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Gelöst

Offene Rechnung, dsl gesperrt


Ich wollte die offene Rechnung im O2 Shop begleichen und jetzt wurde der Anschluss gesperrt. Finde ich etwas verwunderlich da es nur eine offene Rechnung deutlich unter 75€ ist obwohl es schon Gerichtlich entschieden wurde das eine Sperrung seitens Anbieter erst ab einer Höhe von 75€ rechtens ist.



Wie auch immer, da ich niemand an der O2 Hotline erreicht habe wollte ich lediglich 2 Dinge wissen.



Wie hoch ist die sperrgebühr ? da ich ungern zu wenig einzahlen möchte.



Und wie lange dauert es wenn ich im Shop bezahle bis die Sperre aufgehoben wird ?



Da es wie gesagt nicht unbedingt rechtskonform ist einen dsl Anschluss bei offener Rechnung unter 75€ zu sperren 😉 da sollte die entsperrung doch recht fix gehen da eigentlich nicht rechtlich begründbar zumal es einfacher gewesen wäre nochmals abzubuchen 😉



Viele Grüße



Verstehst du es nicht? O2 IS Im recht. Nur weil du es änderst siehs, wird da kein Unrecht draus.




Deine Vorstellungen von "Recht" und "legitim" scheinen mir nicht astrein zu sein.



Aber lass gut sein. Jedem seine Auffassung davon, ich hoffe, es ist wenigstens deine eigene.




Wenn Du nicht verstanden hat, wie in Deutschland Recht funktioniert, kann ich Dir nicht helfen.




@Denner



Verstehst du es nicht? O2 IS Im recht. Nur weil du es änderst siehs, wird da kein Unrecht draus.



Deine Aussagen tun einem ja beim lesen richtig weh. Es gibt bereits Gerichtsurteile deutscher Gerichte und du schreibst etwas davon o2 wäre im Recht. Deutsches Recht besagt, dass ein Anschluss erst dann gesperrt werden darf, wenn ein Rückstand von mindestens 75 EUR vorliegt. In diesem Fall hier ist das nicht der Fall, also handelt o2 gegen geltendes deutsches Recht.



Der einzige Grund wieso o2 so handelt wie o2 eben handelt ist folgender, um sein Recht durchzusetzen müsste der Kunde Geld in die Hand nehmen und vor gericht eine Einstweilige Verfügung beantragen. Dieser Vorgang dauert aber mindestens 2 Wochen bis alles nötige veranlasst wird. Der Kunde muss seine Rechnung ja trotzdem bezahlen, somit wäre die Zahlung bei o2 schneller verbucht als der Vorgang vor Gericht abgeschlossen wäre. Also geht o2 einfach mal davon aus, das kein Kunde so dumm wäre, zusätzliches Geld in die Hand zu nehmen um vor Gericht zu gehen, wenn er in der gleichen Zeit auch einfach die Rechnung begleichen könnte.



Also bitte denk erst einmal nach was du schreibst, bevor du hier mit falsch Informationen so um dich wirfst. Deutsche Gesetze stehen ÜBER jeder AGB von o2, das ist ein Fakt.




Auch Du hast das Deutsche Recht nicht verstanden, ein Urteil ist immer Fallbezogen.



Hier ging es immer O2 ./. Kunde Max Mayer.



Es müsste erst ein Urteil einer Unterlassungsklage her, damit du recht hast.




LOL, das Urteil wurde aufgrund aktueller Gesetze gefällt. Natürlich ist jedes Urteil fallbezogen, allerdings ändern sich für andere Kunden die Gesetze doch nicht. Würde der Kunde hier in diesem Fall vor Gericht eine Einstweilige Anordnung gegen o2 durchsetzen, würde diesem mit sehr großer Wahrscheinlichkeit auch stattgegeben werden.



Du hast den Zusammenhang von Urteil / bestehenden Gesetzen nicht verstanden und machst dich mit jedem weiteren Beitrag lächerlicher. Wieso o2 so handelt wie o2 eben handelt habe ich ja bereits weiter oben ausführlich erklärt.




Du schreibst doch



...mit großer Wahrscheinlichkeit ....



