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Warum O2
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Beschwerde

  • October 7, 2014
  • 39 Antworten
  • 1609 Aufrufe

ärgerl-Kunde
Besucher:in

Ich habe Ihnen schon wenigstens 10 Emails zu meiner Kündigung geschrieben. Jetzt habe ich nachstehendes Email von Ihnen ohne Angabe des Sendedatums erhalten. "
vielen Dank für Ihre E-Mail.

Leider kam es hier zu einem Fehler des Anschlussinhabers. Bitte überprüfen Sie dies nochmal und senden uns erneut den Antrag. Vorher kann dieser leider nicht von der zuständigen Fachabteilung bearbeitet werden.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben sind wir gern für Sie da.

Herr Georgens, da wir unseren Kundenservice weiter verbessern möchten, führen wir momentan eine Email-Umfrage mit ausgewählten Kunden durch, die uns kontaktiert haben. Wenn Sie mit meinem Service zufrieden waren, freue ich mich sehr, wenn Sie mich dort positiv bewerten. (Selbstverständlich ist dieser Service für Sie kostenfrei.) Vielen Dank im Voraus!

Freundliche Grüße

Ihr o2 Team
[...]

Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
[...]
14.10.2025 o2_Katja: Namen und veraltete Adressinformation entfernt, Thema archiviert

Lösung von o2_Christian

Hallo ärgerl-Kunde,

 

auch wenn ich natürlich verstehen kann, dass Du verärgert bist, dass der Anbieterwechsel nicht wie von Dir gewünscht durchgeführt wurde, werden wir auf diesem Kanal leider wenig für Dich tun können, denn aus unserer Sicht ist hier alles vollkommen korrekt abgelaufen.

 

Am 02.09.2014 haben wir fristgerecht eine Kündigung mit Portierungsauftrag von Deinem neuen Anbieter bekommen. Leider waren die Angaben auf diesem Dokument nicht vollständig, sodass dieses nicht bearbeitet werden konnte.

 

Am 10.09.2014 ging erneut eine Kündigung mit Portierungsauftrag bei uns ein. Leider war inzwischen die Kündigungsfrist verstrichen, sodass sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, also zum 04.10.2015, verlängert hat.

 

Am 11.09.2014 gab es dazu ein Telefonat mit unserer Hotline, in dem dies noch einmal erläutert wurde. In diesem Gespräch wurde aus Kulanz zudem noch ein Rechnungsrabatt in Höhe von 5 EUR/ Monat für ein halbes Jahr vereinbart. Eine schriftliche Bestätigung der Kündigung zum 04.10.2015 erfolgte am selben Tag.

 

Auf Deine E-Mail-Anfrage vom 20.09. haben wir am 24.09. folgendermaßen geantwortet:

 

„Vielen Dank für Ihre E-Mail.

Wir haben von Ihrem neuen Anbieter eine Kündigung mit Portierung am 1.September 2014 erhalten. Diese entsprach nicht den bei uns hinterlegten Daten, der Anschlussinhaber war falsch. Die Kündigung musste daher abgelehnt werden.

 

Die erneute Kündigung mit den richtigen Angaben erfolgte zu spät, der o2 Anschluss wurde vertragsgemäß um ein weiteres Jahr verlängert.

 

Des Weiteren haben wir Ihnen am 11. September 2014 hinsichtlich des von uns gemachten Treueangebotes 30,00 Euro Preisvorteil (6 x 5,00 Euro / Monat weniger) eine Auftragsbestätigung zugesandt. Die Vertragslaufzeit wurde nicht geändert.

 

Erneut bestätige ich Ihnen, dass die Kündigung zum 4. Oktober 2015 vorgemerkt ist.“

 

Ebenso hast Du auf Deine E-Mail-Anfrage vom 24.09.2014 am 30.09.2014 eine Antwort von uns erhalten.

 

Am 02.10.2014 erfolgte dann nochmals eine Kündigungsbestätigung in schriftlicher Form.

