiner Stelle tun? Wie lange soll ich denn abwarten?



 



KleinerPingu




KleinerPingu schrieb:

Was würdet ihr nun an meiner Stelle tun? Wie lange soll ich denn abwarten?



Bis deine gesetzte Frist verstrichen ist.



 



Gruß Sandroschubert




Die Frist ist ja verstrichen.



Am 13.08. kam dort das Einschreiben an und 14 Tage war die Frist...



Weiß nun nicht, wie ich weiter vorgehen soll? :frowning



Gleich Anwalt, nochmal hinschreiben? 




Wenn ich eine Frist setze und diese verstreicht, gehe ich in die nächste Runde.



 



Wie diese bei Dir aussieht musst Du entscheiden.



 



Gruß Sandroschubert




Habe jetzt eine Frist gesetzt bis zum 07.09.2012.



Bis dahin möchte ich eine Kündigungsbestätigung haben.



Bekomme ich dann immer noch keine Antwort, steht der Gang zum Anwalt bevor.



Habe alles kopiert, alles per Einschreiben/Rückschein geschickt usw. Denke mal,



dass ich da auf der sicheren Seite bin.




Bei der Fristsetzung ist es immer gut reinzuschreiben, dass du die Kündigung als angenommen betrachtest, sofern bis Ablauf der Frist keine anderslautende Reaktion kommt. In dem Fall sind es im Zweifelsfall o2, die zum Anwalt rennen müssten um ihre Forderungen geltend zu machen.




Da würde ich vorsichtig sein. Natürlich wäre O2 dann am Zug und müsste zum Anwalt aber die machen das genau wie jede andere Firma ganz anders. Dor läuft das über diverse Inkasso Unternehmen und da ist es ganz wichtig und noch mal zum mitschreiben GANZ GANZ WICHTIG



 



Falls einem einen Mahnbescheid zugestellt wird diesen zu widersprechen und zwar gleich nach dem öffnen und zurück zum Gericht geben. Dieser Schritt muss unbedingt eingehalten werden. Ein nicht widersprechen gilt als anerkennung der aufgelaufenen Schulden und führt zu einem Titel mit welchem man das Konto pfänden kann usw. Daher, wenn einem ein Mahnbescheid zugestellt wird immer und sofort widersprechen. Dann überlegt O2 sich das zweimal ob die Kosten vor Gericht eingestritten werden oder nicht, denn wenn du eine Sonderkündigung mit dem Hinweis auf die AGB geschrieben hast und den Satz mit reingebracht hast das du die Kündigung als gegeben betrachtest wenn keine Rückmeldung erfolgt usw dann wird dies keinem Prozess standhalten. Spätestens dort wird O2 die Bremse ziehen.



 



Also nochmal, einem Mahnbescheid immer widersprechen.




kleiner tipp:

ich wollte auch auf kombi-vorteil umstellen, jedoch mein o2-dsl vertrag läuft noch. bei der hotline angerufen: upgrade auf alice nicht möglich, da es einem provider-wechsel gleichkommt, auch wenn alice und o2 eigentlich zusammen gehören. aber die dame von alice/o2 hat mich weiterverbundeb zur o2 vertragsabteilung und gesagt, die könnten mir ein gutes angebot machen.

bisherige konfig: blue m und o2 dsl 4000 (festnetz/o2 flat) (dsl 25 euro/monat)

gewünscht: blue m kombi alice L (16000, festnetz/o2 flat, 100 freiminuten in andere mobil netze) (dsl 25 euro/monat)

bekommen: o2 dsl komplett premium (16000, festnetz/o2 flat, keine 100 freiminuten) (25 euro/monat)

also fast das gleiche paket zum gleichen preis nur ohne die 100 freiminuten in andere handy netze... aber dafür habe ich ja mein blue m.
bs0 schrieb:

Bei der Fristsetzung ist es immer gut reinzuschreiben, dass du die Kündigung als angenommen betrachtest, sofern bis Ablauf der Frist keine anderslautende Reaktion kommt. 





Rechtlich dünnes Eis, denn „beredtes“ Schweige liegt in der juristischen Fachsprache hingegen vor, wenn dem Schweigen durch ausdrückliche vertragliche Vereinbarung ein Erklärungswert zukommen soll. Vorliegend ist es aber nicht vereinbart, sondern eine einseitige Willenserklärung. Die wiederum reicht natürlich im Falle einer Kündigung grundsätzlich eh aus. 




Hi KleinerPingu,



magst du mir per PN deine Daten schicken?



Versprechen kann ich nichts, aber sechs Augen sehen immer mehr als vier :-)



Liebe Grüße, o2_Matze 




Hallo, ich wollte mich mal wieder melden und mal wieder berichten...



Vor einigen Tagen rief mich ein Techniker an und bestätigte mir, dass nicht mehr drin ist als 3.500Kbit/s.



Die Leitung sei wohl 3km lang und man müsste ja Abstriche machen wenn man umzieht.



 



Heute hatte ich dann eine Mail von o2 im Postfach, wo drin stand ich soll mich bei der kostenlosen Hotline melden wegen der Kündigung. Ich habe mich natürlich schon voll gefreut, dass es wohl doch geklappt hat. Doch es stellte sich heraus, dass es sich um die Kündigung zum 06.12.2013 handelt.



Der Herr von der Kundenbetreuung erzählte mir, dass dort nichts mehr von einer Sonderkündigung steht und das bei o2/alice vom Tisch ist. Schön, aber bei mir nicht!



Es steht nichts dort von einem Widerspruch oder sonstiges.... Der Hammer...



Genauso fragte ich, ob man dann preislich nichts machen kann. Der Herr meinte, er könnte einen Rabatt von 5€ monatlich geben, wenn ich die Kündigung zurück nehme und ein halbes Jahr länger bei Alice/o2 bleibe. 



 



Genauso erwähnte ich in den AGB´s die Stelle, dass man auf Wunsch den Vertrag auch nehmen kann mit unter 5000 kbits. Er meinte, dass er das nicht kennt und es nur bis zu 16.000 kbit/s sind...



 



@o2_Matze: Ich habe dir eine PN geschrieben. 



 



Lieben Gruß,



 



KleinerPingu



 




Hallo.



Bei mir ist der Fall genauso. Ich ziehe zum 21.09.2012 um, habe monetan den Alice Fun Speed Vertrag mit 50.000 kbits/s, und soll an meiner neuen Adresse folgende Geschwindigkeit erhalten können, sagt der O2 Verfügbarkeitscheck:



 



Sie können voraussichtlich eine Übertragungsgeschwindigkeit von 6001 kbit/s bis 12000 kbit/s erreichen.



 



Ich habe eine Sonderkündigung per Fax geschickt, mich auf das neue TKG vom 12.05.2012 berufen!!





Der Alice-O2 Kundenservice hat meine Kündigung nun 2 mal abgelehnt.





 



Verstehe ich das neue Gesetz falsch oder wo liegt der Haken?





Sollte ich jetzt mal zum Anwalt gehen?





 



Schön, wenn mir einer sagen kann wie ich jetzt weiter vorgehen sollte.





 



DANKE,





 



Gruß