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Warum O2
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Moin,



ich habe neue Hardware erhalten und natürlich die alte umgehend zurück gesendet. Diese ist nun irgendwo im Lager falsch abgelegt und wurde mir dann in Rechnung gestellt. Glücklicherweise habe ich den Abgabebeleg aufbewahrt und nach kurzer Korrespondenz wurde eine Mahnsperre gesetzt und ich habe die Belegkopie übermittelt. Nun ist die Hardware wohl aufgetaucht und ich erhalte mit der nächsten Rechnung eine Gutschrift über den fälligen Betrag. Heute erhalte ich dann ein Schreiben mit der Drohung der Anschlusssperre bei Nicht-Überweisung der Summe ! Eine Nachfrage im Chat ergab dann, dass das angeblich nicht anders möglich ist und ich den Betrag trotz erwiesener Unschuld überweisen muss, oder eben mit der Sperre leben muss. Ist da nichts anderes möglich, oder möchte mich O2 als Kunde unbedingt los werden ?



Hallo Jogi,







auch wenn es aus Deiner Sicht erst einmal unlogisch klingen mag, so ist es systemisch leider erforderlich, dass Du die offene Forderung für den Router zunächst begleichst.



Der Router wurde aufgefunden und Deinem Kundenkonto zugeordnet. Die damit verbundene Guthabenbuchung wird dann im kommenden Monat verrechnet.







Gruß,



Christian




Hallo Christian,



da bin ich nun also gezwungen, entweder finanzielle Einbußen hin zu nehmen, oder ohne Festnetz oder Internet zu leben. Ganz toll, so eine Auswahl zwischen Pest und Cholera und das alles auch noch unverschuldet.



Also werde ich diesen Monat eben mal weniger essen und trinken. Vielen Dank dafür.




Das Landgericht Baden-Baden entschied daraufhin Anfang Dezember 2012 (Urteil vom 03.12.2012 – Az.: 2 T 65/12), dass die Sperrung des Telefon- und Internetanschlusses per einstweiliger Verfügung aufgehoben werden kann. Der Internet-Provider wurde daher verpflichtet, die Sperrung aufzuheben und die Nutzung des Anschlusses in vollem Umfang wiederherzustellen.



Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die Sperrung gegen § 45k Abs. 2 TKG verstößt. Danach ist eine Sperrung eines Telefon- und Internetanschluss erst dann möglich, wenn der Zahlungsrückstand bei mindestens 75.- Euro liegt. Im vorliegenden Fall war der Kläger jedoch nicht mal bei der Hälfte dieser Summe.



Außer dem Überschreiten des Betrags verlangt § 45k Abs. 2 TKG zusätzlich, dass dem Kunden die Sperrung zwei Wochen zuvor angedroht wird. Diese Androhung muss den Hinweis beinhalten, dass man vor den ordentlichen Gerichten Rechtsschutz gegen die Sperre erhalten kann. Dem war der Telekommunikationsanbieter vorliegend jedoch nachgekommen.



Dazu mal zu den machenschaften der Herren bei O2 und ja löscht nur den Beirtag wieder nur mir geht nicht in den Kopf wie ihr die Fehler die eurer Seits zu Schulden kommen immer auf den Kunden abwelzen wollt.Wieso soll zb Kunde xyz für was bezaheln das nachweislich an euch zurück geschickt wurde.Die dumme Begründung weil das so iost mit dem System find ich bissel naja gelinde gesagt scheiße.Weil wenn ich eine Mahnspere setzten kann die übrigens 8 Wochen läuft dann Versteh ich nicht wie man auf die Idee kommt einen Anschluss zu sperren.Was ihr übrigens auch ohne  Ankündigungsschreiben mit einem Termin von 14 tagen macht sondern innerhalb von glaube ich 5 Tagen wars.Desweitern fehlt auf diesen Schreiben der Rechtshinweis das mann Sich gegebenfalls an ein dafür Zuständiges Gericht wenden kann was laut TKG auf dieses schreiben gehört und das schreiben somit nicht Rechtskräftig ist.Ich muss leider sagen im Sperren seit ihr schnell aber sollten mal Störungen und so auftreten braucht ihr über 2-3 Monate um dieses Ordnungsgemäß zu erledigen.



