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DSL Sonderkündigungrecht (vorher 100 jetz 50)

  • December 7, 2020
  • 4 Antworten
  • 103 Aufrufe

Hallo,

 

ich hatte am 04.12.2020 einen Termin zur Umstellung meines Internetzugangs an meinem neuen Wohnort.

Nachdem ich am 04.12.2020 vergebens auf den Techniker oder eine Meldung seitens o2 gewartet habe, wurde mir auf telefonische Rückfrage am 05.12.2020 mitgeteilt, dass die vertraglich vereinbarte Leistung von 100 MB nicht geleistet werden kann.

Als Alternative wurde mir eine 50er Leistung zum gleichen Preis  wie bisher mit einer 100er und einem LTE Datenvolumen von 200 GB für einen Monat angeboten. Nicht ok und eigentlich sehr Schade, war sehr zufrieden bei O2. 

 

 

 

Jetzt meine Fragen:

Kann ich ein Sonderkündigungsrecht beanspruchen?

Da meine vertragliche Leistung nicht erfüllt wird und ein Internetanschluss derzeit nicht besteht, muss ich auch keine Rechnung zahlen oder?

Kann ich bereits bei einem anedern Anbieter (der die Leistung erbringen kann) einen Vertrag abschließen?

 

 

Vielen Dank im Voraus.

Lösung von o2_Larissa

Hi @Moti92,

ich heiße dich in unserer Community herzlich willkommen!

Wie von @Klaus_VoIP vorgeschlagen kann ich Downgrade vorgenommen werden, wenn nicht mehr als 50 MBit/s verfügbar ist. Hast du das schon mit unseren Kollegen besprochen? Diese können für den Umzug auch einen Tarifwechsel anlegen.

 

Liebe Grüße

Larissa

4 Antworten

Klaus_VoIP
Legende
  • December 7, 2020

Was hat DSL mit LTE zu tun?

Ansonsten gilt das was vertraglich vereinbart wurde. S. PIB:

https://static2.o9.de/resource/blob/777648/62927b2a8bde202d36eeaf6303ab8253/o2-my-home-l-20201103-download-data.pdf 

Das hier 

 muss ich auch keine Rechnung zahlen oder?

ist wohl ein Scherz? Bei einer Teilleistung könntest Du auch eine Teilbezahlung probieren, aber nicht, wenn Du im Bereich der versprochenen Leistung (= min. 50 MBit/s) bist. 

Kann ich bereits bei einem anedern Anbieter (der die Leistung erbringen kann) einen Vertrag abschließen?

Vorsicht! Da alle Anbieter über dieselbe DSL-Leitung kommen, ist das eher selten besser. Daher wäre ich vorsichtig bei solchen Aktionen. Nach den Vertragsdaten sehe ich auch keine Verletzung der Leistungsdaten von o2, wenn das auch bitter am Rande liegt.

Eine Umstellung zur nächsten Vertragsperiode auf MyHome M macht natürlich Sinn.


  • Autor
  • Besucher:in
  • December 7, 2020

Vielen Dank Klaus.

Was hat DSL mit LTE zu tun?

Kann ich dir nicht beantowrten, ist ein Angebot von o2. 

ist wohl ein Scherz? Bei einer Teilleistung könntest Du auch eine Teilbezahlung probieren, aber nicht, wenn Du im Bereich der versprochenen Leistung (= min. 50 MBit/s) bist. 

ne ne kein Scherz, aber darum gehts mir ja nicht grundsätzlich. Wenn verbinderte Leistung kommt zahle ich diese auch aber nicht zum gleichen Preis, is ja klar ;).

Des Weiteren wird hier nicht von min. 50 sondern MAX 50 MB gesprochen (auf Basis des My Home M).

Bedeutet 50er Leitung die maximal 50 Mb erreichen kann, in 99,9 % der Fälle weniger (erfahrungsgemäß bei 100 MB waren es immer ca. 94 MB). Also trifft das verlinkte Schaubild in diesem Fall nich zu.

 

 

 

 

 

 


Klaus_VoIP
Legende
  • December 7, 2020

Wenn L nicht geliefert werden kann, dann auf M für weniger Geld umstellen und Fall gelöst. Wenn die Leitung nur max. 50 MBit/s kann, dann kann in 95% der Fälle auch kein anderer Anbieter schneller sein über die identische Leitung. 

Wenn Du statt einem 0,5er Bier ein 0,3er Bier hingestellt bekommst und es austrinkst, dann musst Du es auch bezahlen (0,3l). :wink:


o2_Larissa
  • Team
  • Lösung
  • December 14, 2020

Hi @Moti92,

ich heiße dich in unserer Community herzlich willkommen!

Wie von @Klaus_VoIP vorgeschlagen kann ich Downgrade vorgenommen werden, wenn nicht mehr als 50 MBit/s verfügbar ist. Hast du das schon mit unseren Kollegen besprochen? Diese können für den Umzug auch einen Tarifwechsel anlegen.

 

Liebe Grüße

Larissa