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Keine Rückmeldung auf postalischen Brief - Auszug Zweitwohnung

  • April 14, 2020
  • 27 Antworten
  • 393 Aufrufe

Hallo o2!

 

telefonisch hatte ich nun einige Gespräche, allerdings leider keine kompetente Infos. Einziger Verweis war, an 

Telefonica Germany GmbH & Co. oHG

Südwestpark 38

90449 Nürnberg

einen Brief zu schreiben. Das hatte ich gemacht (31.03.2020), seitdem keine einzige Meldung, ob der Brief zugegangen, geschweige denn von einer Antwort erhalten. 

 

Zum 31.03.2020 habe ich meine Nebenwohnung kurzfristig aufgegeben. Mir ist bekannt, dass ich an einen “neuen” Wohnort den Vertrag mitnehmen kann. Da es aber kein neuer Wohnort ist, sondern nur eine Nebenwohnung die ich zum 31.03.2020 verlassen habe und an meinem Hauptwohnsitz schon ein Vertrag besteht, kann ich diesen nicht mitnehmen. 

Daher ist meine Frage, kann man hierbei den Vertrag auflösen (der Vertrag an meinem Hauptwohnsitz ist ebenfalls von o2!). 

 

Meine Kundennummern: 602xxxx3 (alter Wohnsitz), Hauptwohnsitz bereits mit Vertrag bestehend von o2 6051xxxx33

 

Vielen Dank

 

Michael Sobola

 

Edit: Kundennummern anonymisiert  / o2_Flo

Lösung von Anonymous

Also vor einigen Tagen habe ich bereits die Antwort bekommen. 

Es wird ein Monat nach dem Umzugsdatum mehr berechnet. Also alles super einwandfrei!

27 Antworten

bielo
Legende
  • April 14, 2020

Hallo o2!

 

telefonisch hatte ich nun einige Gespräche, allerdings leider keine kompetente Infos. Einziger Verweis war, an 

Telefonica Germany GmbH & Co. oHG

Südwestpark 38

90449 Nürnberg

einen Brief zu schreiben. Das hatte ich gemacht (31.03.2020), seitdem keine einzige Meldung, ob der Brief zugegangen, geschweige denn von einer Antwort erhalten. 

 

Zum 31.03.2020 habe ich meine Nebenwohnung kurzfristig aufgegeben. Mir ist bekannt, dass ich an einen “neuen” Wohnort den Vertrag mitnehmen kann. Da es aber kein neuer Wohnort ist, sondern nur eine Nebenwohnung die ich zum 31.03.2020 verlassen habe und an meinem Hauptwohnsitz schon ein Vertrag besteht, kann ich diesen nicht mitnehmen. 

Daher ist meine Frage, kann man hierbei den Vertrag auflösen (der Vertrag an meinem Hauptwohnsitz ist ebenfalls von o2!). 

 

Meine Kundennummern: 6021030423 (alter Wohnsitz), Hauptwohnsitz bereits mit Vertrag bestehend von o2 6051220533

 

Vielen Dank

 

Michael Sobola

 

 

O2 benötigt länger zum antworten.


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  • Legende
  • April 14, 2020

Kündigen kannst du zum Ende der Vertragslaufzeit. Mit Kulanz sieht es da vermutlich eher schlecht aus. Wenn du genau weißt, dass es sich um einen Zweitwohnsitz handelt, hättest du ja die Möglichkeit gehabt einen Flex-Vertrag ohne Mindestvertragslaufzeit mit nur 4 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende zu wählen. Da du das anscheinend nicht gemacht hast sondern lieber Rabatte für einen Laufzeitvertrag haben wolltest, ist die Laufzeit nun fest vereinbart. Du hattest die Wahl - Flexibilität oder Rabatt - beides zusammen gibt es nicht.


Bollermann
Legende
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Ob ein Brief bzw eine Kündigung eingegangen ist, musst du nachweisen. Deswegen bei sowas immer Fax oder Einschreiben nutzen. 

