Hallo O2-Community,
ich stehe vor folgendem Problem und aktuell dreht man sich im Kreis:
Wir sind am 27.07.24 umgezogen, also vorher über den Umzugsservice den Verfügbarkeitscheck gemacht (Mitte Juni) und da war ein Kabelanschluss nicht verfügbar, eine O2-Mitarbeiterin bestätigte dies in einem Telefonat. Daraufhin habe ich gekündigt (Eingangsbestätigung 27.06.) und für die neue Adresse einen Vertrag mit Vodafone abgeschlossen. Nun kam am 09.07. ein Schreiben, dass noch die Meldebescheinigung vom neuen Wohnort benötigt wird. Diese habe ich am 29.07. gleich nach dem Umzug hingeschickt. Am 19.08. kam die Antwort, dass die Sonderkündigung nicht möglich wäre, weil man einen Kabelanschluss anbieten könne. Wie gesagt, beim damaligen Prüfen war es nicht möglich. Nach dem Schreiben hatte ich mit der Hotline telefoniert, die mir geraten hatte die Kündigung nochmal, dieses Mal über den Kündigungs-Button auf der O2-Seite, vorzunehmen und die Meldebescheinigung und die Vertragsbestätigung von Vodafone als Dokument mit hochzuladen
Habe schon 2 Mal (heute nochmal) mit einer Dame aus der Kündigungsabteilung telefoniert, die sagt, dass man nochmal über den Kündigungs-Button kündigen soll und Meldebescheinigung für den neuen Wohnort und Vertragsbestätigung des neuen Anbieters anfügen soll, was ich bereits getan habe, nun ein zweites Mal. Ich habe bisher 2 mal das gleiche Schreiben erhalten, dass eine Sonderkündigung nicht möglich ist. Ehrlich gesagt mache ich mir da keine Hoffnung, das da etwas rauskommt.
Ich war am alten Wohnort vorher bei Vodafone und bin zu O2 gewechselt, da Vodafone die Preise erhöht hatte. Rein rational, warum hätte ich mir die Mühe mit der Kündigung machen sollen und zum teureren Vertrag mit Vodafone wechseln sollen? Wenn die Anschlussprüfung positiv gewesen wäre, hätte ich den O2-Vertrag natürlich mitgenommen.
Wie komme ich jetzt aus dem Vertrag, ohne die restliche Laufzeit bezahlen zu müssen? Ich meine, damals bei der ersten Kündigung hätte man ja schon schreiben können, dass ein Kabelanschluss möglich wäre, hat man aber nicht. Daher bin ich davon ausgegangen, dass das läuft und ich nur noch die Meldebescheinigung nachreichen müsse. Ich Ich hoffe hier kann mir mit einer zufriedenstellenden Lösung geholfen werden.
Viele Grüße
AlanShezar