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Eigentlich Betrug / Fehlberatung und angebliche Stonierung nicht vollzogen

  • May 27, 2026
  • 4 Antworten
  • 47 Aufrufe

IHallo zusammen.

Ich bin verantwortlich für Glasfaser Objekte in Köln Porz fest angestellt bei der Firma NetCologne. 

Eine Bewohnerin ist durch Information Glasfaser verfügbar in einem O2 Shop gegangen. Mit der Bitte Glasfaser stabiles Internet zu beauftragen wurde nur geantwortet mit ; Sie bekommen diese Geschwindigkeit von Uns. Davon ausgegangen das es über Glasfaser läuft Auftrag erteilt.

Als festgestellt das es in dem Haus nur über NetCologne möglich habe ich mit der Dame zusammen bei Euch angerufen um zu helfen. Die Dame benötigt beruflich bedingt ei stabiles Internet über Glasfaser. 

Sehr freundlich und Verständnisvoll erklärte Kollegin telefonisch über die Hotline; der Verkäufer wird wohl die alte Adresse als Glasfaser Möglichkeit gesehen haben...die neue Adresse aber richtigerweise nicht möglich als Glasfaser für O2 möglich wäre. Aus diesem Grunde.....und auch weil 1 Tag vor 14 Tage Wiederrufsrecht würde die Mitarbeiterin den Auftrag stornieren....kein Problem. Nichts das im Shop kein Wiederrufsrecht...man in den Shop müsste....unter mehreren Zeugen....( auch Ich ) wurde die Stornierung zugestimmt. Weil natürlich darauf verlassen meldete die Dame Glasfaseranschluss Möglich bei NetCologne an. In Urlaub und mittlerweile zurück stellt Sie fest das zwischenzeitlich Telefonica Techniker sich Einlass bei nichts ahnender Mutter verschafft haben und an Anschlussdose aktiv wurden. Keine Bestätigung der Stornierung....Ablehnung...kein Anschluss...kein Router....nichts weiter. Heute mit Euch und Bewohnerin nochmal mit Euch telefoniert....hieß es jetzt nicht mehr so Verständnisvoll....Shop kein Wiederrufsrecht....man hätte in Shop gehen müssen.....angeblich Ablehnung der Stornierung wäre versendet worden die die Bewohnerin allerdings nicht finden kann. Auch nicht im Spam..Niemals hätte ich oder Dame die Anmeldung für tatsächliche Glasfaser Möglichkeit gemacht wenn nicht die Stonierung ausdrücklich telefonisch ausgesprochen und zugestimmt wurde. Man wäre natürlich fristgerecht in den Shop gegangen wenn es so erklärt worden wäre. Ich sehe das auch nicht als Fehler von wegen alte Adresse angeblich Glasfaser Möglichkeit mit neuer Adresse verwechselt.....sondern dem Kunden suggerieren Er erhält Glasfaser nur um Auftrag zu erzielen..!!! Sorry....aber leider oft bei verschiedenen Vertrieblern und Anbieter heutzutage eine unschöne Masche. Denn wenn das nicht der Fall wieso wird man dann von Kollegen ohne Verständnis mit Aussagen konfrontiert....nicht möglich....jetzt 2 Jahre Vertrag Ende Gelände und Gespräch einfach aufgelegt. Wenn es da keine Klärung gibt wird das sehr wahrscheinlich ein Fall für die Öffentlichkeit/Bundesnetzagentur/ Verbraucherschutz...denn ist die Kundin zu Recht sehr entschlossen alle möglichen Wege dagegen anzugehen.Solch eine Bearbeitung von auch noch zudem jahrelang eigentlich zufriedenen Händykundin und angeblich ehrlich hilfeorentiert und angagierter Betreuung von Kunden eurer Seite geht einfach einmal garnicht.  In jahrelanger Zusammenarbeit zB ABW's ect hab ich das so noch nicht erlebt. Ein wenig Hoffnung das sich hier jemand findet der da doch noch eine Entscheidung zu Gunsten der Kundin bez. Stonierung des Festnetz DSL Vertrags machen kann besteht noch letztmalig. Muss solch ein unnötig unschöner Fall evtl auch noch öffentlich werden bevor man sich gezwungen sieht Abhilfe zu schaffen...?! Das wäre alles andere als Kundenfreundlich , ein absolutes NoGo und aus Sicht eines Kollegen absolut unverständlich. Ich weiß das wir diesen Auftrag zu 100% storniert hätten..!! 

