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Gelöst

Offene Rechnung, dsl gesperrt


Ich wollte die offene Rechnung im O2 Shop begleichen und jetzt wurde der Anschluss gesperrt. Finde ich etwas verwunderlich da es nur eine offene Rechnung deutlich unter 75€ ist obwohl es schon Gerichtlich entschieden wurde das eine Sperrung seitens Anbieter erst ab einer Höhe von 75€ rechtens ist.



Wie auch immer, da ich niemand an der O2 Hotline erreicht habe wollte ich lediglich 2 Dinge wissen.



Wie hoch ist die sperrgebühr ? da ich ungern zu wenig einzahlen möchte.



Und wie lange dauert es wenn ich im Shop bezahle bis die Sperre aufgehoben wird ?



Da es wie gesagt nicht unbedingt rechtskonform ist einen dsl Anschluss bei offener Rechnung unter 75€ zu sperren 😉 da sollte die entsperrung doch recht fix gehen da eigentlich nicht rechtlich begründbar zumal es einfacher gewesen wäre nochmals abzubuchen 😉



Viele Grüße



54 Antworten



Da es wie gesagt nicht unbedingt rechtskonform ist einen dsl Anschluss bei offener Rechnung unter 75€ zu sperren 😉

Die info ist nicht richtig. Du kannst weiter telefonieren, das Internet wurde gesperrt....

Was an Sperr- und Mahnkosten auf Dich zukommt kann ich leider nicht beantworten.

Gruß

Benutzerebene 7
Abzeichen +4
Mahnkosten stehen in den tarifunterlagen und es dauert 2-5 Tage nach Zahlung im Shop

Benutzerebene 5
Zitat: "Die info ist nicht richtig. Du kannst weiter telefonieren, das Internet wurde gesperrt...."

Deine Informationen sind nicht richtig, per einstweilliger Verfügung stehen die Chancen sehr gut, dass o2 das Internet umgehend wieder freischalten muss.

Zitat: "Das Landgericht Baden-Baden entschied daraufhin Anfang Dezember 2012 (Urteil vom 03.12.2012 – Az.: 2 T 65/12), dass die Sperrung des Telefon- und Internetanschlusses per einstweiliger Verfügung aufgehoben werden kann. Der Internet-Provider wurde daher verpflichtet, die Sperrung aufzuheben und die Nutzung des Anschlusses in vollem Umfang wiederherzustellen.

Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die Sperrung gegen § 45k Abs. 2 TKG verstößt. Danach ist eine Sperrung eines Telefon- und Internetanschluss erst dann möglich, wenn der Zahlungsrückstand bei mindestens 75.- Euro liegt. Im vorliegenden Fall war der Kläger jedoch nicht mal bei der Hälfte dieser Summe."

Quelle: https://www.e-recht24.de/news/telekommunikation/7468-sperrung-internetanschluss-wegen-nicht-bezahlter-rechnung.html

Das Problem an der ganzen Sache ist, du musst die Rechnung eh begleichen, außer zusätzlicher Kosten in der einstweiligen Anordnung hast du keinen Nutzen. o2 sieht die Sache halt sehr einfach und hält sich nicht an die gesetzlichen Vorlagen. Als Kunde ist es nur sehr schwer ohne zusätzliche Kosten gegen o2 vorzugehen.

Zitat: "Was an Sperr- und Mahnkosten auf Dich zukommt kann ich leider nicht beantworten."

Gegen die Sperrkosten legst du sofern diese auf der nächsten Rechnung ersichtlich sind, Widerspruch ein diese musst du natürlich dann nicht tragen, da es keinen gesetzlichen Grund gab deinen Anschluss zu sperren. Sollte auf o2 dann auf die AGB verweisen, teilst du mit, dass das deutsche Gesetz ÜBER den AGB von o2 steht 😉

Gut das ein Landgericht Gesetze macht und das diese Urteile bindend sind.

