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selektierte Kündigung von Bestandskunden

  • December 13, 2025
  • 25 Antworten
  • 135 Aufrufe

Ich bin seit über 23 Jahren Kunde bei o2 mit meinem Mobilfunkvertrag.

Seit einigen Jahren hatte ich einen weiteren Homespot Vertrag (my home S).

Vorweg; ich hatte im September über drei Wochen lang, Probleme mit dem Internet, was wohl letztendlich an einem defekten Router lag. Erst nachdem ich ein neues Gerät bekam, hat wieder alles funktioniert.

Vor ein paar Tagen, bekam ich aus heiterem Himmel, die Kündigung des letzteren Vertrags. Eine ordentliche Kündigung, fristgerecht zum 31.01.26. Es gab keinerlei Angabe von Gründen und auch keinerlei Alternative. Das Schreiben war sehr kurz und pragmatisch. Ebenso mit Fristsetzung wurde die Rücksendung des Routers verlangt, den ich gerade mal seit knapp drei Monaten habe. Und bevor sich hier wieder jemand echauffiert...ja, mir ist durchaus bewusst, dass dies eine reguläre gesetzliche Grundlage zur Beendigung von Verträgen, für beide Seiten ist.

Dennoch bin ich wirklich schockiert über ein derartiges Verhalten eines Dienstleistungsunternehmen, gegenüber langjährigen Kunden.

Weiterhin bekommt man zwar eine “spezielle” Servicenummer für Rückfragen. Jedoch muss man sich trotzdem erstmal mit dem Sprachcomputer herum ärgern, mind. 10-15 Minuten Warteschleife aushalten, um dann von einer äußerst pikierten Mitarbeiterin darauf hingewiesen zu werden dass man dort weder Einsicht, noch Zugriff auf diese Daten hätte. Sie würde mir aber gern erneut schriftlich bestätigen, dass der Vertrag unwiderruflich gekündigt wäre. Ich dürfe aber selbstverständlich gern meinen Mobilfunkvertrag weiterhin, unverändert bei o2 belassen.

Ich bekam wenigstens eine andere Telefonnummer… wieder Sprachcomputer, wieder Wartezeit, wieder kein Mitarbeiter mit etwaigen Kompetenzen. Im Gegenteil; mir wurde gesagt dass im System keine Kündigung ersichtlich wäre und ich den Vertrag ja wohl einfach unverändert weiterlaufen lassen könne. Das hatte ich im Onlineportal bereits selbst gesehen! Ebenso gab es einen Button zur Vertragsverlängerung ...welcher lächerlicherweise, zu keiner Alternative führte.

Ich würde erneut weitergeleitet. Diesmal war es ein äußerst freundlicher und engagierter Mitarbeiter (hier sei ausdrücklich erwähnt, dass ich diesen nicht verantwortlich mache).

Er schlug mir vor den aktiven Vertrag bereits zum 12.01. aufzulösen und einen alternativen, nicht limitierten Vertrag abzuschließen, worauf ich auch einging.

Keine 24 Stunden später rief mich derselbe Mitarbeiter erneut an, um mir zu erklären, dass er etwas nicht gesehen hätte und mir dieser Vertrag nicht zugänglich wäre. Gründe hierfür, konnter oder wollte er mir nicht nennen. Allerdings hatte er sich eine Alternative mit limitierten 300GB Datenvolumen herausgesucht. Ich war nicht erfreut , aber zumindest war es eine Bemühung.

Es gibt für mich wohl ausschließlich und ausnahmslos, Möglichkeiten limitierte Datenverträge (dieser wird mir eindeutig als Mobilfunkvertrag ausgewiesen!!!) abzuschließen. Kleckerweise bekomme ich nun E-Mails mit den Pflichtinformationen. Weiterhin eine zusätzliche SIM-Karte. Und dann bekomme ich eine “tolle” Benachrichtigung über die 6monatige, kostenfreie Benutzung von ChatGPat 6 (natürlich kleingedruckt, kostenpflichtig ab Monat 7 sofern nicht zuvor von mir gekündigt).

