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Außerordentliche Kündigung wg. Umzug unbeantwortet

  • July 14, 2025
  • 20 Antworten
  • 119 Aufrufe

Ich habe über das Online-Formular eine außerordentliche Kündigung meines Festnetz- & Internetvertrags eingereicht, die mir aufgrund des außerordentlichen Kündigungsrechts bei Umzug, wenn der Vertrag am neuen Wohnsitz nicht erfüllt werden kann. Ich habe mehrmals ab Januar, im April, im Mai und im Juni mit Mitarbeitern von O2 telefoniert. Jedesmal versicherte man mir, dass eine außerordentliche Kündigung möglich sei und ich Nachweise hochladen soll. Ich bin Ende März umgezogen. Im Januar sagte man mir, dass ich nach dem Umzug nur eine Meldebestätigung der neuen Adresse hochladen soll und mir würden ab dem Tag des Umzugs zu viel gezahlte Gebühren erstattet. Ich habe bereits am 27. März die außerordentliche Kündigung schriftlich mit der Meldebestätigung hochgeladen. Eine Antwort blieb man mir schuldig. Nach einem erneuten Telefonat im Mai erklärte man mir, dass ich einen Nachweis über einen bestehenden Vertrag am neuen Wohnsitz hochladen soll. Ich habe mit dem Mitarbeiter telefonisch besprochen, wie dieser Nachweis aussehen solle und dass eine formlose schriftliche Bestätigung mit Unterschrift des Vertragspartners ausreichen würde. Folglich habe ich mir diese ausstellen lassen und am 19. Mai erneut wie telefonisch vorher besprochen über das Online-Formular hochgeladen. Wieder bekam ich keine Rückmeldung von O2. In einem weiteren Telefonat am 3. Juni erklärte mir der Mitarbeiter, dass ich eigentlich alle nötigen Unterlagen hochgeladen habe und er sich auch nicht erklären kann, wieso diese nicht bearbeitet werden. „O2 stellt sich bei außerordentlichen Kündigung manchmal schwer.“ Er versicherte mir, dass er die zuständigen Kollegen an meinen unbearbeiteten Fall erinnert. Ich habe bis heute keine Antwort. Ich habe insgesamt vier mal Anträge über das online-Formular eingereicht, ohne nur eine Antwort darauf von O2 bekommen zu haben. Bei jedem Anruf bei O2 behaupten sie, man würde mit dem ausgezeichneten Kundenservice von O2 telefonieren, dabei kümmern sie sich absolut null um ihre Kunden. Daher werde ich neben meinem Festnetzvertrag auch meinen seit 15 Jahre bestehenden Mobilfunkvertrag kündigen. Ich bin sehr enttäuscht von O2 und kann nur empfehlen, sich einen anderen Anbieter zu suchen! 

20 Antworten

Klaus_VoIP
Legende

Die rechtliche Grundlage nach TKG wird leider oft falsch verstanden.
Bist Du mit jemand mit o2-Vertrag zusammengezogen?


  • Autor
  • Besucher:in
  • July 14, 2025

Nein, ich bin mit Personen zusammengezogen, die einen Internetvertrag mit einem anderen Anbieter abgeschlossen haben. Das ist nicht O2. Wie der Nachweis dazu aussehen soll, habe ich mit dem Mitarbeiter von O2 besprochen, mir genau so ausstellen lassen und wie abgesprochen über das Online-Formular hochgeladen. Ein Sonderkündigungsrecht steht mir zu. Das schreibt auch die Verbraucherzentrale: 

„Auch wenn Sie in eine Wohnung ziehen, in der schon jemand wohnt und bereits ein Telekommunikationsvertrag vorhanden ist, können Sie seit dem 1. Dezember 2021 vor Ablauf der Vertragslaufzeit zum Auszug kündigen.“

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/umzug-die-rechte-der-telefon-und-internetkunden-11034


Klaus_VoIP
Legende

Das ist deren eigene Auslegung, die vermutlich auf einem Irrtum beruht. 

Entscheidend (vergl. BNetzA) ist  “ Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten … “ und selbst das ist so Quatsch, denn damit ist unzureichend ein TKG-Text interpretiert. Vielleicht klagt Dir die Verbraucherzentrale deren Interpretation kostenfrei ein? Fragt doch mal nach. Jedenfalls sollte die VZ für die eigenen Äußerungen geradestehen!

Meine Kristallkugel meint: Die vorzeitige Kündigung wird abgelehnt, wenn o2 an der Adresse den bestehenden Vertrag erfüllen kann. 