 

Ich sehe die einzige Möglichkeit darin,  den Umzug an deinen Hauptwohnsitz zu beantragen und hoffen, dass dort kein Port frei ist. So wird evtl ein Sonderkündigungsrecht möglich. Bedeutet: 3 weitere Monate Grundgebühren ab Datum der Deaktivierung am Zweitwohnsitz. Ansonsten wird bei freiem Port der Anschluss dort geparkt und du musst bis zum Ende der regulären MVLZ zahlen. 

 

Meist sind die Anbieter kulant, wenn beide DSL Verträge bei ihnen sind - in dem Fall wird jedoch idR auch eine Gebühr von 3 weiteren Monate als Ablöse verlangt.

 

 

Unternimmst du jetzt nichts weiter, wird der Anschluss gegen Einmalzahlung der restlichen Grundgebühren deaktiviert und der Vertrag aufgelöst. 


  • April 14, 2020

@blablup Naja so einfach ist das nicht. Der Zweitwohnsitz war mein vorheriger Hauptwohnsitz, so wie von dir geschildert wäre das natürlich die sinnvollere Variante, insbesondere wenn man wüsste das es nur zeitweilig wäre. 

 Verstehe insgesamt schon deine Argumentation, für mich persönlich hoffe ich einfach auf Kulanz. Immerhin mein Gas-/Strom-/ und Wasserlieferant oder auch Fitnessstudios etc. schaffen es auch problemlos bei sowas wie Umzügen und trifftigen Gründen sowas zu bewerkstelligen. Daher weiß ich auch in diesen Fällen, welche Anbieter ich favorisiere, nämlich die, die Kundenfreundlich agieren. Auch aus dem Gesichtspunkt, dass ich bei o2 ja weiterhin bin. 

 

@Bollermann Die Kündigung ist erst zum Ende des Jahres, oder Anfang 2021 fällig, daher ist der Nachweis der Kündigung erst einmal nicht allzu tragisch.

Das ist ja das, in meinem Hauptwohnsitz habe ich bereits einen o2 Vertrag, welcher bis 05/2021 läuft.

EDIT:

Wenn ich den Umzug beantrage, übernehme ich doch auch den Vertrag, welchen ich aktuell am Nebenwohnsitz habe. Das würde ich auch vermeiden wollen, da der bestehende Vertrag am Hauptsitz eine schnellere Leitung bietet. 
Aus diesem Grund habe ich den Umzug noch nicht bei o2 beauftragt, sondern wollte mich mit o2 absprechen wie ich das sinnvoll handhaben kann, um den Vertrag am Hauptwohnsitz weiter laufen zu lassen (diese läuft außerdem länger wie der andere des Nebenwohnsitzes)

Das heißt dort kann o2 liefern, allerdings beziehe ich dort schon o2. Daher wenn die Option wäre, 3 Monate “Strafzahlung” wäre das ja schon eine Option die für mich passt. 

 


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  • Legende
  • April 14, 2020

Bieten diese anderen Firmen auch wahlweise Verträge mit nur 4 Wochen Kündigungsfrist an? Ich denke o2 DSL Flex-Verträge sind ausgesprochen kundenfreundlich. Dass du eine andere Wahl getroffen hast, ist o2 nicht anzulasten und liegt allein in deinem Verantwortungs- und Risikobereich. 


  • April 14, 2020

Also ich kann jetzt schon behaupten das viele das Anbieten. Jedenfalls die Gas und Stromanbieter. Und Fitnessverträge etc. da ist sowas häufig möglich… Und dennoch habe ich bei Umzügen in meinen Verträgen die Möglichkeit auszusteigen. 

 

Wie gesagt, deine Argumentation verstehe ich. Dennoch merkt sich ein Kunde eher ein entgegenkommen und bleibt dann bei besagter Firma, weshalb mir die o. g. auch entgegen kommen. In meiner Branche ist Kundenerhaltung schon ein Kriterium, daher bringt jetzt auch nichts die Diskussion darüber wie du es siehst.