Ich möchte abschließend anmerken, dass ich in meiner Wohnung keinerlei andere Möglichkeit habe als einen Homespot. Es gibt im Haus keinen Anschluss über DSL, Kabel oder Glasfaser. Meine Alternative wäre tatsächlich, mir selbst einen Hausanschluss vom Kabelkasten an der Straße, legen zu lassen. Dies würde mich ab etwa 1000,-€ aufwärts, kosten

Ehrlich gesagt fehlen mir zu dieser Gesamtsituation die Worte. Wahrscheinlich bin ich einfach unwirtschaftlich für o2. Ich werde dieses Angebot fristgerecht widerrufen und mir einen neuen Anbieter suchen müssen. Dieses Vorgehen ist für mich einfach unverständlich und absolut indiskutabel. Die Entscheidungsträger sollten sich schämen!

25 Antworten

bs0
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  • December 13, 2025

Und was ist jetzt deine Frage? Oder wolltest du nur Frust abbauen? Nicht nur die Kündigung sondern auch Angebote fallen unter Vertragsfreiheit. Wenn o2 dir nicht das anbieten will, was du gerne hättest, dann suchst du dir eben einen anderen Anbieter, dessen Angebote dir besser gefallen.


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  • December 13, 2025

Meine Frage steht in der Überschrift! Vllt fehlt dort das Fragezeichen. Gibt es dazu selektierte Kundenlisten? Vor 3 Monaten war “ich” ja noch kein Problem.

Ich verstehe nicht ganz, wieso du so ungehalten bist?! Ich hatte erwähnt dass mir vertragliche Rechte und Pflichten durchaus bekannt sind. Deswegen darf es doch wohl unverständlich für mich sein, welche Umgangsweise hier gepflegt wird. 

Im übrigen wollte ich mir nicht zwangsläufig einen anderen Anbieter suchen sondern muss es jetzt leider. Denn ein tatsächliches Angebot (worauf du ja mit Hinweis auf Vertragsfreiheit herum reitest) hab ich ja nunmal nicht bekommen 


schluej
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  • December 13, 2025

Um die Frage zu beantworten: Ja.

Das gibt es schon seit 2023… Ist also nicht neu.


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  • December 13, 2025

Danke! Nicht befriedigend und noch weniger schön, aber die Antwort auf eine geschlossene Frage ;-)

Ich hab etwas in dieser Art gelesen (2023), aber verstehe dann halt nicht, wieso die Angebote dann nicht mit vorher festgelegten Kriterien belegt werden.

Noch unverständlicher ist es, dass die Mitarbeiter in den unterschiedlichen Servicecentern, darüber nicht Bescheid wissen und diese “non-profit-customer” nicht wenigstens eindeutig überall gekennzeichnet werden. der letzte Mitarbeiter hat sicher nicht gern nochmal angerufen und das Angebot vom Vortag gekippt.


  • December 13, 2025

@merlin22 

Wahrscheinlich hast Du die Leitung glühen lassen und mehr als 999 GB im Monat verballert. Das hat nichts mit Selektion zu tun. Oder eben doch, je nachdem, wie man es sieht.

Bestell Dir doch einen Prepaid-Tarif mit 999 GB/28 Tage für 74,99 €. Gilt EU-weit. Im EU-Ausland allerdings auf 55 GB limitiert, wenn ich es recht erinnere.

https://www.o2online.de/mobilfunk/prepaid/

Verbrauchst Du mehr als 999 GB/28 Tage, wird die Geschwindigkeit stark gedrosselt, aber Du bist noch online.

Also nicht mehr TV NUR in UHD-Qualität schauen. Gilt vor allem für die Kiddies, insofern Du welche hast.

;)

 

 


Bollermann
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  • December 13, 2025

@merlin22 

o2 kann dich ja erst zum Ende der Mindestvertragslaufzeit kündigen, deswegen war es vor 3 Monaten "noch kein Problem". 

Als Alternative wird dir sicher ein DSL/Kabel/Glasfaser angeboten. 

Mittlerweile steht bei den aktuellen Unlimited's sogar, dass o2 jederzeit monatlich kündigen kann,... 

 

Ich persönlich finde es auch nicht ok.

 


bs0
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  • Legende
  • December 13, 2025

Du meinst vermutlich “non-profitable customers”. o2 ist ja keine “Nonprofit-Organisation”. Warum die Mitarbeiter nicht oder nicht direkt sehen können, dass sie bestimmte Tarife nicht anbieten dürfen, liegt vermutlich am System, aber manchmal schauen sie einfach nicht richtig.