Diese Aussage passt nicht zu deiner Gesetze gelten immer




Zitat: "Diese Aussage passt nicht zu deiner Gesetze gelten immer"



Wenn du in Deutschland einen Anwalt findest, der dir eine Garantie ausspricht, würde ich ganz schnell den Anwalt wechseln, denn kein Anwalt kann dir vor Gericht Garantien benennen. Jeder Anwalt kann maximal von Wahrscheinlichkeiten reden (wahrscheinlich, sehr wahrscheinlich, unwahrscheinlich, weniger wahrscheinlich). Daher habe ich genau das geschrieben was ich geschrieben habe.



Deutsches Gesetz besagt eine Sperrung erst ab 75 EUR Rückstand.



Keine Ahnung was es da zu diskutieren gibt? Dir wurde der entsprechende § genannt sowie ein aktuelles Urteil zu genau diesem §, Bei dir hat man den Eindruck du hast etwas zu viel Zeit und faselst hier nur dummes Zeug was den Kunden in diesem Fall nicht im geringsten hilft. Die Gesetzeslage ist wie bereits gesagt eindeutig und o2 hält sich nicht daran.




Zum tausendsten mal: die 75 EUR Grenze bezieht sich auf das Telefon...das Internet ist in dem Gesetz nicht benannt. Das müsste halt mal geändert werden...aktuell gibts nur das Grundrecht auf Telefon.




Lass es gut sein, er will hier nur gegen o2 Stimmung machen und die Leute aufwiegeln.




Falsch, einfach das obige Urteil lesen es wurde doch sogar verlinkt. Das Gericht sieht es durchaus auch auf das Internet bezogen. Zu Denner erübrigt sich jeder weiterer Kommentar.




Und täglich grüßt das Murmeltier.....




Wow, du schaffst es tatsächlich deinen Beiträgen täglich weniger Inhalt zu geben, Glückwunsch 😉




Du schaffst es jeden tag den gleichen falschen Mist zu posten.




Dann verlinke bitte ein Urteil / Beschluss welcher gegenteiliges belegt wie von mir behauptet, dürfte dir ja nicht schwer fallen, ansonsten einzig ein weiterer Inhaltsloser Beitrag von deiner Seite..... 😉




Scheinbar hast du eine starke Lernintoleranz.



ein Urteil gilt für den Kläger nicht für die ganze Welt.




"ein Urteil gilt für den Kläger nicht für die ganze Welt."



YMMD, kann man hier eigentlich auch Leute ignorieren? Konnte eine solche Funktion leider nicht finden.... 😢




Du brauchst nur aufhören Blödsinn zu verbreiten, denn das kann ich nicht stehen lassen. Kein Blödsinn, kein post von mir.




"Du brauchst nur aufhören Blödsinn zu verbreiten, denn das kann ich nicht stehen lassen. Kein Blödsinn, kein post von mir."







Du hast von Recht keine Ahnung und beweist es mit jedem einzelnen deiner Beiträge erneut.






Das deutsche Rechtssystem ist so, da kannst du nichts dran ändern und ich auch nicht. Trotzdem ist meine Aussage richtig, das ein gewonnener Prozess von A dem B nix bringt, außer er klagt selber.




Natürlich musst du selbst klagen, du kannst aber während des Prozesses das andere Urteil einbringen. Wie gesagt, es gibt KEIN URTEIL was die 75 EUR Grenze für Internet zurückgewiesen hat, bisher haben die Kunden IMMER gewonnen. Es gibt auch noch weitere Urteile, Google hilft dir bei dir suche 😉




Du nervst mich ungemein. Von was rede ich denn seit Tagen. Bin aber froh, das du zur Vernunft gekommen bist.




Du hast wenig Ahnung und davon sehr viel, deshalb kommen auch deine "Missverständnisse" zu Stande. Einfach vorher informieren und dann hier einen auf Experte machen 😉




Du hast recht und ich meine Ruhe. Kann sich ja jeder selbst ein Bild machen, wer der mit der Ahnung ist und wer nicht. Wünsche Dir ein schönes Wochenende.




Du hast recht und ich meine Ruhe.







Einsicht ist der erste Schritt zur Besserung, Glückwunsch, dass du diesen Schritt soeben erfolgreich absolviert hast 😉






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