 

Auf Dein Einschreiben an unsere Geschäftsleitung wirst Du selbstverständlich auch noch Antwort erhalten.

 

Gruß

Christian

39 Antworten

stefanniehaus
Legende
Forum|alt.badge.img+29
Und was hindert dich jetzt daran so zu verfahren wie dort beschrieben?


ärgerl-Kunde
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  • October 7, 2014
Ich werde von O2 seit Wochen wegen eines Wechsels auf den Arm genommen. Auf mein Einschreiben an den Vorstand erhalte ich noch nicht einmal eine Antwort.


ärgerl-Kunde
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • October 7, 2014
Ich bin es leid und werde den Vorgang in allen Foren und Fb posten. Zusätzlich werde ich einen Rechtsanwalt einschalten

 


stefanniehaus
Legende
Forum|alt.badge.img+29
Und was ist jetzt genau das Problem?

Bei so übermässig vielen Informationen ist das schwierig heraus zu finden.


  • October 7, 2014
ärgerl-Kunde schrieb:
Ich bin es leid und werde den Vorgang in allen Foren und Fb posten. Zusätzlich werde ich einen Rechtsanwalt einschalten

 

Dann tu das.

 

Hilfe scheinst Du hier nicht zu suchen, sonst hättest Du mit Infos 'rausgerückt. Ohne Infos wird das hier aber nix.


ärgerl-Kunde
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • October 7, 2014

Herr Rene´ Schuster

Telefonica Germany GmbH & Co. OHG

[...]
Per Einwurfeinschreiben

Oberhausen, 17.09.2014

Kundennummer DExx / Auftragsnummer 3xx

Sehr geehrter Herr Schuster,

hiermit widerrufe ich die in Ihrem Schreiben vom 11.09.14 (Anlage 1) bestätigte Vertragsverlängerung und bestehe auf die von Fa. 1 & 1 am 01.09.14 in meinem Auftrag, auf einem von mir unterschriebenen Formular (Anlage 2), durchgeführte Kündigung.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung.

Ich habe zu keiner Zeit mit einem Ihrer Mitarbeiter irgendwelche Vertragsbedingungen und Konditionen abgesprochen, wie in Ihrem Schreiben unwahr geschrieben steht.

Ein äußerst unhöflicher Mitarbeiter hat einmal mit meiner Frau telefoniert. Bitte hören Sie sich das Gespräch an, welches Sie sicherlich aufgezeichnet haben.

Mit Schreiben vom 12.09.14 (Anlage 3) habe ich eine Bestätigung von Ihnen erhalten, dass ich gekündigt habe und dass sie weitere Angaben benötigen und ich eine kostenlose Hotline anrufen soll. Wenn ich die Nummer anrufe, erhalte ich die Meldung, dass die Nummer für meinen Vertrag nicht gültig ist.

Aufgrund des Durcheinanders bei meiner Kündigung habe ich nicht den Eindruck, bei einem Weltkonzern Kunde zu sein. Das Durcheinander erinnert mich an Sandkastenspiele oder Jugend forscht.
14.10.2025 o2_Katja: veraltete Adressinformation und Kundendaten entfernt


ärgerl-Kunde
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  • October 7, 2014
Reichen die Infos, oder soll ich den ganzen Schriftverkehr zwischen O2 und mir posten?

 


lockenköpfchen
Stammgast
Forum|alt.badge.img+1
Sehr schön.Und nun vergiss nicht, Sat1,RTL und vor allem die Blind-Zeitung einzuschalten. 😀 👍


ärgerl-Kunde
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  • October 7, 2014
Danke  für den Tpp. Werde ich auch noch machen. ☺️


ärgerl-Kunde
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  • October 7, 2014
Funkstille? Keine Sprüche mehr auf Lager?


  • October 7, 2014
@ärgerl-Kunde 

 

Wenn ich Deinen Sachverhalt richtig verstanden habe, ist o2 in der Pflicht nachzuweisen, dass Du die Kündigung zurückgezogen und den Vertrag verlängert hast. Wenn Du Dir sicher bist, dass Du das nicht getan hast, bist Du eigentlich auf der sicheren Seite.

