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Ich habe meinen Festnetz Kabel Vertrag am 22.11. bestellt. Der Vertrag begann am 15.12. Kurz nach der Bestellung wollte ich den Vertrag kündigen, weil ich einen falschen Vertrag bestellt hatte - ich hatte
Kabel bestellt und wollte DSL. Nach einigen Versuchen, den Vertrag online zu stornieren,
rief ich schließlich am 6. Dezember (noch 2 Wochen nach Vertragsabschluss) bei Ihrem
Kundendienst an. Ich sagte ihnen, dass ich den Vertrag widerrufen möchte, und sie sagten
mir, dass sie das nicht tun können und dass ich den Vertragsbeginn abwarten muss - was,
wie ich jetzt weiß, eine falsche Information ist! Da Sie die Gespräche aufzeichnen, können
Sie herausfinden, dass ich die Wahrheit sage. Ich habe also den Vertragsbeginn abgewartet
und erneut versucht, den Vertrag telefonisch zu widerrufen, und zwei verschiedene Agenten
sagten mir, ich solle E-Mails an impressum@cc.o2online.de und widerruf@cc.o2online.de
schicken. Ich habe die E-Mails am 29. Dezember abgeschickt (und eine Bestätigung von O2
erhalten, dass die E-Mails eingegangen sind!). Ich habe meine Situation erklärt und dass ich
am 6. Dezember falsche Informationen von Ihrem Vertreter erhalten habe, aber bis jetzt
habe ich keine Antwort erhalten! Außerdem zahle ich weiterhin für den Kabelvertrag, den ich
nie benutzt habe. Auf Empfehlung eines Maklers habe ich außerdem einen schriftlichen Brief mit Erläuterungen zu meiner Situation an Telefonica Germany GmbH & Co. OHG, Auskunftsstelle, 90345, Nürnberg geschickt. Ich habe keine Antwort erhalten. Diese ganze Erfahrung war schrecklich für mich und ich weiß nicht mehr, was ich tun soll. Können Sie mir bitte einen Rat geben, was ich tun kann?

Kurz nach der Bestellung wollte ich den Vertrag kündigen

Eine Kündigung ist nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum Ende der Mindestvertragslaufzeit möglich. 

Bei einer telefonischen oder Online-Bestellung besteht ein 14tägiges gesetzliches Widerrufsrecht. Darüber informiert o2 mit der Widerrufsbelehrung, die du hier auf der Webseite nachlesen kannst und die dir mit der Auftragsbestätigung auch noch einmal zugeschickt wird. In der Widerrufsbelehung wird genau erklärt, wie der Widerruf ggf. auszuüben ist. Nach Ablauf der Widerrufsfrist besteht kein Recht auf Widerruf.

Ich würde empfehlen einen Technologiewechsel auf DSL anzufragen anstatt darüber zu streiten, ob ein Widerrufsrecht bestand und ob der Widerruf fristgerecht ausgeübt wurde. 

Anmerkung: Was spricht dagegen den bestellten Kabelanschluss zu nutzen?


Ich habe bei einem anderen Anbieter einen DSL-Anschluss bestellt, den ich seitdem nutze. Das Problem ist, dass ich den Vertrag rechtzeitig widerrufen hätte, wenn mich der erste Agent, mit dem ich gesprochen habe, nicht in die Irre geführt hätte. Ich habe den Vertrag mit den korrekten Angaben, die das Widerrufsformular erfordert, durch Versenden von zwei E-Mails, impressum@cc.o2online.de und widerruf@cc.o2online.de, widerrufen, aber ich war zu spät, weil der erste Agent mich in die Irre geführt hat. Jetzt steht Ihr Wort gegen meins. Aber genau in diesem Fall wäre eine Aufzeichnung des Gesprächs sinnvoll. Ich war dem ersten Agenten sehr klar über meine Absichten. Was schlagen Sie jetzt vor? O2 antwortet nicht, obwohl ich einen Brief mit „einschreiben“ verschicke, damit wird die Angelegenheit zum Rechtsstreit?


Am Ende bist du für den rechtzeitigen Widerruf verantwortlich. Das wird dein Problem werden. Aufzeichnungen des Gesprächs wird es sicher nicht (mehr) geben. Es kann auch dahinstehen, denn der Inhalt der Widerrufsbelehrung ist eindeutig. 

 

Wenn du keine Kulanz von o2 bekommst, wird es schwer. 

 

Das Einschreiben hat o2 wann erreicht?


Und Kulanz kann man nicht einklagen, so, dass es für einen Rechtsstreit keine Grundlage gibt.


@frtn 

ist der O2 Kabel-Vertrag aktiv geschaltet worden?


