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Schadensfall bei DSL-Einrichtung

  • March 16, 2022
  • 25 Antworten
  • 233 Aufrufe

Hallo, 

vielleicht kann mir jemand hier mit meiner Frage weiterhelfen: Ich habe folgendes Problem: 

Ich habe am 07. Januar DSL bekommen, was seither auch einwandfrei funktioniert. Die Technikerin die vor Ort war hat ca. 1h für die Einrichtung gebraucht, bezüglich des DSL hat alles reibungslos geklappt, Die Telefonanschlussdose ist bei mir in einem Sicherungskasten, in dem sich auch andere Bestandteile der Hauselektronik befindet. Es handelt sich um eine Mietswohnung.

Am Abend des selben Tages habe ich bemerkt, dass meine Klingel und meine Gegensprechanlage nicht mehr funktionieren. Bei der Begutachtung habe ich dann gesehen, dass ein Kabel herausgerissen wurde und eine Verbindung getrennt wurde.

Ich habe am nächsten Tag versucht, das Problem über die o2-Hotline zu schildern, man konnte mir dort leider nicht helfen. Ich habe dann einen Elektriker beauftragt, welcher die Klingelanlage auch schnell wieder reparieren konnte und erhielt von ihm eine Rechnung über ca. 270 €.

Daraufhin habe ich den Fall (den ich vorher bereits mit Fotos dokumentiert habe) noch einmal geschildert und mit einer Kopie der Rechnung an die Telefonica-Reklamationsabteilung in Hamburg geschickt.

Einige Wochen später bekam ich eine Antwort via Mail, dass man nicht zuständig sei, da es sich um eine Technikerin der Telekom handle. 

Ich habe mich über die Rechtslage informiert, diese besagt, dass Unternehmen gegenüber ihren Kunden auch im Falle einer durch Drittfirmen erbrachten Leistung haften. 

Ich entschied mich also, die letzten Monatsbeiträge zurückzubuchen und mein Konto für weitere Abbuchungen zu sperren.

In der Zwischenzeit gab es noch einige Telefonate mit dem Kundenservice von o2, zusammenfassend kann man sagen, dass es nicht zu einer Lösung kam. 

Ich habe dann am 09.03. doch noch Besuch von der Dienstleistungsfirma, welche den Anschluss gemacht verkabelt hatte, erhalten. Am nächsten Tag bekam ich noch einmal eine Mail von o2, in welcher man mir sagte, dass meine Ansprüche unberechtigt seien, da die Kabelverbindung minderwertig gewesen sei. 

Ich finde es wirklich dreist wie man hier versucht die wirklich berechtigten Schadensersatzansprüche von sich zu weisen. (Erst durch den juristisch fehlerhaften Verweis auf eine Drittfirma, dann mit der fragwürdigen Aussage, die Kabelverbindung sei von Anfang an lose gewesen. Fakt ist: Meine Klingel hat vor dem Anschluss funktioniert, danach nicht mehr. Der Elektriker für die Reparatur hat 270 € gekostet und o2 möchte mich darauf sitzen lassen. Ich komme mir ehrlich gesagt ziemlich verarscht vor.

Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Schadensersatzansprüche durch die von mir einbehaltenen Zahlungen ausgeglichen. Den Betrag darüber hinaus habe ich bereits an o2 überwiesen. Ich erhalte jedoch weiterhin Mahnungen für die zurückbehaltenen Monatsbeträge.

Wie kann es nun weitergehen? Mir scheint es so, dass sich o2 hartnäckig weigert, für den Schaden aufzukommen. 

Vielen Dank schonmal!

 

Lösung von o2_Maria

Hallo @nickname123456 ,

mh, das hört sich ja wirklich nicht so toll an. 
Jedoch können wir dir hier in diesem Fall tatsächlich nicht weiterhelfen. 

Du hast dich ja bereits schriftlich an die Kollegen gewandt und dazu auch 
eine entsprechende Antwort erhalten. Bitte wende dich an die Telekom, bzw. den Subunternehmer,
da der Techniker von der Telekom beauftragt worden ist. 

Dir wurde hier ja bereits mitgeteilt, wie der richtige Weg hätte sein sollen…
Meldung des Schadens an die Hausverwaltung und diese beauftragt dann ggf. einen Elektriker
und über die Wohngebäudeversicherung oder die Haftpflichtversicherung des Subunternehmers wäre das dann abgerechnet worden. 

Danke an euch, für eure schnellen Antworten hier. :-)
@Klaus_VoIP , @Bollermann , @Castiel und @Robo-Lincoln :-)

Liebe Grüße Maria

 

25 Antworten

Klaus_VoIP
Legende

Bei allem Verständnis für Deine Verärgerung - in dem Fall bezweifle ich ein Rückbehaltungsrecht gegenüber o2. Dafür gibt es versch. Anhaltspunkte. Nur um einen zu nennen:

Du hast vermutlich einen Anspruch nach BGB, aber Deine Anschlusssperre wird nach TKG erfolgen und damit ziehst Du den Kürzeren. 


