Skip to main content
Warum O2
Warenkorb
Service
Gelöst

DSL Umzug - mehrfache Probleme bzgl. falsch erfasst?

  • August 13, 2019
  • 34 Antworten
  • 1475 Aufrufe

Kompletten Beitrag anzeigen

34 Antworten

viki1984
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • November 25, 2019

Wenn der Vorgang abschließend bearbeitet ist wird auch eine Bestätigung oder ähnliches kommen.

Solange das aber nciht abgeschlossen ist kommt auch nichts. Auch keine Zwischenstandsmeldung.

Die letzte Meldung an dich bedeutet wohl das es gearde vorwärts geht mit deiner Kundenakte. Wenn zb: techn. Probleme vorliegen dann müssen diese erst behoben werden. Das kann auch mehrere Monate dauern wenn nicht trivial oder eben nicht einfach so lösbar.

Das ist natürlich extrem unbefriedigend aber wohl nicht anders lösbar. Hoffen wir das in den nächsten Tagen das ganze abgeschlossen wird.

Hallo,

soeben habe ich eine Bestätigung bekommen, jedoch mit dem Kündigungsdatum zum 07.70.2020.

Ich kann nur nochmal wiederholen: Man hat mir am 25.10.2019 bestätigt, dass ich bereits gekündigt bin, durch meine ausserordentliche Kündigung (Grund zur Wiederholung: vereinbarte Leistung wurde nicht geliefert und ich war zu jeder Zeit nur in der Grundversorgung in der Telekom, so dass nicht mal die minimal vereinbarte DSL-Geschwindigkeit erreicht wurde).

Könnt Ihr mir nochmal den Stand der Dinge mitteilen?


o2_Matze
  • Moderator
  • November 27, 2019

Hallo @viki1984 

Der Auftragsstatus deines Anschlusses lies keine Änderungen zu. Das konnten die Kollegen der IT nun beheben.

Einer aoK wurde bisher nicht zugestimmt, die Kollegen aus der Technik konnten deiner Argumentation nicht folgen. 

 

Ich kann nur nochmal wiederholen: Man hat mir am 25.10.2019 bestätigt, dass ich bereits gekündigt bin, durch meine ausserordentliche Kündigung (Grund zur Wiederholung: vereinbarte Leistung wurde nicht geliefert und ich war zu jeder Zeit nur in der Grundversorgung in der Telekom, so dass nicht mal die minimal vereinbarte DSL-Geschwindigkeit erreicht wurde).

 

Magst du noch mal kurz beschreiben wie und auf welchem Weg dir das mitgeteilt wurde? Dann versuchen wir das ganze noch mal zu recherchieren.

VG Matze 


viki1984
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • November 28, 2019

Guten Tag Matze,

ich versuche nochmal alles zu erläutern und einige Beweise zu zeigen.

Erstmal:

Hallo @viki1984

Einer aoK wurde bisher nicht zugestimmt, die Kollegen aus der Technik konnten deiner Argumentation nicht folgen.

VG Matze 

Bisher: d.h. also ist das noch nicht abschliessend geklärt? Hierzu (aoK) hatte ich bis jetzt 2 unterschiedliche Aussagen seitens O2:

  1. Ihr Vertrag ist gekündigt (Screenshots weiter unten).
  2. Ihrer aoK wurde nicht zugestimmt (vor ein paar Tagen im O2 Support Chat)

 

Ich beschreibe nochmal kurz von vorne die relevanten Details:

  1. Anfang August: Bestellung zwecks Umzug.
  2. Ende August: Techniker am Umzugsort und DSL geschaltet
  3. Mitte September immer noch zu geringe Geschwindigkeit (Laut Vertrag: 6MB/s Minimum, bestellt: 50 MB/s)
  4. 09., 10. oder 11.September (wenn ich mich richtig erinnere) Anruf bei der technischen-/Störungshotline: Hier wichtig: Aussage von der Hotline (sinngemäß): “Es ist ganz eindeutig warum ich so eine geringe Geschwindigkeit habe. Es gibt ein technisches Problem usw. so dass ich von der Telekom automatisch auf die Mindestversorgung geschaltet bin, diese lässt keine höhere Geschwindigkeit (als die von mir gemessene < 6 MB/s) zu.” Man hat mir gesagt, dass man an dem Problem dran ist und es in den kommenden Tagen gelöst wird. Ich habe 2 Wochen gewartet. Es geschah nichts. Hierzu ein Beweis  zur Geschwindigkeit in Form von 3 Screenshots zur Breitbandmessung (3 unterschiedliche Quellen).
  5. Anfang Oktober: nachweislicher Eingang der aoK bei O2 mit der Frist bis zum 23.10 (Frist von 3 Wochen zur Behebung des Problems)
  6. Keine Reaktion seitens O2
  7. 24. Oktober 2019: Anruf bei der O2 Hotline (siehe Screenshot) => Nichts neues zu dem/den technischen Problemen.
  8. 25. Oktober 2019: Nochmals Nachfrage im O2 Whatsapp Chat (Verlauf siehe Screenshots). Zusammenfassend: Ihr DSL Vertrag ist gekündigt!
  9. 12. November 2019: e-Mail von O2, dass mein DSL aktiviert ist.
  10. 25. November 2019: e-Mail von O2, dass mein DSL-Vertrag regulär zum 07.07.2020 gekündigt ist.

Bitte beachten: Zwischendurch habe ich auch immer wieder (so wie hier in der Community auch) auf telefonischem Wege auf die Fehler/Probleme hingewiesen und versucht das Problem zu lösen oder zumindest den Stand der Dinge zu erfahren. Leider ohne Erfolg.

 

Screenshots zu Punkt 4:

 

Screenshot zu Punkt 7:

 

Screenshots zu Punkt 8:

 

Man kann mir doch nichts vorwerfen. Ich habe mehrfach nachgefragt und das Problem unterschiedlichen Quellen geschildert. Spätestens während dem O2 Whatsapp Chat wo man mir sagt, dass mein Vertrag definitiv gekündigt ist. Sollte die Sache für mich doch erledigt sein?

Ich mehr als fair und kulant O2 gegenüber. Ich hätte ja das Recht, direkt nach der Freischaltung Ende August eine Frist zur Behebung des Problems setzen können…

Ich wollte ja Kunde bleiben….nur so wie man mich behandelt hat macht es ja keinen Sinn? Die geringe Geschwindigkeit ist in meinem Fall leider nicht länger hinnehmbar gewesen. Meine Freundin macht zum Teil Home-Office und da braucht Sie eine ausreichend schnelle Verbindung (Ihr Arbeitgeber arbeitet in der Cloud)…

Ich könnte das noch weiter ausführen...aber es sollte doch allen ersichtlich sein, dass hier etwas nicht stimmen kann.

Was sind denn die Gründe dafür, dass man so behandelt wird? Ich war jahrelang (DSL Kunde) und bin immer noch Mobilfunkkunde bei O2, aber so ein Verhalten? Tut mir Leid….man muss seinen Kunden ja das Leben nicht unbedingt so schwer machen und wenn man Fehler macht (In dem Fall O2), auch wenn diese unbeabsichtigt sind, sollte man doch dazu stehen und die Sache nicht unnötig ausufern lassen….

 

Vielen Dank aber dafür, dass du dich dennoch noch darum kümmerst.


o2_Matze
  • Moderator
  • November 28, 2019

Vielen Dank für die detaillierte Auflistung, das sollte uns auf jeden Fall helfen. Ich leite das intern an unsere Fachabteilung weiter, sobald ich Antwort habe melde ich mich wieder hier (wird aber ein paar Tage dauern).

VG Matze  


o2_Matze
  • Moderator
  • December 2, 2019

Hi @viki1984 

Gute Neuigkeiten. Die Rückmeldung ist heute schon eingegangen. Die Kollegen sind unserer Argumentation gefolgt und haben die Deaktivierung auf den 12.12 vorgezogen.

VG Matze 

 

 


viki1984
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • December 3, 2019

Hi @viki1984 

Gute Neuigkeiten. Die Rückmeldung ist heute schon eingegangen. Die Kollegen sind unserer Argumentation gefolgt und haben die Deaktivierung auf den 12.12 vorgezogen.