Benutzerebene 5
Ein Landgericht spricht Urteile auf der Grundlage der in Deutschland geltenden Gesetze. Das Urteil ist nicht bindend sondern ein Hinweis darauf was erlaubt ist und was nicht. Dieses Urteil widerlegt nur deine Behauptung. Solltest du ein Urteil finden, welches einen Anbieter erlaubt das Internet zu sperren auch bei weniger als 75 EUR Rückstand würde wir uns sicherlich freuen, wenn du eines benennen könntest 😉

Benutzerebene 7
Abzeichen +4
Es geh überhaupt nicht darum sondern das der Kunde ebenfalls vor Gericht gehen müsste, denn die Urteile sind immer fallbezogen und haben keine Allgemeingültigkeit.

Deswegen solltest du es auch so formulieren,

....wenn du vor Gericht gehst, dürftest du wahrscheinlich recht bekommen, wie der Fall xy ....

Benutzerebene 5
Es geh überhaupt nicht darum sondern das der Kunde ebenfalls vor Gericht gehen müsste, denn die Urteile sind immer fallbezogen und haben keine Allgemeingültigkeit.

o2 handelt gegen geltendes deutsches Recht. Das ist ein Fakt. Wie man damit umgeht muss man selbst entscheiden, als Privatkunde ist es halt immer so eine Sache. Die Rechnung muss ja trotzdem bezahlt werden, also lohnt es sich zumindest als Privatkunde weniger vor Gericht zu gehen. Aber nur weil o2 zu handelt wie o2 eben handelt, ist es nicht dadurch korrekter.

Es muss halt einmal ausgeurteilt werden, das wird aber kein Privatkunde machen, schon gar keiner der einen Vertrag für 22,50 Euro/Monat nutzt und mal nicht bezahlen kann.

Hier muss eine Verbrauchsorganisation ran, welche ein Grundsatzurteil holt. Fakt ist das es usus ist bei den Anbietern, o2 ist eine davon.

Ich würde der Sperre aus einem anderen Grund widersprechen. Bei DSL zahlt man im Voraus, wenn nichts ausser dem Grundpreis angefallen ist dann ist eine Sperre nullkomanichts gerechtfertigt. Aber wie Du schreibst hier muss man einen Anwalt nehmen, welcher eine Freischaltung erwirkt. Aber genau das hilft (leider) nur genau einmal in einem Fall und man verbrennt Geld, welches man sich dann wiederholen muss.

Gruß

Benutzerebene 6
Die Sperrgebühr solltest du vielleicht nicht zahlen, auch wenn O2 das anders sieht. Hier bist du im Recht.

Klarer Job für eine Verbraucherzentrale oder einen guten Fachanwalt, Die Kosten trägt am Ende der Verlierer (also, wenn es mt Recht zugeht, O2)!

O2 und andere ignorieren richterliche Rechtsprechung (warten auf höchstrichterliche …), wonach der Zugang zum Internet ebenso wie ein Telefonanschluß zu den Grundvoraussetzungen für ein normales Leben in Deutschland gehört. – Unmöglich! 😀

Benutzerebene 6
Die einstweilige Verfügung die weiter oben zitiert wird bezieht sich auf eine Sperre des Telefon und Internet Anschlusses.

Wenn o2 nur das Internet sperrt wird gegen gar kein Gesetz verstoßen.

Benutzerebene 5
Wenn o2 nur das Internet sperrt wird gegen gar kein Gesetz verstoßen.

  • https:///thread/138550?sr=inbox&ru=249580
Einfach das Urteil noch mal in gänze lesen, dann wird auch dir ein Licht aufgehen 😉

Benutzerebene 7
Abzeichen +4
Ich glaube es geht nicht um Gesetz verstossen, sondern darum das die Zeit die Gesetze einholt und Richter heute Gesetze auch anders auslegen, als das vor 5 Jahren war.

In der heutigen Zeit ist so viel von einem Internet Zugang abhängig. Zum Bsp. Online Banking.

Wie willst du bezahlen, wenn du kein Onlinebanking machen kannst und kein Internet daheim und mobil hast, weil der Provider abgedreht hat.