Die rein rechtliche Situation ist mir durchaus bekannt und bewusst, da ich AGB’s schon lesen und verstehen kann. In der Materie kenne ich mich durchaus gut genug aus. 


Interessant ist bei der Fragestellung wie lange o2 sich mit einer Antwort (postalisch) Zeit lässt, oder ob o2 sich hier auch dazu meldet. 

Vielleicht noch ob erfolgreiche Kulanzanfragen in ähnlicher Konstellation vorhanden sind. 
 


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  • Legende
  • April 14, 2020

In der Regel geht es darum, ob die Leistung an einem neuen Ort ebenfalls angeboten werden kann. Bei Fitness-Studios kommt man auch nur raus, wenn es eben kein Studio am neuen Ort gibt, bei Wasser usw. ebenfalls. o2 kann die Leistung ja auch an deinem neuen Wohnort anbieten, du willst sie nur nicht. 

Was für einen Sinn hat es denn, Kunden wahlweise Verträge mit und ohne Laufzeit anzubieten, wenn man Kunden mit Laufzeitverträgen mit jeder beliebigen Ausrede vorzeitig aus Kulanz aus dem Vertrag entlässt? Meine persönliche Meinung ist: Zufriedene Kunden braucht man nicht mit langen Laufzeiten zu knebeln, sie bleiben auch so und Flexibilität ist der Trend unserer Zeit. Daher bin ich ganz beim ursprünglichen Alice-Konzept mit ausschließlichen Verträgen mit 4 Wochen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendermonats. Aber du bist ja der beste Beweis, dass die Kunden doch lieber Laufzeitverträge haben möchten. Und da sage ich: Wer sich unbedingt 2 Jahre mit jährlicher Verlängerung binden will, der soll das tun und sich hinter nicht beschweren, dass er genau das bekommt, was unbedingt haben wollte.  

Die o2 Moderatoren entscheiden nicht über Kulanzanträge, die meisten Forenteilnehmer mit ähnlichen Anfragen haben sich nicht mit dem Ergebnis zurück gemeldet. Wir sind gespannt, hier wieder von dir zu lesen, wie die Sache ausgegangen ist. 


bs0
Legende
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  • Legende
  • April 14, 2020

Also ich kann jetzt schon behaupten das viele das Anbieten. Jedenfalls die Gas und Stromanbieter. Und Fitnessverträge etc. da ist sowas häufig möglich… Und dennoch habe ich bei Umzügen in meinen Verträgen die Möglichkeit auszusteigen. 

 

Bei Gas- und Stromanbietern gibt es diesbezüglich gesetzliche Regelungen, Wasser und Abwasser (nicht hier aber oft als Beispiele genannt) sind z.B. kommunale Abgaben und auf das Grundstück bezogen, beim Fitnessstudio kommt es darauf an ob eine Filiale in der Nähe des neuen Wohnorts liegt, Jahreskarten sind z.B. bei einem Umzug nur bedingt erstattungsfähig. Fast überall sind Verträge einzuhalten, es sei denn es gibt eine anderslautende gesetzliche Regelung, denn Umzüge sind nach wie vor eine private Angelegenheit.

Es geht hier um Kulanz, also um eine Einzelfallentscheidung. Eine Diskussion darüber ist daher meines Erachtens zwecklos. AGB’s (was auch immer das sind :wink: ) braucht man bezüglich Kulanzanträge nicht lesen.

Die Bearbeitung dauert momentan bestimmt 2 - 3 Wochen. Hier im Forum wird man sich nicht dazu äußern.

Du kannst gerne berichten, wie sich o2 entschieden hat.


  • April 14, 2020

Also ich kann jetzt schon behaupten das viele das Anbieten. Jedenfalls die Gas und Stromanbieter. Und Fitnessverträge etc. da ist sowas häufig möglich… Und dennoch habe ich bei Umzügen in meinen Verträgen die Möglichkeit auszusteigen. 

