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Fehlerhafte Kündigungsbestätigung

  • November 16, 2021
  • 10 Antworten
  • 86 Aufrufe

Hi Zusammen,

 

da ich zum 01.03.22 in eine neue Wohnung ziehe und den DSL-Vertrag nicht mehr benötige, habe ich meinen DSL-Vertrag fristgerecht am 01.10.2021 schriftlich zum 28.02.2022 gekündigt.

Letzte Woche kam die Kündigungsbestätigung mit dem fehlerhaften Vertragsende 10.01.2023 per Post.

Die Mitarbeiterin am Telefon sagte mir, ich hätte laut System am 18.01.2021 gekündigt (was??). Dies stellte sie aber klar und gestand, dass es ein Fehler im System ist. Sie sagte mir auch, dass die Kündigung erst nach dem 04.10. im System auftaucht.

Hieran sehe ich schon klar, dass es sich um technische Probleme/Mitarbeiterfehler seitens o2 handelt. Ich habe allerdings fristgerecht gekündigt. 

Sie gab mir noch eine E-Mail-Adresse, an die ich mich wenden kann. Es kam natürlich keine Antwort, wie in sämtlichen Internetforen zu lesen. 

Ich benötige den Vertrag nicht mehr. Ich habe fristgerecht gekündigt. Für etwaige technische Probleme bei o2 kann ich nichts. Alle machen mal Fehler, kein Thema… Aber ich zahle doch jetzt nicht 12 x 40,00 Euro für nichts. 

Ich bitte um Hilfestellung, den Vertrag nun wie geplant und fristgerecht von meiner Seite gekünfigt, zum 28.02.2022 zu beenden. 

Vielen Dank!

 

Lösung von Vilureef

Hallo,

12x 39,99€ werden es sowieso nicht mehr. Sollte die Frist, aus welchen Grund auch immer, nicht von Dir eingehalten worden sein, kannst du nach Ablauf der Mindestlaufzeit, dank der neuen TKG Novelle, monatlich kündigen.

LG

10 Antworten

Forum|alt.badge.img+20
  • Legende
  • November 16, 2021

habe ich meinen DSL-Vertrag fristgerecht am 04.10.2021 online zum 28.02.2022 gekündigt.

Das ist seltsam, da o2 gar keine Online-Kündigung anbietet. Man kann die Kündigung nur online vormerken und muss sie dann telefonisch bestätigen. 
Das ist ein zusätzliches Angebot zur vertraglich festgelegten Kündigung in Textform. Unterbleibt nach der Vormerkung die telefonische Bestätigung durch den Kunden, so ist keine wirksame Kündigung erfolgt. Mangels Nachweis bei diesem Verfahren empfiehlt sich aber in jedem Fall wie vertraglich vorgesehen die Kündigung in Textform, z.B. per Einwurf-Einschreiben. 


  • Autor
  • Besucher:in
  • November 16, 2021

Entschuldige, da habe ich mich in meinem Chaos verschrieben: Ich habe natürlich schriftlich gekündigt.

Sorry


Bollermann
Legende
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  • November 16, 2021

Entschuldige, da habe ich mich in meinem Chaos verschrieben: Ich habe natürlich schriftlich gekündigt.

Sorry

 

 

Wie lange geht die Mindestvertragslaufzeit des DSL? Hast du zufällig erst im Januar diesen Jahres um 24 Monate verlängert? 

 

Wenn die MVLZ am 10.1.2022 beendet wäre, hätte die Kündigung bis 10.10.2021 eingehen müssen.  Den Nachweis,  dass die Kündigung bis zum 10.10. eingegangen ist, musst du als Kunde erbringen 


  • Autor
  • Besucher:in
  • November 16, 2021

Hi Bollermann,

der Vertrag ist vom 04.01.2017, 24 Monate Mindestlauftzeit. Laut vertrag, Zitat:

“Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag zu Ihrem
Festnetzprodukt um jeweils 12 weitere Monate, soweit er nicht mit einer
Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. zum Ende der
jeweiligen Verlängerungsperiode gekündigt wird. Die Mindestlaufzeit
bezieht sich nicht auf etwaig von Ihnen mitbestellte Produktoptionen, die
jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden
können. Die Kündigung von einzelnen Optionen ist zulässig. Die
Regelungen zur Kündigung gelten für Kündigung des Kunden und des
Anbieters. Kündigt der Anbieter eine Option, die allein in der besonderen
Tarifierung von Leistungen besteht, ist der Kunde seinerseits berechtigt, bis
zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Optionskündigung ohne
Einhaltung einer Frist den gesamten Vertrag zu kündigen. Jede Kündigung
bedarf der Schriftform (siehe Ziffer 8.4 der AGB).”


Vilureef
Legende
  • Lösung
  • November 16, 2021

Hallo,

12x 39,99€ werden es sowieso nicht mehr. Sollte die Frist, aus welchen Grund auch immer, nicht von Dir eingehalten worden sein, kannst du nach Ablauf der Mindestlaufzeit, dank der neuen TKG Novelle, monatlich kündigen.

LG


Vilureef
Legende
  • November 16, 2021

Hi Bollermann,

der Vertrag ist vom 04.01.2017, 24 Monate Mindestlauftzeit. Laut vertrag, Zitat:

“Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag zu Ihrem
Festnetzprodukt um jeweils 12 weitere Monate, soweit er nicht mit einer
Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. zum Ende der
jeweiligen Verlängerungsperiode gekündigt wird. Die Mindestlaufzeit
bezieht sich nicht auf etwaig von Ihnen mitbestellte Produktoptionen, die
jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden
können. Die Kündigung von einzelnen Optionen ist zulässig. Die
Regelungen zur Kündigung gelten für Kündigung des Kunden und des
Anbieters. Kündigt der Anbieter eine Option, die allein in der besonderen
Tarifierung von Leistungen besteht, ist der Kunde seinerseits berechtigt, bis
zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Optionskündigung ohne
Einhaltung einer Frist den gesamten Vertrag zu kündigen. Jede Kündigung
bedarf der Schriftform (siehe Ziffer 8.4 der AGB).”

Hallo,

umso besser, dann bist du zum Umzug raus.

LG


  • Autor
  • Besucher:in
  • November 16, 2021

Hi Vilureef,

 

davon höre ich zum ersten Mal und google das Thema gerade mit Begeisterung. Tausend Dank!


Vilureef
Legende
  • November 16, 2021

Hallo,

hier steht es offiziell von Telefonica: https://www.telefonica.de/news/corporate/2021/11/o2-setzt-klares-zeichen-fuer-kundenfreundlichkeit-volle-flexibilitaet-ohne-aufpreis-bei-allen-o2-mobilfunk-und-festnetztarifen.html?cat=pressemitteilung

Zitat: Die Regelung gilt unmittelbar auch für Kundinnen und Kunden, die sich zum 1. Dezember bereits in einer automatischen Vertragsverlängerung befinden.

LG


  • Autor
  • Besucher:in
  • November 16, 2021

o2_Andrea
  • Team
  • November 30, 2021

Hallo @MD6889 ,

zunächst einmal herzlich willkommen hier bei uns im Forum. Schön, dass du zu uns gefunden hast! :chestnut:

Du bist aktuell mit deinem Communityaccount mit keinem Datensatz verbunden, daher kann ich nicht für dich nachschauen. Konntest du das Problem mit dem Kündigungstermin in der Zwischenzeit klären?

Vielen Dank auch an @Vilureef m @Bollermann  und @blablup für eure Unterstützung.

Viele Grüße,

Andrea