Hallo,
vielleicht hat ja jemand ein ähnliches Problem:
Ich hatte telefonisch einen DSL O2 M Vertrag abgeschlossen (die ersten drei Monate 9,99 € danach 19,99, keine Anschlussgebühr, kostenloser WLAN Router da o2 Mobilfunkkunde). Nach langem Hin und Her habe ich bis heute keinen Vertrag, allerdings eine Abbuchung von 132,45 € (!). Das hat sich nun geklärt, da hat wohl jemand vergessen den Vertrag richtig im System zu hinterlegen. Ein Vertrag soll jetzt angeblich noch mit der Post kommen.
Ich habe umgehend die Lastschrift zurück buchen lassen und mich per E-Mail beschwert und mitgeteilt, dass ich statt den fälschlicherwiese geforderten 132,45 € den richtigen Betrag von 39,96 € (entspricht den ersten 3 Monaten plus Versandkosten des Routers) überwiesen habe. Ein Herr am Telefon hatte mir mitgeteilt, dass das nicht ginge und ich den Betrag von € 132,45 bezahlen MUSS und mir der Rest als Gutschrift auf die Folgerechnungen erscheinen würde. Laut AGB ist das angeblich so. Ich habe allerdings keine AGBs erhalten (auch keinen Vertrag und keine Auftragsbestätigung) und auch online in den AGBs finde ich keinen Hinweis. Ich sehe nicht ein, dass ich o2 fast 100 € vorstrecken soll, für einen Fehler der klar bei o2 liegt. Schließlich wären das sechs Monate Vorauszahlung einer Leistung die ich allerdings binnen 4 Wochen kündigen könnte. Muss ich jetzt befürchten eine Mahnung zu erhalten? Für eine falsche Rechnungsstellung soll der Kunde trotzdem zahlen? Kann das sein? O2 muss doch die alte Rechnung stornieren und mir eine neue ausstellen.
Über Erfahrungen und Hilfe würde ich mich freuen!
Grüße
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Rechnungen sind zunächst schriftlich zu reklamieren. Es ist eine Unart, sofort immer alles zurück zu buchen. Zuerst sollte eine Klärung versucht werden.
Hallo, danke für die Antwort. Ich denke es ist absolut legitim eine viel zu hohe Abbuchung zurück zu holen, insbesondere da ich keine schriftliche Bestätigung erhalten habe und mir auch nicht mitgeteilt wurde, dass ich die ersten drei Monate auf einmal bezahlen muss. Gut, mit den drei Monaten kann ich mich arrangieren, allerdings nicht, dass ich einen Fehler von o2 mit fast 100 € zahlen muss. Ich habe schriftlich Widerspruch eingelegt, den tatsächlich anfallenden Betrag von € 39,96 überwiesen und einen Beleg der Online Überweisung angefügt. Ich wollte nur wissen ob jemand schon einmal ein ähnliches Problem hatte, da ich nicht einsehe der Firma 6 Monate lang Geld vorzustrecken. Dazu bin ich meines Erachtens nicht verpflichtet.
Zu einer Verrechnung bist du nicht verpflichtet. Das ändert nichts daran, dass du o2 hättest die Chance geben müssen, dir das Geld zu erstatten. Dazu sind Fristsetzungen von 14 Tagen als angemessen anzusehen. Danach ist es legitim, das Geld zurückzubuchen. Durch die Rückbuchung entstehen kosten, die du hättest vermeiden können. Stichwort: Schadensmindererungspflicht.
Nein, es ist nicht legitim eine Lastschrift einfach so zurück zu buchen. Es besteht eine vertragliche Vereinbarung zwischen dir und o2 über den Rechnungseinzug.
Wenn eine Rechnung falsch ist, dann ist dies mit dem Ersteller zu klären.
Blind zurückbuchen ist eigentlich immer der falsche Weg und führt für dich zu zusätzlichen Kosten und ggfs. einer Anschlusssperre, die du zu verantworten hast.
Wenn eine Rechnung falsch ist, dann ist dies mit dem Ersteller zu klären.
Blind zurückbuchen ist eigentlich immer der falsche Weg und führt für dich zu zusätzlichen Kosten und ggfs. einer Anschlusssperre, die du zu verantworten hast.
