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DSL Fragen zur Kündigung bei Wohnungsaufgabe

  • October 17, 2019
  • 17 Antworten
  • 710 Aufrufe

ToGeMo
Besucher:in

Liebe O2 Nutzer oder die, die es werden wollen,

es geht immer noch etwas schliemmer: Trotz bestätigtem Sonderkündigungsrecht wegen Wohungsaufgabe soll ich bis zum Vertragsende 30 Euro in den nächsten sechs Monaten zahlen. Das habe ich zwar noch nicht schriftlich, doch vorab mündlich schon mal mitgeteilt bekommen. Bin gespannt, wie sie - die von O2 - das schriftlich begründen wollen.

Eine schöne Verbrauchergeschichte, die sich hier entwickelt. Und dafür bitte hier reagieren, denn ich interessiere mich gerne weitere Fälle.

Viele Grüße

Thomas

 

Edit o2_Flo: Thema abgetrennt / Neues Thema erstellt, zwecks Übersicht.

17 Antworten

Bollermann
Legende
Forum|alt.badge.img+46
  • October 17, 2019

Bestätigung von "Sonderkündigungsrecht" (3 weitere Monate Grundgebühren AB Datum der Ummeldung) oder doch eher Bestätigung von "vorzeitiger Beendigung/Auflösung" des Vertrages (Anschluss wird vorzeitig deaktiviert, Grundgebühren bis zum Ende der regulären MVLZ berechnet)?


o2_Flo
  • Team
  • October 17, 2019

Hey @ToGeMo,

ich kann verstehen, dass du dich mit anderen o2 Community Nutzern über ihre Anliegen reden möchtest :) Dennoch wirst du vermutlich von einem zwei bis drei Jahre alten Themenersteller keine Antwort mehr bekommen. @Bollermann hat dir hier ja eine Nachfrage bzgl. deines Anliegens gestellt. Vielleicht können wir dir hier ja helfen!

 

Viele Grüße,
Flo


ToGeMo
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • October 18, 2019

Hallo o2_Flo,

Sie haben ja die Bollermann :wink: , die ist O2 ja auch sehr hilfreich und gibt ja auch Antwort auf zwei bis drei Jahre alte Threads. Aber danke für das Angebot, mir helfen zu wollen. Das kann sicher nur jemand von O2 und Frau Bollermann ist ja sicher nicht von O2 sondern “selbst nur Kundin”. Ihr Angebot ist ehrenwert, irgendwie kann ich nicht wirklich dran glauben - nach allem. Aber ein Versuch ist es Wert.

Gerne poste ich hier zum Verständnis aus der Kommunikation. Gerne stelle ich auch alles andere, wie Dokumente etc. ins Netz.

Vielleicht haben Sie die Möglichkeit Ihre Kollegen im Kundenservice zu helfend zu unterstützen. Denn was nach einer Wohnungsaufgabe aus dem draus resultierenden Sonderkündigungsrecht folgt, spottet nicht nur jeder Beschreibung, sondern schadet schlussendlich – rein kommunikativ. Dieser „Fall“ ist so hanebüchen ohne Sinn und Verstand, dass einem Kunden Angst und Bang werden muss, sollte sie/er mit dem Gedanken spielen Kunde von O2, resp. von Telefonica zu werden. Über ein Hilfe ihrerseits würde ich mich natürlich sehr freuen - Ihre Kolleginnen und Kollegen sicher auch.

Welche Angaben benötigen Sie von mir?

Viele Grüße

 


o2_Flo
  • Team
  • October 18, 2019

Hallo @ToGeMo,

du kannst davon ausgehen, dass es sich hier um normale Kunden handelt, wie du auch einer bist. Einzig wir Moderatoren (am “o2” zu erkennen) sind bezahlt :) Alle anderen Nutzer sind hier um zu helfen und tauschen sich in Diskussionen über Themen wie Mobilfunk, DSL und Netz aus.

 

Ein DSL Kollege wird sich deinen Fall anschauen und ggf. Daten abfragen. Zwecks Übersicht habe ich dir mal ein eigenes Thema erstellt.