Solltet ihr diesen Beitrag wieder löschen  muss ich leider mit bedauern Feststellen das ihr nicht Kritik fähig seit.




Keine Sorge @ Urmel80,



so schnell verschwinden schon keine Einträge...



;-)




Hallo Urmel80,







keiner löscht hir Deine Beiträge.



Allerdings muss ich gestehen, dass sich mir der Zusammenhang zwischen Jogis Frage, meiner Antwort und Deinem Kommentar nicht erschließt.







Gruß,



Christian




Den Zusammenhang erkenne ich auch nicht, allerdings kann es dem Kunden tatsächlich egal sein, wenn es bei o2 "systemisch" erforderlich ist, eine unberechtigte Forderung begleichen zu müssen, damit diese dann widewr gutgeschrieben werden kann. Dazu verpflichtet ist er natürlich nicht. Eine Sperre, Mahngebühren usw. kann o2 in solchen Fällen (rechtlich) nicht durchsetzen. Es ist also nicht nur unlogisch sondern ganz einfach rechtswidrig.




Moin,



heute kam dann die neue Rechnung und siehe da - die Gutschrift ist erfolgt. Allerdings kommt jetzt das nächste Problem, ich habe einen O2 DSL M und habe mir die Option Speed mit Mindestvertragslaufzeit dazu gebucht, wurde auch pünktlich geschaltet und funktioniert - so weit, so gut. Jetzt kam aber die Rechnung und da wird mir auf einmal die Einrichtungsgebühr berechnet, sowie die Gebühr von 5,- € monatlich, allerdings sagte mein Angebot aus, dass bei Abschluss mit MVLZ die Einrichtungsgebühr entfällt, sowie die ersten 3 Monate kostenlos sind, also wie hier https:// beschrieben. Sinngemäße Antwort im Chat: "Können wir nichts machen, müssen Sie sich schriftlich beschweren". Ich also ein Fax geschickt, allerdings bekommt man wohl keine Eingangsbestätigung, so ich nochmals den Chat kontaktiert, mit der Bitte um eine Mahn- und Zahlsperre, aber das geht (angeblich) erst, wenn die Rechnung fällig ist ?! Also geht das ganze wahrscheinlich wieder von vorne los "Zahlen Sie erst mal, wir schreiben Ihnen das dann in den Folgerechnungen gut". Dass es aber Menschen gibt, die jeden Monat mit jedem Euro rechnen müssen, ist dem System und  der Firmenleitung wohl egal.



Ich berichte denn mal weiter...




Hallo Jogi,







es tut mir leid, dass es nun erneut zu Schwierigkeiten gekommen ist.



Dein Fax ist eingegangen und wird nun schnellstmöglich bearbeitet.







Eine Mahnsperre kann tatsächlich erst gesetzt werden, wenn die offene Forderung überfällig ist, d.h. diese in den Mahnlauf laufen würde. Meine Kollegen haben dies aber unter Beobachtung.







Gruß,



Christian




Moin Christian,



vielen Dank für die Info, vor allem für die Eingangsbestätigung des Fax 🙂 War mein erster Versuch über den PC mit der Fax-Option bei PDF24 ein Fax zu versenden.



Also als Info für alle, die auch kein Faxgerät haben: Es geht, kostet ein wenig Zeit für die Registrierung und das Versenden von 5 Faxen ist gratis :-)



Nichts desto trotz werde ich mal abwarten, ob meinem Widerspruch stattgegeben wird (nach Lage der Dinge sollte dem so sein) und ob ich dann wieder erst mal bezahlen darf, oder mit einer Anschluss-Sperre leben muss.