Da gebe ich euch prinizipiell recht. Allerdings nicht, da der Neuvertrag falsch im System hinterlegt wurde und ich statt 9,99 plötzlich 29,99 zahlen sollte. Damit wurde der Vertrag ja gar nicht rechtskräftig. Zudem habe ich ja noch gar keine schriftliche Bestätigung erhalten, die mir eine Prüfung des mündlich geschlossenen Vertrags ermöglicht hätte.
Letztendlich ist der Ablauf bei einem strittigen Betrag aber nunmal anders. Einfach so zurückbuchen lassen ist zwar möglich, bringt aber Konsequenzen mit sich.
Nehmen wir z.B. deine nächste Rechnung. Dort wirst du einen Posten "Rücklastschriftgebühr" finden. Wirst du auch die nächste Lastschrift komplett zurückgehen lassen, weil du meinst dass sie unberechtigt ist oder würdest du das erst mit o2 klären?
Nehmen wir z.B. deine nächste Rechnung. Dort wirst du einen Posten "Rücklastschriftgebühr" finden. Wirst du auch die nächste Lastschrift komplett zurückgehen lassen, weil du meinst dass sie unberechtigt ist oder würdest du das erst mit o2 klären?
Ich habe ja die tatsächlich anfallende Gebühr ordnungsgemäß überwiesen. Ich rechne nicht mit einer Rücklastschriftgebühr, da kein Fehlverhalten meinerseits vorliegt. Falls ich eine bekomme, dann würde ich diese ebenso zurückbuchen. Rein rechtlich müsste o2 doch die falsche Rechnung stornieren und eine neue ausstellen, da der Vertrag quasi von o2 falsch angenommen wurde (zu erhöhten Konditionen), ich diesen abgelehnt habe und damit ein neuer Antrag gestellt wurde. Laut § 433 BGB habe ich ja nun den vereinbarten Kaufpreis bezahlt. Daraus kann mir doch theoretisch keiner einen Strick drehen. Hat denn niemand Erfahrungen damit gemacht?
Hab mich jetzt ein bisschen schlau gelesen. Ich bin im Recht und werde die Rechnung per Einschreiben mit Rückschein fristgerecht widerrufen. Da steht dann auch drin, dass ich den eigentlich fälligen Betrag überwiesen habe. Damit müsste ich aus dem Schneider sein. Viel Erfolg all denen, die sich auch ärgern müssen.
In Sachen der offenen Rechnung bist du dann aus dem Schneider, da der richtige offene Betrag überwiesen wurde.
Die Rücklastschriftgebühr fällt aber richtiger Weise an, da die Rücklastschrift von dir ausging.
Die Rücklastschriftgebühr fällt aber richtiger Weise an, da die Rücklastschrift von dir ausging.
Ich bin beim lesen einiger Beiträge geradezu amüsiert
welche tollen Ratschlägen von den " ganz normalen "
Kunden mit rund 6000 Beiträgen so rüber kommen.
Vor allem das aufzeigen von " Konsequenzen "
bei einen nicht " O2 konformen " Verhalten.
Wenn mir, wer auch immer zu viel Geld abbucht
passiert folgendes:
- Anruf und freundliche Aufforderung das zu viel abgebuchte Geld umgehend zurückzubuchen.
- Eine Gutschrift wird nicht akzeptiert.
- Ist nach einer Woche nichts passiert gibts eine schriftliche Aufforderung zurückzubuchen
Verbunden mit einer kurzen Frist ( 1 Wo nach Zugang )
- Passiert immer noch nichts wird zurückgebucht.
Denn eins sollte klar sein. Wer zuviel abgebucht hat hat den Schaden unverzüglich,
ohne wenn und aber wieder gut zu machen. Es handelt sich hier um eine unbestrittene Forderung.
Was glauben manche warum es wohl die Möglichkeit der Rücklastschrift gibt.
Das hier im speziellen Fall nicht korrekt die Rückbuchung eingefordert wurde stelle ich
auch gar nicht in Abrede.
Aber noch mal. Wer mir unberechtigt Geld vom Konto bucht ( Lastschrift ) der hat es
nach Aufforderrung umgehend zurück zu zahlen.
welche tollen Ratschlägen von den " ganz normalen "
Kunden mit rund 6000 Beiträgen so rüber kommen.
