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Gelöst

Sonderkündigung

  • January 29, 2020
  • 19 Antworten
  • 352 Aufrufe

Lieber O2 support, Liebe Community,

Bin wegen meinem Job ins Ausland gezogen im November 2019. In Deutschland habe ich einen Handyvertrag und einen DSL Vertrag mit O2 geschlossen. Der Handyvertrag wurde bereits erfolgreich gekündigt und vorzeitig aufgelöst. Leider hat es bisher nicht geklappt den DSL Vertrag vorzeitig aufzulösen. Der DSL Vertrag ist jetzt zum 17.Juni 2020 gekündigt. Ich würde gerne den Vertrag vorher auflösen - die entsprechenden Dokumente, die zeigen das ich nun im Ausland lebe, habe ich bereits per Email und Post eingereicht bei O2 (mehrmals). Router wurde auch bereits von der Nachmieterin zurückgeschickt. Dennoch bekomme ich immer wieder nur automatisch generierte Emails und Anschreiben, dass dem Sonderkündigungsrecht für den DSL Anschluss nicht statt gegeben werden kann. Dabei wurden dieselben Unterlagen für die Auslösung des Handyvertrags ankzeptiert? Vielen Dank für die Unterstützung!

Beste Grüße!

Lösung von bs0

Die einfachste Lösung ist nach wie vor: Abmelden. Wenn du das nicht möchtest ist das in Ordnung, aber dann musst du wohl die Restlaufzeit bezahlen. Du hast offensichtlich Gründe, warum du dich nicht abmelden möchtest und damit verbunden bestimmte Vorteile, aber dann musst du mit eventuellen Nachteilen leben.

Trotzdem: Wenn du bei deinen Eltern gemeldet bist, kannst du den Umzug dorthin beantragen. Kann o2 nicht schalten, kannst du gegen Zahlung von 3x Grundgebühren vorzeitig kündigen.

Frage: Für welche Art von Verträgen musst du in Deutschland gemeldet sein? Wichtig dürfte nur eine ladungsfähige Anschrift sein, und die hast du ja bei deinen Eltern.

19 Antworten

  • Besucher:in
  • January 29, 2020

Welche Unterlagen hast du denn genau eingereicht?


  • Autor
  • Besucher:in
  • January 29, 2020

@AlinaSierra  Folgendes hab ich geschickt: Arbeitsvertrag mit dem Einsatzort im Ausland, Schreiben an den Zoll wegen dem Umzug, lokalen Mietvertrag und Auszugs-Bestätigung meines ehemaligen Vermieters in Deutschland


bielo
Legende
  • January 29, 2020

Abmeldung aus Deutschland auch?


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  • Legende
  • January 29, 2020

Da fehlt die Abmeldebestätigung vom Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt.


  • Autor
  • Besucher:in
  • January 29, 2020

Liebe alle,  das ist mir bewusst - leider kann ich keine Abmeldebestätigung der lokalen Behörde in Deutschland einreichen, weil ich jetzt bei meinen Eltern in Deutschland gemeldet bin. Steuerlich macht es für mich keinen Unterschied ob ich im Ausland (XK) oder in DE gemeldet bin. Für andere Verträge etc. muss ich sogar in DE gemeldet sein. Also es ist ein “Henne und Ei” Problem leider


bielo
Legende
  • January 29, 2020

Ohne dem, wird der Vertrag weiter laufen.


Bollermann
Legende
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  • January 29, 2020

Wundert mich eigentlich, dass der Mobilfunkvertrag trotzdem vorzeitig aufgelöst wurde. 

 

Ohne Abmeldebestätigung aus Deutschland, kein SonderkündigungsRECHT. 

 

Kann dein Nachmieter nicht den Vertrag übernehmen? 


  • Autor
  • Besucher:in
  • January 29, 2020

Nachmieterin wollte leider den Vertrag nicht übernehmen - hatte  ein günstigeres Angebot im Shop.


