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Kündigung bei Umzug nicht akzeptiert

  • March 16, 2021
  • 6 Antworten
  • 307 Aufrufe

Hallo!

Ich habe meinen regulär laufenden DSL-Vertrag am 29.01.2021 gekündigt (Sonderkündigung), da ich zu meinen Eltern zurückgezogen bin, wo bereits ein DSL-Anschluss vorhanden ist und somit kein weiterer geschaltet werden kann.

Regulär würde der Vertrag noch bis zum 22.01.2022 laufen.

Ich hatte sämtliche Nachweise beigefügt: Meldebescheinigungen und Nachweise über das Vorhandensein eines laufenden DSL-Vertrages bei meinen Eltern.

Theoretisch hätte mir O2 3 Monate in Rechnung stellen müssen gemäß TKG - stattdessen wurde die komplette Restlaufzeit berechnet (Fast 300 Euro!).

Für einen Studenten ein echtes Desaster. Die O2 Hotline konnte nicht weiterhelfen - Zitat: “Die Sonderkündigungsabteilung ist nur schriftlich zu erreichen. Das ist nicht mein Bier.”

Wie kann das bitte sein? Ich erwäge meine Rechtschutzversicherung in Anspruch zu nehmen, erhoffe mir hier jedoch noch eine außerjuristische Lösung.

Viele Grüße aus dem Rheinland!

 

Lösung von chickenhirsch

Der Umzug zu einem bestehenden Anschluss begründet kein Sonderkündigungsrecht gemäß TKG. Du hättest einen Umzug anmelden sollen, hätte o2 den Anschluss technisch nicht schalten können, hättest du dein Sonderkündigungsrecht ausüben können. Theoretisch sind aber auch 2 DSL Anschlüsse an einer Adresse möglich.

Da der Vertrag deaktiviert ist, kannst du versuchen, dass du die Summe nicht mit einmal zahlen musst, sondern ggf. Ratenzahlung zu vereinbaren. 

6 Antworten

  • Einsteiger:in
  • Lösung
  • March 16, 2021

Der Umzug zu einem bestehenden Anschluss begründet kein Sonderkündigungsrecht gemäß TKG. Du hättest einen Umzug anmelden sollen, hätte o2 den Anschluss technisch nicht schalten können, hättest du dein Sonderkündigungsrecht ausüben können. Theoretisch sind aber auch 2 DSL Anschlüsse an einer Adresse möglich.

Da der Vertrag deaktiviert ist, kannst du versuchen, dass du die Summe nicht mit einmal zahlen musst, sondern ggf. Ratenzahlung zu vereinbaren. 


bs0
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  • Legende
  • March 16, 2021

Übrigens, die Aussage ... wo bereits ein DSL-Anschluss vorhanden ist und somit kein weiterer geschaltet werden kann ist nicht richtig. Es hat durchaus technisch möglich, zwei Anschlüsse parallel zu schalten. Aus dem Grund greift das Sonderkündigungsrecht gem. TKG nicht einfach so weil ein Anschluss bereits vorhanden ist. Stand nicht im Ablehnungsschreiben, dass du den Umzug hättest beantragen können?


  • Autor
  • Besucher:in
  • March 16, 2021

Übrigens, die Aussage ... wo bereits ein DSL-Anschluss vorhanden ist und somit kein weiterer geschaltet werden kann ist nicht richtig. Es hat durchaus technisch möglich, zwei Anschlüsse parallel zu schalten. Aus dem Grund greift das Sonderkündigungsrecht gem. TKG nicht einfach so weil ein Abschluss bereits vorhanden ist. Stand nicht im Ablehnungsschreiben, dass du den Umzug hättest beantragen können?

Doch, stand im ersten Schreiben drin. Aber die O2-Hotline hat mir geraten, stattdessen einen Nachweis über das Bestehen eines Anschlusses in Form einer Rechnung zu senden -  da eben laut Hotline nur ein Anschluss möglich sei und es ja dann kein Sinn machen würde einen Umzug zu beantragen.


bs0
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  • March 16, 2021

Ich würde in dem Fall eine schriftliche Beschwerde aufgrund der Falschinformation der Hotline einreichen. Wird allerdings leider nicht mehr nachvollziehbar sein (daher lieber immer das was schriftlich vorliegt beachten)

Ich würde zudem o2 auf jeden Fall dazu auffordern, den Restbetrag weiterhin monatlich zu berechnen, denn auf eine Einmalzahlung besteht hier kein Anspruch.


  • Autor
  • Besucher:in
  • March 16, 2021

Ich würde in dem Fall eine schriftliche Beschwerde aufgrund der Falschinformation der Hotline einreichen. Wird allerdings leider nicht mehr nachvollziehbar sein (daher lieber immer das was schriftlich vorliegt beachten)

Ich würde zudem o2 auf jeden Fall dazu auffordern, den Restbetrag weiterhin monatlich zu berechnen, denn auf eine Einmalzahlung besteht hier kein Anspruch.

Ja, der Nachweis wird nicht möglich sein. Ich denke das wird auf taube Ohren stoßen.

Werde das Geld als Einmalbetrag schon zusammenkratzen. Sonst ärgere ich mich jeden Monat, wenn ich die Abbuchung über den Teilbetrag sehe :-)

Für das nächste Mal weiß ich dann bescheid. Ich hatte die selbe Situation mal beim Anbieter Netcologne - dort wurde die gleiche Vorgehensweise meinerseits anstandslos akzeptiert! Ein großes Lob an Netcologne an dieser Stelle :-)

Euch vielen Dank für die Antworten und bleibt gesund! Grüße!

 


o2_Larissa
  • Team
  • March 23, 2021

Hi @Johaaa,

herzlich willkommen in unserer Community und schade, dass du uns verlässt.

Ich verstehe, dass es praktisch und für dich günstiger wäre, wenn der Vertrag bei einem Unzug “einfach” beendet werden würde, allerdings sind sowohl wir als auch du an einen Vertrag gebunden als auch wir. Daher schließe ich mich den Ausführungen von @chickenhirsch und @bs0 an, dass bei einem Umzug kein Sonderkündigungsrecht besteht.

 

Tipp: Für Kurzentschlossene und die, die ungebunden und trotzdem mit einem Internet-zu-Hause-Vertrag unterwegs sein wollen, bieten wir Flex-Verträge an, die monatlich kündbar sind. Vielleicht ist diese Vertragsvariante ja zukünftig was für dich.

 

Liebe Grüße

Larissa