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Gelöst

Portierungskosten ohne Portierungsauftrag

  • October 12, 2020
  • 8 Antworten
  • 208 Aufrufe

Guten Tag,

 

ich habe meinen DSL Vertrag bei O2 gekündigt und einen Vertrag mit einem anderen Anbieter geschlossen. Da ich das Festnetztelefon nicht nutze ist mir die Rufnummer egal und ich habe aus diesem Grund auch keine Portierung der Rufnummer zum neuen Anbieter beantragt.

Nun habe ich von O2 aber eine Email erhalten, in welcher mir die Vertragskündigung bestätigt wird und ich darauf hingewiesen werde, dass mir eine Servicepauschale in Höhe von 11,44 Euro für die Portierung meiner Rufnummer in Rechnung gestellt wird.

Der neue Anbieter hat mir bestätigt, dass keine Portierung beantragt wurde und diese auch nicht durchgeführt wird.

Wie kann das sein?

Lösung von Geistersturm

Die Bundesnetzagentur hat bestätigt, dass dies wohl in Ordnung sei.

 

„vielen Dank für Ihr Schreiben.

Sie schildern, dass Ihr bisheriger Anbieter für Aktivitäten, die für den Anbieterwechsel auf seiner Seite notwendig waren, nun eine "Servicepauschale" einfordert.

Den Hintergrund für Ihre Anfrage bilden diverse Einzelentscheidungen der Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur zur Rufnummernmitnahme, insbesondere Az. BK2c-18-002 vom 16. Juli 2018 zur Rufnummernmitnahme im Festnetzbereich (zu Endkundenentgelten der Freikom GmbH; vgl. auch Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 18. Juli 2018).

Gemäß der Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur ist aus telekommunikationsrechtlicher Sicht die "Servicepauschale" nicht zu beanstanden, sofern diese Servicepauschale nicht höher ist als im Falle eines Anbieterwechsels, der mit einer Rufnummernmitnahme verbunden ist, also maximal 11,44 Euro brutto.

Soweit hier bekannt, wird eine derartige Pauschale bislang ausschließlich von Ihrem bisherigen Anbieter erhoben.

Im Übrigen ist die Bundesnetzagentur nicht befugt zu prüfen, ob die "Servicepauschale" vertraglich wirksam vereinbart worden ist.“

 

 

Somit stellt O2 anscheinend sicher, dass man auf gar keinen Fall mehr zurückkommt.

Durch diese Aktion wurde ich leider noch einmal darin bestätigt, dass meine Kündigung die richtige Entscheidung war.

Ich danke euch allen für eure Rückmeldung.

8 Antworten

Klaus_VoIP
Legende
  • October 12, 2020

Schritt 1: reklamieren, da
a) diese Gebühr vermutlich nicht in Preisliste und AGB vereinbart war = nicht legitim nach BGB. 
b) die BNetzA diese Gebühr nur für Portierung vorsieht

Wenn Reklamation ohne Erfolg - 
Schritt2 - Beschwerde hier:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Anbieterwechsel/Rufnummermitnehmen/rufnummermitnehmen-node.html


Sächsin
Legende
  • October 12, 2020

Hast du einen Anbieterwechsel beim neuen Anbieter beauftragt oder dort einen Neuanschluss bestellt?

Wenn Ersteres, dann fallen diese Kosten lt. Preisliste für diesen "Anbieterwechsel gem. TKG" an ... auch ohne Portierung der Nummer und das ist (noch) von der BNetzA gedeckt 

(https://hilfe.o2online.de/o2-dsl-rechnung-35/pauschale-gebuehr-fuer-anbieterwechsel-gem-46-tkg-459915?postid=2180185#post2180185).

 

o2 hat wohl seine Standard-Mails zum Thema nicht angepasst.


  • Autor
  • Besucher:in
  • October 12, 2020

Hast du einen Anbieterwechsel beim neuen Anbieter beauftragt oder dort einen Neuanschluss bestellt?

Wenn Ersteres, dann fallen diese Kosten lt. Preisliste für diesen "Anbieterwechsel gem. TKG" an ... auch ohne Portierung der Nummer und das ist (noch) von der BNetzA gedeckt 

(https://hilfe.o2online.de/o2-dsl-rechnung-35/pauschale-gebuehr-fuer-anbieterwechsel-gem-46-tkg-459915?postid=2180185#post2180185).

