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Berrechnung eines Modems

  • March 26, 2021
  • 1 Antwort
  • 27 Aufrufe

Sehr geehrte Damen und Herren,

angefügtes Schreiben schrieb ich am 22.01.2021. In diesem Schreiben erläutere ich die Vorgehensweise bzgl. des Modems und deren Anschluss. Ich habe dieses Schreiben nie abgeschickt, da man mir dazu geraten hat abzuwarten.

Doch möchte ich nun über die Rechnungsstellung zur Rechnung März Stellung nehmen.

Ich finde es persönlich eine wirkliche Frechheit, dass o2 mir das Modem in Rechnung stellt. Schließlich wird dieses gebraucht. Warum habe ich das Modem nicht zurückgeschickt?

  1. Mir wurde gesagt, dass ich aufgrund der falschen Beratung erstmal abwarten solle ob o2 dies zurückfordert. Dies ist nicht passiert. Stattdessen wird mir dies einfach in Rechnung gestellt.
  2. Das Modem wird nach wie vor benötigt, da die Fritzbox nicht wie versprochen an jeden beliebigen Anschluss angenommen wird.

Ich habe mehrfach mit Ihren Mitarbeitern gesprochen, die Gründe immer wieder dargelegt, die ich auch bezeugen kann. Die Enttäuschung ist sehr groß geworden. Der Schaden ist mir und  ich Ihnen entstanden.

Sollte sich hierfür keine Lösung finden und die Forderung weiterhin bestehen bleiben, werde ich rechtliche Schritte einleiten. Meine Rechtsschutzversicherung habe ich dazu schon bemüht!  

Alle Gespräche haben nichts gebracht und diese Dreistigkeit ist nicht mehr hinzunehmen.

Ich werde in jedem Fall alle Anschlüsse nun kündigen.

Dies betrifft insgesamt 5 Verträge, vier davon auf meinen Namen und einen Vertrag von meiner Lebensgefährtin.

Fehler können passieren, aber nach über 12 Jahren als treuer Kunde kann und will ich dieses Verhalten von o2 nicht mehr akzeptieren!

 

1 Antwort

o2_Lars
  • Moderator
  • April 1, 2021

Hallo @Lefty0986 und willkommen hier in unserer o2 Community :-)

Da scheint es an irgend einer Stelle in der Kommunikation ein wenig gehakt zu haben, das, was im Screenshot beschrieben ist, wird zwangsläufig schief gehen.

Ein Router wird immer zu einen bestimmten Vertrag mit einem bestimmten Anschluss bestellt. Wenn für diesen Vertrag bereits ein Router vorhanden ist, dann gerät dieser automatisch in Rückforderung, es ist somit erforderlich, dass der bisherige in diesem Vertrag genutzt Router über unser DSL Logistikportal zurück geschickt wird. Geschieht dies nicht, so wird automatisiert ein Schadenersatz in Rechnung gestellt werden.

Die bei uns erhältlichen Leih- und Mietrouter sind zur Nutzung am eigenen Anschluss gedacht, eine Nutzung an anderen Anschlüssen ist nicht vorgesehen.

Die Information, dass die Rücksendung des ursprünglichen Routers zum Vertrag, wo die neue Fritzbox bestellt wurde, ist somit also korrekt. Die Nutzung einer anderen Homebox wird jedoch fehlschlagen, denn diese Geräte sind an den jeweiligen Vertrag und Anschluss gebunden.

Im beschriebenen Szenario gäbe es dann also einen Anschluss, an dem eine Fritzbox genutzt wird, wo noch eine Homebox besteht und ein Anschluss, wo die Rücksendung der ursprünglichen Homebox erforderlich ist.

Es gibt für dies Szenario nur die Lösung, dass die ursprüngliche Homebox zurück geschickt wird und stattdessen die Fritzbox am Anschluss genutzt wird.

Wenn am Anschluss eines anderen Vertragsinhabers ein anderer Router gewünscht ist, so kann dort im Regelfall im Rahmen einer Vertragsverlängerung eine Lösung gefunden werden.

Gruß,

Lars