 

Viele Grüße,
Flo


Klaus_VoIP
Legende
  • October 18, 2019

... Denn was nach einer Wohnungsaufgabe aus dem draus resultierenden Sonderkündigungsrecht folgt,

Auf welches Recht beziehst Du Dich denn? Die gesetzliche TKG-Regelung wird zu oft falsch verstanden. 


o2_Manga
  • October 18, 2019

Hallo @ToGeMo,

ich habe mir den Fall einmal angesehen und kann nur folgendes dazu beitragen. Es handelt sich bei dir um einen 24 Monatsvertrag. Eine Wohnungsaufgabe fällt in die persönliche Lebensplanung und kündigt somit den Vertrag einseitig auf. Das ist soweit in Ordnung, solange die Verbindlichkeiten daraus weiter bedient werden. Entweder in einer kompletten Restzahlung der verbleibenden Monatsbeiträge oder durch einen Umzug an die bestehende Adresse, wo jetzt der Hauptwohnsitz liegt. Da dort bereits ein Anschluß liegt, wie ich vermute, kannst du den Vertrag aus der Zweitwohnung dort nichtsdestotrotz “parken”. Stelle einen Umzugsantrag und warte, ob wir schalten können. Dafür ist lediglich ein freier Port im Hauptverteiler notwendig. Falls ja, kannst du die verbleibenden sechs Monate wie gewohnt abzahlen und regulär kündigen. Haben wir an der neuen Adresse keinen Port frei, bekommst du eine Sonderkündigung mit einer Abschlagszahlung von drei Monatsbeiträgen gemäß TKG.

Ein Sonderkündigungsrecht aufgrund Wohnungsaufgabe gibt es nicht. Ich kann mich für die fehlerhafte Auskunft nur entschuldigen und für die Zukunft auf das Angebot von monatlich kündbaren Verträgen hinweisen.

 

Grüße

 

 

 

 

 


Klaus_VoIP
Legende
  • October 18, 2019

Besser hätte man es nicht formulieren können! :slight_smile:

Es gibt seit der letzten TKG-Anpassung einzig und allein die beschriebene Umzugsregelung mit nur 3 Monaten Vertragsstrafe. Ansonsten gilt - Verträge sind einzuhalten. 

Aus einer Kündigung lässt sich noch nicht ableiten, das man dadurch keine Kosten hätte.


ToGeMo
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • October 18, 2019

Hallo@ToGeMo,

ich habe mir den Fall einmal angesehen und kann nur folgendes dazu beitragen. Es handelt sich bei dir um einen 24 Monatsvertrag. Eine Wohnungsaufgabe fällt in die persönliche Lebensplanung und kündigt somit den Vertrag einseitig auf. Das ist soweit in Ordnung, solange die Verbindlichkeiten daraus weiter bedient werden. Entweder in einer kompletten Restzahlung der verbleibenden Monatsbeiträge oder durch einen Umzug an die bestehende Adresse, wo jetzt der Hauptwohnsitz liegt. Da dort bereits ein Anschluß liegt, wie ich vermute, kannst du den Vertrag aus der Zweitwohnung dort nichtsdestotrotz “parken”. Stelle einen Umzugsantrag und warte, ob wir schalten können. Dafür ist lediglich ein freier Port im Hauptverteiler notwendig. Falls ja, kannst du die verbleibenden sechs Monate wie gewohnt abzahlen und regulär kündigen. Haben wir an der neuen Adresse keinen Port frei, bekommst du eine Sonderkündigung mit einer Abschlagszahlung von drei Monatsbeiträgen gemäß TKG.

Ein Sonderkündigungsrecht aufgrund Wohnungsaufgabe gibt es nicht. Ich kann mich für die fehlerhafte Auskunft nur entschuldigen und für die Zukunft auf das Angebot von monatlich kündbaren Verträgen hinweisen.