 

o2 hat wohl seine Standard-Mails zum Thema nicht angepasst.


Hallo,

 danke dir die Rückmeldungen.

 Wie richtig vermutet habe ich einen Anbieterwechsel beauftragt. Die Mail von O2 weist allerdings auf die Rufnummermitnahme hin und auch die Hotline von O2 hat mir dies bestätigt. Hier der Wortlaut aus der Mail:

Anbieterwechsel
Zu Ihrem Kündigungstermin am 03.12.2020werden wir den Festnetzanschluss mit der Hauptrufnummer 49xxxxxx auf Ihren neuen Anbieter umschalten. Die einmalige Servicepauschale von 11,44 EUR [...] stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung.

 


Klaus_VoIP
Legende
  • October 12, 2020

Von Portierung lese ich da nichts und steht der “Anbieterwechsel” in der für Dich verbindlichen Preisliste?
Wenn nein - dann würdest Du zivilrechtlich bereits zu 99% vor einem AG Recht bekommen. Außerdem wäre die Frage der Vollmacht zu klären. Bei Neuanschluss wäre der Ärger nicht passiert!

Der Beschwerdeweg über die BNetzA wäre der erste Weg. Lies mal unter dem Link oben nach.
Vermutlich wird es mit einem Verweis der BNetzA auf eine zivilrechtliche Angelegenheit enden. Da es in meinem DSL-Vertrag nur eine Gebühr für Rufnummernmitnahme gab, hätte ich die Gebühr nicht gezahlt. Es sind nur Leistungen berechenbar, die beiderseits über Preisliste oder AGB vereinbart wurden!


o2_Matze
  • Moderator
  • October 15, 2020

Hallo @Geistersturm 

Willkommen in unserer o2 Community.

Der Wechsel des Anbieters wird immer berechnet, der aktuelle Betrag bei Telefónica beläuft sich dabei auf 11,44 EUR und es findet keine
gesonderte Berechnung der Rufnummernportierung (Export) statt.

VG Matze 
 


Denner
Legende
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  • Legende
  • October 15, 2020

Ich bin sicher irgendwo findet sich eine salvatorische Klausel, die das abdeckt. 


  • Autor
  • Besucher:in
  • Lösung
  • October 15, 2020

Die Bundesnetzagentur hat bestätigt, dass dies wohl in Ordnung sei.

 

„vielen Dank für Ihr Schreiben.

Sie schildern, dass Ihr bisheriger Anbieter für Aktivitäten, die für den Anbieterwechsel auf seiner Seite notwendig waren, nun eine "Servicepauschale" einfordert.

Den Hintergrund für Ihre Anfrage bilden diverse Einzelentscheidungen der Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur zur Rufnummernmitnahme, insbesondere Az. BK2c-18-002 vom 16. Juli 2018 zur Rufnummernmitnahme im Festnetzbereich (zu Endkundenentgelten der Freikom GmbH; vgl. auch Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 18. Juli 2018).

Gemäß der Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur ist aus telekommunikationsrechtlicher Sicht die "Servicepauschale" nicht zu beanstanden, sofern diese Servicepauschale nicht höher ist als im Falle eines Anbieterwechsels, der mit einer Rufnummernmitnahme verbunden ist, also maximal 11,44 Euro brutto.

Soweit hier bekannt, wird eine derartige Pauschale bislang ausschließlich von Ihrem bisherigen Anbieter erhoben.

Im Übrigen ist die Bundesnetzagentur nicht befugt zu prüfen, ob die "Servicepauschale" vertraglich wirksam vereinbart worden ist.“

 

 

Somit stellt O2 anscheinend sicher, dass man auf gar keinen Fall mehr zurückkommt.

Durch diese Aktion wurde ich leider noch einmal darin bestätigt, dass meine Kündigung die richtige Entscheidung war.

Ich danke euch allen für eure Rückmeldung.


Klaus_VoIP
Legende
  • October 15, 2020

Im Übrigen ist die Bundesnetzagentur nicht befugt zu prüfen, ob die "Servicepauschale" vertraglich wirksam vereinbart worden ist.“

Wie vorhergesehen …

Kann man aber selbst prüfen und überlegen wie man vorgeht.