Bis demnächst




Moin,



mal wieder ein Update. heute habe ich dann nochmals darum gebeten, dass eine Zahl- und Mahnsperre gesetzt wird, mit dem "Erfolg", bei  Zahlungsfälligkeit am 10.07. die Sperre bis zum 12.07 gesetzt wurde, der Kollege der Mahn- und Rechtsabteilung das Wiedervorlage hat (hoffentlich, um die Sperre bis zum nächsten Rechnungslauf zu setzen). Nebenbei habe ich dann auch erfahren, dass dem Widerspruch wohl stattgegeben wurde und ich (mal wieder) eine Gutschrift erhalten soll. Daher werde ich mich am 12.07. wohl nochmal per Chat an o2 wenden um zu sehen, ob die Sperre auch bis zum nächsten Rechnungslauf gesetzt werden kann, da ich weder weiterhin zinslose Kredite gewähren, Mahngebühren bezahlen, oder das Internet/Telefon gesperrt bekommen möchte. Da ich leider keine schriftliche Bestätigung der Sperre erhalten kann, habe ich mir mit der Zustimmung meines Gegenüber den Chat-Verlauf kopiert.



Noch eine Frage: Ich habe auf einer Plattform eine 6641 gekauft, kann ich diese einfach anschließen, Daten eingeben und sie läuft, oder muss diese in meinem Profil bei o2 hinterlegt werden ?



Ich berichte dann mal weiter ...




Hallo Jogi,







ich bestätige DIr gerne hier noch einmal, dass die Mahnsperre von meinem Kollegen gesetzt und eine Guthabenbuchung erstellt wurde.







Die neue Box sollte funktionieren.



Wichtig ist, dass Du diese zuvor vollständig auf die Werkseinstellungen zurücksetzt.



Gruß,



Christian




@o2_Christian



Danke für die Bestätigung der beiden Punkte 🙂 Jetzt warte ich erst mal bis zum 12.07. und schaue mal,  wie das weiter geht, denn bevor ich im Chat meine Fragen zu Ende gestellt hatte, wurde dieser einfach beendet.



Das mit der Werkseinstellung war mir schon bewusst, nur in früheren Fällen musste ich mich immer beim Kundenservice melden, damit die neue Box in meinem Profil hinterlegt wurde, aber mit den neueren (6431/6641) scheint das wohl nicht mehr nötig.



Bis demnächst ...




Hallo Jogi,







es kann passieren, dass Dein bisheriger Router erst einmal aus Deinem DSL Profil gelöscht werden muss, um den neuen nutzen zu können.







Sollte sich das neue Gerät sich nicht aktivieren lassen, melde Dich bitte noch einmal hier.







Gruß,



Christian




Moin,



mal wieder ein Update: Nach Mehrfachkontakt mit verschiedenen Mitarbeitern wurde mir geschrieben, dass das Setzten einer Zahl- und Mahnsperre nicht nötig wäre, da die anstehende Gutschrift im System ja ersichtlich sei und somit keine Anschlusssperre droht. Also hoffe ich das Beste und warte auf den nächsten Rechnungslauf.



Meine erstandene Homebox 6641 ist ja nun auch ca. 1 Woche am Netz und ich bin soweit zufrieden, das Wlan-Signal ist zwar etwas merkwürdig, es schwankt mit meinem Tablet bei freier Sicht auf den Router in 3 Meter Entfernung laufend zwischen 2 - 4 Balken, hält den in der WG vorhanden Repeater nach fester IP-Vergabe (Gerätebedingt notwendig, durch 2 Wände, ca. 10 Meter) aber stabil mit 300 Mbit am Netz, hat die 6431 bei gleicher Konfiguration leider nicht geschafft (max 150 Mbit). 5 - GHz - Netz kann ich mangels a/c - Geräte nicht testen, daher abgeschaltet. Die Nachtschaltung ist wirklich eine Katastrophe, die Zeitschaltung ist wirklich auf einen Tag begrenzt (0 - 23:59), d..h wenn man täglich wechselnd zu unterschiedlichen Zeiten Tagübergreifend Ein- und Ausschalten möchte, ist das schlicht und einfach nicht mit einer einmaligen Einstellung getan, da darf man denn jeden Tag ran und ändern. Das war bei der 6431 eindeutig besser gelöst.



Ansonsten finde ich als DAU die Box gelungen, ich habe aber auch nicht die großen Ansprüche wie NAS, USB am Router und was es da noch alles gibt.



Ach ja, die Geschwindigkeit über LAN hat sich gegenüber der 6431 auch nicht verändert, lt. OOkla-Speedtest Pimg: 10 ms, Down: 47,23, up,: 9,85.