 

Grüße

 

 

 

 

 


Hallo, das Sonderkündigungsrecht gibt es in der Tat. Wir auch in den DSL-AGB, so wie in den Festnetz-AGB eingeräumt, in dem steht beispielsweise “Das Vertragsverhältnis kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist nach den gesetzlichen Bestimmungen gekündigt werden”, oder aber auch “Das gesetzliche Kündigungsrecht aus wichtigen Grund bleibt unberührt. “ Folgt man den AGB von O2, so gibt es ein ein gesetzlich eingeräumtes Sonderkündigungsrecht. Ob die Aufgabe einer Wohnung ein Sonderkündigungsrecht auslöst, dazu gibt es eine Rechtsprechung beispielsweise aus 2016 vom AG Köln und andere, die isch racht deutlich dazu geäußert haben.

Somit ist die Aussage von o2_manga “Ein Sonderkündigungsrecht aufgrund Wohnungsaufgabe gibt es nicht” schlichtweg falsch. Ob absichtlich oder fahrlässig, das möchte ich hier nicht beurteilen. Um diese Falschaussage geht es mir ja auch nicht.

Es geht mir lediglich um eine Lösung des Problems.

Viele Grüße

 


ToGeMo
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • October 18, 2019

Besser hätte man es nicht formulieren können! :slight_smile:

Es gibt seit der letzten TKG-Anpassung einzig und allein die beschriebene Umzugsregelung mit nur 3 Monaten Vertragsstrafe. Ansonsten gilt - Verträge sind einzuhalten. 

Aus einer Kündigung lässt sich noch nicht ableiten, das man dadurch keine Kosten hätte.


Ja, vielleicht drei Monate, aber nicht bis Vertragsende! Hinweis dazu:

Das Sonderkündigungsrecht gibt es in der Tat. Wird auch in den DSL-AGB, so wie in den Festnetz-AGB eingeräumt, in dem steht beispielsweise “Das Vertragsverhältnis kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist nach den gesetzlichen Bestimmungen gekündigt werden”, oder aber auch “Das gesetzliche Kündigungsrecht aus wichtigen Grund bleibt unberührt. “ Folgt man den AGB von O2, so gibt es ein ein gesetzlich eingeräumtes Sonderkündigungsrecht. Ob die Aufgabe einer Wohnung ein Sonderkündigungsrecht auslöst, dazu gibt es eine Rechtsprechung beispielsweise aus 2016 vom AG Köln und andere, die isch racht deutlich dazu geäußert haben.

Somit ist die Aussage von o2_manga “Ein Sonderkündigungsrecht aufgrund Wohnungsaufgabe gibt es nicht” schlichtweg falsch.


Joe Doe
Legende
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  • Legende
  • October 18, 2019

@ToGeMo bitte nochmal genau lesen.

 

https://dejure.org/gesetze/TKG/46.html


Sächsin
Legende
  • October 18, 2019

bs0
Legende
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  • Legende
  • October 18, 2019

Die Aussage ist richtig. Das Urteil eines AG ist hier kaum eine Bestätigung, dass es pauschal ein solches Recht bei der Wohnungsaufgabe gibt. Es steht dir dennoch frei, selber gerichtlich gegen o2 vorzugehen.

Die Angabe in den AGB ist Standardtext. In JEDEM Vertragsverhältnis besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht gem. BGB, aber eine solche Kündigung musst du natürlich nach diesen Bestimmungen stichhaltig begründen und dein Vertragspartner muss sie nicht anerkennen. Zumal die Wohnungsauflösung an sich kein wichtiger Grund ist.

Beantrage doch den Umzug des Anschlusses an deine neue Adresse. Wenn o2 dort nicht schalten kann hast du gem TKG ein Sonderkündigungsrecht.


Joe Doe
Legende
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  • Legende
  • October 18, 2019

Und. o2 bietet schon sehr lange diese wunderschönen DSL Flex Verträge an, wo man dann nach 4 Wochen raus ist.
Warum wurde dieser damals nicht abgeschlossen?


o2_Matze
  • Moderator
  • October 19, 2019

 

Es geht mir lediglich um eine Lösung des Problems.

Viele Grüße

 

@ToGeMo  Dazu hat Manga ja schon was geschrieben.

Eine andere Lösung sehe ich hier aktuell nicht. 

