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Probleme bei Sonderkündigung nach Umzug in Neubau

  • February 3, 2020
  • 2 Antworten
  • 290 Aufrufe

Liebes Team, 

Hier die tragische Erfahrung, die ich in den letzten 8 Monaten mit o2 machen musste und die Grund dafür ist, dass weder ich noch jemand, der mir lieb ist, jemals wieder o2 in seiner Nähe haben will.

  • Jul 2019: Umzug (per Post) angekündigt, neue Adresse mitgeteilt und Bestätigung (per Hotline) erhalten, dass neuer, upgegradeter DSL Vertrag ab Umzug 24 Monate läuft. Konditionen besprochen und mündlich zugestimmt. Vertrag kam nie...
  • Sep 2019: 5 Mal (in 4 Wochen) mit der Hotline über das gleiche Problem gesprochen: Trotz mehrerer Versuche (per Hotline & Post) geht die Kündigung / die Meldung des Umzugs immer wieder verloren und o2 weiß jedes mal nichts davon - Systemumstellungsprobleme heißt es. Außerdem werden wir nun aufgeklärt, dass o2 am neuen Wohnort doch keinen Vertrag anbieten kann. Uns wird geraten vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. 
  • Okt 2019: Wohnmeldebestätigung der neuen Adresse (an der o2 keine DSL Leistung erbringen kann), Sonderkündigung als auch Router werden o2 eingeschickt. 
  • Nov 2019: Bestätigung von o2, dass der Router angekommen ist. Von der Kündigung noch keine Rede. 1. Anruf bei der Hotline: “Kündigung ist nie angekommen”, 2. Anruf bei der Hotline: “o2 kann an der neuen Adresse doch die DSL Leistung bieten, d.h. Sonderkündigung ist nicht möglich”, 3. Anruf bei der Hotline: “Sonderkündigung wurde genehmigt und wird schriftlich bestätigt”
  • Dez 2019: Bestätigung von o2, dass die Sonderkündigung zum 19.01. vollzogen ist. Neue Anschrift ist seit 23.12. gültig, d.h. Zeitraum 23.12.-19.01. ist ohne Leistung von o2. Beschwerde diesbzgl. wurde veranlasst (da eigentlich Sonderkündigung zum 22.12. beantragt wurde).
  • Jan 2020: Letzte Rechnung von o2 kommt und berechnet sowohl den Monat Januar als auch 3 zusätzliche Raten aufgrund von “vorzeitiger” Vertragsauflösung. 1. Anruf bei der Hotline: “das ist nicht rechtens, wir werden Ihnen den Betrag zurückerstatten”, 2. Anruf bei der Hotline: “wir werden Ihnen zumindest die Beiträge für die weiteren 3 Monate zurückerstatten”, 3. Anruf bei der Hotline: “wir können ihnen das nicht zurückerstatten, das muss schriftlich über die Zentrale gehen”

Aufgrund dieser Erfahrung und der Tatsache, dass nach 8 Monaten zum einen keine Lösung und zum Anderen zig widersprüchliche Aussagen seitens der o2 Mitarbeiter vorliegen, bin ich zu dem Schluss gekommen, dass o2 folgende Strategie (leider nicht nur mit mir) verfolgt: 

  1. Mitarbeiter so schulen, dass sie möglichst widersprüchliche, zeitschindende Aussagen per Hotline kommunizieren um den Prozess in die Länge zu ziehen und eine Kündigung/Reklamation hinauszuzögern und somit den einen oder anderen Monat mehr in Rechnung zu stellen.
  2. Kunden so lange mit wagen Aussagen zu vertrösten und im Notfall auf den Schriftverkehr mit der anonymen, langsamen Zentrale in Nürnberg zu verweisen, bis der ein oder andere Kunde keine Lust mehr hat seinen 50€ hinterherzulaufen. 

Es ist fraglich, wie solch ein Unternehmen auf dem deutschen Markt, der ja einigermaßen reguliert ist, existieren kann und damit durchkommt.

 

Für mich steht fest, nie wieder o2.

 

Beste Grüße, 

Hr. Ears

2 Antworten

Bollermann
Legende
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  • February 3, 2020

Es gilt bei Sonderkündigungsrecht: ab Datum der Ummeldung zum Monatsende+  3 weitere Monate Grundgebühren. Bist du also am 23.12. umgezogen, 31.12.+ 3 Monate. 

Jetzt musst du quasi nur noch nachweisen, wann der Umzug gemeldet wurde und wann die Kündigung genau eingegangen ist. 


o2_Larissa
  • Team
  • February 3, 2020

Hay hay @EARES,

 

tut mir leid, dass du so viele unterschiedliche Informationen zur Kündigung deines Anschlusses erhalten hast, das entspricht nicht unseren Vorgaben und ist daher auch nicht gewünscht.

 

Ich habe deinen Datensatz unter die Lupe genommen und konnte ebenfalls keinen Eingang der Kündigung vor Ende November 2019 feststellen. An welche Adresse hast du die Unterlagen denn gesendet?

 

Bezüglich der Berechnung der 3 Grundgebühren: Die in Rechnung gestellten Gebühren sind, wie in der Kündigungsbestätigung angegeben ist und auch von @Bollermann schon geschrieben (danke dir dafür!) richtig berechnet. Daher erfolgt für diesen Betrag keine Erstattung.

Solltest du eine andere Ansicht vertreten, kannst du uns gerne z.B. einen Link zu deiner Quelle senden, auf dessen Inhalt du dich beziehst. Dann schauen wir uns das gerne erneut an.

 

Liebe Grüße

Larissa