 

Bei Gas- und Stromanbietern gibt es diesbezüglich gesetzliche Regelungen, Wasser und Abwasser (nicht hier aber oft als Beispiele genannt) sind z.B. kommunale Abgaben und auf das Grundstück bezogen, beim Fitnessstudio kommt es darauf an ob eine Filiale in der Nähe des neuen Wohnorts liegt, Jahreskarten sind z.B. bei einem Umzug nur bedingt erstattungsfähig. Fast überall sind Verträge einzuhalten, es sei denn es gibt eine anderslautende gesetzliche Regelung, denn Umzüge sind nach wie vor eine private Angelegenheit.

Es geht hier um Kulanz, also um eine Einzelfallentscheidung. Eine Diskussion darüber ist daher meines Erachtens zwecklos. AGB’s (was auch immer das sind :wink: ) braucht man bezüglich Kulanzanträge nicht lesen.

Die Bearbeitung dauert momentan bestimmt 2 - 3 Wochen. Hier im Forum wird man sich nicht dazu äußern.


Jetzt habe ich anstelle auf Zitat auf “als Lösung markieren” geklickt. Kann ich das entfernen?

 

Danke, genau das sehe ich auch. Ich habe ja auch nicht etwas dergleichen gefragt “Muss o2 mich gehen lassen”.  
Da hast du natürlich auch recht, in solchen Verträgen gibt es gesetzliche Ausnahmeregelungen. Und auch die Tatsache wenn ein Vertragspartner an einem neuen Standort liefern kann, allerdings spreche ich nicht nur von den Gas-/Stromanbietern sondern Anbietern, welche keine gesetzlichen Besonderheiten einhalten müssen. Aber da ich an zwei Wohnorten 50/50 gewohnt habe, hatte ich auch bewusste doppelte Verträge. (Fitness, Kletterhalle,..) Dort war es möglich den Vertrag aufzulösen, obwohl ich denselben Vertrag bei dem Anbieter hatte. Dennoch hat er mich an meinem Nebenwohnsitz gehen lassen, da ich noch weiterhin Kunde bei ihm bin. 

 

“Bei Fitness-Studios kommt man auch nur raus, wenn es eben kein Studio am neuen Ort gibt”

“beliebigen Ausrede”

Ach wirklich, dann hatte ich bei meinen Anbietern wohl Glück… Oder wie ich es nenne eine starke Kundenbindung. Im Übrigen die Kontaktmöglichkeiten zu o2 sehe ich auch ganz weit entfernt von einer modernen kundenfreundlichen Lösung. 

Also einen Umzug als “beliebige Ausrede” zu deklarieren sagt schon einiges aus.. 

 

Entschuldige die unglückliche Ausdrucksweise. Ich habe keine doppelten Verträge bei Fitnessstudios. Im Beispiel ging es um unterschiedliche Verträge, zum einem als Fitness-Studio im anderen Wohnort als Vertrag ohne Fitness, aber mit Kletterhalle. 

 

 

Gut, ich bin jetzt raus aus dem Forum. Danke für die Info wegen der aktuellen Bearbeitungszeit!

 

 


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  • Legende
  • April 14, 2020

Bei welchem Fitness-Studio-Anbieter muss man denn 2 Verträge machen, um an 2 Standorten zu trainieren? Also bei den Marktführern McFit, FitX, FitOne ist das jedenfalls nicht der Fall wenn das irgendwo der Fall wäre, dann wäre das wirklich kundenunfreundlich und die Auflösung eines solchen Zweitvertrags hier als Beispiel für Kundenfreundlichkeit aufzuführen doch der blanke Hohn.


  • April 14, 2020

Habe einen Absatz eingefügt, damit du nun auch verstehst was ich damit meinte, Aber wie schon gesagt das macht hier nichts zur Sache. 

Also schönen Abend noch, hoffe du findest noch weitere Threads um am Thema vorbei zu diskutieren. 


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  • Legende
  • April 14, 2020

Dann halte uns doch auf dem laufenden, wie die Sache ausgegangen ist, damit andere finden wonach du gesucht hast.


Klaus_VoIP
Legende

Das heißt dort kann o2 liefern, allerdings beziehe ich dort schon o2. 

