Beschwerde zum Kundenservice bei Antrag auf Sonderkündigungsrecht
Es ist nicht nachvollziehbar, wie hier mit Kunden verfahren wird. Einmal Kunde, nie mehr Kunde und sicherlich von mir nicht weiter zu empfehlen.
Vertrag wg TV mit Kabelanschluss abgeschlossen. Wurden wg. Eigenbedarf aus Wohnung gekündigt und sind ca. 160 km weiter weg gezogen. Dort gibt es SAT und keinen Tel. - Anschluß, da dieser aufgrund Handy nicht notwendig ist.
Habe Vertrag wg. Sonderkündigungsrecht gekündigt und Router für Kabel zurück geschickt. Sonderkündigungsrecht wird nicht akzeptiert, da ich ja einen DSL Anschluss anmelden könnte. Da der Telefonanschluss bereits vor vielen Jahren bei Sanierungs und Renovierungsarbeiten entfernt wurde, da keiner gebraucht wurde, interessiert o2 nicht. O2 besteht auf die Mindestvertraglaufzeit und kassiert solange ab. Ich kann ja einen Techniker für 50 Euro kommen lassen, der dann wieder einen Anschluss herstellt, damit ich alles gem. Vertrag nutzen kann.
Ich werde das meinem Anwalt geben.
Ein solches Kundenverhalten ist nicht zu empfehlen!
o2_Giulia, 04.03.2024, 09:33: verschoben von Austausch rund um die O₂ Community zu O₂ Home: Vertrag & Tarife
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Guten Morgen @JuttaR,
hast du einen Umzug bei O₂ beantragt so wie man es muss?
Stellt O₂ fest, dass nicht geschaltet werden kann, wird dir gegen Vorlage der Ummeldebestätigung ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 1 Monat (1 Grundgebühr per Einmalzahlung) eingeräumt.
Könnte O₂ technisch schalten, kannst du zum Ende der regulären Mindestvertraglaufzeit kündigen. Das wird bei dir der Fall sein das O₂ deine Sonderkündigung abgelehnt hat.
Edit: Frist von 3 auf 1 Monat abgeändert.
Beste Grüße,
RhobarDerIII
Die Frist für die Sonderkündigung wurde auf einen Monat abgesenkt.
@bielo Danke dir, habe ich voll verpeilt, das dies geändert worden ist. Ich habe es auch gleich korrigiert.
Beste Grüße,
RhobarDerIII
Bevor du einen Anwalt aufsuchst und weitere Kosten verursachst: Wenn der Telefonanschluss nur im Haus entfernt wurde, die Leitung aber nach wie vor vorhanden ist, hast du kein Sonderkündigungsrecht. Das scheint bei dir der Fall zu sein.
Hatte den Vertrag nur wegen Kabel TV abgeschlossen, da kein SAT vorhanden war. Telefon habe ich schon lange nicht mehr, es gibt doch Handys! Sorry, aber es ist nicht nachvollziehbar, das man gezwungen sein soll, im Haus wieder Leitungen verlegen zu müssen um einen Anschluß zu nutzen, den man nicht braucht, da ja SAT Anschluß vorhanden ist.
Wenn ein Anschluß bei einem anderen Anbieter vorhanden ist, dann kommt man aus dem Vertrag raus bei Umzug.
Du hast Kabel-Internet wegen Kabel-TV abgeschlossen? Da hätte doch Kabel-TV gereicht.
Wie dem auch sei, kann o2 da schalten, musst du den Vertrag fortführen. Schalten heißt in dem Fall, das Signal liegt am Hausübergabepunkt an.
Sofern du Mieter bist, müsste der Eigentümer den Gestattungsvertrag aufkündigen. Dann ist eine Schaltung nicht möglich. Das würde hier wegen Sat ja Sinn machen.
Sorry, aber es ist nicht nachvollziehbar, das man gezwungen sein soll, im Haus wieder Leitungen verlegen zu müssen um einen Anschluß zu nutzen, den man nicht braucht
Verträge sind einzuhalten. Du möchtest sicherlich auch nicht, dass Vertragspartner Verträge mit dir einfach kündigen können weil sie dich als Kunde nicht mehr brauchen, oder? Gezwungen bist du zu nichts, aber dann zahlst du ohne Gegenleistung.
Bist du Eigentümer oder Mieter? Wenn Mieter lässt sich, wie bielo bereits erläutert hat. vielleicht eine Lösung finden, wenn nicht hast du nur die Wahl zwischen bis Zahlen ohne Gegenleistung oder Anschluss wiederherstellen.
Wenn ein Anschluß bei einem anderen Anbieter vorhanden ist, dann kommt man aus dem Vertrag raus bei Umzug.
Nicht unbedingt. Das gilt nur wenn an der neuen Adresse nicht gechaltet werden kann. In der Regel kann mehr als ein Anschluss geschaltet werden. Auch hier gilt: Kann der Anbieter schalten, läuft der Vertrag weiter.
Wenn man wegen Eigenbedarf gekündigt bekommt und aus der Wohnung ausziehen muß, kann man das leider vorher nicht einplanen. Und das kann heute jedem passieren, dann hat man doppelt Pech mit einem solchem Vertrag!
Ja, das ist schon ne komische Situation. Das gute ist, o2 hat für jeden auch monatlich kündbare Verträge. Evt. ist das später was für dich.
@JuttaR
entweder du probierst den Umzug
oder frag mal deinen Ex-Vermieter, ob er den Vertrag übernehmen will.