  • Autor
  • Besucher:in
  • January 30, 2020

Lieber O2-Support, Liebe O2 Community,

ich finde es schon stark, dass hier jegliche Kulanz und Verständnis fehlen. Ihre Antwort ist im Grunde “Pech gehabt”, “selber Schuld, dass Sie ins Ausland ziehen”. Die Abmeldebestätigung ist nur ein Beweis, dass man nicht mehr in DE lebt. Daher kann ich nicht nachvollziehen warum keine alternativen Dokumente wie ein Arbeitsvertrag (Vollzeit) mit genauem Einsatzort im Nicht-EU-Ausland, nicht akzeptiert wird. Wenn ich in ein Nachbarland von Deutschland gezogen wäre, würde ich Ihr Misstrauen noch verstehen ( a lá “da will nur jmd aus dem Vertrag schneller raus”). Ob ich jemals noch mal O2-Kundin werde nach dieser Odysse in der O2Kundenbetreuung, überlege ich mir zweimal sobald ich wieder in ein paar Jahren in DE leben werde. Der gesamte Prozess ist einfach sehr frustrierend. De facto zahle ich jetzt noch Monate weiter für keine Dienstleistung.

Kundenbindung geht auf jeden Fall anders.

Beste Grüße


  • Autor
  • Besucher:in
  • January 30, 2020

Wow...meine Frustration wird als “Lösung” gekennzeichnet?!  Das sagt ja schon alles….


bs0
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  • Legende
  • January 30, 2020

Sei doch froh, dass der Mobilfunkvertrag aufgelöst wurde. Das alleine ist Kulanz.


Klaus_VoIP
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  • January 30, 2020

Wundert mich eigentlich, dass der Mobilfunkvertrag trotzdem vorzeitig aufgelöst wurde. 

Den gleichen Gedankengang hatte ich auch … 

Das hier sehe ich aber etwas anders,

Ohne Abmeldebestätigung aus Deutschland, kein SonderkündigungsRECHT. 

denn dieses Kriterium steht so nicht im TKG. Warum wurde auch der Umzug ins Ausland im Mobilfunkbereich akzeptiert? Ich vermute eher eine ungeschickte Vorgehensweise des TE und das prallt auf die Unflexibilität der internen O2-Vorgaben. Dazu sehe ich 2 Lösungsansätze:

  1. die Sache im Papierkorb zu entsorgen, denn die Zahlungen müssen für 3 Monate + angefangenen Monat nach Kündigung erfolgen und dann ist sowieso Juni.
  2. Zahlungen einstellen und die Sache eskalieren lassen. Spätestens das Inkasso wird die Aussichtslosigkeit der Forderung nach weiterer Bezahlung erkennen und die Sache ist spätestens nach einem Mahnbescheid erledigt. Dazu sollte man aber entsprechende Vollmachten in D hinterlegen und der Lebensmittelpunkt sollte nachweisbar im Ausland liegen! Rentiert sich aber wegen der 3-Monatsfrist nur, wenn das schon Monate läuft, also die Leistung schon Monate nicht genutzt werden kann!

bs0
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  • January 30, 2020

Im TKG steht gar nichts dazu, also könnte man genauso argumentieren man muss nur anrufen und sagen "ich ziehe um". Lösung 1 wäre hier m.E. die sinnvollste, denn so aussichtslos ist eine solche Forderung nicht wenn die Person noch in Deutschland gemeldet ist. Und ein negativer Schufaeintrag bringt der TE auch nichts.

Die vorzeitige Kündigung des Mobilfunkvertrags ist an sich Kulanz.


Klaus_VoIP
Legende
  • January 30, 2020

Und ein negativer Schufaeintrag bringt der TE auch nichts.

Naja, der Weg dazu ist ziemlich lang. Und unberechtigte Einträge bekommt man auch wieder raus. 

