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Warum O2
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Gelöst

Beschwerde Sonderkündigung!!!

  • September 3, 2020
  • 15 Antworten
  • 686 Aufrufe

Jasmin04
Besucher:in

Hallo, 

ich bin einfach nur noch enttäuscht und sauer. Als langjähriger o2 Kunde habe ich mir mehr erhofft. 
Ich habe nun 3 mal ein Kündigungsschreiben geschickt und mehrmals angerufen, wo ich des Öfteren erwähnt habe, dass Sie die vertraglich vereinbarten 100mbit nicht an meinem neuen Wohnort leisten können, sondern nur 50 Mbit. Da ich aber wieder nach Hause zu meinen Eltern gezogen bin, die schon seit Jahren ein dsl Anschluss haben, habe ich einen Anwalt meiner Rechtschutzversicherung gefragt und zudem bei der Telekom ob ich das Recht der sonderkündigung habe. Jeder sagte mir ganz deutlich ja!!! Warum stellt Ihr euch so quer ? Leider sehe ich mich gezwungen auch meinen langjährigen Mobilvertrag zu kündigen, da ich einfach mit Ihrer Art von Kundenbetreuung höchst enttäuscht. Nach 3 Monaten hat o2 dann auch mal in Erwägung gezogen sich zu melden, was ein Wunder. Aber immer noch das gleiche Problem. Sie wollen es nicht akzeptieren obwohl ich rechtlich das Recht habe. Einfach nur enttäuschend !!!!

Lösung von o2_Larissa

Hi @Jasmin04,

 

eine Kündigung ist auch bei einem Umzug zu einem anderen Anschluss möglich, allerdings wird dann die Grundgebühr der Restlaufzeit des Vertrages in Rechnung gestellt, wenn unter Anderem der bestehende Tarif an der neuen Adresse verfügbar ist. Was bei der genauen Prüfung durch die Fachabteilung in diesem Fall herauskommt, wird dir in Kürze mitgeteilt. 

Grundsätzlich besteht kein ausserordentliches Kündigungsrecht aufgrund eines Umzuges, da es sich um die persönliche und private Lebensplanung des Vertragspartners handelt. Unter gewissen Umständen ist die vorzeitige Beendigung eines Vertrages bei Umzug möglich, zum Beispiel wenn der Umzug ins Ausland erfolgt. Die Details werden von unseren Kollegen aus der Fachabteilung genau geprüft und unter die Lupe genommen und anschließend unserem Kunden mitgeteilt. Selbstverständlich kannst du auch deinen Rechtsbeistand dazu befragen, sobald du diesen allerdings aktiv involvierst und dieser sich mit uns in Verbindung setzt, erfolgt die Kommunikation diesen Sachverhalt betreffend ausschließlich über diesen und in unserer Community erfolgt keine Bearbeitung mehr. Ob du dieses wünschst, bleibt allein deine Entscheidung.

 

Danke an @Sandroschubert, @bs0 und @Klaus_VoIP für die hilfreichen Informationen im Vorfeld.

@Jasmin04 Das ist egal was bei den Eltern vorhanden ist, du hast ein Sonderkündigungsrecht allerdings wird O2 eine Kündigung wegen Haushaltszusammenführung zu den Eltern und diesen Unterlagen benötigen. 

  • Gemeinsamer Mietvertrag/Kaufvertrag des neuen Objekts
  • oder Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts.

hast eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. 

 @Anfänger1 woher hast du die Info, dass bei einem Umzug ein grundsätzliches ausserordentliches Kündigungsrecht besteht?

 

 

Liebe Grüße

Larissa

15 Antworten

Klaus_VoIP
Legende
  • September 3, 2020

Meine Kristallkugel meint:
Ohne die entsprechenden Belege(Meldebescheinigung) gibt es keine vorgezogene Kündigung und zudem ist unklar welche vertragliche Leistung in Deinem aktuellen Vertrag zugesichert war.

Die Lösung ist doch sooo einfach - Umzug anmelden und darauf hinweisen, das man nach TKG bzw. EU-Richtlinie den Vertrag vorzeitig auflösen will, wenn die vertragliche Leistung dort nicht erbracht wird. Dann erst wird es ausführlich geprüft und o2 wird entscheiden wie das sinnvollste Vorgehen ist. 

Außerdem könnten Leitungsprobleme den Anschluss verhindern und Du kommst so auch vorzeitig raus. Man muss es nur richtig machen! :wink:


Jasmin04
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  • September 3, 2020

Ja das habe ich doch schon alles gemacht !