Besser beschrieben hier:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Wechsel/artikel.html?nn=686258#doc884216bodyText5


Sandroschubert
Legende

Da hast du aber nur das rausgeschrieben was dir genehm ist. Kann O2 die Leistung dort erbringen, ja oder nein? Und genaus das erfährt man wenn man einen Umzug meldet.


  • Autor
  • Besucher:in
  • July 14, 2025

Ich habe genau das geschrieben, was mir widerfahren ist. „Genehm“ ist mir der ganze Vorgang und O2 nicht.. 
Ich habe den Umzug gemeldet und wie beschreiben mich bereits im Januar, zwei Monate vor dem Umzug mit O2 in Verbindung gesetzt, wie ich vorgehen sollte. O2 kann die Leistung an meinem neuen Wohnsitz nicht erbringen, weil die Kabelleitung durch einen anderen Anbieter belegt ist. 


Klaus_VoIP
Legende

Koaxkabel oder DSL?
In 90% der DSL-Kabel liegt ein 4Drahtkabel für 2 DSL-Leitungen.
Bei Koax kann man über Splitter mehrere Router anschliessen.

Genau da liegt der Irrtum der VZ - man geht von einer Blockierung durch Belegung der einzigen Leitung aus. Das ist aber in 80% der Fälle kein Hindernis. 


  • Autor
  • Besucher:in
  • July 14, 2025

Sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung läuft das Internet über Koax-Kabel. Wenn es möglich ist, den alten Vertrag an meinem neuen Wohnsitz weiterzuführen, frage ich mich, wieso mir das kein Mitarbeiter erklärt und anbietet!? Ich habe meinen alten Router von O2, weil ich diesen noch nicht zurückschicken konnte. Ohne weitere Technik und Kundendienst kann ich den an meinem neuen Wohnsitz nicht anschließen. O2 hat mir dies aber bisher verschwiegen und nicht erklärt. Wieso denn nicht, wenn dies möglich ist? 


Klaus_VoIP
Legende

Keine Ahnung!
Nach meinem Eindruck möchten viele Hotliner keine ungünstigen Aussagen treffen, insbesondere wenn Du direkt auf Sonderkündigung zielst. 

Der einzig sinnvolle Weg ist der Umzugsauftag. o2 hält sich bis aufs Komma an die Vorgabe der BNetzA (Zitat):

Dafür müssen Sie Ihren Anbieter über Ihren Umzug so früh wie möglich in Kenntnis setzen und einen Umzugsauftrag erteilen. Der Umzug muss an dem mit dem Verbraucher ausdrücklich vereinbarten Tag erfolgen.

Und im Rahmen des Umzugsauftrages wird geprüft ob der Vertrag erfüllbar ist, ggf. auch eine Auflösung über Kulanz erfolgt oder was auch immer. Beim Umzugsauftrag kann man gerne auf die Belegung der (einzigen?) Koaxdose durch einen anderen Router hinweisen. Dann liegt es an o2 die Erfüllung des Vertrages zu klären. 😉

Nachtrag: Wenn Du nicht zu weit umgezogen bist, wirst Du den o2-Kabelrouter direkt an die Doppelkoaxsteckdose anstecken können und er wird vermutlich laufen. Man muss nur in der “administrativen Region” des Kabelnetzes bleiben. Das ist natürlich für das Telefon nicht sinnvoll wg. alter/falscher Notrufadresse, ist also nur zu Testzwecken sinnvoll. 


Bollermann
Legende
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@Jay123 

Du hast deinen Umzug bei o2 gemeldet oder den Umzug des Anschlusses beauftragt? 


o2_Manga
  • July 16, 2025

Hallo ​@Jay123 

willkommen in der o2 Community. Schön, dass du dich hier einbringst. 

ich versuche mal die Fakten zusammenzutragen. Ein Umzug fällt in die persönliche Lebensplanung, einer Sonderkündigung wird nur stattgegeben, wenn wir an der neuen Adresse nicht schalten können. Sobald der Verfügbarkeitscheck ergibt, daß du an der neuen Adresse von uns DSL/COAX/Glasfaser beziehen kannst, bieten wir dir zwei Möglichkeiten: 

  1. du nimmst den Anschluß mit und "parkst" ihn dort, bis die Laufzeit um ist. Dafür ist dann nochmal eine ordentliche Kündigung notwendig. Bis dahin füllst du einen Umzugsantrag aus und zahlst die monatlichen Grundgebühren normal weiter. Es ist für den Umzug nicht entscheidend, ob in der Wohnung die TAE/COAX-Dose belegt ist, sondern ob im Hauptverteiler für die Adresse ein Platz frei ist.
  2. du kündigst ohne Umzug, dann wird eine fristgerechte Kündigung eingetragen. Allerdings: sobald der neue Mieter seinen eigenen Anschluß anmeldet und die Buchse ist durch dich noch belegt, wird es heikel. Denn wir sind verpflichtet, die  Dose zu räumen und den Vertrag dann aufzukündigen. Dann wird dir die Restsumme in Rechnung gestellt und zwar ohne Ratenzahlung. Dies kann je nach Anzahl der Restmonate*Grundgebühr teuer werden. 