Kriterien können sich ändern, und da es sich um eine ordentliche Kündigung handelt, wird der Vertrag erfüllt. Nicht profitabel ist ein möglicher Grund, aber ein anderer ist, dass es aufgrund der vielen Homespot-Nutzer an manchen Standorten, die das Netz - vertragsgemäß aber übermäßig im Vergleich zu anderen Nutzen - belasten, zu Überlastungen kommt. Aus dem Grund eben selektiv, weil es auf den Einzelfall ankommt.

@Bollermann Zum Verständnis für mich: Du findest es nicht OK, dass o2 die Verträge ordentlich kündigt, oder, dass sie jetzt (wahrscheinlich gesetzeswidrig, Urteil noch ausstehend) monatlich kündigen darf?


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  • December 13, 2025

Ja, verstehe…

Es ist ja leider auch so, dass jeder hilfsbereite aber unwissende Mitarbeiter, eine weitere (unverzichtbare) Bonitätsanfrage für ein Angebot einholen muss. Dadurch wird der Schufa Score jedesmal ein wenig “schlechter”, selbst wenn kein Vertrag zustande kommt.

Und ja, ich werde wohl ein ernstes Wort mit meinem Nachwuchs (und dem zugehörigen PS5 Konsum) sprechen müssen. 


bs0
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  • December 13, 2025

Bonitätsanfragen bei einem Angebot? Das habe ich noch nie gehört (oder erlebt). Dass sich dadurch auch der Scorewert ändert auch nicht. Wäre auch sehr fragwürdig.


The_Voice_70
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  • December 13, 2025

Wert ändert sich nicht. Ist wie bei einer Kreditkonditionsanfrage. 


  • December 13, 2025

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  • December 13, 2025

Tja, ist aber so! Ein Vertrag kommt ja erst zustande, wenn die Anfrage gemacht wurde und entsprechend ausfällt.

Fragwürdig ist das auch nicht, sondern schon immer so gewesen. Es gibt Anfragen in Bezug auf Erfüllung (echte Anfragen) und unter anderem, z.b. in Bezug auf Konditionen (unechte A.) 

Beide haben Einfluss in unterschiedlichem Maße. 

Ist aber auch nicht das Thema. Meine Frage wurde beantwortet 

 


  • December 13, 2025

@merlin22 

Was Deine Kiddies anbelangt:

Das Daddeln musst Du denen nicht verbieten oder einschränken. Wenn Einschränken, dann sicher aus anderen Gründen! (Zu viel des Guten!) Aber nicht wegen Datenverbrauchs.

Aber sie schauen doch sicher auch ihre eigenen Serien und dies vermutlich in UHD-Qualität. DAS verballert tatsächlich richtig Daten.

UHD macht in meinen Augen NUR bei Live-Sportveranstaltungen Sinn. Alles Weitere kann man in HD anschauen. Je kleiner der Monitor, desto weniger Sinn macht eine UHD-Auflösung.

Sprich:

Bei einem Handy merkt man keinen Unterschied zwischen UHD, HD oder SD.

Merke Dir das für die Zukunft, wenn Du einen anderen Anbieter mit gleichen/ähnlichen Konditionen findest!

;)


bs0
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  • December 13, 2025

Nein, ist nicht das Thema, aber du hast es angesprochen und es ist pauschal nicht ganz richtig was du schreibst. Eine unechte (sic) Anfrage ändert nie den Scorewert, eine echte auch nur wenn in kurzer Zeit viele Anfragen in einer Kategorie eingehen. Das würde aber bedeuten, dass man viele Angebote annimmt.

Wenn es bei dir anders ist (was natürlich sein kann), hat das eventuell andere Gründe. Ist aber, wie du treffend geschrieben hast, nicht gerade das Thema


Klaus_VoIP
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  • December 13, 2025

mir selbst einen Hausanschluss vom Kabelkasten an der Straße, legen zu lassen.

… was allgemein nötig ist und von allen anderen Eigentümern gemacht wurde.  Bei einer Nutzungsdauer des Hauses  von >100 Jahren auf so eine elementare Infrastruktur zu verzichten ist wirklich an der falschen Stelle gespart. Die Nachteile spürst Du jetzt.

Oder hoffst Du demnächst auf den kostenlosen Glasfaseranschluss?


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  • December 13, 2025

@GTO63 Das ist strange...wir haben nicht mal nen smart TV. Mir fällt nur die Station ein. Muss ich eruieren.

@bs0 Meinem Score geht's prima. Und “korrekte Konditionsanfragen” werden von anfragenden Unternehmen eher nicht forciert (speziell nicht wenn es um Vertragserfüllung geht). Aber ich werde meinen Arbeitgeber gern über deine Ausführungen belehren. 