VG Matze 


  • Besucher:in
  • May 1, 2020

Hallo @ToGeMo,

ich habe mir den Fall einmal angesehen und kann nur folgendes dazu beitragen. Es handelt sich bei dir um einen 24 Monatsvertrag. Eine Wohnungsaufgabe fällt in die persönliche Lebensplanung und kündigt somit den Vertrag einseitig auf. Das ist soweit in Ordnung, solange die Verbindlichkeiten daraus weiter bedient werden. Entweder in einer kompletten Restzahlung der verbleibenden Monatsbeiträge oder durch einen Umzug an die bestehende Adresse, wo jetzt der Hauptwohnsitz liegt. Da dort bereits ein Anschluß liegt, wie ich vermute, kannst du den Vertrag aus der Zweitwohnung dort nichtsdestotrotz “parken”. Stelle einen Umzugsantrag und warte, ob wir schalten können. Dafür ist lediglich ein freier Port im Hauptverteiler notwendig. Falls ja, kannst du die verbleibenden sechs Monate wie gewohnt abzahlen und regulär kündigen. Haben wir an der neuen Adresse keinen Port frei, bekommst du eine Sonderkündigung mit einer Abschlagszahlung von drei Monatsbeiträgen gemäß TKG.

Ein Sonderkündigungsrecht aufgrund Wohnungsaufgabe gibt es nicht. Ich kann mich für die fehlerhafte Auskunft nur entschuldigen und für die Zukunft auf das Angebot von monatlich kündbaren Verträgen hinweisen.

 

Grüße

 

Hi o2-Manga,

danke für deine ausführlich Antwort.

Ich habe ein ähnlich gelagertes Problem, aber noch etwas komplexer.

 

Ich habe an meinem Zweitwohnsitz einen o2-Vertrag mit Laufzeit bis Februar 2021.

Leider muss ich bedingt durch unplanbare berufliche Veränderungen meine Zweitwohnung zum Ende Juli aufgeben.

Jetzt kommt die Überlegung zum Umzug des Vertrages an den Hauptwohnsitz ins Spiel. Dort besteht bereits ein DSL-Vertrag eines anderen Anbieters.

jetzt könnte ich, wie von dir oben beschrieben einen Umzug beantragen und ihr prüft, ob ihr einen freien Port im Hauptverteiler habt und schalten könnt.

Nur leider handelt es sich bei dem Haus um ein Mehrfamilien-Haus, und vom Keller in die Wohnung führt nur eine Leitung, die mit dem bestehenden Anschluss belegt ist. D. h., spätestens im Keller ist Endstation und der Vertrag nicht nutzbar. Wie also sollte ich am besten damit umgehen?

 

Viele Grüße

 


Sächsin
Legende
  • May 1, 2020

Den Umzug melden und abwarten ... o2 wird dir dann alles Weitere mitteilen, die hausinterne Verkabelung liegt dann im Verantwortungsbereich des Eigentümers.


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  • Legende
  • May 1, 2020

vom Keller in die Wohnung führt nur eine Leitung, die mit dem bestehenden Anschluss belegt ist. D. h., spätestens im Keller ist Endstation und der Vertrag nicht nutzbar. Wie also sollte ich am besten damit umgehen?

 

Viele Grüße

 

Das wäre erstmal ungewöhnlich, da normalerweise mindestens 4-adriges Telekommunikationskabel zur Hausverkabelung genutzt wird und für DSL nur 2 Adern davon benötigt werden. Zum anderen geht das o2 im Grunde nichts an. Die Hausverkabelung liegt nicht im Verantwortungsbereich von o2. Gemäß AGB gilt:

Anschlussleitung/Verfügbarkeit
2.1 Alle Produkte beinhalten einen Festnetzanschluss (Internetzugang und Festnetztelefonanschluss). Die hierfür notwendige Anschlussleitung stellt der Anbieter bis zum letzten netzseitig erschlossenen technischen Übergabepunkt (APL) am Kundenstandort bereit. Eine ggf. erforderliche weitere hausinterne Verkabelung in bzw. zu den Räumlichkeiten des Kunden ist nicht Gegenstand der Leistungspflicht des Anbieters.