 

Eine Klärung in diesem Forum wird höchstwahrscheinlich nicht möglich sein, da Du ja offenbar schon mit einer Fachabteilung korrespondierst, die Sache also dort schon in Bearbeitung ist.

 

Dir wird meiner Meinung nach wohl wirklich nichts weiter übrig bleiben, als hartnäckig zu sein und weiterhin schriftlich an o2 heranzutreten, oder, falls Du so keinen Erfolg hast, tatsächlich die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen.

 

Gruß,

 

Fuchs


ärgerl-Kunde
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  • October 7, 2014
Vielen Dank für den Tipp. O2 reagiert leider nicht mehr auf meine Schreiben und Mails. Sogar die Email-Eingangsbestätigung hat man für meine Email-Adresse abgeschaltet, Bei einer, O2 unbekannten Email-Adresse, bekomme ich noch Bestätigungen. Ich werde O2 noch einmal eine Frist setzen und dann einen Rechtsanwalt einschalten.

 


bielo
Legende
  • October 7, 2014
Ist Schuster noch bei o2? 🤔


ärgerl-Kunde
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  • October 7, 2014
Stand auf dem Brief. Aber wie ich O2 kenne, werden sie erst einmal das Briefpapier aus dem letzten Jahrhundert aufbrauchen.


ärgerl-Kunde
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  • October 7, 2014

@lockenköpfchen 

Sie scheinen sich mit O2 scheinbar auszukennen.

Ich habe heute folgende Email erhalten, in dem der von mir angeblich gemachte Fehler nicht angegeben wird. Solch ein Schreiben habe ich schon einmal erhalten.

 

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Leider kam es hier zu einem Fehler des Anschlussinhabers. Bitte überprüfen Sie dies nochmal und senden uns erneut den Antrag. Vorher kann dieser leider nicht von der zuständigen Fachabteilung bearbeitet werden.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben sind wir gern für Sie da.

Herr Georgens, da wir unseren Kundenservice weiter verbessern möchten, führen wir momentan eine Email-Umfrage mit ausgewählten Kunden durch, die uns kontaktiert haben. Wenn Sie mit meinem Service zufrieden waren, freue ich mich sehr, wenn Sie mich dort positiv bewerten. (Selbstverständlich ist dieser Service für Sie kostenfrei.) Vielen Dank im Voraus!

Freundliche Grüße

Ihr o2 Team
[...]
 
Sie können mir da doch sicher weiterhelfen, eine Antwort auf meine Nachfrage an O2 liegt mir leider noch nicht vor.
 

14.10.2025 o2_Katja: Namen und veraltete Adressinformation entfernt


ärgerl-Kunde
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  • October 7, 2014

Viel Spass beim Kündigen.

 

Danach kommen die Mails, dass die Angaben falsch sind. Siehe hier:

 

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Leider kam es hier zu einem Fehler des Anschlussinhabers. Bitte überprüfen Sie dies nochmal und senden uns erneut den Antrag. Vorher kann dieser leider nicht von der zuständigen Fachabteilung bearbeitet werden.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben sind wir gern für Sie da.

Herr Georgens, da wir unseren Kundenservice weiter verbessern möchten, führen wir momentan eine Email-Umfrage mit ausgewählten Kunden durch, die uns kontaktiert haben. Wenn Sie mit meinem Service zufrieden waren, freue ich mich sehr, wenn Sie mich dort positiv bewerten. (Selbstverständlich ist dieser Service für Sie kostenfrei.) Vielen Dank im Voraus!

Freundliche Grüße

Ihr o2 Team
[...]

14.10.2025 o2_Katja: Namen und veraltete Adressinformation entfernt


stefanniehaus
Legende
Forum|alt.badge.img+29
@ ärgerl-Kunde: bleibe doch bitte in deinem Thread. Ein und dasselbe Thema an mehreren Stellen zu diskutieren macht keinen Sinn. Ich habe den Post entsprechend verschoben.