Klaus_VoIP
Legende
  • September 3, 2020

Also wurde der Abschluss schon umgezogen?  :open_mouth:

 


Jasmin04
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  • September 3, 2020

Ja ich habe alles hingeschickt. Anmeldebescheinigung usw. Habe deutlich gezeigt dass ich die 100 Mbit hier nicht empfange sondern nur 50 Mbit. Und ich habe 3 Monate nichts von o2 gehört. Nachdem ich gedroht habe meinen Anwalt einzuschalten kam dann per Post ein Schreiben, dass die nochmal meine anmeldebescheinigung benötigen. Das man dann irgendwann genervt ist und am Telefon keiner wirklich dir eine Auskunft gibt. Sieht man sich irgendwann gezwungen es einem Anwalt zu übergeben. 


Jasmin04
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  • September 3, 2020

Das traurige ist, dass eine Dame mir am Telefon sagte, dass ich ja 50 Mbit empfange und es doch dann alles geregelt sei. Und ich habe mehrmals daraufhin gewiesen dass aber in meinem Vertrag 100 Mbit steht und diese Leistung nicht erbracht werden kann. Daraufhin meinte Sie, dass sie mir da auch nicht weiterhelfen könnte. 


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  • September 3, 2020

Das traurige ist, dass eine Dame mir am Telefon sagte, dass ich ja 50 Mbit empfange und es doch dann alles geregelt sei. Und ich habe mehrmals daraufhin gewiesen dass aber in meinem Vertrag 100 Mbit steht und diese Leistung nicht erbracht werden kann. Daraufhin meinte Sie, dass sie mir da auch nicht weiterhelfen könnte. 

@Jasmin04 Das ist egal was bei den Eltern vorhanden ist, du hast ein Sonderkündigungsrecht allerdings wird O2 eine Kündigung wegen Haushaltszusammenführung zu den Eltern und diesen Unterlagen benötigen. 

  • Gemeinsamer Mietvertrag/Kaufvertrag des neuen Objekts
  • oder Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts.

hast eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. 


Jasmin04
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  • September 3, 2020

Ja das sagen mir ja alle das ich Anspruch auf das sonderkündigungsrecht habe. Mein Anwalt, Telekom. Nur o2 stellt sich quer. 3 Monate seit meinem ersten Schreiben nichts gehört. Dann weitere Schreiben aufgesetzt und Telefonate geführt. Und jetzt endlich ein Schreiben. Wollen aber mal wieder alle Unterlagen, was ich denen ja geschickt habe. 
naja mal abwarten was als Nächstes kommt. Ansonsten lässt mein Anwalt liebe Grüße ausrichten. 


Klaus_VoIP
Legende
  • September 3, 2020

Wenn der Anwalt das schon hat, dann lass den machen. Du kannst natürlich noch an den Vatikan schreiben, eine Online-Petition einreichen,  Twitter und Facebook bemühen oder sonstwas. Ein Kanal sollte aber reichen. Wenn Du Recht hast, hast Du Recht.


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • September 5, 2020

Hallo @Jasmin04,

 

herzlich willkommen in unserer o2 Community!

 

Ich habe mir den Fall gerne einmal angeschaut, du hattest uns bereits am 01.07.2020 informiert, dass du umgezogen bist und eine vorzeitige Kündigung aus den o.g. Gründen angefordert. Hier wurde im Nachgang mehrfach eine Kopie der Anmeldebescheinigung angefordert, diese hat uns jedoch erst gestern am 04.09.2020 erreicht. Die Sonderkündigung ist aktuell noch in Bearbeitung, ich bin aber sicher, dass du in Kürze die Bestätigung erhältst.

 

Viele Grüße

Giulia


bs0
Legende
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  • Legende
  • September 5, 2020

@Jasmin04 Das ist egal was bei den Eltern vorhanden ist, du hast ein Sonderkündigungsrecht allerdings wird O2 eine Kündigung wegen Haushaltszusammenführung zu den Eltern und diesen Unterlagen benötigen. 

  • Gemeinsamer Mietvertrag/Kaufvertrag des neuen Objekts
  • oder Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts.

hast eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. 