Solche Fälle sind leider nicht immer eindeutig im Forum zu bewerten. Wer in China arbeitet/studiert wird sicher mehr Aussicht auf Erfolg haben, als wenn man grenznah(St.Gallen) arbeitet und am Wochenende möglicherweise zuhause(Konstanz) sein kann (Lebensmittelpunkt). 


bs0
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  • Legende
  • January 30, 2020

Eben wegen des langen Wegs und des Aufwands ist es auch für die TE nicht sinnvoll.

Am Ende muss jeder für sich entscheiden wie er vorgehen möchte wenn der Vertragspartner nicht mitmacht.


o2_Annika
  • Moderatorin
  • February 4, 2020

Hallo @ElisabethH 

 

erst einmal begrüße ich dich :heart: -lich in unserer Community. Es freut mich, dass du den Weg zu uns gefunden hast. 

 

Ich kann deine Verwunderung über die nicht vorzeitige Beendigung des DSL Vertrag verstehen.

Grundsätzlich ist es so, dass wir Verträge bei einem Umzug ins Ausland nur vorzeitig beenden, wenn u.a. die Abmeldebestätigung aus Deutschland vorliegt.

 

Du kannst den DSL Vertrag einfach zu deinen Eltern umziehen lassen.

Wir prüfen dann, ob dort eine freie Leitung vorhanden ist. Den Umzug :package: kannst du hier beauftragen.

 

@ all Vielen Dank für eure Untersützung. :thumbsup_tone1:

 

Viele Grüße

 

Annika


  • Autor
  • Besucher:in
  • February 4, 2020

Liebe @o2_Annika , vielen Dank für deine Nachricht!

wie gesagt, wohne ich nicht bei meinen Eltern, sondern im Ausland (XK). Das sind von Tür zu Tür etwa 1620km, daher “pendel” ich auch nicht am Wochenende zu meinen Eltern oder ähnliches. Zudem haben meine Eltern bereits einen Internet-Anschluss und der Vertrag läuft auch weiterhin, d.h. meine Eltern benötigen keinen zweiten Internet-Anschluss. Daher ist das leider auch keine Option.

Ich bin offen für alternative Lösungsvorschläge, um das “Henne und Ei”-Problem mit der Abmeldebestätigung zu beheben (siehe Konversation-Verlauf).


Beste Grüße und Danke für die Unterstützung.


bs0
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  • Legende
  • Lösung
  • February 4, 2020

Die einfachste Lösung ist nach wie vor: Abmelden. Wenn du das nicht möchtest ist das in Ordnung, aber dann musst du wohl die Restlaufzeit bezahlen. Du hast offensichtlich Gründe, warum du dich nicht abmelden möchtest und damit verbunden bestimmte Vorteile, aber dann musst du mit eventuellen Nachteilen leben.

Trotzdem: Wenn du bei deinen Eltern gemeldet bist, kannst du den Umzug dorthin beantragen. Kann o2 nicht schalten, kannst du gegen Zahlung von 3x Grundgebühren vorzeitig kündigen.

Frage: Für welche Art von Verträgen musst du in Deutschland gemeldet sein? Wichtig dürfte nur eine ladungsfähige Anschrift sein, und die hast du ja bei deinen Eltern.


o2_Larissa
  • Team
  • February 7, 2020

Hay hay zusammen,

 

wie vorher schon geschrieben, ist eine Abmeldebescheinigung für den Vorgang als Nachweis zwingend notwendig, das fehlende Dokument wurde anscheinend, zu deinem Vorteil, beim Mobilfunkvertrag übersehen. Das ermöglicht selbiges aber nicht bei deinem DSL-Anschluss. Daher wurde dein Vertrag zwar zum 6.2.20 deaktiviert, allerdings mit der Berechnung der Grundgebühr bis zum Ende der Vertragslaufzeit, wie in unserer Mail vom 10. Januar 2020 angeboten. 

 

Liebe Grüße

Larissa