Ja, der Vertrag wurde aktiviert, aber ich habe ihn nie angeschlossen oder auch nur ein einziges MB davon heruntergeladen. Das Einschreiben ist vor mehr als einem Monat angekommen. Ich halte es für offensichtlich, dass ich den Vertrag sofort bei Vertragsabschluss kündigen wollte, weil ich versucht habe, dies sofort online und über einen Vermittler zu tun. Und wenn ich nicht in die Irre geführt worden wäre, wäre ich mit meiner Widerruf-E-Mail nicht zu spät gekommen. Wie ist das meine Schuld oder Verantwortung? Ich hätte den Vertrag innerhalb von zwei Wochen auf der Online-Plattform selbst widerrufen können, ohne mich über den manuellen Widerruf-Prozess informieren zu müssen


Ich halte es für offensichtlich, dass ich den Vertrag sofort bei Vertragsabschluss kündigen wollte,

Deine wiederholt falsche Wortwahl lässt aber auch den Verdacht aufkommen, das das Telefonat mit o2 nicht eindeutig war. Es gibt viele Kunden, die zeitnah nach Vertragsabschluß auch kündigen wollen, aber nur um die Frist mit der MVLZ nicht zu verpassen. Dazu passt auch die Aussage “geht erst bei laufendem Vertrag”.

Grundsätzlich sollte man aus Eigeninteresse derartige vertragstechnische Dinge möglichst NICHT telefonisch regeln, sondern auf den in der Widerrufsbelehrung angegebenen Wegen und dies nachweisbar.

Eine Änderung auf DSL wäre bei o2 sicher möglich gewesen. Ein Widerruf wird nicht möglich sein, da o2 sonst auf den Kosten beim Vorlieferanten sitzenbleibt. Mit etwas Glück gibt es Kulanz mit einer vorzeitigen Vertragsaufhebung.


Im Telefonat habe ich den Begriff „Widerruf“ nicht erwähnt, dem Makler aber klargemacht, dass ich innerhalb der 14 Tage nach Vertragsunterzeichnung von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchte. Ich habe auch noch einmal mit ihm abgeklärt, ob ich wollte, dass der Vertrag sofort ausläuft und nicht erst nach zwei Jahren. Ich wurde trotzdem in die Irre geführt. Muss ich nun als Neukunde den Begriff „Widerruf“ kennen, der irgendwo in den AGB versteckt ist?


...deshalb wird bei Vertragsabschluss die Widerrufsbelehrung per Mail versendet, um dich selbst einzulesen (da ist nix in der AGB versteckt). Ich glaube nicht das dich jemand bewusst in die Irre geführt hat, sondern du durch falsche Wortwahl den Irrtum selbst ausgelöst hast. Hoffe auf Kulanz von o2, mehr kann dir nicht gewünscht werden.


Hallo @frtn,
ich kann gut verstehen das du enttäuscht bist. Das es da scheinbar zu einem Missverständnis gekommen ist, tut mir leid. Ich habe direkt in deinem Kundenkonto nachgeschaut und dein Schreiben gesehen. Es liegt bereits zur Bearbeitung vor und wird aktuell geprüft. Du bekommst dazu eine schriftliche Rückmeldung.
Viele Grüße Bianca


Muss ich nun als Neukunde den Begriff „Widerruf“ kennen, der irgendwo in den AGB versteckt ist?

Ja, denn Du solltest alle Vertragsunterlagen lesen. Dazu gehört die sehr übersichtliche Widerrufsbelehrung. Dann wäre nichts schiefgelaufen.


Im Telefonat habe ich den Begriff „Widerruf“ nicht erwähnt, dem Makler aber klargemacht

Was für ein Makler? Falls du den Vertrag in einem Shop vor Ort geschlossen hast, besteht generell kein gesetzliches Widerrufsrecht. 


Was für ein Makler? Falls du den Vertrag in einem Shop vor Ort geschlossen hast, besteht generell kein gesetzliches Widerrufsrecht. 

Entschuldigung, ich meinte den Kundendienstmitarbeiter. 

@Klaus_VoIP 

Ja, denn Du solltest alle Vertragsunterlagen lesen. Dazu gehört die sehr übersichtliche Widerrufsbelehrung. Dann wäre nichts schiefgelaufen.

Offensichtlich nicht klar genug, damit Ihre Agenten wissen, wie sie beraten sollen


Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! 
Du bist ein mündiger Verbraucher.


Hallo @frtn,

diese Situation ist sicherlich sehr ärgerlich, ich kann nachvollziehen, dass du den Vertrag nicht weiter zahlen möchtest. 

Ich habe noch einmal bei unseren Mitarbeitern nachgehakt und um eine schnelle Beantwortung deines Schreibens gebeten.

Viele Grüße

Giulia


Hallo @frtn,

inzwischen haben unserer Mitarbeiter den Vertrag gekündigt und eine Erstattung der bereits berechneten Gebühren veranlasst.

Eine Bestätigung erhältst du in den kommenden Tagen schriftlich per Post.

Ich bedaure sehr, dass deine Erfahrung mit unserem Kabelanschluss so unerfreulich verlaufen ist, und möchte hierfür ausdrücklich um Entschuldigung bitten.

Wenn du noch Fragen hast oder etwas unklar ist, lass es uns gerne wissen.

Viele Grüße

Giulia


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