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Ich kann meinen Vertrag nicht kündigen

  • February 16, 2023
  • 5 Antworten
  • 630 Aufrufe

Hallo, 

 

Ich erhalte weiterhin Rechnungen von O2, obwohl ich bereits zweimal im Geschäft war im November, um meinen Vertrag bei Ihnen zu kündigen und sogar einen Brief an Ihre Adresse geschickt habe, genau am 11. Dezember 2022. 


Können Sie also meinen Vertrag mit Ihrem Unternehmen kündigen?  
Ich hatte einen Vertrag mit O2 my Home M Flex abgeschlossen. 

Auch habe ich nie meine Rückerstattung für die Rücksendung RETXXXXXX erhalten. Könnte ich eine Rückerstattung erhalten? 

Vielen Dank und ich hoffe, dass die Kündigung so schnell wie möglich wirksam wird!

 

 

o2_Giulia, 16.02.2023, 19:17: persönliche Daten entfernt

Lösung von o2_Giulia

Hallo @Orlane,

herzlich willkommen in unserer o2 Community 😊

Ich habe mir den Fall gerne einmal angeschaut, dein Vertrag ist seit dem 21.01.2023 gekündigt. Hierzu solltest du eigentlich auch eine Kündigungsbestätigung erhalten haben. Die Gebühren werden noch bis zu diesem Datum berechnet, daher kann es sein, dass du auch nach der Kündigung noch eine Rechnung erhältst.

Dein Router ist zurück, eine Erstattung gibt es allerdings nur, wenn zuvor schon eine Berechnung des Restwerts erfolgt ist. Das ist hier nicht der Fall.

Lass uns gerne wissen, wenn du weitere Fragen hast.

Viele Grüße

Giulia

5 Antworten

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  • Legende
  • February 16, 2023

Die Kündigung kann jederzeit über das Online-Formular oder nach Login über “Mein o2” eingereicht werden. Ich empfehle die Kündigung über “Mein o2”, da so sicher gestellt ist, dass alle notwendigen Angaben vorliegen. Die Kunden vergessen sonst gern unverzichtbare Angaben wie die Rufnummer des zu kündigenden Vertrags, die Unterschrift oder schreiben vom Vertrag abweichende Namen und Adressdaten auf. 

Die Kündigungsfrist für Flex-Verträge beträgt einen Monat, d.h. die Kündigung wird frühestens einen Monat nach dem Eingang bei o2 wirksam. Da die Rechnungsstellung rückwirkend erfolgt, erhältst du mindestens noch eine Rechnung nach Vertragsende. 

Was meinst du mit Rückerstattung? Aus welchem Grund sollte dir o2 irgendetwas erstatten? Bei DSL-Verträgen gibt’s eigentlich nichts zu erstatten. 


  • February 16, 2023

@Orlane 

geht es um eine Router Rücksendung?

dann kannst du über das Kontaktformular die Rücksende infos einreichen.

https://www.o2online.de/service/kontaktformular/

mfg


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  • Legende
  • February 16, 2023

@fritz04 Wenn die Kündigung angeblich nicht bearbeitet wurde oder nicht eingegangen ist, wie kann ihm dann Schadensersatz für nicht zurück gesendete Leihgeräte berechnet werden? Das ergibt für mich keinen Sinn. 

Falls es dem TE um Bereitstellungspreis und Versandkosten für einen Mietrouter geht: Da wird nichts erstattet. Der Bereitstellungspreis ist kein Pfand. 


  • February 16, 2023

@blablup

du hast recht,

da fehlen einige Infos ?🤷


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • Lösung
  • February 16, 2023

Hallo @Orlane,

herzlich willkommen in unserer o2 Community 😊

Ich habe mir den Fall gerne einmal angeschaut, dein Vertrag ist seit dem 21.01.2023 gekündigt. Hierzu solltest du eigentlich auch eine Kündigungsbestätigung erhalten haben. Die Gebühren werden noch bis zu diesem Datum berechnet, daher kann es sein, dass du auch nach der Kündigung noch eine Rechnung erhältst.

Dein Router ist zurück, eine Erstattung gibt es allerdings nur, wenn zuvor schon eine Berechnung des Restwerts erfolgt ist. Das ist hier nicht der Fall.

Lass uns gerne wissen, wenn du weitere Fragen hast.

Viele Grüße

Giulia