mein herzliches Beileid.
die Nichte ist nicht bei O2. Kann Omas Nummer auf die Nichte portiert werden?
Bietet der Anbieter der Nichte, Portierungen mit abweichenden Inhabern an?
Und zusätzlich die Frage:
Wohnt die Nichte im selben Vorwahlgebiet?
Vielen Dank für die Rückmeldungen!
@Bumer Die Nichte wird mit ihrem Anbieter klären, ob er im Sterbefall die Portierung einer Festnetz-Nummer von einem anderen Inhaber erlaubt.
@Sächsin Ja, es ist die gleiche Vorwahl!
@poales Danke für das Formular, aber die Nichte möchte kein Vertrag bei O2 haben. Wenn sie mit diesem Formular den Vertrag der Oma übernimmt, führt sie dann Omas Vertrag mit Omas Vertrags-und Kündigungsbedingungen weiter, oder bekommt die Nichte dann wieder einen 24-Monatiges ?
Ideal wäre es, wenn die Nichte gleichzeitig den Vertrag kündigen und die Portierung veranlassen könnte.
LG
@Paschil
das Formular dient auch zur Beendigung des Vertrages.
Die Kündigung muss von einer berechtigten Person erfolgen.
Eine Rufnummer- Portierung könnt auch aus einem laufenden Vertrag erfolgen.
Dürfen Sie den Sterbefall melden?
Bitte bestätigen Sie, dass Sie berechtigt sind, nach dem Sterbefall über den Vertrag zu verfügen (z. B. als Erbe). Als Nachweis muss im Verlauf des Formulars die Sterbeurkunde oder der Erbschein hochgeladen werden.
Ich bestätige, dass ich nach dem Sterbefall berechtigt bin, über den Vertrag zu verfügen.
Danke für die Erläuterungen!
Mir ist nicht klar wie der o2-Vertrag nach Inhaberwechsel aussieht:
Wenn die Nichte den Vertrag der verstorbenen Oma übernimmt, bekommt sie dann einen neuen o2-Vertrag mit Mindestlaufzeit von 24 (oder 12) Monaten ?
Dann wäre sie für ein oder zwei Jahre bei o2 gebunden, bevor sie die Festnetznummer zu ihrem jetzigen Anbieter portieren kann.
Den jetzigen Anbieter kann die Nichte erst in anderthalb Jahre kündigen, und hätte dann zwei Verträge parallel mit entsprechenden Kosten.
Oder führt sie nach Vertragsinhaberwechsel dann Omas Vertrag mit Omas Vertrags-und Kündigungsbedingungen weiter, nämlich mittlerweile das Recht monatlich kündigen zu können?
So dass sie sofort zu ihrem derzeitigen Anbieter die Festnetznummer portieren kann und den o2-Vertrag kündigen? (das Formular ist da schon hilfreich!)
Oder führt sie nach Vertragsinhaberwechsel dann Omas Vertrag mit Omas Vertrags-und Kündigungsbedingungen weiter, nämlich mittlerweile das Recht monatlich kündigen zu können?
Der Vertrag wird 1 zu 1 übernommen. Die Festnetznummer kann übrigens jederzeit portiert werden. Der Mobilfunkvertrag bekommt eine neue zugewiesen.
wenn wir bald ihren O2-Vertrag kündigen möchte eine Nichte für ihren Festnetzanschluss die alte Festnetznummer der Oma übernehmen,
verstehen ich es richtig, dass die Festnetznummer der Oma
auf einen Festnetzanschluss der Nichte übertragen werden soll?
oder
soll die Rufnummer auf einen Mobilfunkvertrag übertragen werden?
Hallo @Paschil,
herzlich willkommen in unserer o2 Community
Auch ich möchte dir zunächst mein allerherzlichstes Beileid aussprechen.
Wenn ich dich richtig verstanden habe, ist eine Vertragsübernahme hier gar nicht gewünscht, es soll nur die Rufnummer behalten werden?
Das ist eigentlich eher ungewöhnlich, eine Rufnummernmitnahme kann auf jeden Fall nur mit der Zustimmung des/der Erben erfolgen.
Ist die Nichte denn selber die Erbin? Dann sollte sie das bitte entsprechend im Formular vermerken, ggf. auf einem separaten Schreiben, dass sie dann zusammen mit der Sterbeurkunde hochladen kann.
Eine Vertragsübernahme von Festnetzanschlüssen ist nur an der gleichen Adresse möglich. Wenn ich dich richtig verstanden habe, wohnt sie aber sowieso woanders, korrekt?
Wohnt sie denn im gleichen Vorwahlbereich? Sonst ist eine Rufnummernübernahme ebenfalls nicht möglich.
Viele Grüße
Giulia
Hallo @Paschil,
gerne wollte ich nachfragen, ob dir die Antworten hier weitergeholfen haben und du alle benötigten Informationen bekommen hast?!
Falls du weitere Fragen haben solltest, lass es uns gerne wissen
Viele Grüße
Daniela