O2 als Partner kommt für mich nicht mehr in Frage. Bei meinen Mobilfunkverträgen bin ich einen anderen Service und Kundenbetreuung gewohnt. Mein Anwalt wird den Sachverhalt Prüfen. Auf den Anteil den ich dann zahlen muss, kommt es dann auch nicht mehr an.
Ein Anwalt wird dir vermutlich nichts anderes sagen können, aber prüfen lassen kannst du es natürlich trotzdem. Die Kosten scheinst du bereits abgewogen zu haben. Hoffentlich hast du einen Anwalt für TK-Recht kontaktiert.
Naja, so ganz eindeutig ist es nicht aus meiner Sicht. Trotzdem liegt hier ein Fehler in der Vorgehensweise vor.
Schauen wir uns die Infos der BNetzA an, die leichter als TKG zu lesen sind:
Kann Ihr bisheriger Anbieter den Vertrag auch am neuen Wohnsitz erfüllen, so darf er weder die vereinbarte Vertragslaufzeit noch sonstige Vertragsinhalte ändern.- Dafür müssen Sie Ihren Anbieter über Ihren Umzug so früh wie möglich in Kenntnis setzen und einen Umzugsauftrag erteilen. Der Umzug muss an dem mit dem Verbraucher ausdrücklich vereinbarten Tag erfolgen.
Bedeutet für mich - ohne Umzugsauftrag KEINE Sonderkündigung!
Wird dann der Umzug bestätigt, dann ist o2 immer noch an die Vertragsinhalte gebunden, d.h. z.B. Geschwindigkeit und aus meiner Sicht auch die Technologie. Ich würde zwar einen Wechsel auf VDSL mit Begeisterung vornehmen, aber bei Wechsel auf Kabel würde ich mich wehren.
Nach meinem Eindruck wurde hier viel unsinnig telefoniert. Wenn man korrekt vorgeht, dann klärt sich das. Es ist doch von o2 vollkommen korrekt und serviceorientiert VDSL als Technik anzubieten. Zwingen wird man den TE aus meiner Sicht nicht (können). Wenn statt Kabel 250 MBit/s nur 100 MBit/s DSL möglich sind, dann hat sich das erledigt.
O2 sieht so vieles anders.....
Auch für einen Techniker, der alles prüft, sollte ich ca 50 Euro + ev. Nebenkosten (neue Kabel etc.) durch den Umzug noch zahlen. Wie gesagt, Kundenservice ist hier ein Fremdwort.
O2 sieht so vieles anders.....
Du aber auch. Nutze die Hinweise und du wirst dann sicher aus dem Vertrag kommen.
Ob du die Situation anders siehst als o2 oder o2 die Situation anders sieht als du ändert nichts am Ergebnis. Was ich hier sehe ist Frustabbau weil du nicht bekommen hast was du möchtest. Natürlich möchte man in solchen Fällen Kulanz, aber du darfst nicht vergessen, dass du einen gültigen Vertrag hast, den du grundsätzlich erfüllen musst. Du erwartest aber jetzt von deinem Vertragspartner, dass er auf x Monate Grundgebühr verzichtet.
Für bestimmte, klar definierte Situationen hat der Gesetzgeber TK-Kunden vor einiger Zeit ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Wenn die Voraussetzungen passen kommst du sicher aus dem Vertrag, wenn nicht kannst du dich weiter ärgern, solltest aber meiner Meinung nach etwas mehr Verständnis haben. Du kannst nichts für den Umzug, o2 aber auch nicht!
Wenn du jetzt - m.E. unnötigerweise - einen Anwalt kontraktiert hast, warte am besten seine Einschätzung ab und handle entsprechend. Andere (kostenlose und sinnvollere) Möglichkeiten wurden dir hier bereits erläutert. Stichwort Umzugsauftrag. Auch kannst du jederzeit um Kulanz im Einzelfall bitten.
Auch für einen Techniker, der alles prüft, sollte ich ca 50 Euro + ev. Nebenkosten (neue Kabel etc.) durch den Umzug noch zahlen. Wie gesagt, Kundenservice ist hier ein Fremdwort.
Gehe formal nach TKG und BNetzA-Hinweisen vor, aber bitte nicht telefonisch. Auch die Kostenfrage ist eindeutig geregelt.
Ob nun Hausbesitzer oder Du für Bauarbeiten zur Kasse gebeten werden können ist eine ganz andere Sache. Außerdem ist unklar was Du bezwecken willst. Brauchst Du kein Festnetz-Internet mehr?
Fakt ist - Du mußt Dich genauso wie o2 an das TKG halten. Wenn Du falsch vorgehst, dann hast Du die Konsequenzen selbst zu tragen. Dann kannst Du für Deine Fehler o2 auch nicht haftbar machen. Aber das wird Dir der Anwalt sicher noch für teures Geld noch mal erklären.
Hallo und herzlich willkommen in der Community @JuttaR.
Ich habe mir den Beitrag hier soeben angeschaut und sehe, dass du hierzu bereits alle nötigen Tipps erhalten hast.
Wichtig wäre hier die Beauftragung des Umzugs als ersten Schritt, um überhaupt zu sehen, was für eine Technologie und Geschwindigkeit in der neuen Wohnung geschaltet werden kann.
Eine Sache hattest du aber ganz vergessen hier mitzuteilen, bis wann läuft dein aktueller Tarif denn überhaupt noch, wenn du diesen kündigst?
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