Deswegen glaube ich auch, das ein Richtersrpruch heute auch das Internet abstellen bemängeln würde..

Benutzerebene 5
Deswegen glaube ich auch, das ein Richtersrpruch heute auch das Internet abstellen bemängeln würde..



Ich bin deiner Ansicht, ich glaube du hast mich missverstanden 😉


Benutzerebene 6


Die einstweilige Verfügung die weiter oben zitiert wird bezieht sich auf eine Sperre des Telefon und Internet Anschlusses.

Wenn o2 nur das Internet sperrt wird gegen gar kein Gesetz verstoßen.

Leider nicht richtig. Ob das rechtens ist ist noch nicht entschieden.

Richterliche Entscheidungen haben den Internet-Anschluß dem Telefon-Anschluß diesbezüglich gleichgestellt.

Hier bewegt O2 sich auf äußerst dünnen juristischen Eis, indem es die von dir zitierte Auffassung vertritt.

Eine höchstrichterliche Bestätigung eines solchen Urteils noch, und es ist vorbei.

Danke für die vielen Antworten. Als Status Update. Die Rechnung konnte ich mit allen Gebühren begleichen. Ich kam an der Hotline doch noch mal durch.

Ich finde das Vorgehen doch sehr verwunderlich von O2. Da es die erste Abbuchung war die fehlgeschlagen ist und man nichtmal im Stande ist ein zweites Mal abzubuchen. Die Sperrung ist nicht nur ärgerlich sondern verursacht auch zusätzliche Kosten da ich ja einen Ersatz für das nicht funktionierende DSL schaffen musste.

Es ist schon ärgerlich das die Abbuchung nicht funktioniert hat aber das man direkt sperrt finde ich sehr fragwürdig. Habe ja auch noch das Handy bei o2 aber ich glaube das sind gute Gründe mal über einen Anbieterwechsel für beide Verträge nachzudenken.

Das beste finde ich das die Hotline meinte ich solle die nächste Rechnung manuell überweisen da o2 es nicht abbuchen wird, warum auch immer. Mein DSL ist nach Zahlung natürlich immernoch gesperrt. 😉 immerhin konnte ich mal einen o2 Shop besuchen, sehr nettes Personal.

Da es laut Hotline der schnellste Weg ist. Dann möchte ich nicht wissen wie lange es dauert wenn ich überwiesen hätte.

Lange Rede kurzer sinn. Da ich aktuell kein DSL erhalte obwohl ich es bezahlt habe und noch mein lte Traffic aufbrauchen muss wäre es doch lustig mal Schadensersatz seitens o2 zu fordern. Zumindest eine Gutschrift wäre angebracht. Da ich das DSL beruflich nutze. Oder es mal endlich wieder freizuschalten. 🙂

In Zukunft sollte ich lieber etwas mehr Geld auf das abbuchungs Konto schieben 😉 Und vielleicht sollte mal einer den Anfang machen damit dieses super schnelle sperren bei o2 ein Ende hat. Und vielleicht dazu mal einen Anwalt konsultieren.

Wenn man in Forum mal sucht scheint das wirklich gesfhäftspraxis zu sein, bei den kleinsten fehlbeträgen innerhalb kürzester Zeit den Anschluss zu sperren.

Wenn man wie ich aus dem Urlaub kommt dann liest man so ein Brief mit in drei tagen wird gesperrt wenn die seit 4 Tagen fällige Summe nicht beglichen wird. Eventuell erst in 8 Tagen oder später.

Das man sperrt oder seine Leistung einstellt wenn nicht bezahlt wird ist ok. Aber nicht wenn es echt noch im Rahmen des erträglichen ist für o2 da die Rechnung jetzt nicht einmal 4 Wochen alt ist.

Neustes Update. Laut Support ist das Geld bei O2 Glückselig angekommen und alles ist bezalt. Wie schön. Leider scheint bei O2 ein Automatischer Prozess sehr langsam zu verlaufen.  (eventuell ist das Rechenzentrum von 1986 😀  😜  )     

Geldeingang ist da, Rechnung als bezahlt markiert, nur mein DSL ist immer noch nicht aktiv. Das ist schräg.