Also bis demnächst und Greetz :-)




O2 CHRISTIAN ICH MÖCHTE AUCH EINE GUTSCHRIFT VON O2 FÜR DIE DRECKSLEISTUNG VON EUCH HÄTTE ICH SOGAR 10JAHRE FREIES INTERNET VERDIENT MIT ALLEM DRUM UND DRAN.




Hy ibo82,



es heißt ja immer, der Kunde ist König... Korrekt?



Dann benehme dich auch bitte wie ein König und nicht wie ein Bauer, wenn du hier was erreichen willst...



Ok?



Würde dir auch nicht gefallen, wenn ich mit dir so reden würde, oder?



Habe vollkommen Verständnis dafür, wenn du sauer oder enttäuscht von o2 bist, weil irgendwas mit deinem Anschluss nicht richtig lief, aber bitte nicht so...



Sei so gut...



Lieben Gruß



McDamian




Moin,



mal das nächste Update: gerade hat mich die Rechts- und Inkassoabteilung angerufen und gefragt, wann ich denn die ausstehende Rechnung begleiche. Ich also den Sachverhalt geschildert und siehe da, der (bedauernswerte, denn ich möchte seinen Job nicht haben) Mitarbeiter musste nach kurzem Suchen schlucken, bestätigte mir die Gutschrift, teilte mir mit, dass ich keine Zahlung leisten müsste und bedankte sich freundlicherweise. So kann das also auch gehen! (Könnte jetzt den Ruf in den Wald zitieren 😀)



Bei meiner Homebox 2 musste ich doch tatsächlich das Wlan von "n" auf "b/g/n" umstellen, da bei meinem Tab die Empfangsstärke lediglich -40 db betragen hat, jetzt liege ich wieder über -50 db. Die Verbindung zum Repeater und den darüber laufenden Geräten hat das aber nicht beeinflusst, noch immer stabile 300 Mbit.



Dann mal wieder bis demnächst und Greetz 🙂




Moin,



... und es geht weiter.......



Am 22. die Rechnung einsehbar, sieht gut aus. Heute kam dann erstaunlicher Weise eine Mahnung mit Sperrandrohung, ich also den Chat bemüht und es geht von vorne los.....



>Kunde1000]: Moin,ich habe soeben ein Schreiben erhalten, in dem mir die Sperrung meines Anschlusses angedroht wird, wenn ich die ausstehende Summe nicht begleiche. Es handelt dich um die Rechnung M2111xx2. In der Folgerechnung M2111xx7 ist aber mehr als der angemahnte Rechnungsbetrag als



>Kunde1000]: Guthaben ausgewiesen. Was nun ?



M.Nxxxrf: Hallo und herzlich willkommen im O2Live Chat.



>Kunde1000]: xxxxxxxxxx DExxx xx.xx.19xx



M.Nxxf: Haben Sie die Kundennummer für mich?



M.Nxxf: danke



M.Nxxf: Es sind aktuell noch xx,xx Euro offen.



M.Nxxf: Die Guthabenzahlung erfolgt mit dem kommenden Rechnungslauf.



bKunde1000]: Das ist der Betrag von Juni, richtig. Da dieser wegen eines Fehlers bei O2 entstanden ist, habe ich eine Gutschrift erhalten, von der noch xx,xx € netto da sind und mit dem aussehenden Betrag verrechnet werden sollten.(Lt. Telefongespräch am 21.07. mit der Mahnabteilung).



>Kunde1000]: Das Guthaben ist bereits auf der aktuellen Rechnung enthalten.



M.Nxxf: Die Guthabenbuchung ist von Ende Juni und konnte deshalb mit der laufenden Rechnung nicht verrechnet werden.



M.Nxxf: Mit dem Kontakt vom 21.07.2015 brauchen Sie diesen Betrag nicht zahlen.



M.Nxxf: Ich sehe gerade in der Rechnung vom 22.07.2015 ist anteilmäßig die Guthabenbuchung enthalten- daher die Mahnung für die alte Rechnung.



M.Nxxf: Die Differenz wird dann mit der Rechnung von August verrechnet.



rKunde1000]: Ok, dann zahle ich die xx,xx nicht und betrachte das Mahnschreiben als Gegenstandslos ?



M.Niendorf:



rKunde1000]: Huhu ?



rKunde1000]: Moin...