Vor allem das aufzeigen von " Konsequenzen "
bei einen nicht " O2 konformen " Verhalten.
Wenn mir, wer auch immer zu viel Geld abbucht
passiert folgendes:
- Anruf und freundliche Aufforderung das zu viel abgebuchte Geld umgehend zurückzubuchen.
- Eine Gutschrift wird nicht akzeptiert.
- Ist nach einer Woche nichts passiert gibts eine schriftliche Aufforderung zurückzubuchen
Verbunden mit einer kurzen Frist ( 1 Wo nach Zugang )
- Passiert immer noch nichts wird zurückgebucht.
Denn eins sollte klar sein. Wer zuviel abgebucht hat hat den Schaden unverzüglich,
ohne wenn und aber wieder gut zu machen. Es handelt sich hier um eine unbestrittene Forderung.
Was glauben manche warum es wohl die Möglichkeit der Rücklastschrift gibt.
Das hier im speziellen Fall nicht korrekt die Rückbuchung eingefordert wurde stelle ich
auch gar nicht in Abrede.
Aber noch mal. Wer mir unberechtigt Geld vom Konto bucht ( Lastschrift ) der hat es
nach Aufforderrung umgehend zurück zu zahlen.
annabelle schrieb:Sehe jetzt nicht, was du hier anderes vorgeschlagen hast. Steht alles, so denke ich, in meinem 2. Post.
Ich bin beim lesen einiger Beiträge geradezu amüsiert
welche tollen Ratschlägen von den " ganz normalen "
Kunden mit rund 6000 Beiträgen so rüber kommen.
Die Rechtsprechung hält 14 Tage für eine angemessene Frist.
- Ist nach einer Woche nichts passiert gibts eine schriftliche Aufforderung zurückzubuchen
Verbunden mit einer kurzen Frist ( 1 Wo nach Zugang )
Wir hatten auch mal so ein Problem, nur ging es hier um eine Forderung von weit über 600€
Hintergrund hierzu wir hatten zu unseren simkarten einen USB-Stick mit Flat per Telefon bestellt, nur hatte die gute Dame die Flat nicht im System hinterlegt. Und nach 1 Woche mit dem Stick(für meine Frau)Kam eine rund SMS, das alle Sim-Karten gesperrt werden, da wir bereits über 600€ an Trafiic verbraucht haben? Ich angerufen was das soll, da wurde mir gesagt das keine Flat bei der Bestellung im System angegeben ist. Da bin ich am Telefon förmlich ausgeflippt, da half 1000 mal Entschuldigen seitens O2 nichts. Geld wurde abgebucht, dieses habe ich umgehend zurückgebucht.... dann kam eine Mahnung, daraufhin habe ich wieder angerufen und gefragtt ob bei denen die eine Hand nicht weiß was die andere macht und mir ein Herr sagte ich solle zurückbuchen und nach ca 1 woche haben die mir den Betrag aufs Konto gutgeschrieben und ein schreiben verfasst das ich die Gutschrift wieder überweisen soll. Darauf sagte ich, Wortwörtlich sie können mich mal gern haben, meine Bank hält mich schon für bekloppt ihr könnt euch den Differenbetrag selber zurückbuchen, ich mach mich doch nicht für eure Fehler zum Deppen.
Jaja die guten alten Hansenet zeiten wo sind sie nur.
Werde meinen Vertrag hier noch erfüllen und dann zu KD wechseln, schnauze voll seit wochen nur Verbindungsprobleme und Drosselung von erreichten 10 M/bits auf 1800 k/bits.
