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Kündigung wegen Umzug


Ich ziehe um und möchte daher meinen DSL-Anschluss bei o2 kündigen. Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Lösung von bielo

Ich ziehe um und möchte daher meinen DSL-Anschluss bei o2 kündigen. Vielen Dank für Ihre Hilfe.


Beauftrage einen Umzug des Anschlusses. Sofern o2 dann dort einen Anschluss schalten kann, läuft der Vertrag weiter. Kann o2 nicht schalten, dann kündigt o2 den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten ab Datum des Umzugs. Siehe dazu § 46 Abs. 8 TKG.

11 Antworten

bielo
Legende
  • Lösung
  • April 1, 2020

Ich ziehe um und möchte daher meinen DSL-Anschluss bei o2 kündigen. Vielen Dank für Ihre Hilfe.


Beauftrage einen Umzug des Anschlusses. Sofern o2 dann dort einen Anschluss schalten kann, läuft der Vertrag weiter. Kann o2 nicht schalten, dann kündigt o2 den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten ab Datum des Umzugs. Siehe dazu § 46 Abs. 8 TKG.


  • Autor
  • Besucher:in
  • April 1, 2020

Danke für die Antwort. Die neue Wohnung hat schon einen Telefonanschluss eines anderen Anbieters, deshalb ist ein Umzug des Telefons nicht möglich. Wohin muss man denn schreiben, um die Kündigung offiziell zu machen? Und gelten bei einer Kündigung auch drei Monate  Kündigungsfrist? Der faktische Umzug findet im April statt.

 


bielo
Legende
  • April 1, 2020

Danke für die Antwort. Die neue Wohnung hat schon einen Telefonanschluss eines anderen Anbieters, deshalb ist ein Umzug des Telefons nicht möglich.

 

Dir ist bewusst, dass dies in den meisten Fällen doch geht? 2x DSL in einer Wohung sind keine Seltenheit.

 

Beauftrage einfach online den Umzug.


Klaus_VoIP
Legende

Ich würde auf bielo hören! :wink:

Wer einfach so kündigt, der bekommt womöglich eine Einmalzahlung seiner restlichen Monatskosten aufgebrummt. Einfacher ist es einen Umzug zu beauftragen, denn wenn der wegen der Leitungsbelegung womöglich nicht klappt, dann kostet es nur 3 Monatsbeträge.  

Selbst 2 Anschlüsse und Leistung nutzen zu können ist besser als ohne Leistung 100% der Kosten zu tragen - oder? 


  • Autor
  • Besucher:in
  • April 5, 2020

Ja, so eine Kündigung bei Wohnungsumzug ist wohl nicht vorgesehen, trotz TKG. Ja, Pech gehabt, als ich damals den Vertrag mit Hanse-Net abschloss.

Danke sehr jedenfalls für die Antworten. Es gibt also keine Möglichkeiten zu kündigen wegen Umzugs. Faszinierend.


bs0
Legende
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  • Legende
  • April 5, 2020

Doch, aber nur wenn der Provider den Vertrag an der neuen Adresse nicht erfüllen kann. Das steht ja im TKG. Ein Umzug an sich ist kein Kündigungsgrund.


Klaus_VoIP
Legende

als ich damals den Vertrag mit Hanse-Net abschloss.

Damals gab es nicht mal die 3-Monats-Regel im TKG. Nach den seinerzeitigen Regeln(BGB) -wie in anderen Bereichen-  galt “Verträge sind einzuhalten!” und zwar ohne jegliche Umzugs-Sonderregeln. 


Denner
Legende
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  • Legende
  • April 5, 2020

Ja, so eine Kündigung bei Wohnungsumzug ist wohl nicht vorgesehen, trotz TKG. Ja, Pech gehabt, als ich damals den Vertrag mit Hanse-Net abschloss.

Danke sehr jedenfalls für die Antworten. Es gibt also keine Möglichkeiten zu kündigen wegen Umzugs. Faszinierend.

Natürlich kannst du kündigen, halt nur zum Ende der Laufzeit, auch wenn das ärgerlich ist. Zudem musst du alle offenen Monatsbeiträge auf einmal zahlen. 
 


bs0
Legende
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  • Legende
  • April 5, 2020

Zudem musst du alle offenen Monatsbeiträge auf einmal zahlen. 
 

Muss er nicht. o2 würde allerdings wohl versuchen, die Beträge so in Rechnung zu stellen.


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  • Legende
  • April 5, 2020

Bei Hansenet gab es eigentlich lange Zeit ausschließlich Verträge ohne Mindestvertragslaufzeit mit 4 Wochen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendermonats. Bei o2 nennt sich das nun “Flex”-Vertrag. Wenn du noch so einen Vertrag hast, kannst du jederzeit unkompliziert kündigen, der Grund ist ganz egal. 

Hast du dich gegen einen solchen Vertrag und ausdrücklich für einen Vertrag mit Laufzeit entschieden, so musst du diesen natürlich auch erfüllen. Insofern ist das eher kein Pech, sondern deine eigene Entscheidung.


o2_Lars
  • Moderator
  • April 11, 2020

Hallo @LePeloton,

Du hast hier im Beitrag ja schon den einen und anderen hilfreichen Tipp erhalten. Zusammenfassend bleibt, dass ein Umzug alleine erst einmal nicht als ausreichende Begründung für eine vorzeitige Vertragsauflösung reicht. Es ist daher am besten, einen Umzug zu beauftragen. Sollte die neue Anschrift an einem Ort liegen, wo wir technisch keinen DSL Anschluss bieten können (zum Beispiel im Ausland oder eben in einem Bereich ohne DSL-Zugang), so besteht die Möglichkeit, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten nach Zugang der erforderlichen nachweise des Umzugs vorzeitig zu beenden.

Wenn technisch gesehen dort aber ein Anschluss gelegt werden kann, so kann der Vertrag an sich nur fristgerecht gekündigt werden.

Gruß,

Lars