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o2 ignoriert fristgerechten Kündigungswiderruf sowie Vertragsinhaberwechsel

  • October 21, 2019
  • 13 Antworten
  • 1227 Aufrufe

Ich habe wegen meines Umzugs um eine außerordentliche Kündigung meines DSL-Anschlusses bei o2 gebeten, weil in der neuen Wohnung bereits ein Telekom-Vertrag von meinem Partner besteht. Am 17.09. erhielt ich einen Brief von o2, in dem steht, dass meiner außerordentlichen Kündigung nicht entsprochen werden kann und teilten mir mit, dass ich bis zum 1. Oktober 2019 melden sollte, da ansonsten mein Anschluss in der alten Wohnung zum 15. Oktober deaktiviert wird und mir die restlichen Monate direkt auf einen Schlag in Rechnung gestellt werden.

Ich habe daraufhin am 30.09. bereits telefonisch mitgeteilt, dass meine Kündigung widerrufen werden soll und ich einen Vertragsinhaberwechsel anstrebe, den ich am 4. Oktober auch online angestoßen habe. Der Nachmieter meiner alten Wohnung hat dies am 5. Oktober bestätigt. Seitdem hat sich o2 nicht mehr gemeldet. Stattdessen rief ich mehrmals an und fragte wegen meines Kündigungswiderrufs und wegen des Vertragsinhaberwechsels nach: “Beides ist in Bearbeitung, bitte gedulden Sie sich noch ein paar Tage”. Am 14.10. Habe ich mich nochmals erkundigt und immer noch gehört, dass beide Tickets offen seien, aber bearbeitet werden und wurde wieder vertröstet. Am 15.10. erhielt ich dann von o2 eine E-Mail, in der mir bestätigt wird, dass mein Anschluss nun deaktiviert wurde und ich den Router zurückzuschicken habe bzw. die restlichen Monate noch zu bezahlen habe.

Daraufhin rief ich nochmals o2 an und wurde ständig nur weitergeleitet. Nebenbei bemerkt hat mir jeder Mitarbeiter erzählt: “Der Anschluss ist nun deaktiviert, da kann man nichts mehr machen, Sie sind zu spät” und der letzte Mitarbeiter sagte “Sie sind einfach zu spät, Sie hätten 5 Werktage im Voraus uns das mitteilen müssen”. Ich hatte dies bereits am 30.09. getan und wenn ich in Mathe richtig aufgepasst habe, sind es 13 Werktage! Mittlerweile hat der Nachmieter, der meinen Vertrag übernehmen wollte, einen anderen DSL-Vertrag (natürlich nicht bei o2) abgeschlossen, weil er auch nicht mehr warten konnte. Ich sehe seitens o2 eine Masche insoweit, dass Sie meinen Widerruf und den Inhaberwechsel unbearbeitet ließen, damit ich für nicht erbrachte Leistung zahlen soll. Ich weise hier auf den Verstoß gegen § 323 Abs. 1 BGB. Selbst über Whatsapp hat mir ein Mitarbeiter vom o2-Servicemitgeteilt, dass hier ein anderer Mitarbeiter anscheinend einen Fehler gemacht hat, weshalb ich auf diesem Problem sitze.

Sollte sich hierzu keiner von Ihnen äußern und mir eine Lösung des Problems präsentieren, werde ich diesen Vorfall nicht nur an die Bundesnetzagentur übermitteln, sondern auch rechtliche Schritte einleiten und den Vorgang meinem Rechtsanwalt übergeben.

 

Edit by o2_Katja: Titel gekürzt

Lösung von o2_Matze

Hallo @Mohamed K. 

Es tut mir leid, wir werden hier nichts tun können. Der Vertrag wurde nun deaktiviert,

mit der nächsten Rechnung wird dann die Restlaufzeit in Rechnung gestellt.

Wichtig ist, dass du uns zeitnah deine Hardware zurücksendest.

