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Warum O2
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Hallo in die Runde,

 

ich habe zum 02.01.2024 einen Vertrag mit ISDN-Option bestellt und möchte meine alte Rufnummer von easybell behalten (portieren).

 

Nun habe ich von o2 auch schon die Bestätigung bekommen und meine alte Rufnummer ist auch eine von den drei zugewiesenen, die dann ab Vertragsbeginn aktiv sein sollten. Allerdings habe ich vom bisherigen Anbieter (easybell) nur eine Kündigungsbestätigung erhalten und eben keine Bestätigung zur Portierung der Rufnummer. Was mich etwas verunsicherte, daher habe ich also bei der o2-Hotline angerufen und nachgefragt, ob noch ein schriftlicher Antrag benötigt wird oder alles okay ist.

 

Antwort:

Für eine Portierung wird IMMER ein schriftlicher Antrag benötigt, den sie mir per E-Mail schicken wird. Leider hat mir die gute Frau dann aber das falsche Formular zugeschickt (Wechsel einer Rufnummer zwischen zwei o2-Verträgen).

 

Also nochmal angerufen, diesmal hat die Mitarbeiterin wohl schon verstanden worum es eigentlich geht, konnte mir dann allerdings KEINE E-Mail senden (geht angeblich nur per SMS), mit der vorherigen Mitarbeiterin (die immerhin in der Lage ist auch E-Mails zu verschicken) konnte sie mich auch nicht verbinden und bevor sie dann einfach aufgelegt hat, riet sie mir noch, zu einem o2-Shop zu gehen und mein Anliegen dort zu klären.

 

Gesagt, getan:

Im o2-Shop erklärte mir der Mitarbeiter dann (ohne den Vertrag überhaupt einzusehen), da ich ja bereits die schriftliche Zusage von o2 habe und die gewünschte Rufnummer dort auch aufgeführt wird, sei alles in bester Ordnung und ich brauche keinen weiteren Antrag zur Portierung stellen.

 

Da dies nun aber völlig unterschiedliche Aussagen sind, bin ich jetzt noch unsicherer als vorher und ich möchte im neuen Jahr nicht ohne Telefon dastehen. Also bitte ich die Moderatoren hier sich das ganze mal in ruhe anzuschauen und klarzustellen, ob nun tatsächlich noch ein schriftlicher Antrag benötigt wird oder eben nicht?

 

Vielen Dank

Hallo @unseriöserStart,

meine alte Rufnummer ist auch eine von den drei zugewiesenen

dann braucht es keinen weiteren Portierungsauftrag.

LG


Also ich habe gerade mal mit dem Kundendienst von easybell gesprochen und jetzt bin ich beruhigt, die Portierung meiner Rufnummer ist bereits genehmigt und sollte wie geplant am 2.Januar stattfinden.

 

ABER o2 hätte den Auftrag eigentlich NICHT ohne meine Unterschrift einleiten dürfen (weder die Kündigung, noch die Portierung)! Das eine solche Unterschrift also gar nicht vorliegt, hat der Mitarbeiter freundlicherweise überhört ;)


ABER o2 hätte den Auftrag eigentlich NICHT ohne meine Unterschrift einleiten dürfen (weder die Kündigung, noch die Portierung)! Das eine solche Unterschrift also gar nicht vorliegt, hat der Mitarbeiter freundlicherweise überhört ;)

Wenn das im Online-Bestellprozess so beauftragt wurde, ist das der übliche Vorgang (von mir bzw. meinem Mann als Vertragsinhaber beim Altanbieter hat o2 bis heute nix Unterschriebenes vorliegen und die Telekom hat auch damals alles so akzeptiert) ... wenn es nicht erlaubt wäre, hätte easybell die Kündigung und die Portierung doch ablehnen müssen, oder?


Wenn das im Online-Bestellprozess so beauftragt wurde, ist das der übliche Vorgang ...

Ich glaube auch, rein rechtlich ist der „Klick“ im Netz bei Vertragsabschluss letztendlich einer Unterschrift gleichzusetzen. Aber die drei Mitarbeiter(innen), die da meinen man braucht für eine Portierung immer ein ausgefülltes und unterschriebenes Formular, haben sich das doch bestimmt auch nicht nur ausgedacht?! Wohl wieder eine dieser sogenannten Grauzonen...

 

Naja egal, scheint ja nun alles zu klappen mit der Portierung. Wäre aber schon sinnvoll, wenn alle Mitarbeiter(innen) sich da mal einig werden und einen nicht mit Unwahrheiten zu verunsichern, finde ich.

Edit:

Und ich gestehe auch meinen Fehler gerne: Ich hätte doch als erstes mal bei easybell nachfragen sollen…!


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