VG Matze

WOW, super! Dann bedanke ich mich bei dir vielmals, auch wenn es am Ende für alle Seiten viel Aufwendiger war als notwendig.


o2_Matze
  • Moderator
  • December 3, 2019

@viki1984  Es freut mich, dass wir die Kuh noch vom Eis bekommen haben. Bitte melde dich sobald  alles deaktiviert ist. Bitte auch nicht vergessen den Router zurückzusenden.

Für den Rückversand Deines Gerätes kannst du unser Rücksendeportal: http://g.o2.de/GAF  nutzen. Dort kannst Du Dir auch einen Retourenaufkleber ausdrucken. Der Rückversand erfolgt mit DHL und ist kostenfrei

VG Matze


  • January 14, 2020

Hallo @viki1984,

leider besteht kein Sonderkündigungsrecht, denn 16 Mbit/s liegen lt. Produktinformationsblatt zu deinem Tarif noch voll im Bereich des Erlaubten. Schau gern mal hier: http://g.o2.de/travo

Sollte real an der Adresse die Minimalgeschwindigtkeit dauerhaft unterschritten sein, dann wende dich gern an unseren technischen Support zwecks Prüfung. Sollte dir dann nicht geholfen werden können, besteht ein Recht auf Kündigung.

Grüße

 

Auch im Falle von 16 mbit/s besteht soweit mir bekannt ein Sonderkündigungsrecht bzw. es kann eine Kündigung durchgesetzt werden:

 

Zur Aufklärung und zur Kompensierung der Falschauskunft des O2-Mitarbeiters:

​Umzug heißt nicht, dass ein Provider nicht mehr die Leistung des Vertrages erbringen muss, nur weil dort “von der Technik her” gar nichts oder nur weniger geht. - im Gegenteil laut Telekommunikationsgesetz muss die gleiche Leistung erbracht werden, sonst ist eine Kündigung möglich.

Aus dem TKG §46 Abs. 8:

“(8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. […] Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.”

 

Es gibt einige Sprüche von Gerichten, dass wenn regelmäßig nur weniger als 50% Bandbreite des “maximal möglichen” (mit dem ja immer geworben wird) erreicht wird, eine (fristlose) Sonderkündigung rechtens ist.

z.B.  Amtsgericht Fürth (Az.: 340 C 3088/08 & Amtsgericht Kiel (Az.: 106 C 21/11)

 

​Auch die Bundesnetzagentur schreibt in ihren Richtlinien:

(Mitteilung der Bundesnetzagentur zur Konkretisierung der unbestimmten Rechtsbegriffe „erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit“ bei Festnetz-Breitbandanschlüssen im Download gemäß Art. 4 Abs. 4 Verordnung (EU) 2015/2120 u. a. über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet)

Link: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Breitband/Breitbandgeschwindigkeiten/Breitbandgeschwindigkeiten-node.html

"Eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit i.S.d. Art. 4 Abs. 4 Verordnung (EU) 2015/2120 u. a. über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet liegt nach Ansicht der Bundesnetzagentur bei Festnetz-Breitbandanschlüssen im Download vor, wenn 

  • 1. nicht an mindestens zwei Messtagen jeweils mindestens einmal 90% der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden,
  • 2. die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90% der Messungen erreicht wird oder
  • 3. die vertraglich vereinbarte minimale Geschwindigkeit an mindestens zwei Messtagen jeweils unterschritten wird.” - Bundesnetzagentur

 

Zur Messung / zum Belegen der Nicht-Erfüllung der Vertragspflichten seitens O2 müsst ihr natürlich erst einmal protokollieren:

Auf https://breitbandmessung.de/ (Seite der Bundesnetzagentur) findest du u.a. ein Tool für Desktop-PCs mit dem die Messung ordentlich möglich ist. Dort gibt es auch viele weitere Infos.

​Außerdem kann man an die Bundesnetzagentur eine Anfrage stellen - die sollten einen unterstützen.

Bitte korrigiert mich, wenn ich flasch liege...


Muckilein79
Stammgast

Ist das irgend eine Kampagne hier oder warum postest du das an so vielen Stellen drunter? :grinning: