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Rechnung frühzeitige Vertragsauflösug - Beschwerde

  • November 1, 2019
  • 10 Antworten
  • 270 Aufrufe

mz216
Besucher:in

Guten Tag,

 

ich bin im Sommer diesen Jahres mit meinem Partner zusammengezogen und habe daher schriftlich bei O2 angefragt, ob die Möglichkeit besteht, meinen DSL-Vertrag aus Kulanz frühzeitig aufzulösen.

O2 hat mir daraufhin geantwortet, dass Sie meinen Vertrag vorzeitig auflösen. Ich bin davon augegangen, dass es sich hier tatsächlich um Kulanz gehandelt hat.

Allerding wurde einige Tage später ein Betrag in Höhe von 3xx,xx € von meinem Konto abgebucht.

Als ich mich dann telefonisch bei O2 erkundigte, teilte man mir mit, dass es mir die frühzeitige Auflösung in Rechnung gestellt wurde; es wurde dafür ein Betrag in Höhe von 250,00 € berechnet.

Zudem hat man mir dann noch meinen Mobilfunkvertrag gesperrt, da ich den Betrag nicht beglichen habe.

Ich bin wirklich schockiert gewesen, weil ich in keinster Weise vorab schriftlich darüber informiert wurde. Hätte man mir gesagt, dass es zwar die Möglichkeit gibt, ich dann aber dafür zahlen muss, dann hätte ich den Vertrag einfach weiterlaufen lassen und jeden Monat (bis Vertragsende im Sommer 2020) meine Grundgebühr gezahlt.

Stattdessen wird mir nun angeboten, den Rückstand in 7 Monatsraten zu je 56,00 € zu zahlen. Während dieser Monate soll mein Handyvertrag jedoch noch gesperrt bleiben.
Die Grundgebühr wird von O2 natürlich trotzdem erhoben.

Ich frage mich wirklich, was das mit Kundenservice bzw. mit Kundenorientierung zu tun hat. 
So vergrault O2 doch nur seine Kunden. Ich bin bereits seit 10 Jahren bei euch Kunde und das ist dann der Dank dafür. Da bleibt einem doch nichts anderes übrig, als den Anbieter zu wechseln. 


Warum wird man denn nicht vorab schriftlich über diesen Sachverhalt informiert?

 

 


 

 

 

 

10 Antworten

o2_Matze
  • Moderator
  • November 3, 2019

Hallo @mz216 

Sorry, deinen Unmut kann ich nicht nachvollziehen. Wir haben dich per Post über den Sachverhalt informiert.

Du hast um eine um eine außerordentliche Kündigung gebeten. Daraufhin haben wir dir geantwortet.

 

“Wir bieten Ihnen aber gerne die Umstellung Ihres Vertrages auf Ihre neue Wohnadresse an. Beauftragen Sie uns hierzu bitte bis spätestens zum 18. Juli 2019,

damit wir Ihnen Ihr Produkt an Ihrer neuen Wohnadresse zur Verfügung stellen können.

Da wir Ihnen unsere Leistung aufgrund Ihres Umzugs an Ihrer bisherigen Wohnadresse nicht mehr anbieten können,

sind wir andernfalls gezwungen, den Anschluss zum mitgeteilten Umzugstermin zu deaktivieren, den Vertrag zu beenden und Ihnen die Restlaufzeit des Vertrages zu berechnen.” 

 

Somit kann ich hier keinen Fehler unsererseits erkennen, es tut mir leid dass ich dir nichts anderes mitteilen kann. 

VG Matze  


bs0
Legende
Forum|alt.badge.img+43
  • Legende
  • November 3, 2019

Wie ich neulich bereits in einem anderen Thread (anderer Fall) angemerkt habe, hat o2 in diesem Fall keinen Anspruch auf den vollen Betrag auf einmal, sondern du musst die Möglichkeit haben, die Beiträge weiterhin monatlich zu bezahlen, da der außerordentlichen Kübdigung nicht zugestimmt wurde. Die Sperre des Mobilfunkvertrags in dieser Zeit ist zudem unzulässig.

@o2_Matze

Somit kann ich hier keinen Fehler unsererseits erkennen, es tut mir leid dass ich dir nichts anderes mitteilen kann. 

 

Der einzige Fehler ist die Berechnung der Grundgebühr auf einmal und die Sperre des Mobilfunkvertrags. Dass der Kunde den Restbetrag begleichen muss ist klar, aber vielleicht kannst du hier doch etwas machen, damit die Vertragsauflösung wenigstens im Rahmen des Rechtmäßigen erfolgt?


o2_Matze
  • Moderator
  • November 3, 2019

@bs0 Unserer Ansicht nach erfolgt das ganze aktuell im Rahmen des Rechtmäßigen.   

VG Matze 


bs0
Legende
Forum|alt.badge.img+43
  • Legende
  • November 3, 2019

OK, danke für die Rückmeldung. Das finde ich allerdings etwas besorgniserregend. Ich schreibe sowas äußerst selten und ungern, aber sollte o2 nicht bereit sein, die Restlaufzeit vertragsgemäß abzurechnen und die unzulässige Sperre des Mobilfunkvertrags aufzuheben, würde ich dem TE empfehlen, einen Anwalt aufzusuchen und ggf. gegen das vertragswidrige Verhalten vorzugehen.


Klaus_VoIP
Legende
  • November 4, 2019

Sehe ich ebenso.