Bollermann
Legende
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Hallo @nickname123456  

 

Da der "Schaden" nichts mit deinem Anschluss (dieser funktioniert ja einwandfrei) zu tun hat, hast du kein Recht, Zahlungen einzubehalten. 

 

 


Castiel
Legende
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  • March 17, 2022

Hallo @nickname123456,

da muss ich meinen Vorrednern zustimmen, du kannst hier nicht so agieren wie du es mit einer Privatperson tun würdest, du schuldest mir 270€ das behalte ich von der Telefonrechnung so lange ein bis das ganze beglichen ist, so funktioniert das nicht und damit hast du dir jetzt mehr Probleme verursacht als du gehabt hättest.

Selbst ein Anwalt hätte dir davon abgeraten und dir gesagt das der Schuss nach hinten los geht.

Auch ich kann den Ärger darüber verstehen aber sorry das war nicht sehr Schlau von dir.


Ok, ich habe auch länger darüber nachgedacht ob es der richtige Weg ist, aber ich sehe keine Alternativmöglichkeiten, falls ihr welche habt, nennt sie mir gerne!

Es ist für mich schlichtweg zu viel Geld als dass ich es hier akzeptieren kann, “in den sauren Apfel zu beißen”.


Bollermann
Legende
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Darf ich fragen, ob die Technikerin von der Telekom kam? Hast du dich mal dorthin gewandt und dich beschwert? Ich würde das ganz frech mit Protokoll, Fotos und der Rechnung dort versuchen.... 

 

Fakt ist, dass du Zahlungen zum funktionierenden  DSL Anschluss nicht einbehalten darfst. 


Die Technikerin kam wie ich später herausgefunden habe von einer Dienstleistungsfirma der Telekom “Benzina GmbH Freiburg”. Mit dieser habe ich keinen Vertrag abgeschlossen und habe auch von o2 nie Kontaktinformationen zu dieser erhalten. Daher richte ich meine Schadensersatzansprüche an o2 (Die Anschlussgebühr ist ja sogar ein Bestandteil meines Vertrags mit o2).


Protokoll, Fotos  und Rechnung habe wie gesagt auch schon an o2 geschickt. Bisher ohne dass man sich verantwortlich für den Schaden gefühlt hatte. Ich hab mich über die Rechtslage informiert und damit dass o2 haftbar für Schäden auch durch von Ihnen beauftragten Firmen ist, bin ich mir sicher. Ich hab leider langsam keine Nerven mehr, mich noch länger damit aufzuhalten oder mich an weitere Stellen zu wenden. Auf dem Schaden sitzen zu bleiben ist für mich jedoch auch unter keinen Umständen eine Option. Gibts noch andere Vorschläge?


Bollermann
Legende
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Meiner Meinung nach musst du beweisen, dass der Schaden durch die Technikerin verursacht wurde... Dann hast du ggf Ansprüche.. 


Die Technikerin hat bei mir geklingelt und ich habe ihr über die Sprechanlage die Tür geöffnet. Nach dem Termin waren sowohl Klingel als auch Gegensprechanlage tot. Ich habe meinen Sicherungskasten geöffnet und gesehen, dass ein Kabel herausgerissen wurde. Davon habe ich ein Foto gemacht.


Bollermann
Legende
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Ja... Das habe ich verstanden.. aber du verstehst es scheinbar nicht ... Da du den Elektriker selbständig privat und nicht zb über den Vermieter (dass der Hausmeister vorher einmal über den Schaden drüber schaut und dieser den Elektriker beauftragt) beauftragt hast, ist das ganz dünnes Eis ... Einen  Haftpflichtschaden muss man ja auch erstmal melden und auf das Go der Versicherung warten...  Wie möchtest du jetzt beweisen, dass der komplett berechnete Schaden von der Technikerin verursacht wurde und der von dir beauftragte "Elektriker" tatsächlich  so teuer reparieren musste? Und war die verschiedene  Verkabelung gekennzeichnet, sodass gar nix verwechselt werden kann? 

 

Fragen über Fragen, die durch deinen eigenständigen Reparaturauftrag eigentlich nur ein Gutachter  beantworten kann . 


Was hat bitte mein Vermieter damit zu tun? Er hat keinen Vertrag mit o2 abgeschlossen...


Robo-Lincoln
Mitgestalter:in
  • Mitgestalter:in
  • March 17, 2022

@nickname123456

leider hast Du noch einen weiteren Aspekt übersehen:

Als Mieter hättest Du den Schaden Deiner HV melden sollen. Die hätten sich dann um Reparatur und Schadensregulierung mit dem Verursacher gekümmert. Mit einem Reparaturauftrag zur Gefahrenabwehr hast Du bei einer defekten Klingelanlage schlechte Argumente.