Eigentlich kann man davon ausgehen das wenn es die Dame oder Herr vom Support als bezahlt sieht sollte ein hoch Automatisierter Vorgang im Rechenzentrum doch keine 48h benötigen um ein Flag zu setzen das die Logindaten wieder aktiviert sind ? 

Böse Zungen würden behaupten dies wäre Absicht seitens O2, warum auch immer, um den Kunden nochmals zu zeigen wer am längeren Hebel sitzt ? Keine Ahnung. Mich würde mal eine Stellungnahme von O2 interessieren welches Technische Konstrukt verantwortlich ist das eine Freischaltung bis zu 48h dauern kann, obwohl diese von einem Rechenzentrum automatisiert veranlasst wird.Und obwohl alles als bezahlt markiert ist und das Geld eingegangen ist ??   

Am hohen Datenaufkommen kann es ja nicht liegen 😉 Wenn ich einen tweet verfasse dauert es ja auch keine 48h bis dieser auf Twitter erscheint, die haben ja auch ein hohes Datenaufkommen.   

Ich habe mich entschieden und werden für beide Verträge DSL und Handy einen neuen Anbieter aufsuchen. Ich war eingentlich mit O2 zufrieden. Aber warum es Praxis ist, nachdem ich nicht einmal 2 Wochen mit einem Betrag von 40€ in Verzug bin, das DSL direkt zu sperren ist mir ein Rätsel. Da ich aktuell mit LTE surfen muss, ebenfalls von O2, bekomme ich auch keine Gutschrift. Trotz Androhung der Kündigung beider Verträge, ist alles immer Pünktlich bezahlt worden 😉 Und beim Handy bin ich Großkunde ^^ , verneinte man mir eine Gutschrift. Nicht einmal auf Kulanz. Aus diesem Grund werden wir wohl auch in der Firma alle Vertäge auf einen anderen Anbieter übertragen und ich werde O2 keinem mehr empfehlen. 🙂 ( Das Netz ist eh nicht immer soo prickelnd, Stichwort LTE  )

Benutzerebene 7
Abzeichen +4
Was willst Du? Du hast nicht bezahlt, Punkt.

Hast du den Beitrag von mir gelesen ? Ich habe sehr wohl bezahlt und es geht darum das es nicht üblich ist, seine Kunden zu sperren nachdem eine Rechnung einige Tage überfällig ist. Darum geht es in der Sache.

Und es steht jedem Anbieter frei seine Kunden zu gängeln so lange es rechtens ist. Doch dieses Vorgehen ist auch im Mahnwesen sehr dünnes Eis. Aber solange es Kunden gibt die so eine Praxis mitmachen und unterstützen kann O2 sich Glücklich schätzen.   

Ich bin langjähriger Kunde und bezahle im Jahr über 1000€ an O2. Da kann ich davon ausgehen das man hier etwas kulanter ist und nicht seine Leistung verweigert wenn eine Rechnung wenige Tage überfällig ist. Denn nichts anderes ist das, eine Leistungsverweigerung seitens des Anbieters. Aus welchem Grund, sei dahingestellt. Doch in meinem Fall ist der Grund Rechtlich wirklich dünnes Eis. Da die Rechnung nicht einmal 2 Wochen fällig war und ich dazu im Urlaub war.  Wenn die Rechnung seit 4 Wochen oder mehr fällig währe kein Problem das dann eine Sperrung kommt ok. Aber so doch nicht 😉  Oder übt sich O2 darin möglichst schnell seine Kunden loszuwerden ? :-)

Und nicht bei einem Betrag unter 75€. Das TKG wurde ja nicht nur zum Spaß vom Gesetzgeber verabschiedet sondern das Anbieter sich daran halten 😉 Wir leben ja nicht im Wilden Westen.

Aber danke @Denner für deinen Qualifizierten Beitrag.     

