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Warum O2
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Gelöst

Sonderkündigung

  • November 4, 2019
  • 5 Antworten
  • 330 Aufrufe

Hallo allerseits,

ich hätte eine Frage.

 

Mein DSL-Vertrag wurde vertragsgemäß im November diesen Jahres um ein Jahr verlängert. Ich ziehe zum 01. Dezember in eine neue Wohnung. Dort gibt es allerdings keinen Anschluss, weshalb sich nun die Frage stellt ob ich den Vertrag vorzeitig kündigen kann. Muss ich dafür noch einen Umzug anmelden?

 

Mit freundlichen Grüßen

Lösung von stefanniehaus

Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht soweit erstmal nicht.

Beauftrage den Umzug des Anschlusses.

Kann o2 am neuen Wohnort schalten, stehen vor Ort dann 2 DSL-Anschlüsse zur Verfügung bis einer gekündigt wird.

Kann o2 am neuen Wohnort nicht schalten, kannst du außerordentlich kündigen mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende

5 Antworten

bs0
Legende
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  • Legende
  • November 4, 2019

Ja, du meldest den Umzug an und wartest die Rückmeldung von o2 ab.


stefanniehaus
Legende
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  • Legende
  • Lösung
  • November 4, 2019

Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht soweit erstmal nicht.

Beauftrage den Umzug des Anschlusses.

Kann o2 am neuen Wohnort schalten, stehen vor Ort dann 2 DSL-Anschlüsse zur Verfügung bis einer gekündigt wird.

Kann o2 am neuen Wohnort nicht schalten, kannst du außerordentlich kündigen mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende


Klaus_VoIP
Legende
  • November 4, 2019

Dort gibt es allerdings keinen Anschluss,

Bevor wir jetzt in die falsche Richtung laufen, wäre es gut zu schreiben ob überhaupt ein Internet-Anschluss vorhanden ist oder damit nur die TAE-Dose gemeint ist.

Bekanntlich gibt es vor allem bei vielen Neubauten Glasfaser oder Coax-Internet(über TV-Kabel) und o2 deswegen nicht liefern kann. Wenn o2 nicht liefern kann und o2 dies auch selbst durch die Umzugsprüfung bestätigt(!!!), besteht selbstverständlich nach TKG ein 3-Monats-Kündigungsrecht ab Ummeldetermin. 


  • Autor
  • Besucher:in
  • November 5, 2019

Dort gibt es allerdings keinen Anschluss,

Bevor wir jetzt in die falsche Richtung laufen, wäre es gut zu schreiben ob überhaupt ein Internet-Anschluss vorhanden ist oder damit nur die TAE-Dose gemeint ist.

Bekanntlich gibt es vor allem bei vielen Neubauten Glasfaser oder Coax-Internet(über TV-Kabel) und o2 deswegen nicht liefern kann. Wenn o2 nicht liefern kann und o2 dies auch selbst durch die Umzugsprüfung bestätigt(!!!), besteht selbstverständlich nach TKG ein 3-Monats-Kündigungsrecht ab Ummeldetermin. 

 

Ich meinte damit, dass es keine TAE-Dose in der Wohnung gibt.


Klaus_VoIP
Legende
  • November 5, 2019

Das ist nicht unbedingt aussagekräftig. Wenn das Gebäude seitens der Telekom oder eines anderen O2-Kooperationspartners erschlossen ist (APL-Anschluß, meist im Keller), dann ist nur die Frage der letzten Meter (Sache des Vermieters) und der Dose zu klären. Bei Neubauten gibt es auch keine sichtbare TAE-Dose, sondern einen Technikschrank. 

Solltest Du klären, sonst zahlst Du 3-12 Monate für keine Leistung und das ist doch unschön. 

Gleichzeitig würde ich schnellstmöglich den Umzug beauftragen, denn 3 Wochen sind schon recht knapp und Du kommst nicht drumherum. Dann den Vermieter nach der Telefonleitung fragen. Oft ist irgendwo hinter der Tapete doch noch so ein Kabel.