Wie war der Slogan einmal O2canDo? Eher O2 can Nothing
Hintergrund hierzu wir hatten zu unseren simkarten einen USB-Stick mit Flat per Telefon bestellt, nur hatte die gute Dame die Flat nicht im System hinterlegt. Und nach 1 Woche mit dem Stick(für meine Frau)Kam eine rund SMS, das alle Sim-Karten gesperrt werden, da wir bereits über 600€ an Trafiic verbraucht haben? Ich angerufen was das soll, da wurde mir gesagt das keine Flat bei der Bestellung im System angegeben ist. Da bin ich am Telefon förmlich ausgeflippt, da half 1000 mal Entschuldigen seitens O2 nichts. Geld wurde abgebucht, dieses habe ich umgehend zurückgebucht.... dann kam eine Mahnung, daraufhin habe ich wieder angerufen und gefragtt ob bei denen die eine Hand nicht weiß was die andere macht und mir ein Herr sagte ich solle zurückbuchen und nach ca 1 woche haben die mir den Betrag aufs Konto gutgeschrieben und ein schreiben verfasst das ich die Gutschrift wieder überweisen soll. Darauf sagte ich, Wortwörtlich sie können mich mal gern haben, meine Bank hält mich schon für bekloppt ihr könnt euch den Differenbetrag selber zurückbuchen, ich mach mich doch nicht für eure Fehler zum Deppen.
Jaja die guten alten Hansenet zeiten wo sind sie nur.
Werde meinen Vertrag hier noch erfüllen und dann zu KD wechseln, schnauze voll seit wochen nur Verbindungsprobleme und Drosselung von erreichten 10 M/bits auf 1800 k/bits.
Wie war der Slogan einmal O2canDo? Eher O2 can Nothing
bielo schrieb:
annabelle schrieb:Sehe jetzt nicht, was du hier anderes vorgeschlagen hast. Steht alles, so denke ich, in meinem 2. Post.
Ich bin beim lesen einiger Beiträge geradezu amüsiert
welche tollen Ratschlägen von den " ganz normalen "
Kunden mit rund 6000 Beiträgen so rüber kommen.
Die Rechtsprechung hält 14 Tage für eine angemessene Frist.
- Ist nach einer Woche nichts passiert gibts eine schriftliche Aufforderung zurückzubuchen
Verbunden mit einer kurzen Frist ( 1 Wo nach Zugang )
Einfach mal meinen Beitrag richtig lesen.
1Wo + 1Wo = 14 Tage.
Das was ich geschrieben habe ist Rechtssicher.
Das hat mehr als einmal die Probe aufs Exempel bestanden.
annabelle schrieb:Junge,Junge,du hast ja nur schlechte Erfahrungen gemacht.Herzliches Beileid.
bielo schrieb:
annabelle schrieb:Sehe jetzt nicht, was du hier anderes vorgeschlagen hast. Steht alles, so denke ich, in meinem 2. Post.
Ich bin beim lesen einiger Beiträge geradezu amüsiert
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Kunden mit rund 6000 Beiträgen so rüber kommen.
Die Rechtsprechung hält 14 Tage für eine angemessene Frist.
- Ist nach einer Woche nichts passiert gibts eine schriftliche Aufforderung zurückzubuchen
Verbunden mit einer kurzen Frist ( 1 Wo nach Zugang )
Einfach mal meinen Beitrag richtig lesen.
1Wo + 1Wo = 14 Tage.
Das was ich geschrieben habe ist Rechtssicher.
Das hat mehr als einmal die Probe aufs Exempel bestanden.
annabelle schrieb:1 Woche nach Zugang bleibt trotzdem eine Woche.
bielo schrieb:
annabelle schrieb:Sehe jetzt nicht, was du hier anderes vorgeschlagen hast. Steht alles, so denke ich, in meinem 2. Post.
Ich bin beim lesen einiger Beiträge geradezu amüsiert
welche tollen Ratschlägen von den " ganz normalen "
Kunden mit rund 6000 Beiträgen so rüber kommen.
Die Rechtsprechung hält 14 Tage für eine angemessene Frist.
- Ist nach einer Woche nichts passiert gibts eine schriftliche Aufforderung zurückzubuchen
Verbunden mit einer kurzen Frist ( 1 Wo nach Zugang )
Einfach mal meinen Beitrag richtig lesen.
1Wo + 1Wo = 14 Tage.
Das was ich geschrieben habe ist Rechtssicher.
Das hat mehr als einmal die Probe aufs Exempel bestanden.