M.Nxxf: Ja bitte?



rKunde1000]: Ok, dann zahle ich die xx,xx nicht und betrachte das Mahnschreiben als Gegenstandslos ?



M.Nxxf: Es wäre gut diese Summe zu bezahlen und auf den nächsten Rechnungslauf zu warten- eine neue Mahnsperre ist aktuell nicht anlegbar.



Also bin ich wieder unverschuldet der Dumme ?



M.Nxxf: Nein mit Sicherheit nicht- Sie bekommen ja die Guthabenbuchung. Ansonsten bis zum 31.07.2015 abwarten und wir fragen im Fachbereich nach ob dann die Mahnsperre eingesetzt werden kann.



Uncool. Die Sperrandrohung besagt 5 Tage und es war abgesprochen, dass alles verrechnet wird.



Also wird mir der Anschluss netterweise frühstens am 26, spätestens am 28. gesperrt, obwohl ich keinen Fehler begangen habe. Ein Rückruf durch die zuständige Abteilung wäre vielleicht angebracht.



M.Nxxf: Melden Sie sich bitte nächste Woche nochmal im Chat. Dann kann der Fachbereich dies sicher aufhalten.



M.Nxxf: Ich stelle Sie zur Sicherheit mal zu den Kollegen durch..



Danke



M.Nxxf: --- Chat wird weitergeleitet... ---



S.Pfxxer: Hallo, mein Name ist Pfxxer aus der Abteilung Recht & Inkasso. Einen kleinen Moment bitte, ich lese gerade Ihre Anfrage.



S.Pfxxer: Hallo Herr Herrmann, Sie haben nichts falsch gemacht. Unser Buchungssystem hat hier leider einen Fehler gemacht. Deswegen haben Sie von uns die Mahnung erhalten. Tut mir leid dass Sie sich über O2 geärgert haben.



>Kunde1000]: Ok, dann zahle ich die xx,xx nicht und betrachte das Mahnschreiben als Gegenstandslos ?



S.Pfxxer: Ich habe das jetzt bereinigt. Die Mahnung it gegenstandslos



S.Pfxxer: Die nächste Rechnung wird jetzt am 6. August fällig. Rechnungsbetrag insgesamt xx,xx EUr.



Kunde1000]: Vielen Dank für die Hilfe und Dank auch an M.Niendorf, netter und kompetenter Mitarbeiter :-)



S.Pfxxer: Dankeschön.



S.Pfxxer: Kann ich sonst noch was für Sie tun?



Wiso am 6. August, ich habe doch gerade die aktuelle Rechnung, zahlbar am 10.08. mit 0,00 € bekommen und es ist noch ein Guthaben von xx,xx netto ausgewisen ?



S.Pfxxer: Das Guthaben wurde jetzt mit der Rechnung M211150127360312 die im Juni fällig war verrechnet.



S.Pfxxer: Somit ist Juli jetzt ausgeglichen



Kunde1000]: Ok, dann ist jetzt nur die ganz normale Rate von öö,öö abzgl. Rest-Gutahaben von x,xx € fällig ?



iKunde1000]: Zum 6. August natürlch



S.Pfxxer: Sie haben eine Grundgebühr von 29,99 EUR + Option Speed 4,99 EUR



9Kunde1000]: Richtig, abzüglich eines ausgehandelten Rabattes von xx € brutto, xx,xx netto.



S.Pfxxer: Rechnung beläuft sich auf 34,99 EUR zzgl. Rest Betrag aus der vorherigen Rechnung in Höhe von x,xx EUR insgesamt xx,xx EUR Fällig zum 6. August.



S.Pfxxer: Die Rechnung fällig am 10.07 belief sich auf 34,99 EUR. Die Gutschrift von 34,99 EUR die Sie von uns bekommen haben sollte eigentlich erst aber der August Rechnung (fällig 6.8. gebucht werden) Ich habe jetzt die Gutschrift bereits auf die am 10.7. fällige Rechnung gebucht. Sie haben ja im Juli



S.Pfxxer: bislang keine Zahlung geleistet.