Denners Beitrag ist vielleicht nicht glücklich, aber hier werden wieder einige Punkte durcheinander geworfen. Also noch einmal die Sperrung vom Internet ist vielleicht dünnes eis, aber im TKG steht nicht dass das Internet nicht gesperrt werden kann bei überfälligen Rechnungen, sondern die Telefonie.

Das du ein guter Kunde bist spielt keine Rolle, hier gelten die gleichen Regeln für alle. Dein Hinweis das nach 4 Wochen eine Sperrung angemessen ist sehe ich nicht. Überlege mal, es gibt Kunden die auf den letzten Drücker bezahlen, dann halt nach 4 Wochen, die neue Rechnung ist da und der Kunde bleibt weiter gesperrt und regt sich auf.

Warum in Deinem Fall die Bezahlung markiert und due nicht freigeschaltet worden bist kann ich auch nicht nachvollziehen, das ist wirklich ein extrem ärgerlicher Aspekt. Hier sind wir beim Thema Technik, es wurde so gebaut das kein Mitarbeiter eingreifen kann, das hat viele Vorteile aber in Deinem Fall einen ganz entscheidenen Nachteil.

Grüße

Benutzerebene 7
Abzeichen +4
Das ändert doch nichts daran, das du nicht bezahlt hast (pünktlich) und über die Geschäftspolitik von O2 zu diskutieren ist mühselig, das sieht man ja am Versagen, nach Monaten den hotline Support wieder herzustellen.

Was die Zahlungsmoral angeht, ist das Verhalten von O2 eine reine erziehungsmassnahme, weil es viele Kunden gibt, die spät möglichst zahlen. Die würden dann halt 4 Wochen später zahlen als heute.

Aber das hilft dir in deiner Situation natürlich nicht weiter.

Benutzerebene 5
Also noch einmal die Sperrung vom Internet ist vielleicht dünnes eis, aber im TKG steht nicht dass das Internet nicht gesperrt werden kann bei überfälligen Rechnungen, sondern die Telefonie.



Ich hatte doch oben ein Urteil verlinkt, Gerichte sehen das anders als du hier suggerierst. Internet gehört daher sehr wohl dazu 😉


Benutzerebene 7
Abzeichen +4
O2 kümmert es aber nicht, weil die Urteile immer Fall bezogen sind.

Wenn du also so behandelt werden willlst wie in dem Urteil, benötigst du so ein Urteil = du musst selber klagen.

Benutzerebene 6
Die Geschäftspolitik von O2 besteht eher darin es einfach trotzdem mal zu versuchen, obwohl man wohl sicher im Unrecht ist, Irgendwelche Kunden werden schon zahlen. Berufsjuristen bezahlen selten unpünktlich, nur die würden sich mit Sicherheit wehren.

Wäre das bereit branchenüblich, wäre dann auch der allgemeine Rechtsfriede im Lande bedroht. Hoffentlich ließt das jetzt kein Verbraucherschützer oder Redakteur solch eines Verbrauchermagazins, das könnte üble Folgen haben.

Sich einfach so über geltendes Recht, auch wenn es nur Richterrecht sein sollte, hinwegzusetzen ist irgendwie peinlich.

Aber jetzt müßte sie der Kunde sein Geld zurückholen, zumindest das unrechtmäßig erhobene für die Sperre. Wer macht sich denn die Mühe? Zu spät!

Benutzerebene 7
Abzeichen +4
Ich weiß nicht, was ihr immer wollt, O2 ist nicht die Wohlfahrt oder ein christlicher Gebetskreis. 

Und eine unterschiedliche AUSLEGUNG IST DOCH LEGITIM. du beharrst darauf, das es nicht korrekt ist, O2 beharrt darauf, das es korrekt ist.

Richten, wer es richtig sieht kann nur ein Richter, nicht du als Laie.

Benutzerebene 6
Will ich nicht, hab ich nicht. Ich hab nur etwas fremdgeschämt.

Aber Profit geht nicht einfach vor Recht, oder?

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