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Fragen bzgl. Sonderkündigung wegen Umzug

  • May 25, 2021
  • 4 Antworten
  • 480 Aufrufe

Hallo Freunde,

 

ich habe zwei Fragen bezüglich des Sonderkündigungsrechts. Ich wohne zurzeit in einem Studentenwohnheim (Nebenwohnsitz) und ziehe wieder zu meinen Eltern (Hauptwohnsitz). Da ich dort die Vertragsleistung nicht in Anspruch nehmen kann (100 mbit Vertrag aber Leitung dort schafft nur 15 mbit), und meine Eltern auch schon einen bestehenden DSL Vertrag bei einem anderen Anbieter haben, plane ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch zu machen.

Meine Fragen:

  1. Normalerweise schickt man zusammen mit der Kündigung eine Anmeldebestätigung der neuen Wohnung mit. Da ich dort aber wie gesagt schon einen Wohnsitz habe ist die Frage, ob ich auch eine Abmeldebestätigung der alten Wohnung mitschicken kann.
  2. Mir ist bewusst dass ich dann 3 Monatsraten bezahlen muss. Wäre in diesen drei Monaten weiterhin die Nutzung des Internets in der alten Wohnung möglich oder wird die Internetleitung abgestellt?

Danke!

 

Lösung von blablup

Wenn man umzieht, beauftragt man normalerweise o2 mit dem Umzug des Anschlusses an die neue Adresse. Sollte o2 in diesem Rahmen feststellen, dass die vertragliche Leistung nicht erbracht werden kann, kann der Kunde den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendermonats kündigen, gerechnet ab dem Datum des Umzugs. Beim Umzug ist o2 verpflichtet, den Anschluss in der alten Wohnung zu deaktivieren. Der Anschluss kann also nicht weiter genutzt werden. Die Zahlung der 3 Monate ist vielmehr eine kleine Kompensation dafür, dass der Kunde die eigentlich vertraglich fest vereinbarte Laufzeit des Vertrags nicht erfüllen möchte.

4 Antworten

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  • Legende
  • Lösung
  • May 25, 2021

Wenn man umzieht, beauftragt man normalerweise o2 mit dem Umzug des Anschlusses an die neue Adresse. Sollte o2 in diesem Rahmen feststellen, dass die vertragliche Leistung nicht erbracht werden kann, kann der Kunde den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendermonats kündigen, gerechnet ab dem Datum des Umzugs. Beim Umzug ist o2 verpflichtet, den Anschluss in der alten Wohnung zu deaktivieren. Der Anschluss kann also nicht weiter genutzt werden. Die Zahlung der 3 Monate ist vielmehr eine kleine Kompensation dafür, dass der Kunde die eigentlich vertraglich fest vereinbarte Laufzeit des Vertrags nicht erfüllen möchte.


Bollermann
Legende
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Ergänzung: 

 

Könnte o2 schalten,  wird der Anschluss auf einem Port "geparkt" und du zahlst monatlich weiter... Beaufragst du keinen Umzug, wird der Anschluss deaktiviert und dir die komplette Restlaufzeit per Einmalzahlung in Rechnung gestellt. 

 

Alternative: Vertragsinhaberwechsel auf den Nachmieter.


  • Autor
  • Besucher:in
  • May 25, 2021

Ergänzung: 

 

Könnte o2 schalten,  wird der Anschluss auf einem Port "geparkt" und du zahlst monatlich weiter... Beaufragst du keinen Umzug, wird der Anschluss deaktiviert und dir die komplette Restlaufzeit per Einmalzahlung in Rechnung gestellt. 

 

Alternative: Vertragsinhaberwechsel auf den Nachmieter.


Okay, danke. Ich werde auf jeden Fall einen Umzug beantragen.


o2_Larissa
  • Team
  • May 31, 2021

Hi @Biberpelz,

herzlich willkommen in unserer Community :blush:

Freut mich, dass dir @Bollermann und @blablup weiterhelfen konnten (Danke euch beiden!). Hast du deinen Umzug schon veranlasst?

Liebe Grüße

Larissa