Der Anruf vorher hat keine Wirkung, solange du das nicht nachweisen kannst.
stefanniehaus schrieb:Deine Aussage ist der Widerspruch in sich.
annabelle schrieb:1 Woche nach Zugang bleibt trotzdem eine Woche.
bielo schrieb:
annabelle schrieb:Sehe jetzt nicht, was du hier anderes vorgeschlagen hast. Steht alles, so denke ich, in meinem 2. Post.
Ich bin beim lesen einiger Beiträge geradezu amüsiert
welche tollen Ratschlägen von den " ganz normalen "
Kunden mit rund 6000 Beiträgen so rüber kommen.
Die Rechtsprechung hält 14 Tage für eine angemessene Frist.
- Ist nach einer Woche nichts passiert gibts eine schriftliche Aufforderung zurückzubuchen
Verbunden mit einer kurzen Frist ( 1 Wo nach Zugang )
Einfach mal meinen Beitrag richtig lesen.
1Wo + 1Wo = 14 Tage.
Das was ich geschrieben habe ist Rechtssicher.
Das hat mehr als einmal die Probe aufs Exempel bestanden.
Der Anruf vorher hat keine Wirkung, solange du das nicht nachweisen kannst.
Den Beweis zu führen ist das einfachste der Welt.
Leider trauen sich das die wenigsten obwohl sie im Recht sind.
O2 weiß das und reizt das bis zum letzten aus.
Warum ist so vieles nach Anwaltlichen Schreiben beendet?
O2 beschäftigt genug Juristen die eine Sachlage bewerten können
und natürlich die Reißleine ziehen, wenns teuer wird.
Das wird in klar anfechtbaren Sachen der widersprochene Mahnbescheid sein.
Wo ist denn bitteschön der Widerspruch?
Ganz ehrlich.
Du argumentierst ähnlich der O2 Hotline.
Mit der gibts leider auch nie ein ergibnisorientiertes Gespräch.
O2 hat Recht und alles andere gilt nicht. Sagt die Hotline - und Du.
Immer öfter muß O2 sich vom Gegenteil überzeugen lassen.
Aber Hauptsache ein paar normale Kunden halten noch die Fahne hoch.
Auch, wenn man mit selbigen wehend untergeht.
Du argumentierst ähnlich der O2 Hotline.
Mit der gibts leider auch nie ein ergibnisorientiertes Gespräch.
O2 hat Recht und alles andere gilt nicht. Sagt die Hotline - und Du.
Immer öfter muß O2 sich vom Gegenteil überzeugen lassen.
Aber Hauptsache ein paar normale Kunden halten noch die Fahne hoch.
Auch, wenn man mit selbigen wehend untergeht.
Sehe da jetzt nicht den Unterschied zu deinen Postings.
O2 hat Recht und alles andere gilt nicht.
annabelle schrieb:Aha. Du zeigst das übliche Verhalten von Usern, denen die Argumente ausgegangen sind... hauptsache ausweichen...
Ganz ehrlich.
Du argumentierst ähnlich der O2 Hotline.
Mit der gibts leider auch nie ein ergibnisorientiertes Gespräch.
O2 hat Recht und alles andere gilt nicht. Sagt die Hotline - und Du.
Immer öfter muß O2 sich vom Gegenteil überzeugen lassen.
Aber Hauptsache ein paar normale Kunden halten noch die Fahne hoch.
Auch, wenn man mit selbigen wehend untergeht.