Bitte nutze für den Rückversand Deines Routers unser Rücksendeportal.  

Dort kannst Du Dir auch einen Retourenaufkleber ausdrucken. Der Rückversand erfolgt mit DHL und ist kostenfrei.

VG Matze 

 

13 Antworten

Bollermann
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  • October 21, 2019

Also erstmal hat man keinen Anspruch darauf, eine Kündigung zu "widerrufen". Man kann diese zurück nehmen und den Vertrag ggf verlängern, das muss bei DSL aber rechtzeitig passieren - eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, in beiderseitigem Einvernehmen kann diese zurückgekommen werden, ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht. Zudem hast du das telefonisch gemacht, sodass du absolut gar keine Nachweise hast, dies bei einem Anwalt vorzutragen. 

Du bist umgezogen! Du hast vorzeitig gekündigt! o2 hätte den Vertrag weiterhin an dem Ort des ursprünglichen Vertragsabschlusses erfüllt. Deswegen kann auch das BGB nicht helfen. 

 

Wie lange läuft dein DSL Vertrag denn regulär noch ? 

 

 

 

 


bs0
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  • Legende
  • October 21, 2019

Einen Anwalt kannst du dir sparen, denn eine Kündigung kann man nicht einseitig  zurücknehmen. Und die BNetzA ist für Vertragsangelegenheiten der falsche Ansprechpartner.

Hier bist du ganz einfach auf Kulanz angewiesen.


BiMue
Besucher:in
  • October 21, 2019

Warum sollte bei dir eine andere Verfahrensweise als bei anderen Kunden greifen?

Das wird also nur so zu lösen sein wie bei allen anderen. Kannst also schon zum Anwalt laufen.  Mir ist ohnehin nicht klar was dir eigentlich vorschwebt?


  • Autor
  • Besucher:in
  • October 21, 2019

Meiner außerordentlichen Kündigung wurde nicht entsprochen, also kann man daraus nicht einfach eine ordentliche Kündigung machen, was o2 aber durchgezogen hat, nur dass Sie den DSL-Anschluss zusätzlich deaktiviert haben und mich dazu auffordern, die restlichen Monate (bis 2. Juli 2020) komplett zu zahlen. Ich habe nie aktiv um eine ordentliche Kündigung gebeten. Deshalb habe ich dem widersprochen, was unberücksichtigt bzw. “in Bearbeitung” blieb. Außerdem habe ich den telefonischen Nachweis, da das Gespräch aufgezeichnet wurde und dies ebenfalls als Nachweis gilt. Wenn Telefonate nicht als Beweis gelten, wieso sollten Vertragsabwicklungen auf diesem Wege erlaubt sein?

 

Durch diese Vorgehensweise und dem Nachteil, der mir entstanden ist, bleibt nur noch die Forderung meinerseits, dass o2 meinetwegen den Anschluss deaktiviert lassen kann, mir jedoch dafür keine Rechnung für die restlichen Monate stellen soll, da ich keineswegs falsch gehandelt habe. Ich habe ganz genau so gehandelt, wie o2 es gewünscht hat lt. Brief vom 17.09.2019. Warum soll ich dafür dann “bestraft” werden?

 


bs0
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  • Legende
  • October 21, 2019

Im Grunde hast du nur Anspruch darauf, den Anschluss wenn möglich umzuziehen und wenn an der neuen Adresse nicht geschaltet werden kann hast du ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht gegen Zahlung von 3x Grundgebühr. Willst du das nicht dann musst du den Vertrag (in dem Fall ohne Gegenleistung) erfüllen. o2 hat aber in dem Fall keinen Anspruch auf die sofortige Begleichung des Restbetrag, diesen darfst du also bis Ende der Laufzeit wie bisher monatlich zahlen.


Denner
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  • Legende
  • October 21, 2019

@Mohamed K. 

 

Ich markiere dir mal die wichtigen Daten in Fett!

