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Unberechtigter Posten auf Rechnung

  • February 13, 2021
  • 8 Antworten
  • 74 Aufrufe

Hallo,

 

ich habe einen unberechtigten Posten zu “Schadensersatz für nicht zurückgesendete Leihgeräte - 21.01.2021” auf meiner Rechnung. Es wurde mir im Januar (statt einer korrekten Behebung des Problems) ein neuer Router zugeschickt. Dabei wurde weder auf eine Rücksendepflicht hingewiesen noch lag dem neuen Router ein Retourenaufkleber bei.

Die Problematik ist mir bekannt, da bereits früher einmal versucht wurde, ein solcher Posten in Rechnung zu stellen, damals lag allerdings ein Retourenaufkleber bei. Der war schlecht erkennbar, da auf der Rückseite Werbung war, aber immerhin vorhanden. Diesmal nicht, und ich habe den Karton genau durchsucht.

Muss ich nun per Post widersprechen oder kann dieses Problem über das Forum behoben werden?

Lösung von keinePersönlicheInformationen

WIe gut, dass die Kündigungsfrist nur einen Monat beträgt. Dann hat man wenigstens den Ärger hinter sich.

8 Antworten

  • February 13, 2021

wenn du der Router noch hast,

kannst du diesen über das Rücksende Portal kostenlos versenden.

mfg

https://www.o2online.de/service/retoure/


Also sende ich den Router zurück, buche die falsche Rechnung zurück und überweise den korrekten Betrag?


bs0
Legende
Forum|alt.badge.img+43
  • Legende
  • February 13, 2021

Nein! Du sendest den Router zurück und wartest bis der Betrag mit der nächsten oder übernächsten Rechnung verrechnet wird, wenn es jetzt nicht zu spät ist. Die Pflicht zur Rücksendung steht schon im Vertrag, denn es handelt sich um einen Leihrouter.


WIe gut, dass die Kündigungsfrist nur einen Monat beträgt. Dann hat man wenigstens den Ärger hinter sich.


o2_Larissa
  • Team
  • February 22, 2021

Hi @keinePersönlicheInformationen,

herzlich willkommen in unserer Community :blush:

Auch wenn ich die Antworten von @fritz04 sehr schätze, muss ich hier etwas korrigieren: Der für den Router berechenten Betrag erstatten wir nicht auf der Rechnung, sondern per Auszahlung direkt auf dein Bankkonto. Ausnahme ist, wenn auf deinem laufenden Kundenkonto ein Zahlungsrückstand ist. Dann erfolgt die Auszahlung nicht.

 

An einem Prozess zur Optimierung der zusätzlichen Kommunikation wird bereits gearbeitet, aber.. großes Unternehmen, viele Prozesse, viel Arbeit :sweat_smile:

Wenn wir was für dich tun können, melde dich gerne bei uns, wir unterstützen dich gerne bei deinen Planungen.

 

Liebe Grüße

Larissa


  • February 22, 2021

Hi @keinePersönlicheInformationen,

herzlich willkommen in unserer Community :blush:

Auch wenn ich die Antworten von @fritz04 sehr schätze, muss ich hier etwas korrigieren: Der für den Router berechenten Betrag erstatten wir nicht auf der Rechnung, sondern per Auszahlung direkt auf dein Bankkonto. Ausnahme ist, wenn auf deinem laufenden Kundenkonto ein Zahlungsrückstand ist. Dann erfolgt die Auszahlung nicht.

 

An einem Prozess zur Optimierung der zusätzlichen Kommunikation wird bereits gearbeitet, aber.. großes Unternehmen, viele Prozesse, viel Arbeit :sweat_smile:

Wenn wir was für dich tun können, melde dich gerne bei uns, wir unterstützen dich gerne bei deinen Planungen.

 

Liebe Grüße

Larissa


da war wohl der Beitrag von  @bs0 gemeint.:grinning:


wenn du der Router noch hast,

kannst du diesen über das Rücksende Portal kostenlos versenden.

mfg

https://www.o2online.de/service/retoure/

Leider nicht - das führt zu 404 auf https://router-retoure.o2online.de/start/Error.html


Nein! Du sendest den Router zurück und wartest bis der Betrag mit der nächsten oder übernächsten Rechnung verrechnet wird, wenn es jetzt nicht zu spät ist. Die Pflicht zur Rücksendung steht schon im Vertrag, denn es handelt sich um einen Leihrouter.

Leider auch das nicht - übernommen von Vormietern, kein Vertrag in schriftlicher Form. Es lässt sich wohl gut Geld verdienen mit dem weglassen der Retourenaufkleber.