MMn bleibst Du auf den Kosten sitzen, wenn sich keine Kulanzbasis findet. Du hast leider falsch und zu vorschnell auf den Vorfall reagiert.

 

Edith sagt: Da hatte @Bollermann das Auftragsproblem auch auf dem Schirm. 😉


Bollermann
Legende
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Was hat bitte mein Vermieter damit zu tun? Er hat keinen Vertrag mit o2 abgeschlossen...

 

Nein, aber der Vermieter ist für die Hausverkabelung zuständig... Und wenn diese defekt ist → warum auch immer → muss man sich erstmal an diesen wenden... 


Bollermann
Legende
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@Robo-Lincoln   meinst du mit HV jetzt Hausverwaltung oder Haftpflichtversicherung? 🙈 

 

Hausverwaltung wäre richtig.


Robo-Lincoln
Mitgestalter:in
  • Mitgestalter:in
  • March 17, 2022

@Bollermann 

Immer dieser AKÜFI,

ich meinte tatsächlich die Hausverwaltung. 😉


Ich verstehe nicht so ganz, was der Zwischenschritt über die Hausverwaltung bringen sollte. Der Sachverhalt ändert sich ja nicht. Klar, ich hätte noch eine zweite Partei die den Schaden dokumentiert hätte, aber das habe ich wie ich finde ausreichend getan.


Was hat bitte mein Vermieter damit zu tun? Er hat keinen Vertrag mit o2 abgeschlossen...

 

Nein, aber der Vermieter ist für die Hausverkabelung zuständig... Und wenn diese defekt ist → warum auch immer → muss man sich erstmal an diesen wenden... 

Grundsätzlich richtig. Aber das entbindet o2 nicht von der Haftung.


Robo-Lincoln
Mitgestalter:in
  • Mitgestalter:in
  • March 17, 2022

@nickname123456 

der Zwischenschritt über die Hausverwaltung hatte Dir den Ärger mit den Kosten der Reparatur und der drohenden Sperrung Deines DSL-Anschlußes erspart.


Ok, naja, jetzt ist es wie es ist. Scheint ne ziemliche Pattsituation zu sein. Ich werd sehen was passiert. Danke euch für eure Beiträge auch wenn jetzt keine wirkliche Hilfe dabei war.


Bollermann
Legende
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Du verstehst es nicht 🤦🏻‍♀️ du erwartest aber, dass dich jeder versteht... 

 

Wenn du selbst das Kabel rausgerissen hast, musst  du das melden und du bzw die Haftpflicht bezahlen...  Bevor die Haftpflicht bezahlt, wird geprüft. . 

 

die Techniker bzw die Firmen haben sicher auch eine berufsbedingte  Haftpflicht.  Und wie soll diese jetzt klären, dass die Technikerin Schuld am gesamten Schaden hat, den du hast reparieren lassen? 

 

Mal etwas weiter denken als von 12 bis .... Na lassen wir das... 


o2_Maria
  • Moderatorin
  • Lösung
  • March 17, 2022

Hallo @nickname123456 ,

mh, das hört sich ja wirklich nicht so toll an. 
Jedoch können wir dir hier in diesem Fall tatsächlich nicht weiterhelfen. 

Du hast dich ja bereits schriftlich an die Kollegen gewandt und dazu auch 
eine entsprechende Antwort erhalten. Bitte wende dich an die Telekom, bzw. den Subunternehmer,
da der Techniker von der Telekom beauftragt worden ist. 

Dir wurde hier ja bereits mitgeteilt, wie der richtige Weg hätte sein sollen…
Meldung des Schadens an die Hausverwaltung und diese beauftragt dann ggf. einen Elektriker
und über die Wohngebäudeversicherung oder die Haftpflichtversicherung des Subunternehmers wäre das dann abgerechnet worden. 

Danke an euch, für eure schnellen Antworten hier. :-)
@Klaus_VoIP , @Bollermann , @Castiel und @Robo-Lincoln :-)

Liebe Grüße Maria

 


Bollermann
Legende
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@o2_Maria  wie sieht es mit der bereits einbehaltenen/zurückgebuchten DSL Grundgebühr aus, um die Reparatur zu finanzieren?  


o2_Maria
  • Moderatorin
  • March 17, 2022

Hallo @Bollermann ,

die Kosten können natürlich nicht mit unserer DSL Rechnung verrechnet werden. 
Somit sind die Beträge hier noch offen und müssen überwiesen werden. 

LG Maria


Bollermann
Legende
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Dankeschön,  dann waren meine Antworten nicht falsch. 😊

 


o2_Maria
  • Moderatorin
  • March 17, 2022

@Bollermann nein, das waren sie definitiv nicht. ;-)

LG Maria