Daher bitte sorgfältig überlegen, was für dich am besten ist. Vll. auch, dem Nachmieter den Vertrag überlassen. Die Kosten zahlt der Nachmieter. Wäre für dich die günstigste Lösung.

Was nicht in Frage kommt, eine außerordentliche Kündigung ohne Ablöse. Das geht nicht. Verträge sind zu halten, wenn sie über 24 Monate geschlossen wurde. Dies gilt für beide Parteien.

In deinem Falle hatten die Kollegen und Kolleginnen eine Bescheinigung über die Belegung der COAX Dose in der neuen Wohnung angefordert, denn ein Umzugsauftrag ist im System nicht zu finden. Diese Bescheinigung hätte dich vor vier Monaten gegen Gebühr aus dem Vertrag entlassen. Da dein Vertrag nun als ordentlich gekündigt eingetragen wurde, endet dieser am 28.08.2025. 

Grüße

Manga


  • Autor
  • Besucher:in
  • July 16, 2025

Hallo ​@o2_Manga 

danke für die Antwort. Diese Informationen hätte ich erwartet, als ich im Januar das erste Mal beim Kundendienst von O2 angerufen habe. Bei den nachfolgenden, sechs Telefonaten habe ich diese Informationen ebenfalls nicht bekommen. Mir wurde jedes Mal entweder gesagt, dass ich nur einen Nachweis hochladen muss. Ich habe ausdrücklich mit einem Mitarbeiter gesprochen, wie dieses Nachweis aussehen soll und das ein formloses Schreiben ausreichen würde. Er sowie die Mitarbeiter zuvor versicherten mir, dass O2 nach dem Einsenden dieses formlosen Schreibens die Gebühren sogar bis zum Tag des Umzugs rückerstatten würden. Das formlose Schreiben könne einfach von dem Vertragspartner, der in der neuen Wohnung einen Internetvertrag mit einem anderen Anbieter abgeschlossen hat, ausgestellt und unterschrieben sein. Diesen formlosen Nachweis habe ich damit daher ausstellen lassen und wie angesprochen hochgeladen. Ohne eine Antwort von O2 dazu bekommen zu haben. Eine Bescheinigung über die Belegung der Koax-Dose hat mir gegenüber bis jetzt kein Mitarbeiter von O2 erwähnt. 

Offensichtlich hat man mich hier völlig falsch beraten und dadurch ist einfach nur Zeit vergangen, für mich anscheinend zum Nachteil, für O2 zum Vorteil. 

Ich wollte den Umzug frühzeitig melden und habe daher im Januar Kontakt zu eurem Kundenservice aufgenommen. Bis zu Ihrer Antwort hat mich O2 absolut null über die richtigen Möglichkeiten aufgeklärt. Schade! 


o2_Solveig
  • Moderatorin
  • July 18, 2025

Hallo ​@Jay123 ,
es tut mir leid, wenn es hier zu Unklarheiten gekommen ist. 
Im Februar wurde von dir eine Kündigung ausgesprochen.
Da für die Bearbeitung einer außerordentlichen Kündigungen noch Unterlagen fehlten, wurde die Kündigung zunächst zum regulären Ende am 28.08.2025 eingerichtet.
Hierüber haben wir dich informiert und die fehlenden Unterlagen mehrfach angefordert. 
Bisher sind leider immer noch nicht alle Unterlagen eingegangen, so dass die Kündigung zum regulären Datum bestehen bleibt.
Gruß, Solveig 
 


 


  • Autor
  • Besucher:in
  • July 18, 2025

Hallo ​@o2_Solveig

Aber welche Unterlagen fehlen, möchte man mir aber nicht sagen? Genau darüber habe ich ja mehrmals mit Ihren Kollegen gesprochen und die Unterlagen hochgeladen. Wie ich bereits geschrieben habe, hatte man mir nie etwas von einer Bescheinigung über die Belegung der Koax-Dose gesagt. Diese Information hätte ich ja im Januar schon benötigt und jetzt im Juli erst erhalten. Stattdessen habe ich mehrmals anscheinend unnötige Unterlagen hochgeladen und anschließend keine Information oder Rückmeldung erhalten. Trotz wiederholten und regelmäßigen Kontakt zu O2. Unter Kundenservice verstehe ich etwas anderes.  
Grüße 


