Skip to main content

Hallo, vorab - ich habe leider bei meinem Wechsel von der Telekom auf o2 einen Kabelvertrag gebucht, anstatt DSL. Somit musste ich bis zur Freischaltung des Kabelvertrags damit warten, hier einen Technologiewechsel durchzuführen.

Dieser wurde beantragt, nur leider muss jetzt lt. o2 ein Techniker in 2 Wochen kommen um den Anschluss freizuschalten.

Lt. Service Hotline, muss etwas umgesteckt werden…

Ich verstehe hier das Problem nicht, da ich doch weiterhin die DSL Leitung von der Telekom nutzen werde, das muss doch nur aufgeschalten werden seitens o2. Die Telekom hat mir zumindest gestern schon das Internet abgedreht. Lt. Bundesnetzagentur muss mir hier o2 helfen, aber außer schmale 200GB auf meinen Mobilfunktarif zu geben, kam bisher keine Hilfe.

Zudem kann ich den Technikertermin nicht wahrnehmen, da ich aktuell keinen Urlaub mehr zur Verfügung habe für dieses Jahr und zudem für Oktober sowieso eine Urlaubssperre habe.

 

Ich weiß, dass es von Anfang an mein Fehler war den falschen Vertrag zu buchen, aber dennoch sollte man wohl ein wenig Hilfe erwarten können.

 

Vielen Dank vorab!

Was ist jetzt Deine Frage? 
Was sagt denn die Bundesnetzagentur?

Der Kabelanschluss sollte bis zum Technologiewechsel ja funktionieren. Router besorgen und damit überbrücken.


Ich verstehe hier das Problem nicht, da ich doch weiterhin die DSL Leitung von der Telekom nutzen werde, das muss doch nur aufgeschalten werden seitens o2. Die Telekom hat mir zumindest gestern schon das Internet abgedreht.

 

DSL und Kabel sind unterschiedliche Technoglogien. DSL kommt über die Telefonleitung, Kabel über die Fernsehleitung.

 

Lt. Bundesnetzagentur muss mir hier o2 helfen, aber außer schmale 200GB auf meinen Mobilfunktarif zu geben, kam bisher keine Hilfe.

 

Wenn du den Fall der BNetzA gemeldet hast, dann warte ab, was sie weiter machen. Wobei 200GB Datenvolumen ja nicht “keine Hilfe” ist. Das ist für Überbrückung gut und wird m.K.n. auch mehrfach gebucht.

 

Zudem kann ich den Technikertermin nicht wahrnehmen, da ich aktuell keinen Urlaub mehr zur Verfügung habe für dieses Jahr und zudem für Oktober sowieso eine Urlaubssperre habe.

 

So hart es klingt, aber das ist leider dein Problem, dies zu lösen. Das fällt unter die Mitwirkungspflicht.


Deine Antwort