:thinking:  Seufz - diese Information hätte in den ersten Post gehört. 

Bei “Umzügen” in eine bereits mit o2DSL versorgten Wohnung hat das gerüchteweise problemlos geklappt den Altvertrag aufzulösen. Ist und bleibt allerdings Kulanz! Diese Information muss man o2 aber auch entsprechend geben!


Sächsin
Legende
  • April 14, 2020

@Klaus_VoIP  da steht die Info doch 😉

 

Hallo o2!

 

telefonisch hatte ich nun einige Gespräche, allerdings leider keine kompetente Infos. Einziger Verweis war, an 

Telefonica Germany GmbH & Co. oHG

Südwestpark 38

90449 Nürnberg

einen Brief zu schreiben. Das hatte ich gemacht (31.03.2020), seitdem keine einzige Meldung, ob der Brief zugegangen, geschweige denn von einer Antwort erhalten. 

 

Zum 31.03.2020 habe ich meine Nebenwohnung kurzfristig aufgegeben. Mir ist bekannt, dass ich an einen “neuen” Wohnort den Vertrag mitnehmen kann. Da es aber kein neuer Wohnort ist, sondern nur eine Nebenwohnung die ich zum 31.03.2020 verlassen habe und an meinem Hauptwohnsitz schon ein Vertrag besteht, kann ich diesen nicht mitnehmen. 

Daher ist meine Frage, kann man hierbei den Vertrag auflösen (der Vertrag an meinem Hauptwohnsitz ist ebenfalls von o2!). 

 

Meine Kundennummern: 6021030423 (alter Wohnsitz), Hauptwohnsitz bereits mit Vertrag bestehend von o2 6051220533

 

Vielen Dank

 

Michael Sobola

 


Klaus_VoIP
Legende

In meinem Alter hat man bei den Textwüsten doch unten schon längst vergessen was oben stand. :laughing:

Vermutlich hat es abgelenkt, das niemand auf die bekannte Kulanz gegenüber eigenen Kunden hingewiesen hat. O2 scheint nur dann hart zu bleiben, wenn man sich in einer Konkurrenz zu anderen Anbietern sieht. Ist in der neuen Zielwohnung o2 schon vorhanden, dann würde o2 sich womöglich selbst verdrängen müssen und den eigenen Kunden ganz verlieren. 


bielo
Legende
  • April 15, 2020

 

Vermutlich hat es abgelenkt, das niemand auf die bekannte Kulanz gegenüber eigenen Kunden hingewiesen hat.

War in meinen Augen nicht notwendig, da eine Antwort von o2 ja noch aussteht. 14 Tage ist halt zu wenig. Da er hier die Angaben mit dem zweiten o2 Anschluss gemacht hat, hab ich mal angenommen, dass er das in seinem Schreiben an o2 auch tat.


  • April 15, 2020

Selbstverständlich hat o2 von mir die Information, dass ich zwei Wohnungen mit je einem o2 DSL Vertrag von o2 habe :-)


bs0
Legende
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  • Legende
  • April 15, 2020

Dann wirst du vermutlich eine Kulanzlösung bekommen. Du musst nur etwas mehr Geduld haben.


Klaus_VoIP
Legende

Selbstverständlich hat o2 von mir die Information, dass ich zwei Wohnungen mit je einem o2 DSL Vertrag von o2 habe :-)

Und warum fängst Du Diskussionen an, anstatt auf eine Antwort von o2 zu warten? Durch die aktuelle Situation wird man dafür sicher länger brauchen als normal. Normal ca. 2-4 Wochen, Jetzt vermutlich 4-8 Wochen. 


  • April 15, 2020

Mhh, wo habe ich angefangen, ich habe geantwortet und mich maximal auf eine “Diskussion” eingelassen. Meiner Ansicht ist das auch üblich in einer Community, wenn etwas unklar ist, etwas klar zustellen. 