Gerne erwarte ich schnellstmöglich eine positive Bearbeitung und Rückmeldung dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen M.Eßer 

4 Antworten

Sandroschubert
Legende

Gerne erwarte ich schnellstmöglich eine positive Bearbeitung und Rückmeldung dieser Angelegenheit.

Du bist nicht Vertragspartner. Dir können keine Auskünfte gegeben werden. Die anfrage muss vom Vertragsinhaber selbst kommen - ABER schriftlich. Hier im Forum kann so ein anliegen nicht bearbeitet werden.

 

 


poales
Legende
  • Legende
  • May 27, 2026

@Michael E 

falls die Vertragszusammenfassung nicht vor der Unterschrift vorgelegt wurde, 

→ den Vertrag schriftlich anfechten,

evtl. sich bei der  Verbraucherzentrale  beraten lassen. 

Dabei ist die entsprechende Begründung wichtig.

 

Verbraucherzentrale

Warum ist die Vertragszusammenfassung bei Vertragsabschlüssen so wichtig?

Die Vertragszusammenfassung  ist ein wesentlicher Bestandteil eines Vertragsabschlusses. Sie soll Verbraucher:innen besser vor untergeschobenen Verträgen schützen. Zudem soll es Ihnen die Entscheidung für oder gegen ein bestimmtes Telekommunikations-Produkt erleichtern.

Die Vertragszusammenfassung bedeutet, dass Ihr Telekommunikationsanbieter Ihnen eine klare und leicht lesbare Zusammenfassung Ihrer Vertragsbedingungen zur Verfügung stellen muss. Und zwar, bevor Sie den Vertrag abschließen. Konkret heißt das:

  1. Bei Vertragsverhandlungen im Shop muss Ihnen die Vertragszusammenfassung, bevor Sie Ihre Vertragserklärung abgeben, als Dokument ausgehändigt werden.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/vor-dem-abschluss-telefonanbieter-muessen-vertragsdetails-bereitstellen-65491


Klaus_VoIP
Legende

Ansprechpartner ist in solchen Fällen der Shop und notfalls kann die Kundin eine Händlerbeschwerde vornehmen und um Kulanz bitten. 
Fragt sich auch was noch da dranhängt!? Die Kundin wird doch auch jetzt schon am alten Wohnort Internet haben. Sollte evtl. ein Umzug erfolgen?

Jedenfalls macht der Fall hier -zumal über einen Dritten- absolut keinen Sinn. So geht man nicht geschäftlich vor, auch wenn es gut gemeint sein sollte. Und bei Betrug geht man zur Polizei und schreibt nicht in einem Forum. 


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • June 2, 2026

Hallo ​@Michael E,

herzlich willkommen in unserer o2 Community 😀

Ich finde es super, dass du dich für die Kundin einsetzt und ihr helfen möchtest. Wenn ich es richtig verstanden habe, wurde ihr im o2 Shop statt eines Glasfaseranschlusses ein DSL-Vertrag (oder eine andere Technologie) verkauft, ohne dass sie dazu informiert worden ist? 

Grundsätzlich besteht bei Verträgen, die im Handel abgeschlossen werden, kein Widerrufsrecht gemäß Fernabsatzgesetz. Daher macht es auf jeden Fall Sinn, die Bestellung der falschen Technologie direkt beim Händler zu reklamieren. Dieser kann ggf. eine Stornierung veranlassen. 

Wir haben hier im öffentlichen Forum leider nicht die Möglichkeit, die Kundendaten von Dritten einzusehen. Dies bedeutet, dass sich die Kundin direkt bei uns melden müsste, damit wir ggf. eine Beschwerde für sie aufnehmen und weiterleiten können.

Alternativ kann sie natürlich auch eine schriftliche Beschwerde einreichen: o2 Beschwerde: Per Telefon, Chat oder Post

Lass uns gerne wissen, falls du dazu weitere Fragen hast. Wir helfen dir und unserer Kundin gerne weiter. 

Viele Grüße

Giulia