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Außerordentliche Kündigung wegen Umzugs (Glasfaser)

  • December 12, 2025
  • 9 Antworten
  • 75 Aufrufe

Ich habe vor ca. 3 Wochen eine Anfrage bzgl einer außerordentlichen Kündigung meines Glasfaseranschlusses an O2 gesendet, da wir zum 14.02.26 umziehen werden und im neuen Zuhause leider kein Glasfaser anliegt.

Leider habe ich keine Antwort dazu erhalten, außer dass im Portal eine Kündigung zum 17.02.27 angezeigt wird. Das nützt mir nur nichts, da ich meinen Anschluss definitiv ab 14.02.26 nicht mehr werde nutzen können (und unsere Nach-Eigentümer den Anschluss dann ebenfalls nicht nach ihren Vorstellungen nutzen können). Könnte sich bitte jmd. aus dem Team darum kümmern und mir eine Info geben, wie es nun weitergeht?

 

Danke!

9 Antworten

  • December 12, 2025

@deepsky 

Bis Februar 2026 ist ja Gott sei Dank noch etwas hin. Es geht hier (wenn man so will) um juristische Wortspielereien!

Es gibt drei Möglichkeiten, einen Vertrag zu kündigen:

  1. Den Widerruf (innerhalb der Widerrufsfrist).
  2. Die außerordentliche Kündigung.
  3. Die Sonderkündigung.

Widerruf steht bei Dir nicht an, eine außerordentliche Kündigung wiederum wird man nur akzeptieren, wenn die Vertragslaufzeit entweder beendet ist, oder aber Du nachweislich zeigen kannst, dass die angegebene Leistung nicht erbracht wird (Bei Festnetzverbindungen!).

Bei Dir gilt der dritte Fall. Du ziehst um und in der neuen Wohnung liegt keine Glasfaserverbindung an.

Hier hast Du das Recht auf eine Sonderkündigung! Das ist, wenngleich zugegeben, ein spießbürgerlicher, kleiner aber feiner juristischer Unterschied, zu einer außerordentlichen Kündigung.

Bei einer Sonderkündigung wiederum musst Du dem Anbieter (hier O2) einräumen, dass er Dir für die verbleibende Vertragslaufzeit einen alternativen Tarif, möglichst zu gleichen Konditionen anbieten kann. 

Ist das nicht gegeben, bist Du mit einer Sonderkündigung raus aus dem Vertrag.

 


  • Autor
  • Besucher:in
  • December 13, 2025

@GTO63 

Danke für die Einordnung der Feinheiten. Dann wäre es tatsächlich die Sonderkündigung in meinem Falle.
Ich weiß, dass ich noch etwas Zeit habe, aber bei einem Umzug sind immer so viele Sachen zu klären… da hab ich gern alles möglichst zeitnah schon geregelt was ich beeinflussen kann ;)

 

viele Grüße 


Klaus_VoIP
Legende
  • December 13, 2025

Es geht so weiter:

  • Du ziehst um
  • Du sendest die Ummeldebestätigung an o2 und weist auf die neue Anschrift hin und aktualisierst die im Portal. Die 1-monatige Kündigungsfrist beginnt.
  • o2 prüft die Unterlagen und entscheidet   .. was hier eindeutig scheint

Alles haarklein nach TKG. 
Du kannst auch die frühere Abschaltung der Leitung beauftragen, was aber nicht von der Zahlungspflicht entbindet.


Bollermann
Legende
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  • December 14, 2025

@deepsky 

Hast du denn einen Umzug des Anschlusses beauftragt? Das wäre der erste Schritt. 

Wer weiß, was bis Februar noch passiert bzgl Glasfaser an der neuen Adresse. 

Bzgl Sonderkündigungsrecht bleibt die Kündigung fristgerecht eingetragen, bis du die Ummeldebestätigung eingereicht hast. 

 

@GTO63 

"Bei einer Sonderkündigung wiederum musst Du dem Anbieter (hier O2) einräumen, dass er Dir für die verbleibende Vertragslaufzeit einen alternativen Tarif, möglichst zu gleichen Konditionen anbieten kann." 

Das Thema hatten wir doch schon mal. Es stimmt einfach nicht. Kann die vertraglich vereinbarte Technologie und Leistung am neuen Wohnort nicht 1:1 erbracht werden, greift das Sonderkündigungsrecht. 

Der Kunde kann eine Alternative wählen, muss aber nicht. 


  • December 14, 2025

@Bollermann 

Vielen lieben Dank für die Korrektur.

@deepsky 

Für Dich bedeutet dies also, dass alle Karten auf Deiner Seite sind! Gibt es an Deiner neuen Adresse nur SVDSL, mit wahrscheinlich deutlich weniger Geschwindigkeit, kannst Du zu diesem Tarif wechseln, musst aber nicht! 

Besteht eine Kabelverbindung an Deiner neun Adresse, wo die gleiche Geschwindigkeit erzielt werden kann, kannst Du zu diesem Tarif wechseln, musst aber nicht!

In beiden Fällen hättest Du den Vorteil, dass dann nur noch die Restlaufzeit gilt, nämlich bis zum  17.02.27.

Bei der Kabelverbindung wiederum hättest Du den Vorteil, dass Du lieber zum Vorleister wechselst, da bei Kabel via O2 es NUR DS-Lite gibt. Wenn Du also eine öffentliche IPv4-Adresse zwingend brauchst, dann ist ein Wechsel angesagt.

Da erhältst Du übrigens auch erst einmal nur DS-Lite. Wenn aber noch IPv4-Adressen frei sind, dann erhältst Du auf Wunsch auch eine öffentliche dynamische IPv4-Adresse.

Pfiat di ;)


Bollermann
Legende
Forum|alt.badge.img+46
  • December 14, 2025

@GTO63 

Noch eine kleine Ergänzung zu 

"In beiden Fällen hättest Du den Vorteil, dass dann nur noch die Restlaufzeit gilt, nämlich bis zum 17.02.27." 

In dem Fall gibt's auch noch 2 Möglichkeiten: 

Bei Umzug (mit/ohne Tarif- oder Technologiewechsel) ohne Vertragsverlängerung wird eine Umzugspauschale von 49,99€ berechnet. 

Verlängert man im Rahmen des Umzuges un 24 Monate, wird die Gebühr erlassen. 


  • December 14, 2025

@Bollermann 

Nochmals vielen Dank für die Ergänzung. Hatte ich ganz vergessen.

@deepsky 

Nachtrag:

Hast Du die Möglichkeit, die Ummeldebestätigung zu scannen? Dann sende dieses Formular mit Umzugsantrag an das Kontaktformular:

https://www.o2online.de/service/kontaktformular/

Ich denke, Deine Würfel sind gefallen.

;)


Sächsin
Legende
  • December 14, 2025

@GTO63 die Ummeldebestätigung gibts erst in 2 Monaten...😉


  • Autor
  • Besucher:in
  • December 15, 2025

Danke für eure Tipps.

Eine Ummeldebestätigung wird es erst geben, wenn wir auch physisch umgezogen sind. An meiner neuen Adresse wird ausschließlich DSL 16 anliegen. Glasfaser wird aktuell ausgebaut, wird aber höchstwahrscheinlich erst Mitte/Ende 2026 fertig sein.

 

Mein eigentliches Anliegen war ja, ob bitte vom Team sich jmd zu meiner bereits erfolgten Kündigung äußern könnte da ich zwar die Bestätigung habe, dass sie bearbeitet wird, aber keine definitive Antwort außer der Systemmeldung mit dem wenig hilfreichen Standardtext.

 

danke & viele Grüße