ärgerl-Kunde
Besucher:in
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  • Besucher:in
  • October 7, 2014
Auf mein Mail mit einer, O2-bekannten Email-Adresse, habe ich keine Bestätigung bekommen. Mit einer O2 nicht bekannten Adresse erhielt ich folgende Antwort:

 

schön, dass Sie Kontakt mit uns aufnehmen.

Sie senden uns Ihre Anfrage direkt per Mail. Vielleicht haben Sie unsere E-Mail Adresse noch gespeichert oder über einen anderen Weg erhalten. Dieser Kontaktweg steht nicht mehr zur Verfügung.

Ihnen ist eine zielgerechte und schnelle Antwort wichtig. Dies ist auch unser Wunsch.

Daher haben wir für viele Anliegen die Möglichkeit geschaffen Änderungen direkt, schnell und bequem auf unserem Online-Portal vorzunehmen.

Zu den häufigsten Anfragen senden wir Ihnen die TOP-Links für unser Online-Portal zu:

Weitere Informationen und Services finden Sie auch in unserer Online Hilfe:
o2.de/hilfe
Vielleicht ist unter den TOP-Links Ihr Thema dabei.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne auch in unserem Chat o2.de/chat zur Seite.

Hoffentlich haben wir Ihr Interesse für unser Online-Portal geweckt und wünschen viel Spaß beim Stöbern.

Freundliche Grüße,
Ihre O2 Kundenbetreuung

 

Können Sie mir weiterhelfen und sagen, wie ich auf ein O2-Mail antworten kann?

 

Besten Dank


stefanniehaus
Legende
Forum|alt.badge.img+29
Die Kundenbetreuung ist nicht per Email erreichbar.

Deswegen auch die von dir gepostete Rückmeldung.


ärgerl-Kunde
Besucher:in
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  • October 7, 2014
Und warum habe ich keine Antwort auf mein Mail mit der bekannten Email-Adresse bekommen?


bs0
Legende
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  • Legende
  • October 7, 2014
ärgerl-Kunde schrieb:
Und warum habe ich keine Antwort auf mein Mail mit der bekannten Email-Adresse bekommen?

Deswegen:

 

[Zitat]

 

Sie senden uns Ihre Anfrage direkt per Mail. Vielleicht haben Sie unsere E-Mail Adresse noch gespeichert oder über einen anderen Weg erhalten. Dieser Kontaktweg steht nicht mehr zur Verfügung.

 

[/Zitat]

 


ärgerl-Kunde
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • October 7, 2014
@BSo 

Damit Sie es verstehen:

 Wenn ich mit einer Email-Adresse, die O2 bekannt ist, bekomme ich keine Rückmeldung.

 

Wenn ich eine Email-Adresse verwende, die O2 noch nicht bekannt ist, bekomme ich eine Rückmeldung.

 

Besteht die Möglichkeit, dass O2 die Email-Adressen von unbequemen Kunden in einer Sperrliste aufnimmt?

 

Hier ein Beispiel einer Bestätigung zu einem Mail mit für O2 unbekannter Email-Adresse:

 

Geht doch ;-)Es nutzt nichts, wenn sie mich auf eine Sperrliste setzen. Gesendet: Samstag, 20. September 2014 um 10:11 Uhr
Von: no-reply@cc.o2online.de
An: "????????????????
Betreff: automatische EingangsbestätigungGuten Tag,

vielen Dank, dass Sie mit uns Kontakt aufgenommen haben.

Wir haben Ihre Nachricht vom 20.09.2014 erhalten und werden uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit zu klären.

Sie erhalten voraussichtlich innerhalb der nächsten 5 Tage eine Rückmeldung von unserer Kundenbetreuung.

