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Aufgabe Nebenwohnung, außerordentliche Kündigung? Abgelehnt!

  • April 4, 2020
  • 6 Antworten
  • 218 Aufrufe

Hallo zusammen,

ich bin gerade wenig begeistert, was O2 in Sachen außerordentlicher Kündigung angeht. Aus beruflichen Gründen hatte ich knapp Jahr eine Nebenwohnung, wo ich einen O2 DSL Anschluß hatte. Nun haben sich die beruflichen Rahmenbedingungen geändert und ich habe die Wohnung bzw. den Nebenwohnsitz aufgegeben. Entsprechend habe ich versucht, den DSL Vertrag außerordentlich zu kündigen, da ich die Leistung nicht mehr in Anspruch nehmen kann und auch nicht mehr zahlen möchte. Die außerordentliche Kündigung wurde abgelehnt und in eine ordentliche Kündigung von Seiten O2 gewandelt. Nun hatte ich es versäumt, der Kündigung eine Kopie meiner Nebenwohnsitz-Abmeldung beizufügen. Ich dachte, alles klar, mein Fehler, also der ordentlichen Kündigung schriftlich widersprochen und die Abmeldungskopie beigefügt. Eigentlich dachte ich, damit das Thema erledigt zu haben und im Zweifel die hier in der Community genannten 3 Monate zu zahlen und aus dem Vertrag zu kommen. Pustekuchen! O2 besteht nach wie vor auf einer ordentlichen Kündigung und ich muß bis zum Ende der Vertragslaufzeit zahlen. Das O2 Angebot, den Anschluß an einer neuen Wohnung zu schalten ist natürlich witzlos, da ich explizit geschrieben habe, dass die Nebenwohnung aufgelöst und keine neue Nebenwohnung bezogen wird. Im übrigen geht das auch aus dem Meldeauszug des Amtes hervor.

Kurzum, wer eine Zweitwohnung unterhält, sich nicht sicher ist, ob die Nebenwohnung ewig bestehen bleibt und einen DSL Provider sucht, sollte besser nach einem anderen Anbieter als O2 schauen. Eigentlich schade, da die Leistung gestimmt hat, aber so fühlt man sich schlicht abgezockt……

Bleibt gesund!

J.

Lösung von stefanniehaus

Deine Schlussfolge ist da letztendlich falsch, denn genau das wäre dir bei JEDEM anderen Anbieter exakt genauso passiert. Dein Fall berechtigt nicht zu einer außerordentlichen Kündigung. Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage.

Du kannst es eben über einen Umzugsauftrag versuchen. Kann o2 nicht schalten, kommst du vorher aus dem Vertrag raus. Ansonsten musst du dich natürlich an den geschlossenen Vertrag halten.

Alternativ hättest du auch einen Vertrag mit monatlicher Kündigungsmöglichkeit wählen können.

 

6 Antworten

stefanniehaus
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  • Legende
  • Lösung
  • April 4, 2020

Deine Schlussfolge ist da letztendlich falsch, denn genau das wäre dir bei JEDEM anderen Anbieter exakt genauso passiert. Dein Fall berechtigt nicht zu einer außerordentlichen Kündigung. Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage.

Du kannst es eben über einen Umzugsauftrag versuchen. Kann o2 nicht schalten, kommst du vorher aus dem Vertrag raus. Ansonsten musst du dich natürlich an den geschlossenen Vertrag halten.

Alternativ hättest du auch einen Vertrag mit monatlicher Kündigungsmöglichkeit wählen können.

 


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  • April 4, 2020

Naja, ich hatte das Thema vor Jahren schon einmal. Beim rosa Riesen war das damals kein Problem…...


stefanniehaus
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Die Zeiten sind auch vorbei...


Joe Doe
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  • April 4, 2020

Naja, ich hatte das Thema vor Jahren schon einmal. Beim rosa Riesen war das damals kein Problem…...

Wieso damals keinen o2 DSL Flex Tarif für den Zweitwohnsitz abgeschlossen?


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  • April 4, 2020

Naja, ich hatte das Thema vor Jahren schon einmal. Beim rosa Riesen war das damals kein Problem…...

Wieso damals keinen o2 DSL Flex Tarif für den Zweitwohnsitz abgeschlossen?

Z.B: Nebenwohnung längerfristig geplant, positive Erfahrungen mit einem anderen Anbieter.


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  • April 4, 2020

Kurzum, wer eine Zweitwohnung unterhält, sich nicht sicher ist, ob die Nebenwohnung ewig bestehen bleibt und einen DSL Provider sucht

...kann bei o2 ganz einfach einen kundenfreundlichen Flex-Vertrag machen - keine Mindestvertragslaufzeit, jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar. Ganz unkompliziert, fair und transparent. Keinerlei Nachweise sind notwendig. o2 ist einer der wenigen Anbieter, der solche kundenfreundlichen Konditionen anbietet. 

Es muss jeder selbst entscheiden, was ihm wichtig ist: Flexibilität oder kleiner Rabatt für feste Vertragslaufzeit. Rabatte für einen Laufzeitvertrag mitnehmen wollen und dann Sonderrechte bei der Kündigung einfordern ist nicht. Verarschen lässt sich o2 auch wieder nicht.