 

Am 17.09. erhielt ich einen Brief von o2, in dem steht, dass meiner außerordentlichen Kündigung nicht entsprochen werden kann und teilten mir mit, dass ich bis zum 1. Oktober 2019 melden sollte, da ansonsten mein Anschluss in der alten Wohnung zum 15. Oktober deaktiviert wird und mir die restlichen Monate direkt auf einen Schlag in Rechnung gestellt werden.

Ich habe daraufhin am 30.09. bereits telefonisch mitgeteilt, dass meine Kündigung widerrufen werden soll und ich einen Vertragsinhaberwechsel anstrebe, den ich am 4. Oktober auch online angestoßen habe. Der Nachmieter meiner alten Wohnung hat dies am 5. Oktober bestätigt.

 

 

der 4. 10 liegt nach dem 1.10

am letzten Tag anrufen kann nur in die Hose gehen

 

Das sind automatisierte Prozesse, wenn die mal losgetreten wurden wird es schwierig.

 

 

Was ich generell nicht verstehe, im nachhinein können die Leute stunden und Tage mit recherche, Anwaltsgesprächen, Forenbeiträgen schreiben verbringen, warum kümmert man sich nicht mal vorher und fragt zum Beispiel

 

 

Ich will bald umziehen, habe aber dort schon DSL, was kann ich tun?


  • Autor
  • Besucher:in
  • October 21, 2019

@Mohamed K.

 

Ich markiere dir mal die wichtigen Daten in Fett!

 

Am 17.09. erhielt ich einen Brief von o2, in dem steht, dass meiner außerordentlichen Kündigung nicht entsprochen werden kann und teilten mir mit, dass ich bis zum 1. Oktober 2019 melden sollte, da ansonsten mein Anschluss in der alten Wohnung zum 15. Oktober deaktiviert wird und mir die restlichen Monate direkt auf einen Schlag in Rechnung gestellt werden.

Ich habe daraufhin am 30.09. bereits telefonisch mitgeteilt, dass meine Kündigung widerrufen werden soll und ich einen Vertragsinhaberwechsel anstrebe, den ich am 4. Oktober auch online angestoßen habe. Der Nachmieter meiner alten Wohnung hat dies am 5. Oktober bestätigt.

 

 

der 4. 10 liegt nach dem 1.10

am letzten Tag anrufen kann nur in die Hose gehen

 

Das sind automatisierte Prozesse, wenn die mal losgetreten wurden wird es schwierig.

 

 

Was ich generell nicht verstehe, im nachhinein können die Leute stunden und Tage mit recherche, Anwaltsgesprächen, Forenbeiträgen schreiben verbringen, warum kümmert man sich nicht mal vorher und fragt zum Beispiel

 

 

Ich will bald umziehen, habe aber dort schon DSL, was kann ich tun?

Ich habe mich aber rechtzeitig mit denen in Verbindung gesetzt. In dem Telefonat am 30.09. sicherte man mir zu, dass die Kündigung wieder aus dem System genommen wurde. Und warum ich mich auf den letzten Drücker gemeldet hatte? Ich befand mich bis Dato im Urlaub und habe die Nachricht erst kurz vor Verfristung gesehen. Ich war innerhalb der Frist, ich verstehe nicht, wieso man sich dann auf die Seite von o2 stellt und das noch rechtfertigt.

 

Ich wusste vorher nicht, dass der außerordentlichen Kündigung in meinem Fall nur kulanterweise entsprochen werden könnte. Nun gut, das heißt aber nicht, dass ich kein Recht habe zu sagen, dass mein Vertrag dann nicht gekündigt werden soll, wenn es außerordentlich nicht geht.


Denner
Legende
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  • Legende
  • October 22, 2019

Ich stelle mich nicht auf die Seite von o2, sondern auf die Seite der Logik.

