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Warum O2
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Hallo,



ich habe eine Rechnung für meinen DSL/Festnetzanschluss erhalten der erstmalig einen mir unklaren Betrag i. H. v. 8,40 € Netto (10,00 € Brutto) für "Verbindungen & Services" enthält. Im Einzelverbindungsnachweis sind keine Daten enthalten die nicht über die Flatrate abgedeckt sind.

Nun stellt sich mir die Frage wofür die 8,40 € berechnet werden. Eine Vertragsänderung oder ähnliches wurde nicht vorgenommen.

Hat jemand eine Idee ?
Hallo @Portos ,



der EVN wird laut meinen Daten nicht gespeichert. Deshalb haben auch wir leider keinen Zugriff auch die Verbindungen, und können dir tatsächlich nicht sagen welcher Art diese Verbindungen sind.

Den EVN kannst du über die App für die nächsten Rechnungen aktivieren, wir können es alternativ natürlich auch eintragen.

Rückwirkend kann der EVN aber leider nicht erstellt werden, an diesen speziellen EVN werden wir also nicht rankommen.



Viele Grüße,

Kurt
Hallo o2_Kurt,



in meinem Kundenkonto unter Einstellungen ist der EVN monatlich mit Übermittlung der vollständigen Rufnr. aktiviert. Demzufolge kann ich Ihre Aussage nicht nachvollziehen und finde es auch etwas seltsam dass mir nicht konkret kommuniziert werden kann was ich angeblich für Kosten i. H. v. 10 € verursacht haben soll. Bei 10 € muss es sich ja höchstwahrscheinlich um irgendeine Gebühr handeln.

Ich bitte Sie dies entsprechend zu überprüfen. Danke.
Möglicher Weise liegt die Erlaubnis zur Datenspeicherung nicht vor.

Dann kann auch der EVN nichts ausweisen (wenn nichts gespeichert ist).

Die Kundenbetreuung kann das natürlich aktivieren.

Wie o2_Kurt aber sagte: Nachträglich ist da nichts nachvollziebar, da nicht mehr gespeichert.
Nee, die liegt meines Erachtens auch vor.

Fragwürdig ist das Ganze allerdings schon, es wird etwas in Rechnung gestellt ohne dass konkret benannt wird um was es sich handelt, sondern vielmehr wage etwas als Verbindungen & Services betitelt - der Endkunde kann demzufolge nicht nachvollziehen um was es sich handelt bzw. nachvollziehen ob diese Forderung gerechtfertigt ist. Was genau wurde hier berechnet ? Eine Serviceleistung oder Verbindung(en). Reichlich absurd.

Ich bind doch nicht bereit für etwas zu bezahlen was ich nie in Anspruch genommen habe bzw. mir niemand kommunizieren kann was genau ich hier eigentlich bezahlen soll.

So kann man Kunden natürlich auch vergraulen.
Das ist aber ja kein o2-Problem.

Es gibt keine Vorratsdatenspeicherung (die wurde ja mal gerichtlich eingestampft).

Wenn man dem Anbieter nicht erlaubt hat Verbindungsdaten über den notwendigen Zeitraum hinaus zu speichern, werden die Daten halt gelöscht. Das kann zum eigenen Vorteil als auch zum eigenen Nachteil sein.

Soweit keine Erlaubnis zur Speicherung vorliegt, ist der Anbieter nicht mehr in der Nachweispflicht.
Hallo @Portos ,



wie gesagt: Einrichten ab jetzt kann ich die Speicherung natürlich.

Rückwirkend geht es leider nicht. Wenn bei Vertragsabschluss der Speicherung widersprochen wurde, lässt sich dies nicht über die Website ändern - die Sperre liegt dann also tiefer.

Solltest du vor der Umstellung Einzelverbindungsnachweise bekommen haben und diese Einstellung verloren gegangen sein sollte, dann gebe ich diesen Fehler gerne weiter (bräuchte dafür aber eine Rechnungsnummer als Referenz).



Generell aber: Wenn der Speicherung nicht zugestimmt wurde, dann taucht tatsächlich nichts bei den Verbindungen auf.

Ausnahmen können dabei wie von @stefanniehaus gut erklärt nicht gemacht werden, ohne Zustimmung erfolgt keinerlei Speicherung.



Viele Grüße,

Kurt
Wenn bei Vertragsabschluss der Speicherung widersprochen wurde, lässt sich dies nicht über die Website ändern




Wenn ich online den Vertrag abschließe, kann ich weder widersprechen, noch zustimmen. Zumindest finde ich da nichts.



Wenn ich dann den EVN online aktiviere, fehlt dort der Hinweis auf die Notwendigkeit der Zustimmung zur Speicherung. (es sei denn, er kam die letzten Wochen dazu).



Ich finde, der Prozess dazu ist nicht stimmig. Ich unterstelle keine Absicht, aber dem Kunden ist der Prozess nicht ersichtlich.
Hi @bielo ,



so sieht es in der App aus:







Dort muss man den Hinweis also bestätigen.

Bei einer neuen Bestellung (ohne angemeldet zu sein und ohne eine Rufnummer zu verknüpfen) ist der EV standardmäßig aus (Änderung dort nicht möglich).

Dieser Punkt ist mir bei einer Online-Bestellung tatsächlich auch neu; bei Verträgen über uns oder die Shops ist dies meiner Meinung nach immer noch eine Option.





Ein Punkt für die Feedbackabteilung ist es auf jeden Fall. Danke für den Hinweis!



Viele Grüße,

Kurt
Danke @o2_Kurt. Verstehe ich das richtig, dass man über die app den EVN aktiv hat, ohne dass noch was bestätigt werden muss? Finde ich gut.



Ist das im Webportal auch so?
Danke @o2_Kurt. Verstehe ich das richtig, dass man über die app den EVN aktiv hat, ohne dass noch was bestätigt werden muss? Finde ich gut.



Ist das im Webportal auch so?


Nein, dass ist nur meine persönlich Einstellung (sorry)!!

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