Das Sonderkündigungsrecht gilt eben nicht bei einer Haushaltszusammenführung, es ist also gar nicht egal was bei den Eltern vorhanden ist. Die Sonderkündigung wird hier eingeräumt weil das vertragsgegenständliche Produkt nicht geschaltet bzw. die vertragsgegenständliche Leistung nicht erbracht werden kann. Da inzwischen die erforderliche Meldebescheinigung vorliegt, und o2 scheinbar bereits geprüft hat, ob eine Sonderkündigung vorliegt, dürfte diese in Kürze abschließend bearbeitet werden.


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  • Legende
  • September 5, 2020

@Jasmin04 Das ist egal was bei den Eltern vorhanden ist, du hast ein Sonderkündigungsrecht allerdings wird O2 eine Kündigung wegen Haushaltszusammenführung zu den Eltern und diesen Unterlagen benötigen. 

  • Gemeinsamer Mietvertrag/Kaufvertrag des neuen Objekts
  • oder Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts.

hast eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. 

Das Sonderkündigungsrecht gilt eben nicht bei einer Haushaltszusammenführung, es ist also gar nicht egal was bei den Eltern vorhanden ist. Die Sonderkündigung wird hier eingeräumt weil das vertragsgegenständliche Produkt nicht geschaltet bzw. die vertragsgegenständliche Leistung nicht erbracht werden kann. Da inzwischen die erforderliche Meldebescheinigung vorliegt, und o2 scheinbar bereits geprüft hat, ob eine Sonderkündigung vorliegt, dürfte diese in Kürze abschließend bearbeitet werden.

@bs0 Dann wäre O2 der einzige Anbieter wo es nicht ginge. Bei der Telekom kein Problem 


Denner
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  • Legende
  • September 5, 2020

O2 ist anders!


bs0
Legende
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  • Legende
  • September 5, 2020

Es geht auch bei o2 (aus Kulanz) wenn am neuen Wohnort bereits ein Anschluss von o2 vorhanden ist. Eventuell ist die Telekom in dieser Hinsicht kulanter, aber auch dort kann man in solchen Fällen sicherlich nicht von einem Sonderkündigungsrecht sprechen.


Sandroschubert
Legende

@bs0 Dann wäre O2 der einzige Anbieter wo es nicht ginge. Bei der Telekom kein Problem 

Und die Telekom ist auch nur 1 Anbieter nicht nicht alle. Es gibt immer Sachen die bei Anbieter a funktionieren bei Anbieter b nicht. Was auch vergessen wird, man hat auch nicht auf alles Anspruch was bei “anderen” Anbieter angeboten wird.


o2_Larissa
  • Team
  • Lösung
  • September 6, 2020

Hi @Jasmin04,

 

eine Kündigung ist auch bei einem Umzug zu einem anderen Anschluss möglich, allerdings wird dann die Grundgebühr der Restlaufzeit des Vertrages in Rechnung gestellt, wenn unter Anderem der bestehende Tarif an der neuen Adresse verfügbar ist. Was bei der genauen Prüfung durch die Fachabteilung in diesem Fall herauskommt, wird dir in Kürze mitgeteilt. 

Grundsätzlich besteht kein ausserordentliches Kündigungsrecht aufgrund eines Umzuges, da es sich um die persönliche und private Lebensplanung des Vertragspartners handelt. Unter gewissen Umständen ist die vorzeitige Beendigung eines Vertrages bei Umzug möglich, zum Beispiel wenn der Umzug ins Ausland erfolgt. Die Details werden von unseren Kollegen aus der Fachabteilung genau geprüft und unter die Lupe genommen und anschließend unserem Kunden mitgeteilt. Selbstverständlich kannst du auch deinen Rechtsbeistand dazu befragen, sobald du diesen allerdings aktiv involvierst und dieser sich mit uns in Verbindung setzt, erfolgt die Kommunikation diesen Sachverhalt betreffend ausschließlich über diesen und in unserer Community erfolgt keine Bearbeitung mehr. Ob du dieses wünschst, bleibt allein deine Entscheidung.

 

Danke an @Sandroschubert, @bs0 und @Klaus_VoIP für die hilfreichen Informationen im Vorfeld.

@Jasmin04 Das ist egal was bei den Eltern vorhanden ist, du hast ein Sonderkündigungsrecht allerdings wird O2 eine Kündigung wegen Haushaltszusammenführung zu den Eltern und diesen Unterlagen benötigen. 

  • Gemeinsamer Mietvertrag/Kaufvertrag des neuen Objekts
  • oder Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts.

hast eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. 

 @Anfänger1 woher hast du die Info, dass bei einem Umzug ein grundsätzliches ausserordentliches Kündigungsrecht besteht?

 

 

Liebe Grüße

Larissa