Freundliche Grüße

Ihre o2 Kundenbetreuung

Telefónica Germany GmbH & Co. OHG - Georg-Brauchle-Ring 23-25 - 80992 München - Deutschland - www.o2.de

Ein Beitrag zum Umweltschutz. Nicht jede E-Mail muss ausgedruckt werden. www.o2engagiert-fuer-morgen.de

Bitte finden Sie hier die handelsrechtlichen Pflichtangaben: www.telefonica.de/pflichtangaben

ärgerl-Kunde
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • October 8, 2014
Ich habe hier einen interessanten Link gefunden. Er ist sicher für alle O2-Geschädigten Kunden interessant:

 

 

Streit­bei­le­gungSie streiten mit Ihrem TK-Anbieter um Ihre Rechte? Dann kann eine Schlichtung eine einfache Möglichkeit sein, um in einem außergerichtlichen Verfahren den Streit zu lösen. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen für eine Schlichtung erfüllt sein müssen und welche Kosten ggf. anfallen.

Schlichtungsstelle TelekommunikationAls Schlichtungsstelle sind wir Ihr Ansprechpartner bei Streitfällen mit Telekommunikationsanbietern. Wir vermitteln im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Auseinandersetzungen zwischen Ihnen als Endkunden und Ihrem Telekommunikationsunternehmen, wenn Sie den Streit bisher nicht selbst ausräumen konnten. Unser Ziel ist es, eine einvernehmliche Kompromisslösung zwischen den Parteien zu finden, um so eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Dies soll durch das schnelle, unbürokratische und kostengünstige Schlichtungsverfahren alternativ zu einem Zivilprozess ermöglicht werden.

Unter dem Menüpunkt Rechte können Sie sich informieren, unter welchen Voraussetzungen ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden kann.

Wie Sie ein Schlichtungsverfahren beantragen können und was dabei zu beachten ist, erfahren Sie unter dem Menüpunkt Schlichtungsverfahren, dort erhalten Sie auch Tipps zum Schlichtungsverfahren.

Sie können das Leistungsangebot der Schlichtungsstelle sowohl online als auch klassisch per Post oder Fax nutzen. Bitte verwenden Sie hierzu den unter dem Menüpunkt Anträge bereitgestellten Link zur Online-Antragstellung bzw. den pdf-Antrag zum Herunterladen auf Ihren Computer.

Notifizierung der SchlichtungsstelleDurch die Europäische Kommission wurde bestätigt, dass die Schlichtungsstelle die Voraussetzungen der EU-Empfehlung 98/257/EG zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten (Unabhängigkeit, Transparenz, kontradiktorische Verfahrensweise, Effizienz, Rechtmäßigkeit der Entscheidung, Handlungsfreiheit, Vertretung) erfüllt. Sie erhielt hierfür 2010 die Notifizierung durch die EU. Eine Liste der notifizierten Schlichtungsstellen finden Sie hier.

Stand: 16.06.2014

ärgerl-Kunde
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Streit­bei­le­gungSie streiten mit Ihrem TK-Anbieter um Ihre Rechte? Dann kann eine Schlichtung eine einfache Möglichkeit sein, um in einem außergerichtlichen Verfahren den Streit zu lösen. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen für eine Schlichtung erfüllt sein müssen und welche Kosten ggf. anfallen.

Schlichtungsstelle TelekommunikationAls Schlichtungsstelle sind wir Ihr Ansprechpartner bei Streitfällen mit Telekommunikationsanbietern. Wir vermitteln im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Auseinandersetzungen zwischen Ihnen als Endkunden und Ihrem Telekommunikationsunternehmen, wenn Sie den Streit bisher nicht selbst ausräumen konnten. Unser Ziel ist es, eine einvernehmliche Kompromisslösung zwischen den Parteien zu finden, um so eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Dies soll durch das schnelle, unbürokratische und kostengünstige Schlichtungsverfahren alternativ zu einem Zivilprozess ermöglicht werden.

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Wie Sie ein Schlichtungsverfahren beantragen können und was dabei zu beachten ist, erfahren Sie unter dem Menüpunkt Schlichtungsverfahren, dort erhalten Sie auch Tipps zum Schlichtungsverfahren.

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Stand: 16.06.2014

  • October 8, 2014
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