  1. Wie im Eröffnungsbeitrag ersichtlich: Ich wunderte mich darüber, dass ich keine Antwort oder Mitteilung erhielt. Sorry, aber ich kenne von jeglichen Unternehmen es so, dass man mindestens eine Standardisierte Antwort erhält, dass man etwas erhalten hat, geschweige das man nach dem aktuellen Stand fragen kann. 
  2. Eventuelle Community Mitglieder die Erfahrungen in ähnlicher Konstellation hatten 
  3. Da ich auch bei anderen Beiträgen Beiträge von o2 selbst gesehen habe, auch als eine Art “Kontaktmöglichkeit” da der Chat-Bot für nichts gut ist und telefonisch auch keine Auskünfte hierfür gegeben wurden. 
     

o2_Giulia
  • Moderatorin
  • April 16, 2020

Hallo @micky_so,

 

zunächst einmal herzlich willkommen in unserer Community.

 

Bedauerlicherweise können wir Moderatoren eine solche Kulanzentscheidung natürlich nicht treffen. Hattest du deinem Schreiben eine Kopie der Abmeldebescheinigung beigefügt? Das beschleunigt die Bearbeitung sicherlich. Sollte hier nur die fristgemäße Kündigung möglich sein, könntest du alternativ auch noch überlegen, ob dein Nachmieter den Vertrag übernehmen kann. Ein Inhaberwechsel ist für dich kostenfrei und wird dem neuen Vertragspartner mit 29,99 EUR berechnet.

 

Viele Grüße

Giulia


  • Lösung
  • April 26, 2020

Also vor einigen Tagen habe ich bereits die Antwort bekommen. 

Es wird ein Monat nach dem Umzugsdatum mehr berechnet. Also alles super einwandfrei!


  • Besucher:in
  • April 26, 2020

Also ich kann jetzt schon behaupten das viele das Anbieten. Jedenfalls die Gas und Stromanbieter. Und Fitnessverträge etc. da ist sowas häufig möglich… Und dennoch habe ich bei Umzügen in meinen Verträgen die Möglichkeit auszusteigen. 

 

Bei Gas- und Stromanbietern gibt es diesbezüglich gesetzliche Regelungen, Wasser und Abwasser (nicht hier aber oft als Beispiele genannt) sind z.B. kommunale Abgaben und auf das Grundstück bezogen, beim Fitnessstudio kommt es darauf an ob eine Filiale in der Nähe des neuen Wohnorts liegt, Jahreskarten sind z.B. bei einem Umzug nur bedingt erstattungsfähig. Fast überall sind Verträge einzuhalten, es sei denn es gibt eine anderslautende gesetzliche Regelung, denn Umzüge sind nach wie vor eine private Angelegenheit.

Es geht hier um Kulanz, also um eine Einzelfallentscheidung. Eine Diskussion darüber ist daher meines Erachtens zwecklos. AGB’s (was auch immer das sind :wink: ) braucht man bezüglich Kulanzanträge nicht lesen.

Die Bearbeitung dauert momentan bestimmt 2 - 3 Wochen. Hier im Forum wird man sich nicht dazu äußern.

Du kannst gerne berichten, wie sich o2 entschieden hat.

https://www.duden.de/rechtschreibung/AGBs

 

Bitte


Sächsin
Legende
  • April 26, 2020

Das 's soll ja den Plural kennzeichnen, aber die "allgemeinen Geschäftsbedingungen" sind ja schon Plural, demzufolge kommt da kein 's dran (auch wenn der Duden das als "umgangssprachlich" definiert)

https://m.korrekturen.de/beliebte_fehler/agbs.shtml

https://www.pcs-campus.de/texten/agb/

https://steigerlegal.ch/2012/07/16/juristische-rechtschreibung-agb-vs-agbs/

 


bs0
Legende
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  • Legende
  • April 26, 2020

 

 

https://www.duden.de/rechtschreibung/AGBs

 

Bitte

 

Wo im Duden finde ich AGB’s mit einem Apostroph? Dass AGBs als umgangssprachlich definert wird mag sein, aber ein Plural bildet man nie mit einem Apostroph!