S.Pfxxer: Daher bitte im August xx,xx EUR bezahlen.



xKunde1000]: Moment. Ich habe eine Gutschrift von gg,gg erhalten. Damit wurde die aktuelle Rechnung M2111xxxx2 beglichen. Lt. Rechnung ist noch ein Guthaben von xx,xx netto, xx,xx brutto vorhanden (steht so auf der Rechnung). Ziehe ich die ausstehenden xx,xx davon ab, bleibt ein Restguthaben von x,xx.



S.Pfxxer: Dann sehen wir uns leider nächsten Monat wieder.



S.Pfxxer: Ok. ich nehme jetzt die Gutschrift wieder von der Juni Rechnung. Dann bitte wie mit dem Kollegen vorher vereinbart die Rechnung bezahlen.



cKunde1000]: Aha. Dann werden Sie mich sperren wollen/müssen. Ich werde zum 06. August die fällige Rechnung von xx,xx überweisen, sofern natürlich keine unberechtigte Sperre gesetzt wurde. Danke für die Mühe.



S.Pfxxer: Wann zahlen sie den jetzt die angemahnte Rechnung?



eKunde1000]: Vereinbart war mit meiner Zustimmung lediglich, dass die Rechnung M21115xxx2 und M2111xxx7 mit meiner Gutschrift verrechnet werden.



iKunde1000]: Ich habe zur Zeit keine Ausstehende Rechnung, da mit der Gutschrift alle Rechnungen beglichen sind.



S.Pxxer: Lesen Sie doch bitte hierzu den Chatverlauf mit dem Kollegen vorher.



tKunde1000]: Ich danke für die Mühe, aber wir drehen uns hier im Kreis. Für einen Rückruf wäre ich dankbar.



Aufgrund eines unverschuldeten Fehlers soll ich zum wiederholten mal zinslose Dahrlehn gewähren, ansonsten wird der Anschluss gesperrt. Dann werde ich mich wohl ab demnächst mangels Internet und Telefon  wohl nicht mehr melden können. Viel erfolg dann noch an alle die mitlesen :-)




Nun sehen wir auf jeden Fall warum am Anfang darum gebeten wurde den Betrag vorab zu bezahlen.



Da hier nur "Rechnungsgutschriften" vergeben wurden werden offenen Forderungen mit diesen Gutschriften nicht ausgeglichen. Sie werden nur mit kommenden Rechnungen verrechnet.



Beispiel: Man bekommt 10000,00 EUR Guthaben. Hat aber noch die Erstrechnung offen über 100 EUR.



Aber der nächsten oder übernächsten Rechnung werden nun diese 10000 EUR verrechnet bis sie aufgebraucht sind. Die offenen 100 EUR müssen trotzdem selbst überwiesen werden. 😀



Es wäre natürlich dumm 10000 EUR als Rechnungsgutschrift zu vergeben...so etwas wird dann anders gemacht.



Bei vorhandenen offenen Forderungen sollte aus meiner Sicht immer eine direkte Gutschrift erfolgen damit die OP einfach weg sind.




Moin,



Rechnungsgutschriften sind ja gut und schön, aber ich habe schriftlich die Zusage der Gutschrift am 02.07. erhalten, Rechnungsfälligkeit war am 10.07., eine Zahl- und Mahnsperre wurde rechtzeitig beantragt (sogar zu früh) und gesetzt und jetzt wird es im folgenden Rechnungslauf nicht geschafft die Außenstände zu verrechnen ?!



Fehler könne selbstverständlich passieren, aber nicht fortlaufend und nicht immer zu Lasten eines Einzelnen.



Wenn ich in einem Restaurant die Rechnung bemängele, wird da auch nicht gesagt "zahlen Sie erst mal, den Überschuss können Sie ja beim nächsten und übernächsten Besuch verrechnen".



Auch das unverständnis der Inkassoabteilung verwirrt mich ein wenig, hat Diese eigentlich keine Einsicht in die Vertragsbestandteile wie Rabatte und Vergünstigungen ?



Greetz :-)




Die unberechtigte Forderung ist unter 75€, wurde bereits als Gutschrift bestätigt und trotzdem liegt Dir eine schriftliche Sperrandrohung vor? Habe ich das so richtig verstanden? Dann darf O2 gar nicht sperren, selbst über vermeintlichen 75€, denn wenn Du formgerecht und nachweisbar widersprichst, dann entfällt der Betrag, da er strittig -also NICHT in Verzug-  ist! 