Hier mangelt es an entsprechenden Beschreibungen in den AGB und es gibt für diese Verfahrensweise auch keine übereinstimmende Willenserklärung beider Vertragsparteien. Verträge sind einzuhalten und wenn nur eine monatliche Zahlweise vorgesehen ist, dann kann man den Kunden nicht zur Einmalzahlung nötigen.

Früher hat man als Schadensersatz auch nur 15€/Monat angesetzt. Bei einem Schadensersatz dürfen auch keine entfallenen Vorleisterkosten berechnet werden (=zusätzlicher Gewinn). 


Klaus_VoIP
Legende
  • November 13, 2019

Stattdessen wird mir nun angeboten, den Rückstand in 7 Monatsraten zu je 56,00 € zu zahlen. Während dieser Monate soll mein Handyvertrag jedoch noch gesperrt bleiben.
Die Grundgebühr wird von O2 natürlich trotzdem erhoben.

@mz216     Wie ist der Stand der Dinge?

Übrigens ist so eine Querbeziehung rechtlich fraglich, denn die Sperrregeln des TKG beziehen sich immer nur auf den einen Vertrag und andere Rufnummern bzw. Verträge zu sperren halte ich nicht für zulässig! Zudem ist der Betrag doch strittig. 


mz216
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • November 18, 2019

Hallo@mz216 

Sorry, deinen Unmut kann ich nicht nachvollziehen. Wir haben dich per Post über den Sachverhalt informiert.

Du hast um eine um eine außerordentliche Kündigung gebeten. Daraufhin haben wir dir geantwortet.

 

“Wir bieten Ihnen aber gerne die Umstellung Ihres Vertrages auf Ihre neue Wohnadresse an. Beauftragen Sie uns hierzu bitte bis spätestens zum 18. Juli 2019,

damit wir Ihnen Ihr Produkt an Ihrer neuen Wohnadresse zur Verfügung stellen können.

Da wir Ihnen unsere Leistung aufgrund Ihres Umzugs an Ihrer bisherigen Wohnadresse nicht mehr anbieten können,

sind wir andernfalls gezwungen, den Anschluss zum mitgeteilten Umzugstermin zu deaktivieren, den Vertrag zu beenden und Ihnen die Restlaufzeit des Vertrages zu berechnen.” 

 

Somit kann ich hier keinen Fehler unsererseits erkennen, es tut mir leid dass ich dir nichts anderes mitteilen kann. 

VG Matze  

 

Hierauf kann ich nur Folgendes antworten:

Auf das oben zitierte Schreiben habe ich nochmals reagiert und erneut darauf hingewiesen, dass ich lediglich um eine frühzeitige Vertragsbeendigung aus Kulanzgründen gebeten habe. 
Scheinbar wurde dieser Aspekt gekonnt ignoriert und man hat mir meine “Kündigung” im Schreiben vom 25.09.2019 bestätigt. Von Kosten war in diesem Schreiben nicht die Rede. 
Meiner Meinung nach hätte man mich vorab über die Höhe der anfallenden Kosten informieren müssen und gleichzeitig anfragen, ob ich unter diesen Voraussetzungen noch eine frühzeitige Beendigung in Betracht ziehe.

 

 


mz216
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • November 18, 2019

Wie ich neulich bereits in einem anderen Thread (anderer Fall) angemerkt habe, hat o2 in diesem Fall keinen Anspruch auf den vollen Betrag auf einmal, sondern du musst die Möglichkeit haben, die Beiträge weiterhin monatlich zu bezahlen, da der außerordentlichen Kübdigung nicht zugestimmt wurde. Die Sperre des Mobilfunkvertrags in dieser Zeit ist zudem unzulässig.

@o2_Matze

Somit kann ich hier keinen Fehler unsererseits erkennen, es tut mir leid dass ich dir nichts anderes mitteilen kann. 

 

Der einzige Fehler ist die Berechnung der Grundgebühr auf einmal und die Sperre des Mobilfunkvertrags. Dass der Kunde den Restbetrag begleichen muss ist klar, aber vielleicht kannst du hier doch etwas machen, damit die Vertragsauflösung wenigstens im Rahmen des Rechtmäßigen erfolgt?

 

Vielen Dank für deine Meinung :) 


mz216
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • November 18, 2019

Stattdessen wird mir nun angeboten, den Rückstand in 7 Monatsraten zu je 56,00 € zu zahlen. Während dieser Monate soll mein Handyvertrag jedoch noch gesperrt bleiben.
Die Grundgebühr wird von O2 natürlich trotzdem erhoben.

@mz216     Wie ist der Stand der Dinge?

Übrigens ist so eine Querbeziehung rechtlich fraglich, denn die Sperrregeln des TKG beziehen sich immer nur auf den einen Vertrag und andere Rufnummern bzw. Verträge zu sperren halte ich nicht für zulässig! Zudem ist der Betrag doch strittig. 

Auch dir vielen Dank für deine Unterstützung. Ich habe mich nun mal bei einem Anwalt informiert; einige Punkte scheinen tatsächlich rechtswidrig zu sein. Zunächst werde ich mir eine detaillierte Kostenaufstellung anfordern und dann ggf. weitere anwaltliche Schritte einleiten. 
Echt schade, dass O2 keinen Wert auf jahrelange Kundentreue legt und stattdessen lieber weiter Kunden vergrault. 


Klaus_VoIP
Legende

@mz216 Na, hat sich das Problem gelöst?