  • Autor
  • Besucher:in
  • July 18, 2025

Im Übrigen konnte und kann ich immer noch keine Umzugsmitteilung einreichen. Dort muss man zunächst einen „Verfügbarkeitscheck“ durchführen. Wenn ich dort meine neue Adresse eingebe, die im System anscheinend auch hinterlegt ist, kommt eine Fehlermeldung. Ich habe weder auf der sehr unübersichtlichen Internetseite von O2 noch in der „Mein O2-App“ einen Weg gefunden, eine Umzugsmitteilung abzugeben, ohne einen Verfügbarkeitscheck durchzuführen. 


o2_Solveig
  • Moderatorin
  • July 18, 2025

Hallo ​@Jay123 ,
ich habe dir das zuletzt zugesandte Schreiben gerade per privater Nachricht zugesandt. 
So hast du es gemacht ?

Gruß, Solveig 
 


Bollermann
Legende
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@Jay123 

Also hattest du bisher keinen Umzugsauftrag gestellt. Dann wird eine Sonderkündigung ausgeschlossen. 

Leider gibt es telefonisch meist falsche Auskunft. 

Hast du deine Kontaktadresse in meino2 angepasst? Wenn nicht, werden die Schreiben an die alte Adresse gegangen sein. 


o2_Solveig
  • Moderatorin
  • July 21, 2025

Hallo ​@Jay123 ,
ich denke, wenn du die in dem Schreiben genannten Unterlagen einreichst, müßte es eigentlich eine Lösung geben. 
Gruß, Solveig 


  • Autor
  • Besucher:in
  • July 30, 2025

Hallo ​@o2_Solveig 

In dem genannten Schreiben steht, dass ein “Nachweis über einen in der neuen Wohnung ggf. bereits bestehenden Festnetzvertrag (z.B. Rechnungs- oder Vertragskopie)” eingereicht werden soll. Ich habe das Schreiben tatsächlich damals erhalten und aufgrund dieser Formulierung bei o2 in der Kündigungsabteilung angerufen. Da ich aufgrund des Datenschutzes keine Rechnungs- oder Vertragskopie einer dritten Person mit einem anderen Telefonanbieter an o2 weitergeben darf, habe ich telefonisch nachgefragt, wie dieser Nachweis aussehen muss. Ich wiederhole mich: Ich habe daher mit dem Kundenberater besprochen, wie dieser Nachweis aussehen muss und mir wurde versichert, dass ein formloses, unterschriebenes Schreiben des Vertragspartners ausreichen würde. Ich habe mir dieses also ausstellen lassen und hochgeladen. Mehrere Wochen keine Antwort erhalten und erneut angerufen. Der Mitarbeiter wunderte sich und erklärte, dass nun eigentlich alle nötigen Unterlagen eingereicht worden seien… Dies habe ich oben bereits erklärt, ich hatte nur vergessen, dass ich aufgrund des von Ihnen mir erneut zugeschickten Schreibens ich bei o2 angerufen hatte. 

Eine Lösung wurde mir bisher nicht aufgezeigt, nur die Fehler, die mir aufgrund der falschen Beratung durch o2 passiert sind. Schade! Ich werde nun nach 13 Jahren kein O2 Kunde mehr sein und bereue sehr, nicht schon längst meinen Handyvertrag bei Ihnen gekündigt zu haben. 

Grüße 


bs0
Legende
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  • Legende
  • July 30, 2025

Gemeint ist ein o2-Festnetzvertrag da in dem Fall o2 aus Kulanz den Vertrag vorzeitig beendet. Dass die Hotlinemitarbeiter Blödsinn erzählen ist natürlich unschön.

@o2_Manga Wenn o2 den Vertrag wegen Räumung der Leitung an der alten Adresse kündigt, hat der Kunde das Recht, die Grundgebühr monatlich bis Ende der Laufzeit zu zahlen. Schließlich gibt es keine Verpflichtung, den Anschluss umzuziehen, nur diesen weiterhin zu zahlen. o2 stellt zwar erstmal den Gesamtbetrag in Rechnung, ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht.


o2_Manga
  • August 1, 2025

@bs0 

danke für den feinen Unterschied, ich nehme das mal mit zur Anpassung des Textes.

Grüße

Manga