Auszug aus TKG,



§ 45k

Sperre





(2) Wegen Zahlungsverzugs darf der Anbieter eine Sperre durchführen, wenn der Teilnehmer nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 75 Euro in Verzug ist und der Anbieter die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht und dabei auf die Möglichkeit des Teilnehmers, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, hingewiesen hat. Bei der Berechnung der Höhe des Betrags nach Satz 1 bleiben nicht titulierte Forderungen, die der Teilnehmer form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat, außer Betracht.




Okay,



ich habe zu meinem DSL-M die "Option Speed" mit Vertragslaufzeit bestellt, die Option wurde geschaltet und dann kam die Rechnung, wo die Monatsgebühr, sowie die Einrichtunsgebühr berechnet wurde (Rechnungserhalt 25.06, -fälligkeit 10.07..).



Am 25.06. habe ich per Fax Widerspruch eingelegt und erhielt am 02.07. schriftlich die Bestätigung, dass dem Widerspruch stattgegeben wurde und ich eine Gutschrift über die gesamte Summe erhalte. Daraufhin den Kundenservice kontaktiert und eine Mahnsperre setzen lassen mit der Bitte, dass mit dem nächsten Rechnungslauf, also mit dem Auftauchen der Gutschrift, eine Verrechnung stattfindet. Dem wurde nach einem Telefonat am 21.07. mit der Inkassoabteilung auch entsprochen.



Da ich wegen einer früheren Geschichte ich einen Produktrabatt erhalte, bin ich also monatlich nicht 34,99 € schuldig, sondern Summe xx. Mit der aktuellen Rechnung (erhalten am 22.07.) wurde die monatlich zu zahlende Gebühr mit einem Teil der Gutschrift verrechnet, also Gutschrift - Summe xx = Restguthaben. Dieses Restguthaben ist nun hoch genug, dass die ausstehende Summe komplett getilgt wäre und sogar noch ein kleiner Rest bleiben würde, ich also erst im September eine verminderte Rechnung bezahlen müsste. Heute kam dann der Brief mit der Sperr-Androhung in 5 Tagen und es folgte der oben gepostete Chat.



Diese vertragliche Regelung möchte/kann die Inkassoabteilung aber wohl so nicht einsehen/nachlesen und daher findet auch keine Verrechnung statt, da die Abteilung dann auf einer Zahlung im August besteht.  !?



Greetz :-)




Ich staune nur. O2 u.a. Telco´s scheinen sich nicht mal mehr an die Grundregeln von Geschäftsmoral und TKG zu halten. Nicht mal die Frist von 5 Tagen ist rechtskonform. Wie kann man Kunden nur so vergraulen? Unberechtigte Sperrungen (Vertragsbruch) führen binnen 14 Tagen zu fristlosen Kündigungen durch den Kunden und das kann doch ein Unternehmen wie O2 gar nicht wollen? Verstehe ich nicht mehr ...




Die 75€ und das TKG beziehen sich nur auf eine Telefonsperre. Für das Internet gibt es weiterhin keine solche Einschränkung und in der Regel wird mit einer Mahnung das Internet auch gesperrt. 😢




Meine Erlebnisse bei 4 Jahren o2 waren, dass immer wieder Rechnungsposten



aufgetaucht sind, die unberechtigt waren. Das hat Methode. o2 nimmt sich einen



Kredit beim Kunden und man kann dann der Gutschrift hinterherrennen. Wir mussten



1 Jahr kämpfen mit Anbieterwechsel und einer Forderung gegenüber einem Toten,



Obwohl o2 mehrfach alle Unterlagen (auch die Sterbeurkunde) vorlagen. Es ging



schliesslich bis zum Inkasso, dass einen Mahnbescheid an einen Toren zustellen wollte.



Das Inkassounternehmen hatte schliesslich ein einsehen nach einem Brief von uns.



Ich kann nur aus Erfahrung sagen Anrufe bei der Hotline,sowie der Chat sind sinnlos.



Selbst Einschreiben werden ignoriert. Ohne Anwalt würde ich mit o2 keinen Vertrag mehr eingehen.