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  • December 13, 2025

@Klaus_VoIP Nein leider wird das nicht der Fall sein.

Der Ausbau ist beendet. Wenn ich das richtig verstanden hab, wäre das in der Ausbauphase bzw im Zuge dessen schon möglich gewesen. Ich bin übrigens Mieter, nicht Eigentümer…

 


  • December 13, 2025

@merlin22 

Okay, dann bin ich hier raus. 

Entschuldige bitte die Störung.

Schönes WE :)


Klaus_VoIP
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  • December 13, 2025

Das ist natürlich Schicksal, wenn das Objekt diesen Zustand hat und der Besitzer nicht an den Wert solcher Infrastruktur denkt. Dafür wird die Miete günstiger sein.

 


bs0
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  • December 13, 2025

@merlin22 Alles gut. Ich verstehe schon worauf du hinaus willst, gerade was das richtige Anfragen angeht, man muss aber zwischen den verschiedenen Branchen differenzieren. Das geht aber an dieser Stelle zu weit, denn es sollte ja keine Grundsatzdiskussion über Schufa-Scorewerte werden ;-)


Bollermann
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  • December 13, 2025

@bs0 

Natürlich meinte ich die aktuelle ... 

 

 


The_Voice_70
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  • December 13, 2025

Mal zum Thema: 

Nein, ein Vermieter muss nicht aktiv einen Anschluss bereitstellen, aber er muss die Voraussetzungen für einen Anschluss schaffen und einen bestehenden Anschluss instand halten, da er zum vertragsgemäßen Zustand einer Wohnung gehört, insbesondere wenn bei Einzug eine Telefondose vorhanden war. Er muss dem Mieter den Zugang zum Hausverteiler gewähren und die notwendigen Arbeiten gestatten, damit der Mieter seinen Wunsch-Anbieter wählen kann; ist der Anschluss defekt, muss der Vermieter die Reparatur (bis zur Wohnung) tragen. 

Rechte und Pflichten im Detail:

  • Voraussetzung schaffen: Der Vermieter muss sicherstellen, dass die Wohnung an das Telekommunikationsnetz angeschlossen werden kann. Dazu gehört die Erlaubnis für Arbeiten am Haus und der Zugang zum Verteilerkasten.
  • Instandhaltungspflicht: Wenn ein Telefonanschluss bereits vorhanden ist (erkennbar an einer TAE-Dose), ist dessen Instandhaltung und Reparatur Sache des Vermieters, auch wenn der Mietvertrag nichts dazu sagt.
  • Kosten: Kosten für die Reparatur eines bestehenden Anschlusses bis zur Wohnung trägt der Vermieter, sie sind keine Betriebskosten.
  • Kein gesetzlicher Anspruch auf Internet: Es besteht kein genereller gesetzlicher Anspruch auf einen fertigen Internet-Tarif, aber auf die Möglichkeit, einen zu bestellen. 

Fazit: Der Mieter hat einen Anspruch auf die Möglichkeit zur Nutzung eines Telefon- und Internetanschlusses. Der Vermieter muss die Infrastruktur bereitstellen (Hausanschluss, Verteiler), aber der Mieter wählt den Anbieter und trägt die Kosten für den Vertrag und die Verkabelung innerhalb der Wohnung (nach der Übergabedose). Bei Defekten am bestehenden Anschluss ist der Vermieter zuständig. 

Also dem Vermieter auf die Füße treten und auf das bestehende Gesetz verweisen. 


  • Autor
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  • December 13, 2025

Ja, das ist ein leidiges Thema… ich versuche ihn seit gut 5 Jahren dazu zu bewegen, endlich die Hausfassade anständig zu verputzen.

Gesetz hin oder her, einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen. 🤷🏽

Ich werde wohl eher meinen Wohnsitz ändern müssen, als dass ich anderweitig erfolgreich bin.

 

! Die Menschen ändern erst etwas an ihrer Situation, wenn der Leidensdruck groß genug ist !

 

 


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  • December 13, 2025

Danke an alle die etwas beigetragen haben! Einen schönen 3. Advent. 👃🏽


The_Voice_70
Legende
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  • December 13, 2025

@merlin22 

Nö, du musst nicht umziehen. Warum auch. Wenn da sonst alles passt. 

Im Bedarfsfall hilft immer “juristische Stimualtion”. Klingt hart aber ist eben so.