Update: Ich habe gestern einen Brief (den ersten Brief!)von o2 erhalten, der keinen Inhalt über die KOSTEN des DSL Anschlusses enthält, das Wichtigste fehlt also. Das habe ich per email mal wieder reklamiert. Dann habe heute eine Mahnung über besagte 132,45 Euro erhalten mit Drohung zur Sperre des Anschlusses. Ich natürlich vorhin bei der Hotline angerufen. Wenn es nicht so traurig wäre, würde ich lachen. Auskunft der Hotline-Dame (die dann einfach aufgelegt hat): Ich hätte einen Vertrag über 29,99 abgeschlossen und 10 € Rabatt bekommen, die 132,45 wären legitim. Herrje, ich dachte das hätten die im System am 18.4. geändert. Anscheinend doch nicht. o2 was machst du für Sachen. Email an Kundendienst ging gerade raus - u.a. mit dem Inhalt, dass ich bei ungerechtfertigter Sperre (habe schließlich den mündlich geschlossenen "Vertrag" erfüllt, also bezahlt, bzw. den neuen Antrag zum Vertrag seitens o2 nicht zugestimmt) m.E. Anpruch auf Schadensersatz habe. Mein Einschreiben kam am 22.4. bei o2 in Hamburg an - belegt durch Sendungsverfolgung (die Hamburger Adresse hatte mir ein Hotline Mitarbeiter gegeben). Ich habe einen screenshot von dem Angebot (leider erst gemacht als nach dem 1.4. der Willkommensbonus nicht mehr angeboten wurde, aber Gott sei Dank noch bevor o2 das geändert hat zu 29,99 und die ersten drei Monate 19,99). Ich habe also "weiß auf blau" dass es dieses Angebot gab. Werde Freitag zur Verbraucherzentrale gehen, falls ich bis dato noch nichts von denen gehört habe. Ich werde weiterhin berichten. Vielleicht hilft das ja jemandem irgendwann. Bin mittlerweile mehr als angesäuert. Aber ich wehre mich. Die spinnen doch.
Klaro, sagt ein O2 Fanbot.
Wenn ein Kunde eine Rehcnung /Abbuchung als unrechtmässig sieht, hat er diese Abbuchung nicht zu akzeptieren. Welche irgnorante Vorstellung steckt dahinter da erst Bettelbriefe schreiben zu müssen?
AUßerdem würde ich solche Fragen nicht in einem O2 Forum stellen. Welche Antworten hat man da wohl zu erwarten?
nein, also bloss nichts glauben was hier einige angebich neutrale Antworter schrieben.
Wenn ein Kunde eine Rehcnung /Abbuchung als unrechtmässig sieht, hat er diese Abbuchung nicht zu akzeptieren. Welche irgnorante Vorstellung steckt dahinter da erst Bettelbriefe schreiben zu müssen?
AUßerdem würde ich solche Fragen nicht in einem O2 Forum stellen. Welche Antworten hat man da wohl zu erwarten?
nein, also bloss nichts glauben was hier einige angebich neutrale Antworter schrieben.
QUatsch hoch 3. Wenn O2 zu viel Gedl abbucht, muss man denen gar keine Chance geben.
Zurückbuchen! Es ist wohl sehr dreist auch noch zu behaupten, das man das tollerieren muss.
Manche ANtworten sehn hei rnach O2 direkt aus udn nicht nach neutralen fairen ANtworten
Ach ja, Differenzbetrag überweisen mit Vermerk und einem Einschreiben.. Das ist das einzige was ich akzeptieren würde.
Kann man übriges in jeder Verbrauchersendung sehen.
Zurückbuchen! Es ist wohl sehr dreist auch noch zu behaupten, das man das tollerieren muss.
Manche ANtworten sehn hei rnach O2 direkt aus udn nicht nach neutralen fairen ANtworten
Ach ja, Differenzbetrag überweisen mit Vermerk und einem Einschreiben.. Das ist das einzige was ich akzeptieren würde.
Kann man übriges in jeder Verbrauchersendung sehen.
stef1234 schrieb:Deine Meinung in Ehren, aber auch du hast dich an Recht und Gesetz zu halten! Auch wenn du das für doof hältst.
Klaro, sagt ein O2 Fanbot.
Wenn ein Kunde eine Rehcnung /Abbuchung als unrechtmässig sieht, hat er diese Abbuchung nicht zu akzeptieren. Welche irgnorante Vorstellung steckt dahinter da erst Bettelbriefe schreiben zu müssen?
AUßerdem würde ich solche Fragen nicht in einem O2 Forum stellen. Welche Antworten hat man da wohl zu erwarten?
nein, also bloss nichts glauben was hier einige angebich neutrale Antworter schrieben.
stef1234 schrieb:Gesetzesgrundlage?
QUatsch hoch 3. Wenn O2 zu viel Gedl abbucht, muss man denen gar keine Chance geben.
Zurückbuchen! Es ist wohl sehr dreist auch noch zu behaupten, das man das tollerieren muss.
Manche ANtworten sehn hei rnach O" direkt aus udn nicht nach neutralen fairen ANtworten
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