 

Hätte gut gehen können am letzten Tag, ist es aber nicht. Zumal ist von „beauftragen“ die Rede, also auch telefonisch den Umzug (nur um das ging es) zu beauftragen, nicht Vertragspbernahme ankündigen und das 1 Woche später machen  

viel wichtiger ist mein letzter Satz, vorher kümmern, nicht nachher.  
 

Natürlich würde ich mich an deiner Stelle auch ärgern, aber eher über mich selbst.


o2_Matze
  • Moderator
  • Lösung
  • October 22, 2019

Hallo @Mohamed K. 

Es tut mir leid, wir werden hier nichts tun können. Der Vertrag wurde nun deaktiviert,

mit der nächsten Rechnung wird dann die Restlaufzeit in Rechnung gestellt.

Wichtig ist, dass du uns zeitnah deine Hardware zurücksendest.

Bitte nutze für den Rückversand Deines Routers unser Rücksendeportal.  

Dort kannst Du Dir auch einen Retourenaufkleber ausdrucken. Der Rückversand erfolgt mit DHL und ist kostenfrei.

VG Matze 

 


bs0
Legende
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  • Legende
  • October 22, 2019

mit der nächsten Rechnung wird dann die Restlaufzeit in Rechnung gestellt.

o2 darf aber nicht den Restbetrag auf einmal berechnen ;-) denn auch wenn der Vertrag technisch deaktiviert wurde, er läuft noch bis zum Laufzeitende.


  • Autor
  • Besucher:in
  • November 2, 2019

Liebe Community,

 

noch 2 Fragen: Ich möchte so schnell wie möglich aus dem Vertrag raus sein und zahle die Restlaufzeit. Ist es möglich, dass ich die gesamte Restlaufzeit auf einmal bezahle? Ich möchte das Thema beenden und nicht monatlich mich darüber aufregen müssen…

2. Frage:  Ist der Vertrag nach Begleichung der Restlaufzeit beendet oder muss ich erneut eine Kündigung übermitteln? Wie ist hier die Korrekte Vorgehensweise?

 

Danke euch vorab.


Klaus_VoIP
Legende
  • November 2, 2019

Dem Schreiben nach wurde die ao-Kündigung in eine ordentliche K. umgedeutet. Du hast mit vollständiger Bezahlung der Abschlussrechnung jedenfalls Ruhe vor o2.  :wink:

Strittig ist eben der Einmalbetrag und auch, ob nicht nur Schadensersatz in Höhe des entgangenen Gewinns (max. 50%) berechnet werden darf. Das ist nicht geklärt, weil niemand dies durchfechtet. Ich denke Du wolltest Zitat: “den Vorgang meinem Rechtsanwalt übergeben” ???

Übrigens hier besonders aussichtsreich, da Kündigung und Inhaberwechsel nichts miteinander zu tun haben. Die Frist seitens O2 war ohnehin zu knapp, denn  ein an 17.9. verfasster Brief wird erfahrungsgemäß nicht vor 23.9.  eingetroffen sein. So eine kurze Frist ist unangemessen. 


o2_Matze
  • Moderator
  • November 3, 2019

Liebe Community, noch 2 Fragen: Ich möchte so schnell wie möglich aus dem Vertrag raus sein und zahle die Restlaufzeit. Ist es möglich, dass ich die gesamte Restlaufzeit auf einmal bezahle? Ich möchte das Thema beenden und nicht monatlich mich darüber aufregen müssen…

2. Frage:  Ist der Vertrag nach Begleichung der Restlaufzeit beendet oder muss ich erneut eine Kündigung übermitteln? Wie ist hier die Korrekte Vorgehensweise?.

 

Hallo @Mohamed K. 

Wie schon geschrieben, mit der nächsten Rechnung wird die Restlaufzeit in Rechnung gestellt und du zahlst diese in einem Einmalbetrag, danach ist der Vertrag dann Geschichte. 

Eine weitere Kündigung von dir ist nicht von Nöten.

VG Matze